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  #26  
Alt 08.01.2018, 10:31
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Ich denke, dass Problem liegt eher darin, dass Du mit der Antwort des Ministeriums mangels Hintergrundwissens, nichts anfangen kannst.
Das Problem ist dass glaubst Hintergrundwissen um das Thema herum zu haben, weißt aber nichts über das Thema selbst.
Dass sich jemand seit 20 Jahren mit etwas beschäftigt bedeutet weder dass er es gut kann, noch dass er alles weiß.
Ganz im Gegenteil.
Wenn jemand erfahren und kompetent ist erkennt man das an den Antworten.
Derjenige hat es nicht nötig darauf hinzuweise wie lange er das schon macht.
Solche Aussagen (ich mache das schon X Jahre, ich habe Y gelernt) kommen meistens wenn die Argumente ausgehen.

Wie bereits geschrieben:
Man muss nicht auf alles antworten.
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  #27  
Alt 08.01.2018, 10:36
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billi billi ist gerade online
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Du hast dir deine Meinung gebildet... was soll man da mit Tatsachen kommen...

Es ist immer wieder erhellend von dir zu lesen.... da kann man so schön schmunzeln.
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 08.01.2018, 10:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Es ist immer wieder erhellend von dir zu lesen.... da kann man so schön schmunzeln.
Da bist du mir mal wieder weit voraus.
Über deine Antworten habe ich schon oft Tränen gelacht.
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  #29  
Alt 08.01.2018, 11:29
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Werter Schwermatrose,

"Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind.
Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat."

Dieser Teil Deines Eingangströöts ist mir zu sehr " Stammtisch", deswegen habe ich auch lange gezögert zu Antworten.

Ich gebe Dir insofern Recht, wenn es schön wäre auch auf dem Rhein mit 20 m Bootslänge ohne weitere Prüfung unterwegs sein zu dürfen. Es sei miraber auch erlaubt, darauf hin zu weisen, dass dann aber auch die praktische Ausbildung erheblich verändert werden müßte. Denn, ich glaube da gibt mir jeder Recht, mit der derzeitigen praktischen Ausbildung ist man sicherlich nicht befähigt ein 20m Boot zu fahren. Auch bei 15m ist das System schon verkehrt.

Liegeplatz: Aus meiner Erfahrung wird es bundesweit schwer, auch kurzzeit, Liegeplätze zu finden. Mit meinem Boot ist schon schwierig. Bei 6 m mehr reduzieren sich binne die möglichen Liegeplätze. Neckar und Main auf nahezu 0, Rhein von Basel bis Düsseldorf auch nur wenige. Das hat aber nix mit dem Thema zu tun, dient lediglich dem Aufzeigen weiterer Hindernisse, selbst wenn die 20m-Regelung kommen würde.

Mein Fazit: Wäre schön, wenn die 20m-Regelung auch für den Rhein kommen würde, dann aber bitte auch verbunden mit mehr pratischer Ausbildung.
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  #30  
Alt 08.01.2018, 11:48
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose
Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind.
Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat.
Da hat wohl einer schlicht und einfach die Vorteile und Auswirkungen internationaler Abkommen noch nicht verstanden!
Ja nee, is klar! Passt gut zu "America first" und "wir wollen unser Land wieder zurück". Er will "seinen" Rhein zurück.

Viel wichtiger: Wie kommen jetzt eigentlich die großen Pötte zur Düsseldorfer BOOT-Messe, wenn der Rhein Hochwasser hat? Also die Ausstellungsschiffe größer 15 m?
Aber das gehört nicht zum Thema, nehme ich an.

Klaus, der sich so seine Gedanken macht
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  #31  
Alt 08.01.2018, 11:48
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Ich verstehe nicht wirlich, was hier diskutiert wird.

Der urspruengliche Beitrag des TO hat m.E. drei wesentliche Punkte:

1. Der TO hoffft auf eine Oeffnung der Laengenbeschraenkung fuer den Rhein, da er mit einem Boot > 15 m den Rhein befahren will
2. Er TO will uns mitteilen, dass die Laengenbeschraenkung in zwei Jahren fallen kann.
3. Der TO sieht die gesetzgeberische Handlungsfaehigkeit der deutschen Regierung in Frage gestellt.

