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  #1  
Alt 27.08.2019, 20:48
Stephan611 Stephan611 ist offline
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Standard Bootfahren in Ungarn - WSP auf der Donau

Hallo Zusammen!

bin neu hier, eigentlich noch Anfänger auf dem Wasser aber schon seit 5 Jahren mit Bootsführerschein.
letzte Woche haben wir nicht so schöne Bekanntschaft mit der ungarischen WSP gemacht.
Folgende Story bzw. Hintergrund dazu

Mein Vater hat vor ein Paar Jahren mit dem Hobby Sportboot angefangen, wo ich dann schnell mit eingestiegen bin, weil es halt doch recht Spaß macht.
Wir haben ein 4,5m Glastron mit 40 PS Außenborder, also eigentlich nichts großes, mit dem wir meistens 1-2 Tage lange Ausflüge machen. Boot mit trailer zum Ufer, slippen und dann Tagesausflug auf dem Wasser.

Da ich Verwandschaft in Ungarn habe, ist das Boot oft auf dem Trailer in Ungarn bei meinem Onkel nahe Budapest.
Während der Sommerurlaube ist das Boot dann für mehrere Wochen oder Monate dort, wo wir dann viel auf der Donau unterwegs sind.
Bisher hatten wir keine Probleme mit der dortigen Polizei, sind in den letzten Jahren auch regelmäßig kontrolliert worden.

Letzte Woche wurden wir mit meinem Onkel von den ungarischen Ordnungshütern aufgehalten, dann die übliche Kontrolle mit Führerschein, Bootschein und der in Ungarn recht strengen Kontrolle der Mindestausrüstung (genügend Anker, Feuerlöscher, Rettungswesten etc....).

Bei den Dokumenten wollten sie dann zum Bootschein/Ausweis eine "üzemképességi bizonylat" (~Betriebsfähigkeits Urkunde, Betriebszertifikat). Da wir mit dem deutschen Boot und Papieren nie Probleme in Ungarn auf der Donau hatten, verstand ich nicht ganz was er eigentlich will (TÜV gibt es ja nicht!?), Er selber aber auch nicht genau sagen konnte, wo dieses Dokument zu beschaffen sei.

Nach ein bisschen Recherche im netz, glaub ich zu wissen was er meinte: Den Fahrterlaubnisschein.
Seit heuer haben wie nur noch den WSA-Ausweis, bisher hatten wir den IBS vom ADAC, der den Ungarn gereicht hatte.

Da ich in diversen Foren bzw. bei den ungarischen Behörden nur mäßigen Erfolg hatte, nun meine Frage an euch:

-Genügt der Fahrterlaubnisschein mit dem WSA-Ausweis oder brauch ich noch sonstige Papiere um in Ungarn auf der Donau fahren zu dürfen und wie lange ist der dann gültig?
-wer muss auf dem Antrag/Fahrterlaubnisschein stehen, dass ich mit dem auf meinen Vater registrierten Boot in Ungarn fahren darf?

vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 28.08.2019, 15:51
werner3 werner3 ist offline
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Leider kann ich dir hierzu nichts sagen, da ich mich mit den Vorschriften in Ungarn nicht auskenne.

Ich kann mir aber nur sehr schwer vorstellen, daß ein Dokument, welches von einem Automobilclub ausgestellt wird, eher anerkannt wird, als ein amtliches Dokument vom WSA.

Gruß Werner
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  #3  
Alt 28.08.2019, 16:00
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Die Ungarn kennen die bayerische Regelung! Die Behörde hat ein überflüssiges Beschäftigungsprogramm, die Erteilung einer Erlaubnis für die Befahrung der Donau. Die deutsche - auch die bayerische - Wasserschutzpolizei hält diese Bürokratie für nicht notwendig, denn der Führerschein ist auch für die Donau gültig, aber das Beschäftigungsprogramm läuft weiter und wird sogar beworben. Zwangsläufig sehen und erwarten die Ungarn immer wieder das Papier aus Regensburg. https://www.wsa-donau-mdk.wsv.de/Web...tml?nn=2207364
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Andreas

