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  #51  
Alt 03.12.2005, 08:46
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Was passiert denn nun wenn man ein Stück zu weit fährt und eigentlich keinen passenden Führerschein mehr hat?
Muß ich dann nach Hause schieben
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  #52  
Alt 03.12.2005, 18:57
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Moin,

also es nütz alles nichts, das Einzigste was zählt und gillt sind Gesetze.

Im Hambuger Hafengebiet gilt die KVR, die Seeschiffahrtsstraßenordnung und die Hamburger Hafenordnung.

Folgende Gesetze (Verordnungen) kommen zur Anwendung:

----------------------------------
Seeschiffahrtsstraßenordnung:

Nach dieser bedarf es zum Befahren einer solchen den Sportboot-See !
----------------------------------

Hamburger Hafenordnung:

Nach dieser gilt im Hamburger Hafengebiet die Seeschiffahrtsstraßenornung !
(Ergo: Sportboot-See)
-----------------------------------

Nach der Binnenschiffahrtsstraßenordnung, hier Artikel 1 Absatz 1:

... die Binnenschiffahrtsstraßenordnung gilt NICHT .... auf Seeschiffahrtsstraßen, Elbe im Hamburger Hafen .....

(Ergo: im Hafengebiet von HH NIX mit Sportboot-Binnen!)
------------------------------------

Denke das weder Törnführer noch Aussagen von ? hier relewant sind. Das einzig gültige dürften wohl Gesetze und deren amtlichen Veröffentlichungen sein.

Die Hambuger Hafenordnung liegt mir als PDF-File vor. Weis leider nicht ob und wie man diese hier hochladen kann. Aber DAS Wichtigste habe ich hier geschrieben

@Kochi

Na klar, wenn dich die WSP kriegt, musste nach Hause schwimmen

Andreas
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  #53  
Alt 03.12.2005, 22:49
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Moin moin ,
der Hamburger Hafen ist ein Umschlagplatz, und zwar nicht weil in Hamburg besonders viel hergestellt wird, sondern weil er als Tor von Binnen zur See/Übersee gesehen wird, für die Berufsschifffahrt ist im Hamburger Hafen kein Seepatent nötig, ähnlich sieht es wohl auch bei den Freizeitskippern aus.
Hamburg lässt sich das Recht auch nicht nehmen, siehe Post von Cyrus.
Für den Hafenbereich braucht man gewiss auch keine nautisches Gerät oder Seekarten mitführen.
Es wäre auch unsinnig einen Binnenskipper für das Anlaufen im Hamburger Hafen ein Seepatent abzuverlangen, und wenn doch, dann freut sich Boitzenburg
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Gruß Frank
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  #54  
Alt 04.12.2005, 09:57
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Zitat:
Zitat von nightforce
Moin moin ,
....für die Berufsschifffahrt ist im Hamburger Hafen kein Seepatent nötig,
ne is klar ne (würd Atze jetzt sagen)

Deshalb hat ja auch der Smut die Quen Marry 2 ausgedockt und die Elbe raus gefahren und nicht der Kapitän nebst drei (3) Lotzen.

Oder war es andersrum

Ihr könnt reden was ihr wollt, im Hamburger Hafen gilt:

Hamburger Hafenordnung - Seeschiffahrtstraßenordnung - KVR

in dieser Reihenfolge und Wertigkeit, und zwar nur Diese.

Wer es nicht glaubt, möge sich die Hafenordnung besorgen und nachlesen.

Muss ja eigentlich sowieso jeder, der ein Gewässer befährt. Sich gehörig informieren und die entsprechenden Litaraturen studieren. Oder wie haben wir das noch bei den Führerscheinkursen gelernt

Sportboot-Binnen ist (Talfahrend) an den Elbbrücken Schluß.

Andreas
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  #55  
Alt 04.12.2005, 10:54
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Wer es nicht glaubt, möge sich die Hafenordnung besorgen und nachlesen.
Auch das habe ich getan. Die Hamburger Hafenverkehrsordnung sagt absolut NICHTS über benötigte Führerscheine.

