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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.09.2008, 12:37
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Barracuda Barracuda ist offline
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Standard SBF-Binnen unter Segel

War da nicht was, daß Segeln unter 12 QM keinen Schein erfordert. Ich hab jetzt beim DMYV und beim Seglerverband, sowie bei der Wasserschutzpolizei angerufen-alle sagen, man braucht auf Binnenschiffahrtsstrassen definitiv einen Segelschein, bzw den SBF-Binnen unter Segel Auf Seen könne dies anders geregelt sein, da keine Bundeswasserstrassen.

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...n/2/index.html
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #2  
Alt 04.09.2008, 12:42
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totto totto ist offline
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Standard

Hi,
den SFB Segel und Motor habe ich 92 gemacht.
Damals mussten wir die Prüfung zum Segelteil auch mit einer BM Jolle unter Segeln machen.
Ist das denn nun nicht mehr so
Würde mich wundern.

Gruss
Totto
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  #3  
Alt 04.09.2008, 12:51
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AC_Olli AC_Olli ist offline
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Hallo Toto,

Den SBF Binnen kannst Du unter Motor oder unter Segeln machen older natürlich auch beides.

Auf Seen ist es von den örtlichen Bestimmungen abhängig, ob Du da Fahren darfst oder nicht.

Segeln ist dort oft auch ohne den Amtlichen SBF Binnen möglich.

Meist wird aber ein Erfahrungsnachweis benötigt, wie z.b. Segelgrundschein der aber nicht Amtlich ist.

In Berlin benötigst Du meines wissens sogar als Surfer einen SBF Binnen.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Viele Grüße

Olli
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  #4  
Alt 04.09.2008, 12:59
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hi,
den SFB Segel und Motor habe ich 92 gemacht.
Damals mussten wir die Prüfung zum Segelteil auch mit einer BM Jolle unter Segeln machen.
Ist das denn nun nicht mehr so
Würde mich wundern.

Gruss
Totto
Meiner ist nur unter Motor-Segeln ist durchgestrichen-war auch nix mit segeln-
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Ciao
Barracuda

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  #5  
Alt 04.09.2008, 15:36
lilu24 lilu24 ist offline
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Ich kennen es auch so wie Du!!! Unter 12qm ist frei!! Sonderregeln Bodensee beachten
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  #6  
Alt 04.09.2008, 19:32
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
rein prinzipiell ist es so, das du zum segeln gar keinen schein brauchst. das kommt erst ab 15m länge (gewerbliche mal außen vorgelassen) oder wenn du einen motor mit mehr als 5PS am propeller im/am boot hast. da gibt es zwar regionale ausnahmen, wie bodensee über 6m², berlin, steinhuder meer glaub ich auch noch, die aufzählung ist mit sicherheit nicht komplett. sollten ja eigentlich die mehlmützen wissen, aber das scheint auch nicht mehr so zu klappen.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

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  #7  
Alt 05.09.2008, 07:53
Bernd66 Bernd66 ist offline
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Hallo,

für das Segeln auf Binnenschifffahrtsstraßen benötigst du keinen Schein, egal, wie groß das Segel ist. Für bestimmte Berliner Gewässer benötigst du ab 3 Quadratmeter einen Schein, auf dem Bodensee ab 12 Quadratmeter. Auf Gewässern, die keine Binnenschifffahrtsstraße sind können örtliche Regeln gelten, da muß man sich informieren. Natürlich muß man, auch wenn man keinen Schein hat, sich den Regeln entsprechend verhalten, da gilt auch kein "das hab ich nicht gewusst".
Das alles ist Stand Sommer 2003, da hab ich meinen Schein gemacht, aber meines Wissens hat sich da nichts geändert.
Wenn das Boot einen Motor > 5 PS hat brauchst du natürlich einen Motorschein, auch wenn du nur segeln willst.

Bernd
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  #8  
Alt 05.09.2008, 12:27
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mloeschner mloeschner ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
War da nicht was, daß Segeln unter 12 QM keinen Schein erfordert. Ich hab jetzt beim DMYV und beim Seglerverband, sowie bei der Wasserschutzpolizei angerufen-alle sagen, man braucht auf Binnenschiffahrtsstrassen definitiv einen Segelschein, bzw den SBF-Binnen unter Segel? Auf Seen könne dies anders geregelt sein, da keine Bundeswasserstrassen.
Du brauchst nicht unbedingt einen Schein, wenn dein Boot eine Gesamtlänge von <15m und der Motor eine Leistung <=5PS hat (Siehe §3, Abs. 4). Es gibt Ausnahmen für Berlin, den Bodensee und ein paar einzelne Gewässer (Stauseen etc.).

Wenn du keinen Schein machen wilsst/kannst, bist du natürlich nicht von deiner Sorgfaltspflicht befreit, d.h. du musst dir gewisse Sachen selbst beibringen. Hab' ich übrigens auch so gemacht - einen ganzen Winter lang.

