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Langzeitfahrten Alles für die grosse Fahrt.

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  #1  
Alt 30.03.2016, 07:33
woli10 woli10 ist offline
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Standard Einreise in die EU mit nicht EU Yacht

Hallo Forengemeinde.

Bin auf der Suche nach einem Leitfaden.

Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung fuer das Einklarieren mit einer nicht EU Yacht in die EU oder wenden die Laender z.B Deutschland, Frankreich und Italien andere Gesetze an.

Hoffe dass es bereits einen einheitlichen Standard gibt.

Was muss alles beachtet werden, Aufenthaltsdauer, Ausruestungslisten, Kosten, Zoll , Immigration, Hafenmeister.

Wie muss das Boot ausgestattet sein, habe z.B keinen Faekalien- und auch keinen Grauwassertank.


Ich fahre unter Malaysischer Flagge.

Danke
Wolfgang
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  #2  
Alt 30.03.2016, 13:16
Sayang Sayang ist offline
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Entscheidend ist Dein Wohnsitz (im Pass eingetragen). Wenn der in Malaysia liegt, kann das Boot 18 Monate in der EU verbleiben (kann unter bestimmten Umstaenden um sechs Monate verlaengert werden (Bond). Obwohl es bei den Regeln Abweichungen gibt, sind sie in den EU Laendern grundsaetzlich gleich.
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  #3  
Alt 30.03.2016, 13:51
woli10 woli10 ist offline
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in nem Oesterreichischen Pass steht kein Wohnort drin.

Ich habe keinen Wohnsitz in der EU.

Mich wuerden mehr die allgemeinen Regeln interressieren.
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  #4  
Alt 30.03.2016, 14:40
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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die Regeln hängen davon ab wo Du lebst bzw welchen Aufenthaltsstatus du in der EU hast...

Wenn Du als EU Bürger einreist musst du bei der Einreise verzollen etc ...

Wenn nicht kannst nach dem einklarieren bis zu 18 Monaten unversteuert in der EU bleiben...
__________________
Gruß Olli
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  #5  
Alt 30.03.2016, 14:43
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen
in nem Oesterreichischen Pass steht kein Wohnort drin. ...
Seit wann ist das so?

Frueher stand in oesterreichischen Paessen "Wohnort Domicile Residence" auf Seite zwei, unter Punkt sieben. Ich bin ueberzeugt, dass das auch heute noch so ist.
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  #6  
Alt 30.03.2016, 14:57
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen


Ich habe keinen Wohnsitz in der EU.


Das ist uninteressant.

Kannst Du Deinen (dauerhaften) Wohnsitz ausserhalb der EU nachweisen?





Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen

… Mich wuerden mehr die allgemeinen Regeln interressieren.


Geht es etwas spezifischer?

Einreiseregelung?

Ausruestungregelung?

Verhaltensregeln?
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  #7  
Alt 30.03.2016, 15:00
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Seit wann ist das so?

Frueher stand in oesterreichischen Paessen "Wohnort Domicile Residence" auf Seite zwei, unter Punkt sieben. Ich bin ueberzeugt, dass das auch heute noch so ist.

Seit mindestens 2001 nicht in meinen Paessen.
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  #8  
Alt 30.03.2016, 15:04
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Das ist uninteressant.

Kannst Du Deinen (dauerhaften) Wohnsitz ausserhalb der EU nachweisen?

mit meinem Reisepass kann ich nachweisen dass ich nicht in der EU lebe!

Sonst keine Ahnung wie des ausschaun soll, leb ja auf nem Boot zwischen Thailand und Malaysia.

Hab Wohnortbescheinigungen fuer KFZ Anmeldungen und Fuehrerscheine.
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  #9  
Alt 30.03.2016, 17:09
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen
Seit mindestens 2001 nicht in meinen Paessen.
Bestaetigt durch das hiesige, oestereichische Konsulat, kommen mir zwei Moeglichkeiten in den Sinn. Entweder Du hast eine Leseschwaeche, oder vielleicht einen australischen Pass (der moeglichweise tatsaechlich keinen Wohnort ausweist). Austria und Australia klingen ja recht aehnlich ...
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  #10  
Alt 30.03.2016, 17:16
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen
mit meinem Reisepass kann ich nachweisen dass ich nicht in der EU lebe!

Sonst keine Ahnung wie des ausschaun soll, leb ja auf nem Boot zwischen Thailand und Malaysia.