Ich wiederhole noch einmal: Den Hamburger Hafen darf ich sowohl mit dem Binnen- wie mit dem Seeschein befahren.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #56  
Alt 04.12.2005, 11:06
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Micromonster
Wer es nicht glaubt, möge sich die Hafenordnung besorgen und nachlesen.
Auch das habe ich getan. Die Hamburger Hafenverkehrsordnung sagt absolut NICHTS über benötigte Führerscheine.

Ich wiederhole noch einmal: Den Hamburger Hafen darf ich sowohl mit dem Binnen- wie mit dem Seeschein befahren.
Stimmt bzw. logisch , oder hast Du schonmal ne Hafenordnung gesehen in der was über die Führerscheinvorschriften steht.


In der Hamburger Hafenordnung steht:

.... das die Seeschiffahrtstraßenordnung zu Anwendung kommt.

Und zum Befahren einer solchen braucht man nun mal den Spotboot-See.

Aber es gibt natürlich auch Leute, die den NOK mit nem Binnenschein befahren

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  #57  
Alt 05.12.2005, 05:39
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Zitat:
Zitat von nightforce
Moin moin ,
....für die Berufsschifffahrt ist im Hamburger Hafen kein Seepatent nötig,
ne is klar ne (würd Atze jetzt sagen)

Deshalb hat ja auch der Smut die Quen Marry 2 ausgedockt und die Elbe raus gefahren und nicht der Kapitän nebst drei (3) Lotzen.

Andreas
Ja der Küchenchef wars wohl nicht, es war der Kapitän eines seegehenden Schiffes, und weil er mit der Navigation seines Schiffchens im Hamburger Hafen etwas überfordert war, bekam er noch drei (3) Lotzen.
Aber was sagt das schon über Berechtigungen aus, der Smut (Küchenchef) hat sicher weder ein Binnen- noch ein Seepatent.
Deshalb mußte der sich wohl in die Küche verdrücken und durfte nicht am Ruder stehen.
Fakt ist aber, das sowohl Binnenschiffe als auch seegehende Schiffe den Hamburger Hafen anlaufen dürfen, und zwar mit Schiffsführern der entsprechenden Kategorie und falls sie mit der Navigation im Hafen nicht klar kommen, dann gibts nen Lotzen, oder auch drei (3).
Ein tschechischer Binnenskipper, der regelmäßig die Elbe rauf und runter tuckert, muß also nach deiner "Regelung" ein Seepatent abgelegt haben um den Hamburger Hafen anlaufen zu dürfen, wenn er das hätte, dann könnte er doch gleich mit seiner Badewanne die paar Meilen bis z.B. England selbst weiterfahren, warum machen die Seeskipper aus Tschechien das wohl nicht und laden blöderweise ihre Ladung genau in Hamburg aus????
Obwohl Binnenskipper nach deiner Aussage den Hafen ja nicht befahren dürfen, weil es ja da strikt nach Seefahrtstrassenordnung abläuft und man nen Seepatent braucht, warum fahren die alle bis in den Hamburger Hafen, warum fängt die Keiner ab, z.B. in Boitzenburg, wär das ok????
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  #58  
Alt 05.12.2005, 07:40
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Zitat:
Zitat von nightforce
Schiffsführern der entsprechenden Kategorie und falls sie mit der Navigation im Hafen nicht klar kommen, dann gibts nen Lotzen, oder auch drei (3).
Die Elbe ist in dem Bereich schnurgerade und das Trockendock liegt sofort auf der rechten Seite gegenüber der Landungsbrücken. Wenn ein Schiffsführer dieses "Ziel" nicht finden könnte, sollte er wohl besser den Beruf wechseln.

Das hier Lotzen an Bord sind liegt schlicht und ergreifen mal wieder an ner Verordnung, wonach bei Schiffen ab einer bestimmten Größe Lotzenpflicht besteht. Es gibt viele Käpitäne (von Skippern spricht man in der Regel nur in der Freizeitschiffahrt ) die einen Lotzenschein gemacht haben. Da sie oft den Hamburger Hafen anlaufen und um so keinen Lotzen aufnehmen zu müssen. (War letztens noch ein Bericht drüber im Fernsehen.)