Naja, ich sehe gerade dass ein "Admiral" das ja wohl wissen sollte
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MfG, Marty.

Geändert von mloeschner (05.09.2008 um 12:35 Uhr)
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  #9  
Alt 05.09.2008, 13:05
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moin,
das betrifft mich eh nicht, weil ich in thailand lebe und wenn ich aus der türe schleiche, bin ich nach 20 metern am wasser und hier juckt das eh keinen. in d-land hat mich das aber auch nie interessiert, drauf aufs boot und ab.

bis denn
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  #10  
Alt 05.09.2008, 23:57
almdudi almdudi ist offline
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Tja, da haben die Bürokraten anscheinend ganz heimlich wieder mal zugeschlagen....
Google hilft weiter und führt zu http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45916.htm, und da steht:
"(1) Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschiffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart."
(Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüBinV) zuletzt geändert durch Art. 11 V v 20.01.2006 BGBl.)
Hat da irgendwer was gelesen drüber? Find ich schon irre, wie man so was heimlich einfügen kann - vor allem der Passus mit der "Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart" - da haben MoBo-Fahrer mal für den Schein gelernt, dann wollen sie nebenher mal ne kleine Jolle segeln, und prompt fahren sie ohne Führerschein.
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  #11  
Alt 06.09.2008, 05:41
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mloeschner mloeschner ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Hat da irgendwer was gelesen drüber? Find ich schon irre, wie man so was heimlich einfügen kann - vor allem der Passus mit der "Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart" - da haben MoBo-Fahrer mal für den Schein gelernt, dann wollen sie nebenher mal ne kleine Jolle segeln, und prompt fahren sie ohne Führerschein.
Man sollte immer ein wenig weiter lesen:

§3 Ausnahmen, Absatz 4

Zitat:
Zitat von www.elwis.de
(4) Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten

1. unter Segel nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2,

2. mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 Kilowatt beträgt.
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MfG, Marty.
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  #12  
Alt 06.09.2008, 06:14
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Zitat:
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hi,
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  #13  
Alt 06.09.2008, 06:19
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Moin,

Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Man sollte immer ein wenig weiter lesen:
§3 Ausnahmen, Absatz 4

Zitat:
Zitat von elwis.de
(4) Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten

1. unter Segel nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2,

2. mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 Kilowatt beträgt.
Und was heißt das jetzt für jemanden, der sowohl den SBF Binnen (Motor) als auch den SKS/SSS oder SHS besitzt? Darf der ohne zusätzlichen SBF Binnen (Segel) auf den in Anlage 2 beschriebenen Gewässern segeln, oder fährt er dann ohne gültigen Führerschein?
Den SKS oder SSS hatte ich eigentlich noch irgendwann vor, aber ich werde ganz sicher nicht zusätzlich noch einmal den Binnen (Segel) machen, bloss um auf der Havel segeln zu können, wenn ich auf dem Weg von hier zur Müritz bin...

mfg
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Ich bin dann mal weg:
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  #14  
Alt 06.09.2008, 07:43
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin,
Und was heißt das jetzt für jemanden, der sowohl den SBF Binnen (Motor) als auch den SKS/SSS oder SHS besitzt? Darf der ohne zusätzlichen SBF Binnen (Segel) auf den in Anlage 2 beschriebenen Gewässern segeln, oder fährt er dann ohne gültigen Führerschein?
Den SKS oder SSS hatte ich eigentlich noch irgendwann vor, aber ich werde ganz sicher nicht zusätzlich noch einmal den Binnen (Segel) machen, bloss um auf der Havel segeln zu können, wenn ich auf dem Weg von hier zur Müritz bin...
SKS/SSS oder SHS? Wirklich eine gute Frage... ...muss ich mal recherchieren.

Von der Havel zur Müritz kommst du auch ohne die eingeschränkten Gewässer bei Berlin zu befahren. Außerdem ist nicht geklärt, ob ein Segler mit gelegtem Mast noch als "Segelfahrzeug" gilt.
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  #15  
Alt 06.09.2008, 11:53
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Moin,

Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Außerdem ist nicht geklärt, ob ein Segler mit gelegtem Mast noch als "Segelfahrzeug" gilt.
Als ich schrieb "auf der Havel segeln", war das schon durchaus so gemeint... Ich gebe allerdings zu, die Frage war eher rethorisch/provokant und das Scenario ein hypothetisches.

Und: Sicher ist das geklärt! Oder will irgendjemand ernsthaft behaupten, daß ich einen Segelschein brauche, wenn ich (gelegter Mast oder nicht) nur unter Maschine fahre??

mfg
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  #16  
Alt 06.09.2008, 12:03
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Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Außerdem ist nicht geklärt, ob ein Segler mit gelegtem Mast noch als "Segelfahrzeug" gilt.
nein, wenn die Segel runter sind und du fährst unter Motor, bist du ein Motorboot.
Wo sich der Mast dann befindet, ist gleichgültig.
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Gruß Thomas
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  #17  
Alt 06.09.2008, 12:12
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Haaaallo - es gibt Bundeswasserstrassen und Landeswasserstrassen.

