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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 29.07.2019, 07:45
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Standard Klasse B Führerschein -> Anhänger

Welchen Anhänger darf man mit dem Führerschein Klasse B ziehen, wenn man keinen Anhängerschein hat?

Bis 750 kg grebremst oder gar keinen?

Weiß jemand, was das Erlangen des Anhängerführerscheins an Geld und Zeit kostet?
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  #2  
Alt 29.07.2019, 07:49
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Darfst sogar mehr. Google mal.

Ich meine der Anhänger darf das Gewicht des Autos nicht überschreiten. Ebenso darf die Kombi aus Anhänger und Fahrzeug das Gewicht von 3500 kg nicht überschreiten.
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Gruß Fabian, aus Bingen am Rhein
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  #3  
Alt 29.07.2019, 08:31
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Wenn du es genau und verbindlich wissen willst, müsste dir die Führerscheinstelle oder eine Fahrschule genau Auskunft geben können, die haben auch so Merkzettel.
Da gab es Mal so bestimmte Vorrausetzungen und Kombination wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

VG Björn
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  #4  
Alt 29.07.2019, 08:34
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  #5  
Alt 29.07.2019, 08:36
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Wohl gemerkt es gilt die zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Gewicht!!
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  #6  
Alt 29.07.2019, 08:39
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wohl gemerkt es gilt die zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Gewicht!!
genau... also dran denken … auch wenn der Hänger leer ist darf man ihn nicht ziehen... wenn das Zuggewicht die 3500 ZlgG überschreitet...
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  #7  
Alt 29.07.2019, 09:16
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Kosten für den _Hängerschein sind mind. 6 Fahrstd. und eben die Gebühren und Prüfungstd. Meine beiden Kinder haben rund 800 € bezahlt aber vor ca 5 -7 Jahren.
Fahren darf man alles bis 3,5 Tonnen gesammt zulässiges Gewicht wobei der Trailer immer leichter sin muß als das Zugfahrzeug. Bei 3,5 Tonnen Fahrzeug ist aber trotzdem der 750 Kg ungebreste Hänger erlaubt also in dem Fall über 4,2 Tonnen.
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  #8  
Alt 29.07.2019, 09:19
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Kosten für den _Hängerschein sind mind. 6 Fahrstd. und eben die Gebühren und Prüfungstd. Meine beiden Kinder haben rund 800 € bezahlt aber vor ca 5 -7 Jahren.
Fahren darf man alles bis 3,5 Tonnen gesammt zulässiges Gewicht wobei der Trailer immer leichter sin muß als das Zugfahrzeug. Bei 3,5 Tonnen Fahrzeug ist aber trotzdem der 750 Kg ungebreste Hänger erlaubt also in dem Fall über 4,2 Tonnen.
schau dir noch mal den link von Hendrik an.. da ist das Zugfahrzeug leichter als der Hänger.... trotzdem darf man mit B....

dort wird alles super erklärt... auch das dein letzter Satz nur mit der Schlüsselzahl 96 stimmt...
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  #9  
Alt 29.07.2019, 09:27
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Aaaaah, mir geht ein Licht auf! Die B-Klässler dürfen ja nur noch 3,5 to bewegen.

Folglich musste eine Anhängerregelung her, da ja sonst ein Gesamtgewicht von z.B. 5 to mit Anhänger möglich gewesen wäre. (Auto 2 to + Anhänger 3 to).

Macht Sinn.

Meine Zwerge sind aber der Meinung, dass sie keine Anhänger ziehen dürfen...
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  #10  
Alt 29.07.2019, 09:36
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
schau dir noch mal den link von Hendrik an.. da ist das Zugfahrzeug leichter als der Hänger.... trotzdem darf man mit B....

dort wird alles super erklärt... auch das dein letzter Satz nur mit der Schlüsselzahl 96 stimmt...
es geht ja um diesen Link
https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/

Ich verstehe das (ganz oben links) dahin gehend, dass 750 kg immer erlaubt sind. Bei einem 3.5to Zugfahrzeug wäre man dann bei 4250 kg.