Zu 1. mag es, nach Meinung Einiger, Probleme geben (z.B. Liegeplatz), die der TO fuer sich aber ausgeraeumt hat.

Zu 2. kann die Antwort auch anders interpretiert werden.
“Deutschland wird sich dafür stark Machen” heist auch, dass man das derzeit nicht tut.
Das wird auch durch den Satz “Aktuell steht das Thema nicht auf der Agenda der ZKR” bestaetigt.
Man will aber wohl innerhalb von zwei Jahren damit anfangen: “ … durch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Befähigungsrichtlinie in den kommenden zwei Jahren…”.
Wann die Verwirklichung der Oeffnung der derzeitigen Laengenbeschraenkung verwirklicht wird, ist demnach offen.
Da eine Einigung aller ZKR Mitglieder notwendig ist, kann das auch Jahrzehnte dauern.

Zu 3. ist der Satz “Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind” unverstaendlich.
Wie mehrfach angesprochen, gab es schon vor ueber 100 Jahren eine freiwillige Uebereinkunft der ZKR Mitglieder, die Schifffahrtsbelange auf dem Rhein gemeinsam zu regeln. (Diese Regelungen werden dann in nationales Recht ueberfuehrt.)
Eine solche Uebereinkunft schliesst Alleingaenge eines Landes aus.
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  #32  
Alt 08.01.2018, 12:00
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen

Viel wichtiger: Wie kommen jetzt eigentlich die großen Pötte zur Düsseldorfer BOOT-Messe, wenn der Rhein Hochwasser hat? Also die Ausstellungsschiffe größer 15 m?
Aber das gehört nicht zum Thema, nehme ich an.

Klaus, der sich so seine Gedanken macht
Sind ja schon da.... bevor das Hochwasser kam wurden diese bereits geliefert.....
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  #33  
Alt 08.01.2018, 12:22
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nordic nordic ist offline
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Ich finde manche Diskussionen in einem Boote-Forum wie hier, genauso aufschlussreich wie Diskussionen im Golf-Forum über das geeignet sein von Ferrari, Lamborghini und Co. für die Fahrt zur Arbeit.
Ziemlich sicher werden wohl nur wenige von denen, die sich über die Längenbegrenzung ärgern, jemals ein Boot der genannten Länge ihr eigen nennen.
Falls doch, dürfte dann auch der Erwerb des passenden Patentes, keine Schwierigkeit darstellen.
Ich bin jedenfalls froh, dass nicht jeder fahren darf, was er glaubt fahren zu können.
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  #34  
Alt 08.01.2018, 12:25
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Da haste recht.
Mit unseren 11 m bekommen wir fast überall einen Platz. In diversen Häfen haben wir aber auch festgestellt, viel länger wird aber unpraktisch. Einmal wegen der Liegeplätze und zum anderen wegen der Manöver (Platz und Handwerk)
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  #35  
Alt 08.01.2018, 13:06
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kaceka kaceka ist offline
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Frag mich trotzdem, wieso man in der Rheinschifffahrt Fahrzeuge bis 20 m als Kleinfahrzeuge behandelt, aber von 15 bis 20 m ein extra Patent fordert.
Ändert sich doch nichts bei den Fahrregeln.
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Gruß
Wolfgang
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  #36  
Alt 08.01.2018, 13:42
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Für Mofas und LKW`s gelten auch die gleichen Regeln.
Trotzdem käme keiner auf die Idee, mit dem Mofaschein das fahren von Lastwagen zu erlauben.
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  #37  
Alt 08.01.2018, 13:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sind ja schon da.... bevor das Hochwasser kam wurden diese bereits geliefert.....
Leider falsch. Es sind nur einige da. Lt. Rheinische Post von heute (Schifffahrt auf Rhein eingestellt, letzter Absatz) freut sich die Messe über den hohen Wasserstand, weil Hebekran "Big Willi" jetzt nicht so tief ins Wasser muss. Die Zeitung schreibt, dass er auf Schienen läuft. Ich kenne ihn aber nur mit bereiften Rädern.
Gruß
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  #38  
Alt 08.01.2018, 13:54
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Nur mal so am Rande erwähnt:

Früher galt für den Binnenschein,
Als ich die Prüfung gemacht habe vor 30 Jahren:
Bis 20 Meter aber unter 15 Tonnen

Der erste Schritt bis 20 Meter ist getan
Und wenn es jetzt irgendwann auf dem Rhein greift wäre doch schön.

Aber bis dahin fliesst noch viel Wasser

Grüsse aus Köln
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Es ist schön wenn der Motor läuft und durchhält!
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  #39  
Alt 08.01.2018, 13:55
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Für Mofas und LKW`s gelten auch die gleichen Regeln.
Trotzdem käme keiner auf die Idee, mit dem Mofaschein das fahren von Lastwagen zu erlauben.
Solltest vielleicht bei Gelegenheit mal wieder einen Blick in die Verordnung werfen.
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Gruß
Wolfgang
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  #40  
Alt 08.01.2018, 14:24
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von AnNiMe Beitrag anzeigen
Leider falsch. Es sind nur einige da. Lt. Rheinische Post von heute (Schifffahrt auf Rhein eingestellt, letzter Absatz) freut sich die Messe über den hohen Wasserstand, weil Hebekran "Big Willi" jetzt nicht so tief ins Wasser muss. Die Zeitung schreibt, dass er auf Schienen läuft. Ich kenne ihn aber nur mit bereiften Rädern.
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Er steht auf Rädern und kann frei fahren. Für den Rest des Jahres steht er neben der Rampe auf dem zur Messe gehörenden Parkplatz.

Die Rheinbrücken bis Ddorf sind i.d.R. etwas höher als die in K oder D selbst.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #41  
Alt 08.01.2018, 14:29
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Zitat:
Zitat von AnNiMe Beitrag anzeigen
Leider falsch. Es sind nur einige da. Lt. Rheinische Post von heute (Schifffahrt auf Rhein eingestellt, letzter Absatz) freut sich die Messe über den hohen Wasserstand, weil Hebekran "Big Willi" jetzt nicht so tief ins Wasser muss. Die Zeitung schreibt, dass er auf Schienen läuft. Ich kenne ihn aber nur mit bereiften Rädern.
Gruß
H1
Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Er steht auf Rädern und kann frei fahren. Für den Rest des Jahres steht er neben der Rampe auf dem zur Messe gehörenden Parkplatz.

Die Rheinbrücken bis Ddorf sind i.d.R. etwas höher als die in K oder D selbst.
Na na na, gehört das denn hierher

Das gibt bestimmt nen Satz heiße Ohren vom TE
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Gruß
Martin
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  #42  
Alt 08.01.2018, 18:41
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Ich finde manche Diskussionen in einem Boote-Forum wie hier, genauso aufschlussreich wie Diskussionen im Golf-Forum über das geeignet sein von Ferrari, Lamborghini und Co. für die Fahrt zur Arbeit.
Ziemlich sicher werden wohl nur wenige von denen, die sich über die Längenbegrenzung ärgern, jemals ein Boot der genannten Länge ihr eigen nennen.
Falls doch, dürfte dann auch der Erwerb des passenden Patentes, keine Schwierigkeit darstellen.
Ich bin jedenfalls froh, dass nicht jeder fahren darf, was er glaubt fahren zu können.
Das hast du falsch verstanden.
Ich bin kein reicher Mann der sich eine möglichst große Luxusyacht kaufen wollte.
Ich hatte ein 17m langes, altes altes Boot mit Wartungs- und Reparaturstau angeboten bekommen.
Es war grenzwertig ob sich die Restaurierung vom Zeit- und Kostenaufwand überhaupt noch lohnt.
Das Sportpatent kostet, wenn man alle Streckenfahrten für den Rhein macht und alle Nebenkosten wie Fahrtkosten und Übernachtungskosten addiert, fünfstellig.
Auch der Zeitaufwand für die Streckenfahrten und die Theorie mit mindestens 65 Stunden Unterricht ist enorm.
Wahrscheinlich wäre die Längenbegrenzung erweitert worden bevor ich mit dem Sportpatent fertig geworden wäre.
Das waren die Hauptgründe es zu lassen.
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  #43  
Alt 08.01.2018, 18:56
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Ich gebe Dir insofern Recht, wenn es schön wäre auch auf dem Rhein mit 20 m Bootslänge ohne weitere Prüfung unterwegs sein zu dürfen. Es sei miraber auch erlaubt, darauf hin zu weisen, dass dann aber auch die praktische Ausbildung erheblich verändert werden müßte. Denn, ich glaube da gibt mir jeder Recht, mit der derzeitigen praktischen Ausbildung ist man sicherlich nicht befähigt ein 20m Boot zu fahren. Auch bei 15m ist das System schon verkehrt.

