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  #1  
Alt 31.07.2004, 13:35
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schulleM schulleM ist offline
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Standard plexischeibe auf der fly

Hallo zusammen ...
ein bootsgast hat auf meiner Bayliner 2858 BJ. 1990 die Plexiglasscheibe auf der Fly zerbrochen . Eine Neue ist nicht zu bezahlen ...
Nun ist die Funktion als Windschutzscheibe nicht so entscheidend , jedoch wird die Flypersenning darübergezogen und somit festgemacht
Nun dachte ich mir , die Plexiglasscheibe zu kleben mit Epoxikleber . damit habe ich dann wieder die Umrisse und somit brauche ich auch keine neue Flypersenning . Damit das Ganze dann Stabilität hat , wollte ich dann auflaminieren , wie weiss ich auch noch nicht ob das auf der Plexiglasscheibe geht weiss ich auch nicht ... ob Polyester oder epoxi ???
zum Schluss schleifen und schwarz oder braun spritzen ...denn wie gesagt , die Funktion als Scheibe muss nicht erhalten bleiben .
wer kann helfen
__________________
Unterwegs mit einer bayliner 2858 cb
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  #2  
Alt 31.07.2004, 14:08
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Ich gehe mal davon aus, dass Dein Gast die Scheibe nicht mutwillig zerbrochen hat. Dann übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden und Du brauchst Dir keinen Kopf mehr um die Reparatur zu machen.

Gruß
Norman
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  #3  
Alt 02.08.2004, 08:16
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Ich gehe mal davon aus, dass Dein Gast die Scheibe nicht mutwillig zerbrochen hat. Dann übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden und Du brauchst Dir keinen Kopf mehr um die Reparatur zu machen.

Gruß
Norman

voooorsicht, herr kollege.
wir erinner uns daran, dass eine haftpflichtversicherung
unberechtigte forderungen abweist und berechtigte forderungen begleicht.

ich spiele jetzt mal den sachbearbeiter Peter Pingel.

1.) schritt:
prüfung des anspruches dem grunde nach.
liegt fahrlässiges handeln des schädigers (also unser kunde) vor?
nein. es war ein zufall, dass er gegen die scheibe fiel.
eine flybridge liegt hoch über dem wasser.
es ist normal, dass diese durch schwell stark schwankt.
insbesondere ein unerfahrener gast auf dem schiff kann leicht
unter gleichgewichtsstörungen bei starkem schaukeln leiden
darüberhinaus wurde unser kunde vom anspruchsteller nicht auf die gefahren hingewiesen.
ein verschulden unseres versicherungsnehmers ist nicht feststellbar.
im rahmen des vertrages ist es unsere pflicht, unberechtigte forderungen abzuweisen.

nun wenden anspruchsteller und/oder kunde ein
so isses nicht, man war schon öfter zusammen aufm boot,
schädiger ist mit den gegebenheiten vertraut.
ist trotz starker schaukelei losgegangen um bier zu holen
obwohl er das gefahrlos auch minuten später hätte tun können..

2.) schritt.
sachbearbeiter Peter Pingel erkennt nun das verschulden des kunden
und damit die richtigkeit des anspruches dem grunde nach.
zu prüfen ist nun die richtigkeit des anspruches der höhe nach.
da die zu ersetzende scheibe (bj. 1990) bereits 14 jahre alt ist muss ein erheblicher abzug "alt für neu" berechnet werden. die scheibe war aufgrund ihres alters bereits spröde und ausserdem durch jahrelanges drüberziehen der persenning zerkratzt.
er bezieht sich auf die gesetzeslage und erstattet unter berücksichtigung von alter und abnutzung den zeitwert in höhe von 25% der reparaturkosten.


damit ist der anspruchsteller natürlich nicht einverstanden. es weist freundlich darauf hin, dass er die angelegenheit ohne einschaltung eines anwaltes beilegen möchte. er weist daruaf hin, dass er bereits zur verinngerung der schadenshöhe beigetragen hat (dazu ist er sowieso verpflichtet) durch auswahl eines günstigen reparaturbetriebes, eventuell eigenleistung bei der reparatur, verzicht auf geltendmachen von nebenkosten (er musste einige male zusätzlich zum boot fahren um reparatur zu organisieren).