Schlüsselzahl 96 sind auch 4250 kg, jedoch darf die Gewichtsverteilung mehr in Richtung Anhänger gehen, z.B. 3to Zugfahrzeug plus 1250kg Hänger.
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Gruß Richard
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  #11  
Alt 29.07.2019, 09:41
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Lucky130 Lucky130 ist offline
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Kosten für den _Hängerschein sind mind. 6 Fahrstd. und eben die Gebühren und Prüfungstd. Meine beiden Kinder haben rund 800 € bezahlt aber vor ca 5 -7 Jahren.
Fahren darf man alles bis 3,5 Tonnen gesammt zulässiges Gewicht wobei der Trailer immer leichter sin muß als das Zugfahrzeug. Bei 3,5 Tonnen Fahrzeug ist aber trotzdem der 750 Kg ungebreste Hänger erlaubt also in dem Fall über 4,2 Tonnen.
Dass das frzg leichter als der Anhänger sein musste galt nur bis 2013. Seitdem sind die 3.5 to zul. Gesamtmasse die Goldene Regel.
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  #12  
Alt 29.07.2019, 09:45
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Aaaaah, mir geht ein Licht auf! Die B-Klässler dürfen ja nur noch 3,5 to bewegen.

Folglich musste eine Anhängerregelung her, da ja sonst ein Gesamtgewicht von z.B. 5 to mit Anhänger möglich gewesen wäre. (Auto 2 to + Anhänger 3 to).

Macht Sinn.
Macht Sinn, jedenfalls wenn man Mitglied im Fahrschulverband ist.
Das Problem ist, wenn sie es übertreiben macht halt einfach (fast) keiner mehr die Scheine, so wie bei den Motorrädern geschehen.
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Gruß Richard
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  #13  
Alt 29.07.2019, 09:55
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
es geht ja um diesen Link
https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/

Ich verstehe das (ganz oben links) dahin gehend, dass 750 kg immer erlaubt sind. Bei einem 3.5to Zugfahrzeug wäre man dann bei 4250 kg.

Schlüsselzahl 96 sind auch 4250 kg, jedoch darf die Gewichtsverteilung mehr in Richtung Anhänger gehen, z.B. 3to Zugfahrzeug plus 1250kg Hänger.
nur wenn Schlüsselzahl 96 ist darfst du auch einen 750kg Anhänger dranhängen wenn die Zugmasse gleichzeitig über 3500kg geht...

das Zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf also ohne 96 nur bis max 2750kg gehen..

Als Beispiel (Führerscheinklasse B)

Also beim Hunday Tucson (ZlgG : ca 2200kg) darfst du ohne 96 einen 750kg Anhänger dranhängen

bei der M-Klasse 500 (ZlgG: 2950kg) darfst du ohne 96 keinen 750Kg Anhänger anhängen...
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  #14  
Alt 29.07.2019, 10:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nur wenn Schlüsselzahl 96 ist darfst du auch einen 750kg Anhänger dranhängen wenn die Zugmasse gleichzeitig über 3500kg geht...

das Zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf also ohne 96 nur bis max 2750kg gehen..
Aus https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/

"Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt."

Das und auch die Bildchen kann man durchaus so verstehen, dass bei Anhänger unter 750kg die 3,5to überschritten werden dürfen. Ob es tatsächlich so ist, ist natürlich eine andere Frage.
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Gruß Richard
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  #15  
Alt 29.07.2019, 10:43
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Aaaaah, mir geht ein Licht auf! Die B-Klässler dürfen ja nur noch 3,5 to bewegen.

Folglich musste eine Anhängerregelung her, da ja sonst ein Gesamtgewicht von z.B. 5 to mit Anhänger möglich gewesen wäre. (Auto 2 to + Anhänger 3 to).

Macht Sinn.

Meine Zwerge sind aber der Meinung, dass sie keine Anhänger ziehen dürfen...
Die Regeln haben sich immer wieder geändert, daher ist es einfacher zu sagen "darf keine Anhänger ziehen". Gerade wenn es um >750kg geht..

Ziemliche beknackte Regelung mit den zulässigen Gewichten, wo ist der Unterschied beim Fahren zwischen nem voll beladenen 750kg und nem leeren 3t Anhänger? Außer Abmaße etc.
Hatte mich vor kurzem auch informiert, 5 oder 6 Fahrstunden und ne praktische Prüfung mit kurzem Theorieanteil, sowie an&abkuppeln etc. Startet bei 5-600 Euro.
Gesamtzuggewicht mit BE sind dann 3,5t + 3,5t.