Aber das mit dem Smut sollte ja auch nur das darstellen, was du zwischen den Zeilen ansprachst (Zitat auf den Eintrag von Cyrus), das es eine Art Führerscheinfreie Zone wäre. Dann dürfte der Smut doch

Zitat:
Zitat von nightforce
... wenn er das hätte, dann könnte er doch gleich mit seiner Badewanne die paar Meilen bis z.B. England selbst weiterfahren, warum machen die Seeskipper aus Tschechien das wohl nicht und laden blöderweise ihre Ladung genau in Hamburg aus????
Na ganz einfach. Wenn man sich nur ein ganz klein wenig mit der Materie befassen würde wüßte man, dass die "Badewanne aus Tschechien" bauartbeding nicht für die See- bzw. Küstenfahrt geeignet ist. Umgekehrt sind die Seeschiffe bauartbedingt (hier meist der Tiefgang) für die Binnenfahrrt ungeeignet.

Und deshalb wird umgeschalgen

Dein Hauptaugenmerk richten sich auf die BERUFSSCHIFFAHRT. Erstens gelten für die ja noch etwas andere Regelungen und Gesetze und Zweitens ist das hier (in erster Linie) ein Forum für Sportbootfahrer.

Daher ist wohl interessanter, welche Gesetze und Verordnungen für uns gelten.
Mich interessiert es nur sekundär, was Kapitäne alles an Gesetzen und Verordnungen einhalten müssen.
Andreas
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Andreas
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  #59  
Alt 05.12.2005, 13:17
Axel MU Axel MU ist offline
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Nachdem Andreas hier alles Niedermacht was eine andere Meinung hat möchte ich mich dem Reigen der Niederzumachenden ebenfalls anschließen und Kopiere einen gefundenen Beitrag auszugsweise hier mal rein.
Zitat:
Ems bis zu der bei der Hafeneinfahrt nach Papenburg über die Ems gehende Verbindungslinie zwischen dem Diemer Schöpfwerk und dem Deichdurchlass bei Halte;
Leda bis zur Einfahrt in den Vorhafen der Seeschleuse von Leer;
Weser bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (km 1,37) mit den Nebenarmen Schweiburg, Rechter Nebenarm, Rekumer Loch und Westergate;
Lesum und Wümme bis zur Franzosenbrücke in Borgfeld;
Hunte bis zum Hafen Oldenburg einerseits und bis 140 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg andererseits;
Elbe bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens mit der Wischhafener Süderelbe (von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe), dem Ruthenstrom (von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe) und der Bützflether Süderelbe (von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe);
Oste bis zum Mühlenwehr in Bremervörde;
Freiburger Hafenpriel bis zur Deichschleuse in Freiburg an der Elbe;
Schwinge bis zur Salztorschleuse in Stade;
Lühe bis zum Unterwasser der Au-Mühle in Horneburg;
Este bis zum Unterwasser der Schleuse in Buxtehude;
Stör bis zum Pegel in Rensing;
Krückau bis zur im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke in Elmshorn;
Pinnau bis zur Eisenbahnbrücke in Pinneberg;
Eider bis Rendsburg und Sorge bis zur im Verlauf der Bundesstraße 202 liegenden Straßenbrücke an der Sandschleuse;
Gieselaukanal;
Nord-Ostsee-Kanal - einschließlich Audorfer See und Schirnauer See - von der Verbindungslinie zwischen den Molenköpfen in Brunsbüttel bis zu der Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau mit Obereidersee mit Enge, Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See und Achterwehrer Schifffahrtskanal;
Trave bis zur Eisenbahnhubbrücke und der Holstenbrücke (Stadttrave) in Lübeck mit Pötenitzer Wiek, Dassower See und den Altarmen an der Teerhofinsel;
Warnow mit Nebenarmen am Mühlendamm bis zur bis Eisenbahnbrücke Rostock - Stralsund;
Ryck bis zur Steinbecker Brücke in Greifswald;
Uecker bis zur Straßenbrücke in Ueckermünde.
Ein Sonderfall ist das Gebiet des Hamburger Hafens von Elbe-km 607,5 (Oort- katen) bis Elbe-km 639 (Verbindungslinie Tinsdal/ Cranz). Dieser Elbeabschnitt einschließlich der Nebengewässer darf sowohl mit dem Sportbootführerschein See als auch mit dem Sportbootführerschein Binnen befahren werden.
Hoffe es hilft weiter
Übrigens hat der Geltungsbereich der Seeschiffartsstraßenberordnung nicht unbedingt oder zwingend was mit der Führerscheinpflicht auf den entsprechenden Gewässern zu tuen. Es wird zwar üblicherweise aus Gründen der Einfachheit so gehändelt das im Geltungsbereich der Seeschiffartsstraßenverornung auch der entsprechende Schein gilt. Aber Führerscheinrecht uns Schiffartsstraßenverornung sind rechtlich 2 unterschiedliche Dinge.