Geändert von chrisma (28.08.2019 um 16:09 Uhr)
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  #4  
Alt 28.08.2019, 16:13
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Zitat:
Zitat von Stephan611 Beitrag anzeigen
Nach ein bisschen Recherche im netz, glaub ich zu wissen was er meinte: Den Fahrterlaubnisschein.
Seit heuer haben wie nur noch den WSA-Ausweis, bisher hatten wir den IBS vom ADAC, der den Ungarn gereicht hatte.
.....
-Genügt der Fahrterlaubnisschein mit dem WSA-Ausweis oder brauch ich noch sonstige Papiere um in Ungarn auf der Donau fahren zu dürfen und wie lange ist der dann gültig?
-wer muss auf dem Antrag/Fahrterlaubnisschein stehen, dass ich mit dem auf meinen Vater registrierten Boot in Ungarn fahren darf?
Ja, die Ungarn wollen den "Internationalen Fahrterlaubnisschein" von dir haben, wenn du mit WSA Kennzeichen unterwegs bist.

Zitat:
4.3.8
FahrterlaubnisscheinFür Kleinfahrzeuge, die ausschließ-lich Sport- und Vergnügungszwe-cken dienen und deren Eigentümer ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird für das Befahren der Donau weder ein Schiffsattest noch eine sonstige behördliche Geneh-migung benötigt. Lediglich für Fahrten zwischen der Bundesrepu-blik Deutschland und den anderen Donaustaaten – mit Ausnahme von Österreich – ist ein Fahrterlaubnis-schein erforderlich, der auf Antrag vom Wasserstraßen- und Schiff-fahrtsamt Regensburg erteilt wird.
Quelle: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedD...cationFile&v=8

Du rufst einfach beim WSA Regensburg an und sagst du bräuchtest einen Fahrterlaubnisschein und läßt dich durchstellen.
Die nette Dame mailt dir dann ein Word Dokument, das du ausfüllst und zurück sendest.

Das ist kostenlos und geht schnell.

Der Schein ist immer für einen gewissen Zeitraum gültig, den du selbst bestimmst. Da ich ihn immer für einen bestimmten Törn brauchte, hab ich keine Ahnung was der längstmögliche Zeitraum ist.
Einfach die nette Dame fragen.

Ansonsten benötigst du keine weiteren Dokumente, die ungarische Pflichtausrüstung ist dir ja bekannt.

Ach ja, hier kannst du das Antragsformular downloaden: https://www.wsa-donau-mdk.wsv.de/Web...291?nn=2207364
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  #5  
Alt 28.08.2019, 16:18
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Die Ungarn kennen die bayerische Regelung!
So ist es.
Aber das ist keine bayrische Regelung .......


Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Die deutsche - auch die bayerische - Wasserschutzpolizei hält diese Bürokratie für nicht notwendig, denn der Führerschein ist auch für die Donau gültig, aber das Beschäftigungsprogramm läuft weiter und wird sogar beworben.
Das ist Unsinn.
Mit dem Führerschein hat das nichts zu tun, sondern mit der streng genommen nur nationalen Gültigkeit der WSA Zulassung.
Deshalb ist das im Inland auch nicht nötig.
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  #6  
Alt 28.08.2019, 16:46
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Ich hatte die Problematik mit der bayerischen Wasserschutzpolizei besprochen. Grundsätzlich haben wir Reisefreiheit mit zugelassenen / registrierten Fahrzeugen und auch der bundesdeutsche Führerschein wird international anerkannt. Eine zusätzliche FAHRTerlaubnis einer regionalen Behörde passt nicht zu Europa und auch nicht zur EU. Wenn die FAHRTerlaubnis in Ungarn nicht vorgelegt wird gibt es auch keinen strafbaren Notfall. Die deutschen Behörden prüfen auch nicht die Ausreise und Rückkehr. Alles nur ein Beschäftigungsprogramm und im Freistaat reformbedürftig.
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  #7  
Alt 28.08.2019, 16:59
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Ich hatte die Problematik mit der bayerischen Wasserschutzpolizei besprochen. Grundsätzlich haben wir Reisefreiheit mit zugelassenen / registrierten Fahrzeugen und auch der bundesdeutsche Führerschein wird international anerkannt. Eine zusätzliche FAHRTerlaubnis einer regionalen Behörde passt nicht zu Europa und auch nicht zur EU. Wenn die FAHRTerlaubnis in Ungarn nicht vorgelegt wird gibt es auch keinen strafbaren Notfall. Die deutschen Behörden prüfen auch nicht die Ausreise und Rückkehr. Alles nur ein Beschäftigungsprogramm und im Freistaat reformbedürftig.
Daß die deutsche WSP das nicht kennt wundert mich nicht.
Für sie ist es ja auch nicht relevant.