Edit Klasse B: ich bin der Meinung nur wenn das Fahrzeug 3,5t hat darf trotzdem noch 750kg anhängen.

Gruß
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  #16  
Alt 29.07.2019, 11:24
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Auch hier ist es gut und umfassend erklärt:
https://www.bussgeldkatalog.org/fueh...fuehrerschein/


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Viele Grüße
Michael
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  #17  
Alt 29.07.2019, 11:31
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nur wenn Schlüsselzahl 96 ist darfst du auch einen 750kg Anhänger dranhängen wenn die Zugmasse gleichzeitig über 3500kg geht...
das Zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf also ohne 96 nur bis max 2750kg gehen..
Als Beispiel (Führerscheinklasse B)
Also beim Hunday Tucson (ZlgG : ca 2200kg) darfst du ohne 96 einen 750kg Anhänger dranhängen
bei der M-Klasse 500 (ZlgG: 2950kg) darfst du ohne 96 keinen 750Kg Anhänger anhängen...
Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Aus https://www.humbaur.com/de/wissenswertes/fahrerlaubnis/
"Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt."
Das und auch die Bildchen kann man durchaus so verstehen, dass bei Anhänger unter 750kg die 3,5to überschritten werden dürfen. Ob es tatsächlich so ist, ist natürlich eine andere Frage.

Also ich habe den zugehörigen Gesetztestext (§ 6 FeV) jetzt mehrfach von vorne und hinten gelesen und in seine Einzelteile zerlegt und bin der Meinung, bei einem Anhänger bis 750 KG darf das Zugfahrzeug durchaus 3500 KG haben.

"Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird."

Ich bin der Meinung, dass der letzte Teilsatz sich nur auf den vorhergehenden Teilsatz bezieht, da sonst die vorhergehende Unterscheidung (von nicht mehr als 750 kg / über 750 kg) völlig unnötig wäre.

Auch die Voraussetzungen der Schlüsselzahl 96 (§ 6a Absatz 1 FeV) sprechen nicht gegen diese Annahme, da dort einzig der Anhänger mit über 750 KG erwähnt wird:

"Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/FeV.pdf

Geändert von Pepper (29.07.2019 um 11:46 Uhr)
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  #18  
Alt 29.07.2019, 11:39
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Also ich habe den zugehörigen Gesetztestext (§ 6 FeV) jetzt mehrfach von vorne und hinten gelesen und in seine Einzelteile zerlegt und bin der Meinung, bei einem Anhänger bis 750 KG darf das Zugfahrzeug durchaus 3500 KG haben.

"Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird."

Ich bin der Meinung, das der letzte Teilsatz sich nur auf den vorhergehenden Teilsatz bezieht.

Auch die Voraussetzungen der Schlüsselzahl 96 (§ 6a Absatz 1 FeV) sprechen nicht gegen diese Annahme, da dort einzig er Anhänger mit über 750 KG erwähnt wird:

"Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/FeV.pdf
stimmt... hab mich vertan.. ist aber auch kompliziert... betrifft mich ja eh nicht... Klasse 2 reicht mir immer....
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  #19  
Alt 29.07.2019, 11:52
Pepper Pepper ist offline
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
...... Klasse 2 reicht mir immer....
Offtopic: Nutzt du den beruflich oder durch/für die Feuerwehr? Musst du da auch regelmässig die Module für Berufskraftfahrer machen und vorweisen oder gibt es für FF Ausnahmeregelungen?
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  #20  
Alt 29.07.2019, 12:03
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Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Offtopic: Nutzt du den beruflich oder durch/für die Feuerwehr? Musst du da auch regelmässig die Module für Berufskraftfahrer machen und vorweisen oder gibt es für FF Ausnahmeregelungen?
ich nutze ihn ausschließlich für die Feuerwehr... und hab sogar noch bis zu meinem 50. Lebensjahr... dann wird er umgeschrieben...

Module benötige ich daher nicht.
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  #21  
Alt 29.07.2019, 12:41
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