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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.05.2020, 12:34
Benutzerbild von bootsmann033
bootsmann033 bootsmann033 ist offline
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Standard Fragen zum Vorvertrag, Gebrauchtwagenkauf

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit solchen Vor-Verträgen aus und kann mir zu dem, den mir der Händler heute geschickt (s. Anhang) hat ein paar Dinge erklären ?

Kurz zur Vorgeschichte: ich hab nach längerer Suche gestern einen Hyundai H1 Probe gefahren, war damit beim TÜV/Gebrauchtwagencheck, und bis auf Bremsen und Reifen gabs nicht Gravierendes auszusetzen.

Hab mit dem Verkäufer ausgehandelt, dass er den TÜV machen lässt, Bremsen, Reifen und Reparatur der Klimaanlage.

Was mich im Vorvertrag stutzig macht, ist zum einen dieser Satz, dass "ggfls. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Mängelhaftung an den Käufer abgetreten werden"...was soll das bedeuten ? Ich hafte für Mängel gegenüber dem Vorbesitzer ? (der übrigens verstorben ist) Das ergibt für mich gar keinen Sinn und ich würde das rausnehmen ?

Auch, dass hier plötzlich steht, am Fahrzeug wurden Reparaturen auf Grund von Lack und Blechschäden durchgeführt - davon war im Gespräch keine Rede. Auch der TÜV Prüfer hatte sowas nicht festgestellt (ein paar offensichtliche Kratzer gibt es).

Dann noch der Punkt unten, dass das Fahrzeug im Kaufvertrag von dem aus der Anzeige abweichen kann, finde ich seltsam. Was tatsächlich abweicht, ist der Name - in der Anzeige hieß es H1 Travel, in der Zulassung steht H1 Grand Starex (wohl ein und dasselbe Fahrzeug, nur unterschiedlicher Name in einzelnen Ländern), die Basisangaben und Ausstattung stimmen aber überein. In dem Zusammenhang dann auch fragwürdig ist, warum er im Vertrag die KM Zahl und Leistung ausgelassen hat (würde ich auf jeden Fall eintragen).

Der Verkäufer ist Autohändler, alles andere, wie Absprachen, passt und ich möchte den H1 schon gerne kaufen. Hatte auch jemanden dabei, der sich gut auskennt, auch seiner Meinung nach alles ok, ihm hat vor allem gefallen, dass an dem Auto nichts beschönigt/aufbereitet wurde. Innen alles sehr gepflegt, der Vorbesitzer war wohl Vertreter und ist verstorben, wie die im Wartungsheft eingetragene Werkstatt nebenbei erzählte.

Den Verkäufer werde ich natürlich auch noch dazu befragen, wohler wär mir aber vorab noch die ein oder andere dritte Meinung - danke vorab !
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  #2  
Alt 28.05.2020, 13:44
diri diri ist offline
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bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Mängelhaftung an den Käufer abgetreten werden,

Der Verkäufer haftet nicht für beim Fahrzeugkauf unbekannte Mängel, z.B. Bremse versagt daraus resultiert Unfall/Schaden usw. so ist das dem Käufer sein Problem, praktisch auch mit anderen nicht bekannten Mängeln.

Das andere ist eben Hinweis auf bekannte Schäden wie Blech , Lack usw.

Zuletzt betrifft allgemeine Beschreibung der Fahrzeugausstattung/Eigenschaften usw, nur was wirklich vorhanden ist und im Kaufvertrag festgehalten ist zählt,

gruss dieter

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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
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Geändert von diri (28.05.2020 um 14:07 Uhr)
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  #3  
Alt 28.05.2020, 14:39
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alles klar, besten Dank !
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  #4  
Alt 28.05.2020, 15:16
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Ich würde das anders verstehen, der jetztige Eigentümer (Händler/Verkäufer) hat evtl noch Ansprüche gegen jemanden, von denen er gar nichts weiss, z.B, Mängelhaftung gegen den Vorbesitzer, eine Werkstatt oder sonstwas. Diese Ansprüche tritt er an dich ab

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Mängelhaftung an den Käufer abgetreten werden,

Der Verkäufer haftet nicht für beim Fahrzeugkauf unbekannte Mängel, z.B. Bremse versagt daraus resultiert Unfall/Schaden usw. so ist das dem Käufer sein Problem, praktisch auch mit anderen nicht bekannten Mängeln.

Das andere ist eben Hinweis auf bekannte Schäden wie Blech , Lack usw.

Zuletzt betrifft allgemeine Beschreibung der Fahrzeugausstattung/Eigenschaften usw, nur was wirklich vorhanden ist und im Kaufvertrag festgehalten ist zählt,

gruss dieter

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  #5  
Alt 28.05.2020, 20:21
dutschmann dutschmann ist offline
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Verkauft er als Händler oder ist das ein Privatverkauf sprich im Kundenauftrag der Witwe?