Das ist Bestandteild der Donauschifffahrtspolizeiverordnung und diese beruht auf dem Donauvertrag.

Einfach mal lesen:
Zitat:
Abweichend von Nummer 1 sind für Kleinfahrzeuge die Urkunden nach den Buchstaben b und d nicht erforderlich. Für Kleinfahrzeuge, die Sport- oder Erholungszwecken (Sportfahrzeuge) dienen, ist ferner die Urkunde nach Buchstabe c nicht erforderlich; die Urkunde nach Buchstabe a kann durch eine nationale Fahrterlaubnis ersetzt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/d...93/__1_10.html

Edit: Ach ja noch was: Ich hab darüber mit der ungarischen WaschPo in Mohacs diskutiert, da sie auch von mir dieses dokument wollten und ich es zwar hatte, aber in meinem Chaos nicht finden konnte.
Der zog einen Ordner aus dem Regal und zeigte mir die relevante Seite.
Dort war aufgelistet, welche Papiere für deutsche Schiffe und Kleinfahrzeuge notwendig sind.
Da standen eindeutig sämtliche möglichen Bootspapiere und beim WSA Kennzeichen etwa "nur in Verbindung mit dem Fahrterlaubnisschein".
Die liesen mich so lange suchen bis ich es gefunden hatte.

Ich fragte danach, was passiert wäre wenn ich das Dokument nicht gehabt hätte.
Sie hätten mich weiterfahren lassen aber eine Strafe von aus der Erinnerung 30 bis 40€ zahlen müssen.

Würde mich mal interessieren was die aktuelle Strafe ausmachte.

Geändert von wolf b. (28.08.2019 um 17:46 Uhr)
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  #8  
Alt 28.08.2019, 22:35
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Ich hatte mich entschieden ohne die bayerische Bescheinigung zu fahren und hätte formell ja schon ab Slovakia Probleme bekommen können. Ungarn ist die EU-Aussengrenze für den Schengenraum und deshalb wird vor der Ausreise nach Serbien kontrolliert. Ich hatte auf deutsche Registrierung hingewiesen und es gab trotz Nachfrage nach FAHRTgenehmigung aus Regensburg keine weitere Diskussion oder Strafe. Wir sind Bürger der EU und das Beschäftigungsprogramm in Bayern wäre dann ja auch für eine Registrierung vom gleichen Amt, also Zulassung und Fahrtbescheinigung erforderlich. Vor dem Abkommen von Schengen war für deutsche Behörden die Genehmigung und Kontrolle einer Fahrt hinter den eisernen Vorhang vielleicht wichtig... Für die Ausreise aus der DDR war eine Genehmigung erforderlich.... Was Unsinn ist und unsere Rechte einschränkt müssen wir nicht mitmachen. Wer beteiligt sich an einer Nachfrage in Berlin oder Brüssel?
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Geändert von chrisma (28.08.2019 um 22:51 Uhr)
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  #9  
Alt 28.08.2019, 23:05
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Ich hatte mich entschieden ohne die bayerische Bescheinigung zu fahren und hätte formell ja schon ab Slovakia Probleme bekommen können. Ungarn ist die EU-Aussengrenze für den Schengenraum und deshalb wird vor der Ausreise nach Serbien kontrolliert. Ich hatte auf deutsche Registrierung hingewiesen und es gab trotz Nachfrage nach FAHRTgenehmigung aus Regensburg keine weitere Diskussion oder Strafe. Wir sind Bürger der EU und das Beschäftigungsprogramm in Bayern wäre dann ja auch für eine Registrierung vom gleichen Amt, also Zulassung und Fahrtbescheinigung erforderlich. Vor dem Abkommen von Schengen war für deutsche Behörden die Genehmigung und Kontrolle einer Fahrt hinter den eisernen Vorhang vielleicht wichtig... Für die Ausreise aus der DDR war eine Genehmigung erforderlich.... Was Unsinn ist und unsere Rechte einschränkt müssen wir nicht mitmachen. Wer beteiligt sich an einer Nachfrage in Berlin oder Brüssel?
Ich bin auch schon 2007 ohne ein- oder ausklarieren, also noch vor EU, durch Slowenien, legal war das nicht.