Axel
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  #60  
Alt 05.12.2005, 13:32
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Glücklicherweise haben da die Bremer es etwas einfacher. Da wurde für die doofen Freizeitkapitäne gleich ein Schild (daher auch Schildbürger) an die Eisenbahnbrücke genagelt. Und diese leidige Disskussion mit dem richtigen Führerschein im Hafen wurde auch gleich geregelt: Sportboote bleiben draussen
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #61  
Alt 05.12.2005, 13:43
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Die Berufsschiffer nebenbei bemerkt dürfen die im Hamburger Hafen gelegenen Teile der Elbe auch mit einem unterhalb von Geesthacht geltenden Befähigungszeugnis befahren.

Link §5

Axel
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  #62  
Alt 05.12.2005, 14:59
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Zitat:
Zitat von Axel MU
Nachdem Andreas hier alles Niedermacht was eine andere Meinung hat

Hallo Axel,

es geht hier weniger um Meinungen, ich starte ja auch keine Umfrage (wie butt Lichterführung) mit welchem Führerschein möchte ich wo fahren

Es geht schlicht und ergreifend um Gesetze und Verodnungen an die sich jeder zu halten hat.

Aber, siehe auch den Bereich Funkschein / Funkscheinpflicht, es gibt immer wieder Bootsfahrer die Gesetze nach ihren Wünschen umbiegen möchten, damit es für sie paßt bzw. sie mit ihren vorhandenen Scheinen doch das machen dürfen was sie eigentlicht nicht machen dürfen.

Also Axel, nix niedermachen nur einhalten. Einhalten von Gesetzen und Verodnungen.

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  #63  
Alt 05.12.2005, 16:12
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Es geht schlicht und ergreifend um Gesetze und Verodnungen an die sich jeder zu halten hat.
Genau so ist es. Es geht um die Tatsache, dass im Bereich der Hamburger Hafenverkehrsordnung die Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See nebeneinander gelten.
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  #64  
Alt 05.12.2005, 17:03
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Zitat:
Zitat von h-d
....dass im Bereich der Hamburger Hafenverkehrsordnung die Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See nebeneinander gelten.
Aja,

und in welcher (amtlichen) Veröffentlichung/Literatur steht DAS

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  #65  
Alt 05.12.2005, 22:10
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Andreas, lies Dir mal innerhalb der SeeSchStrO den Geltungsbereich durch. Für diesen Bereich der SeeSchStrO wird unstrittig der Sportboortführerschein See benötigt
Diese gilt bis Untergrenze Hamburger Hafen.
Danach gilt die Hamburger Hafenverordnung, die lediglich aussagt das im Hamburger Hafen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung vom 22. Oktober 1998 und die Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juli 1977 gelten.
In der BinSchPatentV steht im §5 u.a. : Zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt ferner auf den im Hamburger Hafen gelegenen Teilen der Elbe ein auf der Elbe unterhalb von Geesthacht geltendes Befähigungszeugnis.