Ich würde einen Kaufvertrag aus dem Netz laden z.B. mobile.de oder ADAC, ACE


Geändert von dutschmann (28.05.2020 um 20:39 Uhr)
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  #6  
Alt 28.05.2020, 22:41
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Ich würde das anders verstehen, der jetztige Eigentümer (Händler/Verkäufer) hat evtl noch Ansprüche gegen jemanden, von denen er gar nichts weiss, z.B, Mängelhaftung gegen den Vorbesitzer, eine Werkstatt oder sonstwas. Diese Ansprüche tritt er an dich ab
Hmm, ok, gesagt wurde von Ähnlichem zwar nichts, aber wer weiß...der Händler sagte, er hätte ihn einem Autohaus abgekauft. Ansonsten hatte der Wagen nur einen Vorbesitzer.

Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Verkauft er als Händler oder ist das ein Privatverkauf sprich im Kundenauftrag der Witwe?




Ich würde einen Kaufvertrag aus dem Netz laden z.B. mobile.de oder ADAC, ACE

Er verkauft als Händler, Kaufpreis ist inkl. MwSt, habe auch 1 Jahr Garantie.

Gute Idee, falls sein Vertrag unklar ist, werd ich den vom ADAC bereithalten.
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  #7  
Alt 29.05.2020, 07:19
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Zitat:
Zitat von bootsmann033 Beitrag anzeigen
Hmm, ok, gesagt wurde von Ähnlichem zwar nichts, aber wer weiß...der Händler sagte, er hätte ihn einem Autohaus abgekauft. Ansonsten hatte der Wagen nur einen Vorbesitzer.



Er verkauft als Händler, Kaufpreis ist inkl. MwSt, habe auch 1 Jahr Garantie.

Gute Idee, falls sein Vertrag unklar ist, werd ich den vom ADAC bereithalten.
Grundsätzlich hättest Du zwei Jahre Garantie/Gewährleistung, die der Händler auf ein Jahr verkürzen möchte. Weiterhin fehlt die Beschreibung des Blechschadens und der Kilometerstand? Ich persönlich würde auch den ADAC Kaufvertrag vorziehen, allerdings glaube ich nicht, das da der Händler mitspielt.
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Grüsse Ulli
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  #8  
Alt 29.05.2020, 07:51
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Hallo Christian,
Es gibt hier drei Aspekte:
1. Km-Stand
Im Vorvertrag ist das schwierig, da ja noch Fahrten erforderlich sind und somit der aktuelle Stand nicht verbindlich sein sollte. Hier könnte man aber eine Obergrenze eintragen, wie beispielsweise heutiger Wert plus 200 Kilometer.

2. Die erfolgten Karosseriearbeiten
Das gilt es halt zu klären.

3. Die verschiedenen formalen Textpassagen.
Es handelt sich hier um Texte als Standard im Formularvertrag.
Die Abtretung der Ansprüche ist völlig normal. Beispielsweise könnte ein Vorbesitzer Ansprüche geltend gemacht haben, die erst jetzt, zum Beispiel durch einen Austausch der Klimaanlage, reguliert werden sollen. Dafür brauchst Du die Abtretung, um zum Erhalt berechtigt zu sein. Ganz gründlich ausgedrückt würde noch drinnen stehen, dass der Käufer die Abtretung annimmt.
Gleiches betrifft die Passage zur Fahrzeugbeschreibung. Alternativ hätte der Händler es auch formulieren können mit „gekauft, wie persönlich besichtigt“ und unabhängig von der Fahrzeugbeschreibung. Der Satz wäre wichtiger, wenn Du ungesehen kaufen wolltest.
Bis hier sind das ganz gewöhnliche Sätze, mit denen sich ein Händler schlicht absichern muss.

Good Luck!
Gerhard
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  #9  
Alt 29.05.2020, 09:47
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Ok, ich danke Euch ! Vorvertrag ist unterschrieben und abgeschickt.
Die KM und PS hab ich jetzt so gelassen, denke auch, sollte er in der Woche bis zum Kaufvertrag 100TKM mehr drauf haben, hätte ich allen Grund, zurückzutreten

Zur Garantie - so weit ich gelesen habe, ist die Händlergarantie freiwillig (gegen Aufpreis) und die Sachmängelhaftung Pflicht und läuft ein Jahr...versucht er, mir die vorgeschriebene SMH als Garantie vorzumachen ? Mir war vor allem wichtig, dass Motor/Getriebe/Kupplung abgedeckt sind, weil man gerade mit den H1 Motoren Pech haben kann. Was ich aber auch vorhatte ist, die Wartungen bei Hyundai zu machen, dann hätte ich noch die Herstellergarantie bis 200.000 KM.

Geändert von bootsmann033 (29.05.2020 um 09:52 Uhr)
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  #10  
Alt 29.05.2020, 15:15
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Garantie ist eine selbständige Leistung des Händlers. Davon lese ich in dem Kaufvertrag nichts. Die Garantie ist immer weitgehender als die Gewährleistung.

Gewährleistung (Sachmängelhaftung) kann - wie hier - einvernehmlich auf 1 Jahr bei Gebrauchtsachen verkürzt werden. Aber die Sachmängelhaftung ist oft nichts wert.

Weil der Käufer im oft beweisen muss, dass es sich um einen Mangel handelt und nicht um Verschleiß. Und bei nem Lieferwagen mit mehr als 100.000 km dürfte sehr vieles unter Verschleiß fallen.

