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  #1  
Alt 24.03.2021, 19:00
ups ups ist offline
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Standard Problem Mehrwertsteuer Griechenland Eigenbauyacht

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für ein Boot in Griechenland. Stahlsegler. 20 Jahre alt. Deutscher Eigner. Ich möchte das Boot nach Holland überführen. Anmeldung natürlich in D.
Leider gibt es für dieses Boot nach "Baukastenprinzip" nur MwSt. Nachweise für den Rumpf. Wie der Rest des Schiffes entstanden ist "weiß ich nicht", aber zumindest gibt es keine Nachweise.
Was passiert mit der MwSt.? Muss da irgendjemand den Wert "der restlichen Einbauten" Schätzen und ich bin damit "Spielball" der Steuerwillkür?
Oder muss ich einfach den Kaufpreis nochmal versteuern?

Weiß jemand etwas zu so einem Fall?

gruss
Ralph
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  #2  
Alt 25.03.2021, 06:39
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Moin,
Ist leider einem Kunden beim Import aus Italien passiert. Das Boot kam per Transporter und der NL Zoll hat es an die Kette gelegt da kein klarer MwSt Nachweis da war.
Das ganze liegt jetzt beim Anwalt - Ausgang ungewiss.
Wenn man das Boot auf eigenem Kiel nach Deutschland holt ist es einfacher und meist auch Problemloser bei der Anmeldung da man selten bis garnicht vom Zoll kontrolliert wird.
Ansonsten gilt dass der Verkaufspreis netto war und du die jeweils gültige MwSt von dem Land in dem der Zoll dich befragt nochmal berappen darfst. In NL doppelt doof da die MwSt höher ist als in Deutschland. Hoffe das hilft dir weiter.

Gruß
Axel


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Axel

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  #3  
Alt 25.03.2021, 07:03
ups ups ist offline
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Hallo,

auf gar keinen Fall möchte ich mich um die Steuer "drücken". Das soll korrekt gehandhabt werden. Vermeidet viel Stress.

Heisst also für alle Käufer, die ein Boot nicht aus der EU ausführen wollen (Weltreise), der Verkäufer muss seinen nicht vorhandenen MwSt. Nachweis mit 20% Nachlass verkaufen oder der Käufer überlegen, ob er bereit ist noch 20% draufzulegen!?

ok.
danke
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  #4  
Alt 25.03.2021, 07:12
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Wenn meine Steuer-Kenntnisse noch stimmen, mußte Du das Boot, wenn es länger wie 3 Jahre außerhalb der EU war Nachversteuern. Im anderen Fall (Deinem) genügt es, wenn das Boot in der EU gebaut wurde. Das für dich zuständig Hauptzollamt gibt Dir da gerne eine Auskunft.
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  #5  
Alt 25.03.2021, 07:18
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Moin Nochmal,
also es geht ja nicht darum sich zu drücken sondern vielmehr um Steuervermeidung bzw. Minderung. Im Rheinland sagt man auch jeder bescheisst im Rahmen seiner Möglichkeiten. Auf eigenem Kiel kann ich halt entscheiden in welchem Land man das Boot verzollen will - beim Seetrandport nicht.

Der Mehrwertsteuernachweis sollte man vorab anfordern und bei dem Zoll einreichen wo man das Schiff importieren will. Die sagen einem meistens innerhalb von 48-72 Stunden ob das Schreiben akzeptiert wird oder nicht.
Mit der Entscheidung liegt es an dir was du machen willst. Im Nachhinein den Verkaufer auf Zahlung der MwSt zu verklagen ist wieder müßig und klappt sehr selten.

Also kein Betrug - ganz wichtig - sondern deine Sache wie du es angehen möchtest. Aber natürlich ist das Auslegungssache.

Gruß
Sxel


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  #6  
Alt 25.03.2021, 07:20
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Wenn meine Steuer-Kenntnisse noch stimmen, mußte Du das Boot, wenn es länger wie 3 Jahre außerhalb der EU war Nachversteuern. Im anderen Fall (Deinem) genügt es, wenn das Boot in der EU gebaut wurde. Das für dich zuständig Hauptzollamt gibt Dir da gerne eine Auskunft.

Leider Nein. Der Zoll geht erstmal davon aus das es netto verkauft wurde und du Must nachweisen das es nicht so ist. Ohne richtige Papiere kann das teuer werden.

