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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Charter mit Skipper verboten?
Vor ca. 2 Jahren ging mal durch die Presse, dass das Chartern mit Skipper in Deutschland seit dem 01.01.2013 verboten ist.
Gibt es da Neuigkeiten, oder weiss jemand etwas darüber? Habe die Suchfunktion bemüht aber hier leider nichts gefunden ...wahrscheinlich bin ich zu blöd |
#2
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Zitat:
In §2 (1) 5. der BinSch-SportbootVermV heißt es: Vermietung: die gegen Entgelt erfolgende Überlassung eines Sportbootes zum Gebrauch an wechselnde Mieter ohne Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung und ohne, dass der Mieter das Sportboot gewerbsmäßig nutzt; ... Willst Du jetzt einen "Skipper" dazu, so kommt die SportbootFüV-Bin ins Spiel, wo es im §1 2. heißt: Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge ... Sportboot mieten ist per Definition also immer ohne Skipper. Willst Du eine "Fahrt auf einem Boot mit Skipper" kaufen, dann reicht für diesen Skipper NICHT der SBF-Bin. Dazu sage ich jetzt nichts Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#3
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Für die kommende Saison ist das also kein Problem.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#4
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Im Sinne der Fahrgastsicherheit halte ich die veränderte Gesetzeslage schon für richtig. |
#5
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Aber wir weichen vom Thema bzw der Fragestellung des TE ab...
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#6
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... denn was ist es anderes als Fahrgastschifffahrt? Nur dass man eben die Sicherheitsbestimmungen nicht einhalten möchte. Das würde nämlich die Einnahmen schmälern!
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#7
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Mit dem Einsatz von Sportbooten mit Skipper sollen die Vorschriften der Fahrgastschifffahrt umgangen werden und das kann doch nicht im Sinne des Verbrauchers sein. |
#8
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Die (Sport-)Boote, die natürlich den Sicherheitsbestimmungen der Sportbootvermietungsverordnung entsprechen müssen, dürfen ja weiterhin vermietet werden Lediglich der erfahrene Skipper, der das Boot gut kennt, darf jetzt nicht mehr mitfahren Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#9
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Das Thema hatten wir kürzlich schon mal https://www.boote-forum.de/showthrea...78#post4001778 (insb. Beitrag 34 ruhig mal lesen). Zum Thema in diesem Strang - hier fragt jemand, ob Chartern mit Skipper möglich/verboten ist. Die Antwort dazu hab ich gegeben.
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#10
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Kann mir schon denken, dass hier viele Themen schon vor meiner Zeit "durchgekaut" wurden....aber entweder bekomme ich über das Suchen seitenweise Themen angezeigt oder gar keine. Zurück zu meiner Frage: Zum Beispiel gibt es in der Luftfahrt an fast jedem kleinen Flughafen Rundflüge. Diese werden in der Regel von Privatpiloten durchgeführt. Hierbei handelt es sich um s.g. "Selbstkostenflüge", also ohne Gewinn. ...sprich Pilot fliegt für umme oder Kaffee und Kuchen und legt die Charterkosten und Landegebühren auf die Gäste um. Alles völlig legal. Nun dachte ich, dass es so etwas auch mit dem Sportboot gibt?! |
#11
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Problematisch wird es dann, wenn etwas passiert, sich jemand verletzt und der Skipper nicht hinreichend abgesichert ist. Charterunternehmen haben dafür eine Betriebshaftpflichversicherung und dbz. abgenommene Boote. Zumindest in der nächsten Saison ist man dabei dann beidseitig abgesichert. Was die Zukunft dbz. bringt, wird man sehen.