Die Garantie bei Gebrauchtwagen ist übrigens auch nicht ohne. Oft muss man da einen ganz erheblichen Eigenanteil zahlen der am Ende höher ist als der Fahrzeugwert.

Ne entsprechende Erstberatung beim Anwalt kostet übrigens um die 200,00 € könnte man im Zweifel ja auch mal investieren wenn man für 11.000,00 € ein Fahrzeug kauft

Aber besser nächstes mal vor der Unterschrift

Gruß
Chris
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  #11  
Alt 29.05.2020, 21:49
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bootsmann033 bootsmann033 ist offline
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Danke für die Hinweise, Chris !
Bei der Sachmängelhaftung wars doch so, dass der VK die ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist - also einfacher für mich ? Ich hoffe also, der Motor geht gleich zu Anfang kaputt ;)
Naja, ob ich da gleich zum Anwalt gehe vorher...finanziell wär's kein Problem, Geld spielt bei mir keine Rolle
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  #12  
Alt 29.05.2020, 22:35
zooom zooom ist offline
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Aus der Sachmängelhaftung kommt der Händler nicht raus, wird oft versucht, gelingt selten, da sind die Gerichte sehr im Einklang mit dem EU Verbraucherrecht. Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten macht es dem Händler fast immer unmöglich, sich aus seinen Verpflichtungen zu drücken.
Der 170PS Motor des Hyundai (Kia) ist empfindlich, was Turbolader und gelängte Steuerketten anbetrifft. Beim Turbolader lohnt sich evtl. die Investition in die Reinigung der Ölleitungen.
__________________
Gruß Thomas
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  #13  
Alt 30.05.2020, 10:36
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Danke für die Hinweise, Chris !
Bei der Sachmängelhaftung wars doch so, dass der VK die ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist - also einfacher für mich ? Ich hoffe also, der Motor geht gleich zu Anfang kaputt ;)
Naja, ob ich da gleich zum Anwalt gehe vorher...finanziell wär's kein Problem, Geld spielt bei mir keine Rolle
Ja, Beweislastumkehr gilt und wurde vor allem durch den EUGH in den letzten 5 Jahren sehr gestärkt. Du musst im Prinzip in den ersten 6 Monaten nur noch das vorhanden sein des Mangels beweisen und das ist ja einfach.

Wenn du das Fahrzeug hast, berichte mal wie zufrieden du bist. Der H1 hat mir auch schon immer zugesagt.

Gruß
Chris
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  #14  
Alt 01.06.2020, 09:37
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bootsmann033 bootsmann033 ist offline
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Aus der Sachmängelhaftung kommt der Händler nicht raus, wird oft versucht, gelingt selten, da sind die Gerichte sehr im Einklang mit dem EU Verbraucherrecht. Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten macht es dem Händler fast immer unmöglich, sich aus seinen Verpflichtungen zu drücken.
Der 170PS Motor des Hyundai (Kia) ist empfindlich, was Turbolader und gelängte Steuerketten anbetrifft. Beim Turbolader lohnt sich evtl. die Investition in die Reinigung der Ölleitungen.
Danke für den Tipp ! Ist davon nur der 170PS betroffen ? ICh hab den mit 136. Zur Ursache für Motorschäden beim H1 hab ich das hier im Hyundai Board gefunden:

"will dir kurz verraten warum es bei diesem Motoren zu Lagerschäden kommt.

Der Injektor hat unten einen Kupferdichtring, dieser dichtet gegen den Brennraum ab. Das Aluminium vom Zylinderkopf und der Kupferring haben ein unterschiedliches Wärme Dehnungsverhalten, im Laufe der Zeit kommt es zur Undichtigkeit. Die heißen Verbrennungsgase kommen im Motoröl in Berührung und bilden Öl-Kohle. Diese verteilt sich im ganzen Motor und legt sich am Ölansaugsieb an und verstopft es natürlich.

Wir tauschen beim Service alle 60.000km die Injektordichtringe, wenn sich beim ausbauen vom Injektor schon Öl-Kohle zeigt kommt auch die Ölwanne runter und das Sieb wird gereinigt."



Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ja, Beweislastumkehr gilt und wurde vor allem durch den EUGH in den letzten 5 Jahren sehr gestärkt. Du musst im Prinzip in den ersten 6 Monaten nur noch das vorhanden sein des Mangels beweisen und das ist ja einfach.

Wenn du das Fahrzeug hast, berichte mal wie zufrieden du bist. Der H1 hat mir auch schon immer zugesagt.

Gruß
Chris
Und auch nochmal danke !
Was mich trotz einiger Skepsis (siehe oben) dann doch zum H1 gebracht hat, war zum großen Teil der Wohlfühlfaktor/Familientauglichkeit. Der Innenraum ist sehr angenehm, man sitzt bequem, hat Armlehnen, gute Sicht, großer Kofferraum auch mit 3 Sitzbänken, auch bei Tempo 120 noch relativ leise (anders als im Berlingo). Werde gerne berichten, wie er sich so im Alltag schlägt.
Der hier ists geworden:
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