Gruß
Axel


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  #7  
Alt 25.03.2021, 07:31
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Moment!

Für den Hauptbestandteil "Rumpf" hat du ja einen Mwst Nachweis. Alles andere ist Ausrüstung und nach 20 Jahren quasi wertlos (Rigg, Segel, Technik etc...).

Das Schiff ist Unionsware und muss somit dem Zoll gar nicht vorgeführt bzw. beim Zoll angemeldet werden.
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  #8  
Alt 25.03.2021, 07:32
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Zu versteuern ist aber der Kaufpreis - nicht der ehemalig Neupreis?
Das wäre ja der endgültige Todesstoß für Gebrauchtboote ohne MwSt. Machweis?
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  #9  
Alt 25.03.2021, 07:35
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Es kommt halt darauf an wie du es „importierst“
Per Transporter kommt der Zoll ungefragt zu dir und dagegen kannst du nichts machen. Die Entscheiden dann selber ob dein Papier und deine Hoffnung gilt. Also viel Gluck mit den Holländern
Beim Eigenimport kann man zum Zoll fahren muss man aber nicht.
Das Problem hängt alleine an der Art des Imports


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  #10  
Alt 25.03.2021, 07:36
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Bei Importen ja, bei Unionsware muss der Zoll nachweisen das die Steuer fällig ist.
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  #11  
Alt 25.03.2021, 07:37
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Zitat:
Zitat von Forscher Beitrag anzeigen
Es kommt halt darauf an wie du es „importierst“
Per Transporter kommt der Zoll ungefragt zu dir und dagegen kannst du nichts machen. Die Entscheiden dann selber ob dein Papier und deine Hoffnung gilt. Also viel Gluck mit den Holländern
Beim Eigenimport kann man zum Zoll fahren muss man aber nicht.
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  #12  
Alt 25.03.2021, 07:49
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Ich spreche ja von einem Eigenbau - ohne Rechnungen - innerhalb der EU.
Import von Ausserhalb ... also "erstmaliges Inverkehrbringen in der EU" kann man ja quasi ohnehin vergessen. Leider - gibt tolle Schiffe überall...

Und mich darauf verlassen, das nie einer fragt werde ich nicht. das ist alles nur geliehenes Geld. Irgendwann ist man dann fällig.

Für mich sind damit Boote ohne MwSt. Nachweiss 20% weniger wert. Dann muss der Verkäufer entscheiden, ob er das eingeht.

güsse
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  #13  
Alt 25.03.2021, 08:15
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Ist doch überhaupt kein Problem bei einem 20 jährigen Boot....vorsichtshalber lass Dir vom Verkäufer ein T2L geben, damit bestätigt der Zoll den Unionscharakter und du kannst auch über internationales Gewässer fahren, es reicht auch, wenn Du eine Dokumentation z.B. Liegeplatz, Reperaturrechnungen usw über die letzten Jahre hast, das reicht auch....eventueller Zoll ist ja bei alten Booten ja nur bei Import fällig, die Fragen stellt sich nur bei einem Einreiseverfahren, wennst in Griechenland ausklarierst oder ein T2L holst bist wasserdicht....
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  #14  
Alt 25.03.2021, 08:56
ups ups ist offline
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Habe lange mit dem Zoll telefoniert... nachdem die ersten 4 Zollstellen, gar nix dazu sagen konnten. T2L hat niemand erwähnt.

Die sagten ich brauche ein INF3 vom Verkäufer.

Genau für den Fall, dass ich die EU verlasse und wiederkomme. Oder für UK oder Marokko oder sonst was.
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  #15  
Alt 25.03.2021, 09:27
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Wenn du das Boot selbst überführst und den direkten Weg nach Deutschland wählst, ist das Thema doch eh kein Thema.
Der Zoll ist in Deutschland in der Beweislast und nicht andersrum (nicht wie behauptet der Eigner).
Das Zollthema MwSt. ist in Deutschland vom Tisch. Es gibt dazu ein großes Thema hier im Forum und ich habe seinerzeit die Yacht und Boote auf ihren Irrweg der Argumentationen hingewiesen, was die auch groß und breit aufgegriffen und abgesichert gepostet hatten in ihren Ausgaben.