Falls Du weiterhin der Meinung bist das im Hamburger Hafen lediglich der Sportbootführerschein See gültig ist bitte ich Dich darum
die mit den entsprechenden Textpassagen zweifelsfrei darzustellen. Die WSP wird dies sicher sehr interessieren. Sagen diese doch bisher folgendes aus

Zitat:
Zitat von h-d
Hier die Antwort der Hamburger Polizei auf meine diesbezügliche Anfrage:

"Im Hamburger Hafen gelten die Sport-bootführerscheinverordnung Binnen und -See ohne räumliche Einschränkung, daraus ergibt sich, dass Sie mit dem Sportbootführerschein Binnen auf der Elbe ab Elbkilometer 607,5 in das Hamburger Hafengebiet bis zur see wärtigen Grenze des Hamburger Hafens einlaufen dürfen. Anschließend benötigen Sie den Sportbootführerschein See."
Axel
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  #66  
Alt 06.12.2005, 07:12
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Zitat:
Zitat von Axel MU
Andreas, lies Dir mal innerhalb der SeeSchStrO den Geltungsbereich durch. Für diesen Bereich der SeeSchStrO wird unstrittig der Sportboortführerschein See benötigt
Diese gilt bis Untergrenze Hamburger Hafen.
Danach gilt die Hamburger Hafenverordnung, die lediglich aussagt das im Hamburger Hafen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung vom 22. Oktober 1998 und die Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juli 1977 gelten.
In der BinSchPatentV steht im §5 u.a. : Zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt ferner auf den im Hamburger Hafen gelegenen Teilen der Elbe ein auf der Elbe unterhalb von Geesthacht geltendes Befähigungszeugnis.

Falls Du weiterhin der Meinung bist das im Hamburger Hafen lediglich der Sportbootführerschein See gültig ist bitte ich Dich darum
die mit den entsprechenden Textpassagen zweifelsfrei darzustellen. Die WSP wird dies sicher sehr interessieren. Sagen diese doch bisher folgendes aus

Axel
Moin Axel,

gerne , erkläre Du mir aber bitte vorher mal ob die

Zitat:
Zitat von Axel MU
...In der BinSchPatentV steht
Axel
für uns Sportbootfahrer oder für die Berufsschiffahrt gilt ?

--------------------
Nur mal so nebenbei sollte diese Verordnung für uns gelten, müssen wir dann alle eine blaue Tafel nebst Funkellicht auf der Stb.-Seite nachrüsten
--------------------

Aber eigentlich hast Du Dir die Antwort ja schon selbst gegeben:

Zitat:
Zitat von Axel MU

....gilt die Hamburger Hafenverordnung, die ... aussagt das im Hamburger Hafen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung .........gelten.

.... Bereich der SeeSchStrO wird unstrittig der Sportboortführerschein See benötigt.......
Axel
Noch Fragen ....?


Aber Axel, Du kannst mir gerne eine Stelle in der Binnenschiffahrtsstraßenordnung oder der SportbootFüV-Binnen (beide gelten ja für uns Sportbootfahrer) zeigen in denen steht, das man das Gebiet in dem die Hamburger Hafenverkehrsordnung gilt mit dem Sportbootführerschein-Binnen befahren werden darf.


Andreas

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  #67  
Alt 06.12.2005, 07:33
Axel MU Axel MU ist offline
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Moin Andreas,

schade das Du nur mal wieder auf das eingegangen bist was Du Dir passend zu Deiner Meinung und Aussage hindrehen kannst. Selbst die Texte hast Du durch zusammenfügen in den Zitaten verfälscht.
Daher habe ich vor 5min einfach bei der WSP Hamburg angerufen und vom Wachhabenden des Wasserschutzpolizeikommissariates 2 die Aussage bekomen das beide Scheine gültig sind.
Zu finden ist das wohl in den entsprechenden Unterlagen des DMYV oder des ADAC.
Da ich der Aussage eine Wasserschutzpolizisten glaube, und keinen Bock habe mir diese Verornungen zukommen zu lassen und durchzuforsten, nur um Dir zu beweisen das ich und die anderen Vertreter dieser Meinung recht haben, ist diese Disskussion hiermit für mich beendet.
Auf Erbsenzählerei wie Du sie betreibst habe ich keinen Bock.