Liegeplatz: Aus meiner Erfahrung wird es bundesweit schwer, auch kurzzeit, Liegeplätze zu finden. Mit meinem Boot ist schon schwierig. Bei 6 m mehr reduzieren sich binne die möglichen Liegeplätze. Neckar und Main auf nahezu 0, Rhein von Basel bis Düsseldorf auch nur wenige. Das hat aber nix mit dem Thema zu tun, dient lediglich dem Aufzeigen weiterer Hindernisse, selbst wenn die 20m-Regelung kommen würde.

Mein Fazit: Wäre schön, wenn die 20m-Regelung auch für den Rhein kommen würde, dann aber bitte auch verbunden mit mehr pratischer Ausbildung.
Auf fast allen Binnengewässern, außer dem Rhein, darf man ja bereits ohne praktische Zusatzausbildung Boote bis 20m Länge fahren.
Ich gebe zu dass der Rhein am gefährlichsten ist, aber wer dort 15m Boote fahren kann, kommt auch mit 20m klar.
Mit dem Sportbootführerschein See darf ich ja noch viel größere Boote fahren, nur in einem anderen Gebiet.
Das Handling ist aber grundsätzlich das Gleiche, ob Binnen oder See.
Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden ob er sich das zutraut.

Das mit den Liegeplätzen sieht gar nicht so schlecht aus wenn man gezielt danach fragt.
Viele Häfen geben max. 15 m an, haben auf Nachfrage aber auch Platz für ein größeres Boot.
Es steht nur meist nicht in der veröffentlichten Preisliste.
Ich hatte, wie bereits erwähnt, mehrere Zusagen, und das nicht nur auf dem Rhein.
top
  #44  
Alt 08.01.2018, 23:57
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Das Problem ist dass glaubst Hintergrundwissen um das Thema herum zu haben, weißt aber nichts über das Thema selbst.
das liegt einfach daran, dass es zu dem Thema nichts neues gibt. Der Dreizeiler, der Dir aus dem BMVI geschickt wurde, entspricht dem Sachstand, der auch schon mit Änderung der Längenbegrenzung im Geltungsbereich BinSchStrO bekannt gemacht wurde.

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Dass sich jemand seit 20 Jahren mit etwas beschäftigt bedeutet weder dass er es gut kann, noch dass er alles weiß.
Ganz im Gegenteil.
Wenn jemand erfahren und kompetent ist erkennt man das an den Antworten.
Derjenige hat es nicht nötig darauf hinzuweise wie lange er das schon macht.
Solche Aussagen (ich mache das schon X Jahre, ich habe Y gelernt) kommen meistens wenn die Argumente ausgehen.
Schön, dass Du meine Kompetenz so gut beurteilen kannst. Deine eigene steht ja bei den vielen sachlichen Argumenten, die Du in dieser Diskussion vorgebracht hast, völlig außer Frage.