Das war aber der einfachen Tatsache geschuldet, daß wie die Grenzstation zum einklarieren übersehen hatten und gegen die Strömung nicht zurück konnten.

Normal versuche ich aber solche Formalien einzuhalten. Erst Recht, wenn das kostenlos und Versand eines Dokuments per Mail kostenlos möglich ist.

Und nochmal, das hat rein gar nichts mit Bayern zu tun auch wenn die deutsche Donau durch Bayern fließt.
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  #10  
Alt 28.08.2019, 23:14
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich bin auch schon 2007 ohne ein- oder ausklarieren, also noch vor EU, durch Slowenien, legal war das nicht.

Und nochmal, das hat rein gar nichts mit Bayern zu tun auch wenn die deutsche Donau durch Bayern fließt.
Widerspruch, denn Slowenien verlangte die Ausreise- und Fahrtberechtigung aus Bayern nicht und ist seit 2004 Eu-Mitglied. Aber ich werde das jetzt klären lassen und mich wieder melden.
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  #11  
Alt 28.08.2019, 23:32
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Widerspruch, denn Slowenien verlangte die Ausreise- und Fahrtberechtigung aus Bayern nicht und ist seit 2004 Eu-Mitglied. Aber ich werde das jetzt klären lassen und mich wieder melden.
OK, falsch ausgedrückt.
Ich meinte Schengenraum.

Außer von den Ungarn wurde der Fahrterlaubnisschein von mir noch nier verlangt.
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  #12  
Alt 28.08.2019, 23:48
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Die Bürokratie fordert halt immer wieder ihren Tribut. Wenn's nix kostet und von einer so freundlichen Mitarbeiterin, wie der zuständigen Dame im WSA Regensburg gehandhabt wird....

Als wir 2016 die Donau bis zum Schwarzen Meer befahren haben, gehörte es einfach zur "Revierkunde", auch die bürokratischen Erfordernisse soweit möglich vor Antritt der Fahrt zu kennen und sich darauf einzustellen.

Wir sind dann aber nirgends und von niemandem nach dem Papier aus dem WSA Regensburg gefragt worden.

Gruss


Gerd
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  #13  
Alt 29.08.2019, 00:09
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Ich hatte mich entschieden ohne die bayerische Bescheinigung zu fahren und hätte formell ja schon ab Slovakia Probleme bekommen können. Ungarn ist die EU-Aussengrenze für den Schengenraum und deshalb wird vor der Ausreise nach Serbien kontrolliert. Ich hatte auf deutsche Registrierung hingewiesen und es gab trotz Nachfrage nach FAHRTgenehmigung aus Regensburg keine weitere Diskussion oder Strafe. Wir sind Bürger der EU und das Beschäftigungsprogramm in Bayern wäre dann ja auch für eine Registrierung vom gleichen Amt, also Zulassung und Fahrtbescheinigung erforderlich. Vor dem Abkommen von Schengen war für deutsche Behörden die Genehmigung und Kontrolle einer Fahrt hinter den eisernen Vorhang vielleicht wichtig... Für die Ausreise aus der DDR war eine Genehmigung erforderlich.... Was Unsinn ist und unsere Rechte einschränkt müssen wir nicht mitmachen. Wer beteiligt sich an einer Nachfrage in Berlin oder Brüssel?
Ich habe über 10 Jahre in Ungarn gelebt und wünsche dir viel Spaß, mit dem Ergebnis aus Berlin oder Brüssel die freundlichen Herren von der Rendörseg zu erhellen.