Grüße

Totti
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Geändert von Totti-Amun (25.03.2021 um 09:48 Uhr)
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  #16  
Alt 25.03.2021, 09:47
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Hallo zusammen .


Hallo Ralph .


Ich verstehe das Problem nicht .


Du schreibst, das Boot war ( ist ) im Besitz eines Deutschen Eigners,

mehr Infos sind hier aber noch wichtig !


Melde es doch einfach um, Eintrag auf Dich in ein z.B. D Seeschiffregister .

Dann hast Du einen weltweit anerkannten Eigentumsnachweis !


Grüße : TOMMI
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  #17  
Alt 25.03.2021, 09:49
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo zusammen .


Hallo Ralph .


Ich verstehe das Problem nicht .


Du schreibst, das Boot war ( ist ) im Besitz eines Deutschen Eigners,

mehr Infos sind hier aber noch wichtig !


Melde es doch einfach um, Eintrag auf Dich in ein z.B. D Seeschiffregister .

Dann hast Du einen weltweit anerkannten Eigentumsnachweis !


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  #18  
Alt 25.03.2021, 09:56
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Das ist richtig Totti .

Deshalb braucht es ja grundsätzlich mehr Infos von Ralph .


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  #19  
Alt 25.03.2021, 10:08
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wenn du das Boot selbst überführst und den direkten Weg nach Deutschland wählst, ist das Thema doch eh kein Thema.
Der Zoll ist in Deutschland in der Beweislast und nicht andersrum (nicht wie behauptet der Eigner).
Das Zollthema MwSt. ist in Deutschland vom Tisch. ...
und wie schaut das in der Praxis aus, wenn - NACH einer Registrierung des Boots in D - die Überführung z.B. binnen durch F erfolgt?

(ich habe auf meiner "Watchlist", was ich mir gerne irgendwann im Frühling mal offline anschauen würde, unter anderem einen 12 m x 4,5 m Alu-Katamaran "doté de deux moteurs 27 chevaux, tirant d'eau de 0.90m, ... et peut être démâté pour passer par les canaux."
--> vermutlich auch ein Eigenbau?
der südlich von Narbonne liegt)

bzw. auch später:
kann es Probleme geben, wenn man (ohne MWSt-Nachweis) 1/2 oder 3 Jahre nach einer in D unproblematischen Registrierung mal irgendwo in Polen, NL, B oder F herumtuckert?
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  #20  
Alt 25.03.2021, 10:37
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genau - ich rede ja nicht nur von den Deutschen Behörden.

Ich möchte weltweit hin und zurück, ruf und runter lang, kurz, etc. immer 100% sicher nachweisen können, das das Boot

a) aus der EU stammt
b) alle Abgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden

Egal ob das nun MwSt., Umsatzsteuer oder Reiche-Touristen-Steuer heißt.

Soweit mir jetzt bekannt ist, ist das beste Dokument dazu die Original Rechnung des Neubootes inkl. MwSt. oder dieses INF3 Dokument, welches eben dieses (a) und b) erklärt. Wir der Verkäufer an INF3 kommt, kann mir egal sein.

Warum soll ich irgendetwas ohne Nachweis zum selben Preis kaufen, wie vergleichbare Güter mit Nachweis?
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  #21  
Alt 25.03.2021, 11:15
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
genau - ich rede ja nicht nur von den Deutschen Behörden.

Ich möchte weltweit hin und zurück, ruf und runter lang, kurz, etc. immer 100% sicher nachweisen können, das das Boot

a) aus der EU stammt
b) alle Abgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden

Egal ob das nun MwSt., Umsatzsteuer oder Reiche-Touristen-Steuer heißt.

Soweit mir jetzt bekannt ist, ist das beste Dokument dazu die Original Rechnung des Neubootes inkl. MwSt. oder dieses INF3 Dokument, welches eben dieses (a) und b) erklärt. Wir der Verkäufer an INF3 kommt, kann mir egal sein.

Warum soll ich irgendetwas ohne Nachweis zum selben Preis kaufen, wie vergleichbare Güter mit Nachweis?

Nu mal langsam Ralph .

Zukünftig ist der beste Nachweis ein Eintrag ins Seeschiffregister .

Dann mußt Du auch keine Rechnungen mehr mitführen .


Aber erst mal, .... , wo hat Dein Deutscher Vorbesitzer das Boot aktuell
registriert, angemeldet ?


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