Hab Wohnortbescheinigungen fuer KFZ Anmeldungen und Fuehrerscheine.
Welche Staatsbürgerschaft hast Du?

Eventuell gilt es zu trennen zwischen den Einreisebestimmungen fürs Boot und denen zu deiner Person.

Gruß
Chris
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  #11  
Alt 30.03.2016, 17:54
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen
mit meinem Reisepass kann ich nachweisen dass ich nicht inder EU lebe!


Richtig, wenn der Wohnsitz (ausserhalb der EU) im Pass eingetragen ist (obwohl das allein immer noch kein Garant ist).

Durch Ein- und Ausreisestempel kann Abwesenheit aus der EU dokumentiert werden, der Nachweis des Lebensmittelpunktes ausserhalb der EU kann so NICHT gefuehrt werden.

Selbst 365 Tage Abwesenheit pro Jahr sind KEIN Nachweis ueber einen Wohnsitz ausserhalb der EU.
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  #12  
Alt 30.03.2016, 18:25
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Welche Staatsbürgerschaft hast Du?

Eventuell gilt es zu trennen zwischen den Einreisebestimmungen fürs Boot und denen zu deiner Person.

Gruß
Chris

? sorry Leute, was is los, is ja fast wie auf nem Oest. Amt?

Mit nem AT Pass bin ich wohl Oesterreicher, einen anderen habe und hatte ich nie.
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  #13  
Alt 30.03.2016, 18:28
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Richtig, wenn der Wohnsitz (ausserhalb der EU) im Pass eingetragen ist (obwohl das allein immer noch kein Garant ist).

Durch Ein- und Ausreisestempel kann Abwesenheit aus der EU dokumentiert werden, der Nachweis des Lebensmittelpunktes ausserhalb der EU kann so NICHT gefuehrt werden.

Selbst 365 Tage Abwesenheit pro Jahr sind KEIN Nachweis ueber einen Wohnsitz ausserhalb der EU.

Selten so einen schwachsinn gelesen.

Nochmal Oesterreich ist ei freies Land.

Der Wohnort hat mit dem Pass nichts zu tun, da steht nur drin dass ich in AT geboren bin und auf welcher Behoerde dieser ausgestellt wurde.
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  #14  
Alt 30.03.2016, 18:30
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Bestaetigt durch das hiesige, oestereichische Konsulat, kommen mir zwei Moeglichkeiten in den Sinn. Entweder Du hast eine Leseschwaeche, oder vielleicht einen australischen Pass (der moeglichweise tatsaechlich keinen Wohnort ausweist). Austria und Australia klingen ja recht aehnlich ...


?!? eventuell weniger
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  #15  
Alt 30.03.2016, 18:31
billi billi ist offline
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Die ausstellende Behörde ist dein Wohnort. Wenn du umziehst muss der Eintrag im Pass geänder werden.
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  #16  
Alt 30.03.2016, 18:38
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die ausstellende Behörde ist dein Wohnort. Wenn du umziehst muss der Eintrag im Pass geänder werden.

aja, auf meinem Melderegisterauszug steht verzogen ins ausser EU Ausland.

Wo bitte soll ich nun meine Adresse Angeben.
Des Melderegister laesst ausserhalb der Eu gar keine Eintraege zu.
Hab vor 3 Jahren an neuen Pass ohne Wohnsitz in AT beantragt und diesen auch ausgestellt bekommen, also erzaehlts kane Maerchen

Die Beamtin hat mich zu beginn auch Staatenlooser beschimpft, doch ist es mein Grundrecht, die Staatsangehoerichkeit kann mann nur verlieren Wenn man eine anderen Pass annimmt oder einer fremden Armee beitritt, was aber nichtmal bei den IS Kaempfer zutritt da das Grundgesetz in AT eine Staatenlosigkeit nich vorsieht.
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  #17  
Alt 30.03.2016, 18:46
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die ausstellende Behörde ist dein Wohnort. Wenn du umziehst muss der Eintrag im Pass geänder werden.
Das ist aber unterhaltsam

Die Regelung ist, soweit mir bekannt, in Österreich dem deutschen ähnlich.

Personalausweis beinhaltet die Adresse, wenn kein Wohnsitz vorhanden, kann das vermerkt werden.