Hier findest du die Grundlage für den Fahrterlaubnisschein
Zitat:
4.3.8 Fahrterlaubnisschein
Für Kleinfahrzeuge, die ausschließ-
lich Sport- und Vergnügungszwe-
cken dienen und deren Eigentümer
ihren ständigen Wohnsitz im Inland
haben, wird für das Befahren der
Donau weder ein Schiffsattest noch
eine sonstige behördliche Geneh-
migung benötigt. Lediglich für
Fahrten zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und den anderen
Donaustaaten – mit Ausnahme von
Österreich – ist ein Fahrterlaubnis-
schein erforderlich, der auf Antrag
vom Wasserstraßen- und Schiff-
fahrtsamt Regensburg erteilt wird
Hat also nichts mit Schengen zu tun.
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  #14  
Alt 29.08.2019, 12:54
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Hallo,

für mich ebenfalls ein sehr interessantes Thema, da ich seid über einem Jahr in Eger lebe und arbeite. Von hier bis zur Theiß und zum Tisza-tó ist es nur ein Katzensprung und ich überlege mir, ob ich mir nicht ein Boot für dieses Revier zulegen sollte.

Bis jetzt habe ich in dem Thread nur von der Donau gelesen, gilt das dann auch für die Theiß oder gibt es da noch andere Gesetze und Regeln.

Was wäre besser, ein in Deutschland registriertes Boot quasi hier als Urlauber zu haben oder ein Boot hier anzumelden?

Würde mich über sachdienliche Hinweise freuen, wenn jemand generell Informationen zum Bootfahren hier in Ungarn hat, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Vorab herzlichen Dank und viele Grüße aus Eger

Goggy
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  #15  
Alt 29.08.2019, 13:36
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Zitat:
Zitat von Goggy_DLG Beitrag anzeigen
Hallo,

für mich ebenfalls ein sehr interessantes Thema, da ich seid über einem Jahr in Eger lebe und arbeite. Von hier bis zur Theiß und zum Tisza-tó ist es nur ein Katzensprung und ich überlege mir, ob ich mir nicht ein Boot für dieses Revier zulegen sollte.

Bis jetzt habe ich in dem Thread nur von der Donau gelesen, gilt das dann auch für die Theiß oder gibt es da noch andere Gesetze und Regeln.

Was wäre besser, ein in Deutschland registriertes Boot quasi hier als Urlauber zu haben oder ein Boot hier anzumelden?

Würde mich über sachdienliche Hinweise freuen, wenn jemand generell Informationen zum Bootfahren hier in Ungarn hat, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Vorab herzlichen Dank und viele Grüße aus Eger

Goggy
Die Tiza ist ein wunderschönes Revier.
Auf meiner Homepage kannst du viele Bilder von der Befahrung sehen.

Dort wollten sie von mir keinen Fahrterlaubnisschein sehen, es gilt ja auch nicht die Donauschifffahtspolizeiverordnung.

Aber die Ausrüstungspflicht gilt und für den serbischen Teil benötigst du eine Genehmigung, war zumindest 2012 noch so.
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  #16  
Alt 29.08.2019, 14:14
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Zitat:
Zitat von Goggy_DLG Beitrag anzeigen
Hallo,

für mich ebenfalls ein sehr interessantes Thema, da ich seid über einem Jahr in Eger lebe und arbeite....

Was wäre besser, ein in Deutschland registriertes Boot quasi hier als Urlauber zu haben oder ein Boot hier anzumelden?
Für Behörden gilt immer der sogenannnte Mittelpunkt der Lebensinteressen. Da der Wohnort seit über einem Jahr außerhalb von Deutschland ist wäre ein deutsches Kennzeichen formell kritisch. Auch wenn wir Reisefreiheit und Schengenraum haben gelten die Zulassungs- und Zollvorschriften des dauerhaften Wohnsitzes. Bei Rückkehr nach Deutschland sogenanntes "Übersiedlungsgut" anmelden und einen Nachweis über gezahlte Mehrwertsteuer mitbringen.
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  #17  
Alt 29.08.2019, 14:22
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Zitat:
Zitat von Goggy_DLG Beitrag anzeigen
Hallo,

für mich ebenfalls ein sehr interessantes Thema, da ich seid über einem Jahr in Eger lebe und arbeite. Von hier bis zur Theiß und zum Tisza-tó ist es nur ein Katzensprung und ich überlege mir, ob ich mir nicht ein Boot für dieses Revier zulegen sollte.