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Wie bereits geschrieben:
Man muss nicht auf alles antworten.
Stimmt, der ganze Trööt ist verschenkte Lebenszeit.

Bis dann

Dominic
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  #45  
Alt 09.01.2018, 08:17
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Zunächst allen ein tolles, gesundes 2018 nachträglich von mir !


Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Frag mich trotzdem, wieso man in der Rheinschifffahrt Fahrzeuge bis 20 m als Kleinfahrzeuge behandelt, aber von 15 bis 20 m ein extra Patent fordert.
Ändert sich doch nichts bei den Fahrregeln.

Hallo Wolfgang,

weil es zwei verschiedene Baustellen sind .

1. Zulassung des Bootes, Fahrzeug ( mit dann SUK )
oder Kleinfahrzeug ( bis weniger als 20m ) .

2. Befähigung zum Führen . ( Patente, Scheine ) .


.. . .. . . . .


Ich habe das Sportpatent gemacht und finde diese Bedingungen auch
absolut richtig so außer der kompletten Streckenkunde-Pflicht .

Einen Abschnitt ja, unbedingt ! Am besten das Gebirge .
So lernt man prima zukünftige Touren zu planen und befahren .

Eine Sicht der Großen gibt es mit dazu und ich fand es äußerst wertvoll .

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862


Ich finde, wer 15m - 24,99 m auf dem Rhein bewegen möchte,
sollte kein Problem mit dem Sportpatent haben !

Grüße : TOMMI
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  #46  
Alt 09.01.2018, 09:02
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Hatte nur mal interessehalber beim Amt angefragt, ob es eine vereinfachte Möglichkeit gäbe.
Mit meinem Bodenseeschein darf ich bundesweit binnen fahren. Hochrheinerfahrung habe ich auch.
Hätte sogar noch ein Radarpatent für den Rhein gehabt. Sie haben abgewunken.
Hab nicht vor regelmäßig auf dem Rhein mit großem Boot herumzuschippern. Da würde sich der Aufwand nicht lohnen.
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Gruß
Wolfgang
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  #47  
Alt 09.01.2018, 12:33
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
das liegt einfach daran, dass es zu dem Thema nichts neues gibt. Der Dreizeiler, der Dir aus dem BMVI geschickt wurde, entspricht dem Sachstand, der auch schon mit Änderung der Längenbegrenzung im Geltungsbereich BinSchStrO bekannt gemacht wurde.
Dann zeig doch mal bitte wann und wo das bereits bekannt gemacht wurde.

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Schön, dass Du meine Kompetenz so gut beurteilen kannst.
Warten wir doch mal deine Antwort auf den obigen Punkt ab.

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Stimmt, der ganze Trööt ist verschenkte Lebenszeit.
Das empfindest DU so weil es DICH SELBST gar nicht betrifft.

Das hat dich aber nicht davon abgehalten wortreiche Antworten am Thema vorbei abzugeben.

Leider muss ich mich an dieser Stelle wiederholen:
Das Thema war gedacht als Information und Diskussionsfaden für Leute die das Thema betrifft.
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  #48  
Alt 09.01.2018, 12:35
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Ich habe das Sportpatent gemacht und finde diese Bedingungen auch absolut richtig so außer der kompletten Streckenkunde-Pflicht.
Das wäre ein Kompromiss den ich mir auch vorstellen könnte.
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  #49  
Alt 09.01.2018, 16:04
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Hallo,
eigentlich wollte ich jetzt die Diskussion einfach mangels Sinnhaftigkeit links liegen lassen. Aber da ich Dir ja wohl in grauer Vorzeit mal das Schüppchen in der Sandkiste geklaut haben muss....

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Dann zeig doch mal bitte wann und wo das bereits bekannt gemacht wurde.
Flyer des BMVI vom April ´17
Hat meiner Erinnerung nach auch hier so schon im Forum gestanden.

Bis dann

Dominic
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Alt 09.01.2018, 16:22
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Darf ich so am Rande mal fragen, ob es bei dem 17m Boot sich um die "Moni" gehandelt hat?
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Christian
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