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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 30.03.2018, 18:34
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Standard Besondere Regelungen für Dickschiffe?

Moin....,
Sportboot, 25m x 6,3m x 3m. Gibt es irgendwelche zu beachtenden Besonderheiten?
Beispiel: Schiffe über 6m breite müssen sich im Hafen vor dem einlaufen anmelden.
Was gibt es noch?
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  #2  
Alt 30.03.2018, 19:00
Saeldric Saeldric ist offline
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Zitat:
Zitat von FrankSTD Beitrag anzeigen
Beispiel: Schiffe über 6m breite müssen sich im Hafen vor dem einlaufen anmelden.
Hast Du dazu eine Quellenangabe?

Binnen bist Du mit den Abmessungen kein Kleinfahrzeug/Sportboot mehr. Mit SBF nicht mehr zu führen.
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Gruß Mirko

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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #3  
Alt 30.03.2018, 19:14
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Nein, keine Quelle, praktische Erfahrung mit der Waschpo Wismar.

Binnen kommt man mit 3m Tiefgang nicht weit...
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  #4  
Alt 30.03.2018, 22:43
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Zitat:
Zitat von FrankSTD Beitrag anzeigen
Beispiel: Schiffe über 6m breite müssen sich im Hafen vor dem einlaufen anmelden.
Was gibt es noch?

So etwas dürfte ganz individuell in den Hafenordnungen/-verordnungen, Hafennutzungsordnungen/-verordnungen, oder wie auch immer die rechtlich verbindlichen Schriften des jeweiligen Hafenträgers (Stadt/Kommune) bzw. -betreibers heißen, festgelegt sein. Diese offiziellen, regionalen Schriften zu finden ist manchmal gar nicht so einfach.

Gruß, Ralf
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  #5  
Alt 30.03.2018, 23:07
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
So etwas dürfte ganz individuell in den Hafenordnungen/-verordnungen, Hafennutzungsordnungen/-verordnungen, oder wie auch immer die rechtlich verbindlichen Schriften des jeweiligen Hafenträgers (Stadt/Kommune) bzw. -betreibers heißen, festgelegt sein. Diese offiziellen, regionalen Schriften zu finden ist manchmal gar nicht so einfach.

Gruß, Ralf

Beispiel Wismar, kurz gegoogelt, dort gilt z.B. die ...

  • Landesverordnung für Häfen in M-V
  • Hafenverordnung HafVO
  • Hafenbenutzungsordnung (HafBO)
  • Nutzungsordnung-Seebrücke/Wendorf

... und vermutlich wird irgendwo dort die Anmeldpflicht ab einer bestimmten Schiffsbreite festgelegt sein.

Und wenn nicht dort, dan halt anderwo. Vielleicht findet sich etwas dazu auf den Seiten der Seehafen Wismar GmbH.

Also dann, viel Spaß bei der Suche


Gruß, Ralf
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  #6  
Alt 31.03.2018, 19:53
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Ein Xylon Tümmler ist 2,75m breit???
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  #7  
Alt 31.03.2018, 20:50
FrankSTD FrankSTD ist offline
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Nein, eine Xylon Tümmler ist nicht 2,75m breit.
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  #8  
Alt 02.04.2018, 10:35
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T-Technik T-Technik ist offline
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Frohe Ostern zusammen .


Hallo Frank,

worauf möchtest Du genau hinaus ?

Was hat die WSP mit Größen zum Anbinden in Häfen zu tun ?


Wenn es nur hierum geht kann es niemals pauschal bestimmt werden .

Für einen kleinen Hafen wird es sehr sinnvoll sein auch bei nur
10 x 3 m vorher Kontakt aufzunehmen .

In z.B. Antibes sind dagegen 25x6 m in vielen Ritzen noch unterzubringen,
wenn nicht gerade besondere Events, Andrang vorliegt .


Im Zeitalter von E-Mail, Tel., Funk sollte es doch bei der Reiseplanung
ein Klax sein, vorher alles zu regeln .
Spart Stress und bereitet eine angenehme Schiffsreise .


Ansonsten was Ralf schreibt : Regionale VO's Satzungen, Regeln lesen .


Und richtig : Binnen in D wird es nicht leichter .

Bei 25m u. mehr genügt auch das Sportpatent oder Sportschifferzeugnis nicht mehr .
( Befähigung Schiffsführer )

Zum Boot selbst, wenn es binnen zugelassen werden soll,
20m und mehr = Fahrzeug , somit SUK Abnahme-Pflicht .


Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #9  
Alt 02.04.2018, 10:39
FrankSTD FrankSTD ist offline
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.... 3m Tiefgang binnen? Das wird nichts.
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  #10  
Alt 03.04.2018, 22:04
iXware iXware ist offline
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nach europäischen CE-Sportbootrichtline ist doch ein Boot mit 25m kein Sportboot mehr... (Rumpflänge zw. 2,5m - 24m)
__________________
MfG, Frank.
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  #11  
Alt 04.04.2018, 10:34
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo hier zusammen .


Hallo Frank,

nicht ganz richtig .

Die EU-Sportboot-RL gilt schon von 2,5 - 24 m Länge fester Schiffskörper .

Ein z.B. 25 m langes Fahrzeug kann trotzdem auch ein Sportboot sein .



Grüße : TOMMI
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