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#12
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Also, ich verstehe, denke ich das Anliegen jener, welche Sportboote mit Skipper vermieten wollen. Aber IMHO ist der Argumentation ein wenig durchsichtig, und den Vorhalt, sie wollen bloß Geschäft auf Kosten der Sicherheit machen, müssen sie sich gefallen lassen, denke ich. Und zwar aus folgender Überlegung, die - vorerst - noch gar nichts mit den Fahrgästen zu tun hat: Sobald ein Kahn gewerblich genutzt wird, ist er für die Crew, die darauf Dienst tut, ein Arbeitsplatz. Buten gilt damit praktisch automatisch SOLAS als "Sicherheitsstandard", womit sich jeder noch so kümmerliche und schlecht verdienender Berufsfischer herumschlagen muss. Binnen ist das zwar nicht SOLAS, aber die Arbeitnehmerschutzbestimmungen sind nicht unähnlich. Wenn ich ein Boot chartere und selbst fahre (also ohne Skipper und Crew), dann ist das eben ein Charterboot, wo Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht zur Anwendung kommen; daher ist das eine andere Baustelle. Die Argumentation "wenn nun unerfahrene Leute das Boot chartern, wird das Ganze unsicherer, weil die mitfahrende Crew/der Skipper ja die Sicherheit erhöhen", dann mag das zwar zutreffen. Die "systemlogische" Konsequenz wäre allerdings, dass solche Boote mit Crew die SOLAS- bzw. Berufsschifffahrtsauflagen erfüllen (was anderswo auch verlangt wird), genau so wie der Berufsfischer, der mit seinem Gehilfen (und ohne Fahrgäste!) es auch tun muss. Wenn daher die "Sportbootvermieter mit Crew" keine Lust haben, diese Standards einzuhalten, dann sollen sie eben "echt" verchartern (also ohne Crew; und niemand verbietet ihnen, Boote nur an Leute zu vermieten, die ein Mindestmaß an Erfahrung mitbringen), oder sie sollen es bleiben lassen. Wäre ihnen Sicherheit das wirkliche Anliegen, wie behauptet wird, dann bräuchten sie bloß zusätzliche Auflagen erfüllen, wie sie jeder andere "Gewerbliche", der nicht mal Fahrgäste an Bord hat, auch einhalten muss. Deswegen meine ich, ist das "Sicherheitsargument" bloß ein vorgeschobenes. Darum geht es offenbar nicht. Es geht um den "Mehraufwand" (der nicht unbeträchtlich ist), "Arbeitsplatzsicherheit" herzustellen, um es stark vereinfacht auszudrücken. Dass das die Preise natürlich in die Höhe treibt, ist klar. Dass das nicht lustig ist, ist auch klar. Aber der Krabbenfischer denkt darüber nicht einmal mehr nach, sondern muss "die Kröte schlucken". Es mag sein, dass damit ein Stück Gewohnheit und was weiß ich was verloren ginge, was vielleicht sogar erhaltenswert wäre, aber dann sollte man mE damit argumentieren und die hanebüchene Argumentationslinie "Sicherheit nimmt ab, wenn das verwirklicht wird" bitteschön tunlichst verlassen. Das Gegenteil ist richtig: Wer Boote mit Crew "verchartern" will, soll sie nach den (strengeren) Regeln ausrüsten, die auch für andere gelten, oder mal nachvollziehbar erklären, warum das nicht geht oder nicht sinnvoll sein sollte. "Verchartern" mit Crew wird ja nicht verboten, es kommen bloß andere Regeln zur Anwendung, nämlich jene der gewerblichen Schifffahrt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#13
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Da bist Du gewaltig auf dem Holzweg
Natürlich darf der mitfahren. Aber nicht als bezahlter Schiffsführer, dann ist es nämlich keine Sportbootvermietung mehr, sondern Fahrgastschifffahrt Es verbietet auch niemand, die Boote zu vermieten. Aber es heißt eben nicht "Sportbootführervermietungsverordnung". |
#14
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Tolles Argument.
Aber dann könnte die Sportbootvermietungsverordnung auch nicht das Vermieten von Sportbootführern verbieten Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Es ist und bleibt B4-Skippers Art - zu streiten um des Kaisers Bart
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#16
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#17
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Moinsen
Ich kenne die "Prolematik" von buiten her. Bin da selber als Skipper auf zweierlei Arten unterwegs gewesen: von der Crew angeheuert und von denen mit auf "Ihr" Charterboot genommen. Vom Eigner des schiffs angestellt und Gäste gefahren. Für mich,- außer in der art des Einkommens,- als skip kein unterschied, die benötigten Scheine blieben (grundsätzlich) die gleichen. Für das Schiff dagegen nen Riesenunterschied. Der Charterschüssel ist es egal, ob sich die Crw nen Skip mitbringt oder nicht.da gehts nur darum wer löhnt was, wo pennt der skip.. halt Sachen zwischen Crew und Skip. Bei der mit Skip vermieteten Eigneryacht sieht die Sache ganz anders aus. ( Besonders in D) Da mußt du als Skip noch ein zwei Qualis nachweisen und das Schiff: Ist gewerblich mit BG, Arbeitsschutz, "TÜV", die anforderungen an die Rettungsmittel steigen nen "bischchen",- natürlich alses zertifiziert und so. Die verpflichtenden technischen Anforderungen an Navi und Elektronik... Ich weiss allerdings auch, das man auf Traditionsschiffen Ausnahmen erwirken kann. ( Anekdote am Rande: Eine der großen J Yachten sollte eigentlich unter D Fahne laufen. Ging aber nicht da bezahlte Crew an bord und das Schiff nicht den anforderungen an den deutschen Arbeitsschutz erfüllen konnte) Nu ist mir schon klar, das man buiten und binnen nicht eins zu eins übernehmen kann, aber das Prinzip ist das gleiche. Na ja und wenn die bunte Flotte selber schreibt: das die einnahmen ..für den Erhalt des schiffes dient,... dann ist das "Gewinnerzielungsabsicht" und somit gewerblich so nicht gemeinnützig anerkannt oder so.