Axel
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  #68  
Alt 06.12.2005, 07:36
Axel MU Axel MU ist offline
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Was Cyrus soeben geschrieben hat wollte ich eigentlich nicht so andeuten.
Ich habe lange überlegt ob ich etwas ähnliches ebenfalls schreibe.
Aber hinter Cyrus seine Aussage kann ich mich voll und ganz hinterstellen.

Axel
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  #69  
Alt 06.12.2005, 07:39
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Zitat:
Zitat von Axel MU
Aber hinter Cyrus seine Aussage kann ich mich voll und ganz hinterstellen.

Axel
Klar, warst ja auch dabei

Andreas
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  #70  
Alt 06.12.2005, 07:43
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Zitat:
Zitat von Axel MU
Auf Erbsenzählerei wie Du sie betreibst habe ich keinen Bock.

Axel
Hallo Axel,

wenn ich (z.B.) einen LKW fahre und dafür KEINEN Führerschein habe, was ist daran Erbsen zählen ?


Und Du zitierst bzw. verweist auf die BinSchPatentV, die ja wohl eindeutig für die Berufsschiffahrt gilt.

Wer versucht hier irgendwas für sich passend zu biegen....


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  #71  
Alt 06.12.2005, 08:27
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Zitat:
Zitat von Micromonster
und in welcher (amtlichen) Veröffentlichung/Literatur steht DAS
Das weiß ich leider nicht.

Jedenfalls sagen weder die Hamburger Hafenverkehrsordnung noch die Seeschifffahrtstraßenordnung noch die KVR irgendetwas über die Gültigkeit der Führerscheine aus. Ob es so was wie eine "Hamburger Hafenverkehrssportbootführerscheinverordnung" gibt oder ob diese Regelung einfach in irgendeinem städtischen Erlass zu finden ist, ist mir nicht bekannt.

Und zwei Anfragen bei der Waschpo Hamburg haben die Bestätigung erbracht, dass beide Scheine im Bereich des Hamburger Hafens Gültigkeit besitzen.

Hier noch ein Hinweis auf eine Veröffentlichung - leider auch nichtamtlich:

http://www.boote-magazin.de/reise/rei11001a.html

"Ein Sonderfall ist das Gebiet des Hamburger Hafens von Elbe-km 607,5 (Oort- katen) bis Elbe-km 639 (Verbindungslinie Tinsdal/ Cranz). Dieser Elbeabschnitt einschließlich der Nebengewässer darf sowohl mit dem Sportbootführerschein See als auch mit dem Sportbootführerschein Binnen befahren werden."
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  #72  
Alt 06.12.2005, 08:36
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Micromonster
und in welcher (amtlichen) Veröffentlichung/Literatur steht DAS
Das weiß ich leider nicht.
Hallo h-d,

das ist ja auch ok und für diese Ausage sage ich auch brav DANKE.

Zitat:
Und zwei Anfragen bei der Waschpo Hamburg haben die Bestätigung erbracht, dass beide Scheine im Bereich des Hamburger Hafens Gültigkeit besitzen.
Möchte ja auch nur einen Verweis auf eine Verordnung o.ä. haben (und nicht wie Axel meint Ersen zählen).

Habe daher entsprechende Stellen angeschrieben mit der Bitte um Klärung nebst eben eines Verweises auf entsprechende Literatur. Sobal ich Antwort habe, werde ich es kundtun.

Andreas
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  #73  
Alt 06.12.2005, 15:08
Axel MU Axel MU ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster
...In der BinSchPatentV steht

Nur mal so nebenbei sollte diese Verordnung für uns gelten, müssen wir dann alle eine blaue Tafel nebst Funkellicht auf der Stb.-Seite nachrüsten
Zeige mir doch bitte die Stelle in der BinSchPatentV in der der Punkt mit der Tafel und dem Funkellicht geregelt wird.
Ich habe diesbezügliche Hinweise nur in der BinSchStrO gefunden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Wenn Du regelmäßig aus solcher Basis argumentierst kann das nichts werden.
Mich überzeugst Du spätestens seit dieser Aussage nicht mehr.
Da musst Du mit fundierterem Wissen kommen.