Der Reisepass enthält keine Wohnanschrift.
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  #18  
Alt 30.03.2016, 18:53
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Das ist aber unterhaltsam

Danke,


jefoch war die Frage ja ganz eine Andere.

Ganz egal wo ich herkomm.
Angenommen ich bin ein Malay mit Malay Boot und will in der EU einklarieren, denn Boot und Crew bzw. Passagiere sind ein anderer Schuh.
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  #19  
Alt 30.03.2016, 19:06
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
...

Der Reisepass enthält keine Wohnanschrift.
Der deutsche Reisepass enthaelt den Wohnort/Wohnsitz.
Lauf Auskunft des hiesigen oesterreichischen Konsulats ist das auch beim oesterreichischen Pass so.
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  #20  
Alt 30.03.2016, 19:11
woli10 woli10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Der deutsche Reisepass enthaelt den Wohnort/Wohnsitz.
Lauf Auskunft des hiesigen oesterreichischen Konsulats ist das auch beim oesterreichischen Pass so.
pffffffff, sorrry meiner ned. aber wie auch immer, dies war nie eine Frage, Ich moechte gerne wissen was die Anforderungen an Dokumenten, Zustand, Versicherung, Papiere,....... fuer das Boot sind und welche kosten auf mich zukommen koennen.



Danke
Wolfgang
Ohne Wohnort in seinem Reisepass
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  #21  
Alt 30.03.2016, 19:11
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen
Selten so einen schwachsinn gelesen.

Nochmal Oesterreich ist ei freies Land.

Der Wohnort hat mit dem Pass nichts zu tun, da steht nur drin dass ich in AT geboren bin und auf welcher Behoerde dieser ausgestellt wurde.
Ich rate Dir dringend, NICHT mit dem Boot in die EU zu fahren. Oesterreich mag ein freies Land sein, aber Du willst mit dem Boot sicherlich nicht nur nach Oesterreich .

Die EU hat neben Oesterreich auch noch andere Mitgliedslaender, die offensichtlich viel weniger frei sind, und die Wohnsitzfrage nicht als Schwachsinn ansehen.
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  #22  
Alt 30.03.2016, 19:16
woli10 woli10 ist offline
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nach Oesterreich will ich gar nich, den sollte ich das Wollen muessten wir vermutlich noch ein paar Kriege gewinnen.

Also Ball flachhalten und ruhig Blut.
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  #23  
Alt 30.03.2016, 19:19
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von woli10 Beitrag anzeigen
pffffffff, sorrry meiner ned. aber wie auch immer, dies war nie eine Frage, Ich moechte gerne wissen was die Anforderungen an Dokumenten, Zustand, Versicherung, Papiere,....... fuer das Boot sind und welche kosten auf mich zukommen koennen.



Danke
Wolfgang
Ohne Wohnort in seinem Reisepass
Die Frage nach Dokumenten hatten wir diskutiert. Nachdem Du meine Ausfuehrungen als Schwachsinn bezeichnest, ist Dein Wissen um diese Dinge wohl fuer Dich ausreichend, und bedarf keiner weiteren Diskussion.

Zu den Kosten, die mit ziemlicher Sicherheit auf Dich zukommen, ist die im ersten Ankunftsland gueltige Mehrwertsteuer auf den (geschaetzten) Zeitwert des Bootes/Ausruestung.
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  #24  
Alt 30.03.2016, 19:28
sunseeker2301 sunseeker2301 ist offline
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Boot: Windy 22 HC
563 Danke in 237 Beiträgen
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Ähm.... Er will nur einreisen und Urlaub machen, nicht hier bleiben. Warum sollte er dann MWSt auf das Boot bezahlen?

Dann hätte ja jeder, der vor dem EU Beitritt von Kroatien, von Italien für ein, zwei Tage nach HR gereist ist, sein Boot versteuern müssen. DAS glaube ich definitiv nicht!!!
__________________
Grüße von der Ostsee
Ingo


Mein Liegeplatz
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  #25  
Alt 30.03.2016, 19:28
woli10 woli10 ist offline
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Der Sayang will es nich verstehen hab ich Ihm doch zuvor schon gesagt, dass ich "Puertoricaner" bin und mit nem Malay Boot Europa fuer ne kurze Zeit besuchen will.

Aja nebenbei ich als "Puertoricaner" hab mein Schengen Visa bereits in der Tasche, hab dem Bootschafter a paar hunnis zugesteckt, .lololol
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