- Spobo hin oder her. gut die skipper müssen nen zusätzlichen Schein machen und den booten werden gewisse (ja, in D durchaus übertriebene) Standarts abverlangt, aber das meiste werden die Versicherungen ja eh schon gefordert haben, insofern sollte der Aufwand akzeptabel sein. Und so man keine Arbeitnehmer hat hält sich auch der BG Aufwand in Grenzen.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#18
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Zitat:
Das mit den "Selbstkostenflügen" ist so nicht ganz richtig: Hier gibt es nämlich entscheidende Einschränkungen: a) diese Flüge dürfen grundsätzlich nur nicht gewerblich durchgeführt werden. Die "Bunte Flotte" tut aber eben genau dieses - sie fährt gewerblich. b) diese Flüge auf maximal 6 bzw. 4 Personen im Luftfahrzeug (je nach Lizenz des Piloten) beschränkt sind. c) nur die reinen Betriebskosten abgerechnet werden dürfen und diese Kosten auf alle, also auch auf den Piloten umgelegt werden müssen. Es gibt da noch viel mehr Auflagen und Vorschriften und natürlich auch Ausnahmen davon. Es würde zu weit führen, das hier alles darzustellen. Die Grundsätze sind hier nachzulesen: http://www.luftrecht24.com/lufrecht-...htssicherheit/ Gruss Gerd |
#19
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Zitat:
Verfügt der Mieter nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis oder das erforderliche Befähigungszeugnis, kann er einen Bootsführer benennen, der die Anforderungen des Absatzes 4 erfüllt. Unbeschadet der Rheinschiffsuntersuchungsordnung kann auch das Unternehmen mit Zustimmung des Mieters auf Fahrzeugen, die nicht eigens zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet sind, einen Bootsführer einsetzen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Zitat:
....diese Änderung ist mir entgangen. Dass ich mir meine ersten Flugstunden so erflogen habe, u.a. so genannte Charterflüge zu den Inseln, Fallschirmspringer abgesetzt, Rundflüge, Keuchhustenflüge alles mit PPL-A, das ist über 25 Jahre her. Im übrigen im Auftrag und als Pilot des Halters und (gewerblichen) Vercharterers der Luftfahrzeuge. In gewisser Weise auch schade, ....wie soll sich der Nachwuchs jetzt die ersten Stunden erfliegen? |
#21
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Zitat:
Dieses musste dann auch noch schriftlich fixiert, vom Mieter gegengezeichnet und mind. 1 Jahr aufbewahrt werden. Kontrollen auch im Nachhinein jeder Zeit möglich.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#22
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welcher Schein?
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welchen Bootsführerschein benötigt denn der Skipper, wenn er, mit Gewinnabsicht, Fahrten auf Sportbooten anbietet? Auf See scheint ja, innerhalb der 12 Meilen-Zone, der SKS zu reichen, ..... aber binnen? |
#23
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Ist nicht für den gewerblichen Bereich der SSS (also der alte BK-Schein) nötig?
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#24
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Zitat:
Irgendwann, so fürchte ich, schlägt der Harmonisierungswahn der Bürokraten dann auch bei den Freizeitskippern zu...aber bis dahin wird es mich wohl nicht mehr kratzen. Was die Vercharterung von Freizeitbooten mit und ohne Skipper angeht, habe ich sowieso meine eigene Meinung: 1. Ich würde mein eigenes Boot nicht verchartern und außer mir lieben und bekannten Freunden auch niemanden mitnehmen. Auch nicht gegen Kohle. 2. Ich verstehe nicht, warum ein privat zugelassenes Schiff sicherheitstechnisch "schlechter" sein darf, als das gleiche Schiff, wenn es gewerblich genutzt wird. Ich darf also privat ruhig absaufen mit dem Dampfer, aber wenn ich jemanden mitnehme, dann nicht? Das ist doch hanebüchen! Entweder es gelten gleiche Standards für alle oder wir brauchen gar keine Regulierung! Sicherheit ist nicht teilbar! Gruss Gerd
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#25
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Sicherheit ist nicht teilbar. Darum geht es gar nicht, vermute ich mal. Es geht um Risiko und die Tatsache wer im Schadenfall haftet.
Wenn ich einen Rollifahrer im Auto mit nehme, kann ich das auf dem Sitz tun, ich brauche keine spezielle Arretierung, keine Zusatzblinker auf dem Dach und kein Schild an Front und Heckscheibe - der gewerbliche Fahrdienst schon. Die Bestimmungen kommen wahrscheinlich von der Berufsgenossenschaft und der Versicherungswirtschaft und deren Lobbyisten. Man kann nicht alles auf Brüssel schieben, nur weil die grade Gurken für die Verbraucher fordern. Ich nehme auch keine unbekannten Freunde mit ( sry, die Vorlage konnte ich mir nicht entgehen lassen) Geändert von siljan (09.12.2015 um 22:36 Uhr) Grund: LZ |
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