Bis jetzt habe ich in dem Thread nur von der Donau gelesen, gilt das dann auch für die Theiß oder gibt es da noch andere Gesetze und Regeln.

Was wäre besser, ein in Deutschland registriertes Boot quasi hier als Urlauber zu haben oder ein Boot hier anzumelden?

Würde mich über sachdienliche Hinweise freuen, wenn jemand generell Informationen zum Bootfahren hier in Ungarn hat, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Vorab herzlichen Dank und viele Grüße aus Eger

Goggy
Servus Goggy,

Auf jeden Fall ist die deutsche Zulassung vorzuziehen, da ungarische Boote einer regelmäßigen technischen Überprüfung unterliegt.

Die ungarische Bürokratie ist oft umständlich und mit einer Zulassung bei einem Wasser und Schifffahrtsamt hast du Ruhe. Du kannst dazu auch deine ungarische Adresse nutzen, bist nicht auf eine deutsche angewiesen und den Fahrterlaubnisschein kannst du auch für mehrere Jahre beantragen. Das WSA Regensburg bietet sich deshalb an.

Jo hajozas
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  #18  
Alt 29.08.2019, 14:48
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall ist die deutsche Zulassung vorzuziehen, da ungarische Boote einer regelmäßigen technischen Überprüfung unterliegt.
Bitte noch einmal nachdenken und überlegen warum Fahrzeugführer die in Deutschland den Mittelpunkt der Lebensinteressen haben hier nicht mit ausländischen Kennzeichen rumfahren. Es geht nicht nur um die schnelle Anschriftenermittlung. Dies sind internationale Spielregeln.
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Andreas
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  #19  
Alt 29.08.2019, 15:22
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Andreas, ich habe als deutscher Staatsbürger mein Boot ohne eine deutsche Meldeadresse in Deutschland zugelassen.

Ich kenne mehrere Bootsfahrer auf Langfahrt die auch ohne deutsche Meldeadresse aber mit deutscher Registrierung unterwegs sind. Ein Boot mit anderen Fahrzeugen gleich zu setzen scheint mir auch nicht sinnhaft.
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  #20  
Alt 29.08.2019, 15:57
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Auf der Theiß sieht man jede Menge Boote mit WSA Kennzeichen.
Ich gehe davon aus, daß diese Ungarn gehören.
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  #21  
Alt 29.08.2019, 19:54
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Zitat:
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Servus Goggy,

Auf jeden Fall ist die deutsche Zulassung vorzuziehen, da ungarische Boote einer regelmäßigen technischen Überprüfung unterliegt.

Die ungarische Bürokratie ist oft umständlich und mit einer Zulassung bei einem Wasser und Schifffahrtsamt hast du Ruhe. Du kannst dazu auch deine ungarische Adresse nutzen, bist nicht auf eine deutsche angewiesen und den Fahrterlaubnisschein kannst du auch für mehrere Jahre beantragen. Das WSA Regensburg bietet sich deshalb an.

Jo hajozas
Hallo Frank,

vielen herzlichen Dank für Deine Hinweise. Da ich aktuell noch in Deutschland meinen Hauptwohnsitz habe und wegen der Entsendung nach Ungarn dort quasi meinen Zweitwohnsitz habe, werde ich wohl die Variante mit der WSA Registrierung wählen.

Sollte ich tatsächlich mal komplett übersiedeln, kann ich immer noch ummelden.

Mit dem Aufbau einer Hausbootflotte soll zwischen Kisköre und Tokaj noch eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden, denn im Moment gibt es sehr viel Natur und Landschaft entlang der Theiß, mit Anlegemöglichkeiten sieht es eher mager aus.
Wird bestimmt eine spannende Geschichte, ich freue mich drauf.

Viele Grüße

Goggy
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