3.) schritt
sachbearbeiter Peter Pingel legt die akte dem gruppenleiter vor.
man entschliesst, dem anspruchsteller als einmalige kulanz und ohne anerkennung einer rechtlichen verpflichtung weitere 5% zu überweisen.
somit wurden insgesamt 30% erstattet.

ende des aktes - der vorhang fällt.
beifall von der gruppe zuschauender haftpflicht-schaden-sachbearbeiter

le loup

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  #4  
Alt 02.08.2004, 08:21
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Moin,
lassen wir Herrn Pingel mal außen vor.

Für die Empfehlung einer Instandsetzung, (auch guten Pfusch) ist ein Bild von der Scheibe sehr von Vorteil....

Gruß Willy
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  #5  
Alt 02.08.2004, 10:42
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Hallo le loup,

mein Posting war bewusst deutlich weniger ausführlich. Mir war eigentlich nur wichtig SchulleM darauf hinzuweisen, dass für so einen Schaden die Privathaftpflicht eintritt.
Im Übrigen, selbst wenn wie in Deinem Beispiel nur 30% des Neuwerts gezahlt werden würden, reicht das immernoch für eine vernünftige Reparatur aus. Wenn SchulleM ein Foto reinstellt, können wir ihm sicher auch Tipps geben, wie am Ende sogar noch Geld übrig bleibt.
Da die Scheibe auf der Fly mehrere Segmente hat kann man ja ein einzelnes austauschen (beim Plexi- oder Kunststoffscheibenhersteller gibt es auch unzählige getönte Stücke).
Habe meine komplette Seitenscheibe (6 mm Macrolon) letzten Sommer für 5 € (Kaffeekasse) ausgetauscht.

Gruß
Norman
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  #6  
Alt 02.08.2004, 11:16
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Hallo le loup,

mein Posting war bewusst deutlich weniger ausführlich. Mir war eigentlich nur wichtig SchulleM darauf hinzuweisen, dass für so einen Schaden die Privathaftpflicht eintritt.
................

moin
ist mir klar, dass du die einzelheiten kennst.

der text "Dann übernimmt seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden und Du brauchst Dir keinen Kopf mehr um die Reparatur zu machen." erschien mir aber etwas missverständlich, da hier eine zu hohe erwartungshaltung entstehen kann.

daher mal freie bahn für meine literarische ader und ein szenario, welches auf haken und ösen bei der schadensmeldung hinweist.

le loup

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  #7  
Alt 03.08.2004, 23:51
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Standard zerbrochener Windabweiser....

Hallo,
...tja, das ist ganz schön ärgerlich!
Mir ist vor rund 3 Jahren bei einer 3888er im Seegang und bei voller Fahrt einer der Plexi-abweiser durch Wasserschlag von der Fly zerbrochen. Es wurde eine neue Scheibe bestellt. Wartezeit: ca. 8 Wochen Preis: ca. 2300.- DM
Also: wenn du eine Möglichkeit hast, eine halbwegs günstige Reparatur durchführen zu lassen, würde ich dir dazu raten! (Wenn man viel Geld sparen kann, hat der Spruch: "Nicht schön, aber selten!" einem hohen Wahrheitsgehalt!)

Gruß
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  #8  
Alt 04.08.2004, 08:17
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Du gehörtst aber auch nicht gerade zu den Schönwetterfahrern, wenn Dir bei einer 3888er die Flyscheibe durch Wasserschlag kaputt geht, oder?

Gruß
Norman
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  #9  
Alt 04.08.2004, 10:35
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Standard Schönwetter?

...war auch mehr unbeabsichtigt!
Aber sonst war es immer ein großer Spaß mit den Rümpfen der 3288er und 3888er bei Seegang übers Wasser zu peitschen. Dank des hohen Rumpfes vertragen die Modelle i.d.R. weit aus mehr Seegang, als andere Fly-Boote... (weiß eigentlich gar nicht, warum die nicht mehr gebaut werden. die alte Motoryacht-Serie war doch eigentlich bisher auch qulitativ das beste, was Bayliner bisher gebaut hat, oder!?!)

Gruß
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  #10  
Alt 04.08.2004, 10:53
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Ich habe langsam den Eindruck, dass fast alles was "alt" ist, qualitativ besser ist, als die aktuellen Modelle. Was da momentan an Preiskampf abgeht, kann irgendwie nicht gesund sein. Da wird um jeden Cent gehandelt und gedrückt, Hauptsache die Optik stimmt irgendwie und das Boot macht am Tag der Übergabe einen guten Eindruck.

Aber ich stehe sowieso mehr auf die älteren Formen.

Gruß
Norman

Da oben Wasserschlag, der die Scheibe zerdrückt? Mannomann.
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