Axel
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  #74  
Alt 07.12.2005, 08:56
Benutzerbild von Sail-Skip
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Moin,

Zitat:
Zitat von Axel MU
....., ist diese Disskussion hiermit für mich beendet.
Ein Mann ein Wort, ein.. (wie ging das noch weiter )

Na dann, Aatackeee (würde Martin Schneider jetzt sagen)


Zitat:
Zitat von Axel MU
Wenn Du regelmäßig aus solcher Basis argumentierst kann das nichts werden.
Mich überzeugst Du spätestens seit dieser Aussage nicht mehr.
Da musst Du mit fundierterem Wissen kommen.

Fein, dann lese doch mal das Nachfolgende, von Dir verfasste bzw. zitierte:

Zitat:
Zitat von Axel MU
Diese gilt bis Untergrenze Hamburger Hafen.
Danach gilt die Hamburger Hafenverordnung, die lediglich aussagt das im Hamburger Hafen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung vom 22. Oktober 1998 und die Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juli 1977 gelten.
In der BinSchPatentV steht im §5 u.a. : Zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt ferner auf den im Hamburger Hafen gelegenen Teilen der Elbe ein auf der Elbe unterhalb von Geesthacht geltendes Befähigungszeugnis.
Die Hamburger Hafenordnung, Seeschiffahrstraßenordnung und KVR betreffen AUCH uns Sportbootfahrer. Aber die BinSchPatentV betrifft die Berusschiffahrt. So wie Du es geschrieben hast sollte es belegen, das die Elbe im Bereich der Hamburger Hafenordnung von denen befahren werden darf, für die die Verornung gilt. Aber das sind eben nicht die Sportbootfahrer........

Zitat:
Zitat von Axel MU
Da musst Du mit fundierterem Wissen kommen.
Wie heißt es noch, wer im Glashaus sitzt....


Zitat:
Zitat von Axel MU
Zitat:
Zitat von Micromonster
...In der BinSchPatentV steht

Nur mal so nebenbei sollte diese Verordnung für uns gelten, müssen wir dann alle eine blaue Tafel nebst Funkellicht auf der Stb.-Seite nachrüsten
Zeige mir doch bitte die Stelle in der BinSchPatentV in der der Punkt mit der Tafel und dem Funkellicht geregelt wird.
Ich habe diesbezügliche Hinweise nur in der BinSchStrO gefunden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Axel
Ui, das wird jetzt aber kompliziert, da brauchst schon einige Gedankengänge

Also, Du hast die BinSchPatentV zitiert.....

Diese betrifft aber die Berusschiffahrt ......

Sollte Sie aber auch für uns, Sportbootfahrer gelten (so wie Du es formuliert hast), wären wir Berufsschiff ...

Wenn wir nun Berufsschiff wären......

.... dann brauchten wir die blaue Tafel nebst Funkellicht.......



Alles klar ?

Sonst erkläre ich es gerne nochmal.


Aber Du hast mich auch nicht richtig bzw. vollständig zitiert. Mein Eintrag sah so aus:
Zitat:
--------------------
Nur mal so nebenbei sollte diese Verordnung für uns gelten, müssen wir dann alle eine blaue Tafel nebst Funkellicht auf der Stb.-Seite nachrüsten
--------------------
Und da waren EINIGE Smilies dahinter

Andreas
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  #75  
Alt 07.12.2005, 12:53
Axel MU Axel MU ist offline
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Ich habe Deinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen um Dir zu mal das vorzuführen was Du hier ständig machst.
Es scheint eine Deiner Spezialitäten solange rumzudiskutieren bis Du Dein Recht hast.
Dann mach mal weiter.

Axel
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