Die Regelungen für Landeswasserstrassen ist vom jeweiligen Bundesland abhängig und unterscheiden sich dementsprechend!

So gibt es in Bayern auf den bayerischen Landeswasserstrassen (z.B. Chiem-/Starnberger- und Ammersee) überhaupt keine Führerscheinpflicht für Segler - andererseits brauchst Du in berlin schon für einen größeren Surfer einen.

Ob man auf Bundes(binnen)wasserstrassen einen Schein braucht, weiss ich nicht mehr, denke aber schon, so wie ich unsere Behörden kenne.

Sonderregelungen - wie schon gesagt - zusätzlich für Bodensee und ich glaube Steinhuder Meer.

Gruß

Volker
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  #18  
Alt 06.09.2008, 12:16
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Dumm ist z.B. für mich, daß es keine Regelungen wie z.B. bei den Mofas gibt.
Da zum Segeln nie ein extra Schein gebraucht wurde, kann keiner nachweisen, daß er schon wie in meinem Fall seit 30 Jahren segelt. Eine Altersregelung gibt es aber nicht.
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  #19  
Alt 06.09.2008, 16:28
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moin,
Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
nein, wenn die Segel runter sind und du fährst unter Motor, bist du ein Motorboot.
Wo sich der Mast dann befindet, ist gleichgültig.
kennst du das von allen beamten dieser erde geliebte wort: VORSCHRIFT !!!, das erklärt denn auch unlogisches. es könnte also sein, das ein segelboot ausschließlich unter maschine doch ein segelboot ist . besser ist, auf nix verlassen und schriftlich um auskunft bitten.

bis denn
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  #20  
Alt 06.09.2008, 19:11
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
nein, wenn die Segel runter sind und du fährst unter Motor, bist du ein Motorboot.
Wo sich der Mast dann befindet, ist gleichgültig.

Selbst wenn die Segel gesetzt sind und Du den Motor mitlaufen lässt, bist Du ein Fahrzeug unter Motor. Also, um Berlin herum immer schön den Motor mitlaufen lassen und Du brauchst keinen extra Segelschein.
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  #21  
Alt 06.09.2008, 22:16
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Zitat:
Zitat von hartmut2801 Beitrag anzeigen
moin,

kennst du das von allen beamten dieser erde geliebte wort: VORSCHRIFT !!!, das erklärt denn auch unlogisches. es könnte also sein, das ein segelboot ausschließlich unter maschine doch ein segelboot ist .
Nix da! Vorschrift ist Vorschrift und darin steht, dass die Führerscheinpflicht auf den in Anlage 2 genannten Gewässern für Sportboote gilt, die unter Segeln geführt werden. Das ist beim besten oder schlechtesten Willen mit gelegtem Mast nicht möglich... Schmeiss den Jockel an, dann bist ein Mobo und darfst fahren (SBF Binnen vorausgesetzt, wenn mehr als 3,68 kW). Noch fragen?!
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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  #22  
Alt 06.09.2008, 22:25
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin,
Und was heißt das jetzt für jemanden, der sowohl den SBF Binnen (Motor) als auch den SKS/SSS oder SHS besitzt? Darf der ohne zusätzlichen SBF Binnen (Segel) auf den in Anlage 2 beschriebenen Gewässern segeln, oder fährt er dann ohne gültigen Führerschein?
Hallo Mar-Thar,
wenn richtige Führerscheine verlangt werden kannst du dir SKS/SSS ins WC nageln, die besagen in dem Fall rein gar nichts
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #23  
Alt 06.09.2008, 23:21
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Das stimmt nicht ganz, was Ralf da schreibt. Das sind alles Amtlich anerkannte Scheine.

Hier ein Auszug des offiziellen Dokumentes des BSH:
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)

Quelle: Seite 11 auf diesem Link --> http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...tenbereich.pdf
Kopiert vom SKS
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Pit

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  #24  
Alt 06.09.2008, 23:47
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit Beitrag anzeigen
Amtlicher, empfohlener Führerschein
...und genau da liegt der 'Hase im Pfeffer': empfohlen ist eben nicht vorgeschrieben! Was bedeutet, dass er praktisch wertlos ist.

Gruiß

Volker
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  #25  
Alt 08.09.2008, 15:02
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Hallo Volker,
ok, meine Betonung sollte auf "amtlich" liegen, was im Falle eines Unfalles ausserhalb 3sm schon eine Menge ausmacht. Ansonsten ist der sks und sss ein Luxusschein, der aber während der Ausbildung ein breites Wissen und etwas Praxis bringt.

Wer also oft ausserhalb der 3sm-Zone fährt hat damit im Falle eine (un)Falles die besseren Karten. Genau wie der Fahrer eines 5PS-Bötchen mit Führerschein, auch wenn er ihn nicht braucht. Darauf wollte ich eigentlich hinaus, muss aber wohl doch mehr Worte schreiben - wer liest schon alles im Link ))
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

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