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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.08.2020, 13:39
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Standard Fragen zu: "Ânhörung im Bußgeldverfahren"

Kurz zum Sachverhalt.
Ich habe vorige Woche Post erhalten, Inhalt wie im Threadtitel beschrieben.
Vorwurf: 24 Km/h zu schnell innerorts. Anhörungsbogen, brauche ich nicht ausfüllen, nicht mal zurückschicken, ist mir soweit bekannt.
Ich bin definitiv nicht gefahren, habe aber eine Vermutung, wer es gewesen sein könnte. Ist unter dem angegebenen Link, bestimmt
auch gut erkennbar (Beweisfoto). Interessiert mich aber nicht, habe den Link nicht angeklickt oder geöffnet.

Zu meiner Frage. Wie vermeide ich, dass ich einen Anwalt bemühen muss? Geht mir hauptsächlich um den eventuell zu erwartenden
Bußgeldbescheid (habe keine Zeit für so etwas und auch keinen Nerv).
Wenn ich jetzt im Anhörungsbogen den Tatvorwurf bestreite (mehr nicht, nur das Kreuz setzen bei diesem Punkt), gehen die Ermittlungen
in eine neue, andere Richtung? Oder bekomme ich, egal ob ich die Tat bestreite oder nicht, in jedem Fall den Bußgeldbescheid?
Weil dann wäre es egal und ich schicke den Anhörungsbogen nicht mal zurück. Wenn ich aber durch das Setzen des Kreuzes aus
der Sache mehr oder weniger raus bin (vorläufig), gebe ich doch zumindest an, dass ich nicht der Fahrer war.

Hat jemand schon mal mit so etwas Erfahrungen gemacht? Wie geht es weiter, wenn der Tatvorwurf bestritten wurde im Anhörungsbogen?
__________________
Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
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  #2  
Alt 03.08.2020, 13:56
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Wenn du nicht sagst wer es war, könntest du ein Fahrtenbuch als Auflage bekommen.
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  #3  
Alt 03.08.2020, 13:58
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
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Wenn du für so was keinen Nerv hast, dann nenne doch einfach den Fahrer/in.
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Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #4  
Alt 03.08.2020, 14:04
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
habe keine Zeit für so etwas und auch keinen Nerv
Schreib denen das doch so...
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  #5  
Alt 03.08.2020, 14:11
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Sorry Jörg,

aber die werden Dir schon sagen woran Du Nerv hast.

Ist leider so.
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Gruß Albert
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  #6  
Alt 03.08.2020, 14:12
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Wenn du nicht sagst wer es war, könntest du ein Fahrtenbuch als Auflage bekommen.
Ja, darüber habe ich gelesen. Diese Auflage,
würde ich dann dem tatsächlichen Fahrer aufdrücken.

Zitat:
Schreib denen das doch so...
Kommt bestimmt nicht so gut an

Nochmal vielleicht etwas konkreter. Ich bin auf Arbeit für die nächsten Wochen
Einzelkämpfer (Corona und Urlaub der Mitarbeiter lassen grüßen). Ich komme
also vor 19 Uhr 30 hier nicht weg und müsste mir einen Anwalt suchen, der ab 20 Uhr
Zeit für mich hat. Das meinte ich mit "Zeit und Nerven", denn ohne anwaltliche Beratung,
wird es nach Zustellung eines Bußgeldbescheids wohl kaum noch gehen.
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Gruß Jörg
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  #7  
Alt 03.08.2020, 14:23
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Bild öffnen und mitteilen wer gefahren ist, kannst Du auch nach 19:00 Uhr.

Für den Rest brauchst Du keinen Anwalt mehr.

Wer zu schnell fährt zahlt, alles andere ist falsche Rücksichtnahme.
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Gruß Albert
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  #8  
Alt 03.08.2020, 14:26
Coal Coal ist offline
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Wenn du angibst nicht gefahren zu sein, wirst du aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Du gewinnst also erst einmal Zeit. Dann kannst du sagen, dass du nicht weißt, wer gefahren ist. Ich wurde hinzitiert und musste mir das Foto ansehen. Das war glücklicherweise so grottenschlecht - ist gut 20 Jahre her - dass nichts darauf zu erkennen war.
Ob du die Nerven hast, den/die nicht zu kennen, ist deine Sache. Bei einigen Personen hast du außerdem ein Zeugnisverweigerungsrecht und du musst natürlich nicht angeben, weshalb. Du musst also nicht angeben, dass du die Aussage verweigerst, weil das deine Ehefrau ist
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  #9  
Alt 03.08.2020, 14:26
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Bild öffnen und mitteilen wer gefahren ist, kannst Du auch nach 19:00 Uhr.

Für den Rest brauchst Du keinen Anwalt mehr.

Wer zu schnell fährt zahlt, alles andere ist falsche Rücksichtnahme.
Sehe ich auch so.
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  #10  
Alt 03.08.2020, 14:28
Pepper Pepper ist offline
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Du wirst dann als Zeuge befragt, wo du die Wahrheit sagen "musst" - also den Fahrer zu benennen hast, wenn du ihn kennst. Sollte er aber zur Familie gehören, hast du dahingehend ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Sollte ein Foto vom Fahrer bestehen und es bist eindeutig nicht du, würde dir dahingehend kein Fahrtenbuch auferlegt werden können.
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  #11  
Alt 03.08.2020, 14:29
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Ja, darüber habe ich gelesen. Diese Auflage,
würde ich dann dem tatsächlichen Fahrer aufdrücken.
Und warum legst du den Anhörungsbogen nicht " dem" auf den Tisch ?
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  #12  
Alt 03.08.2020, 14:30
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Er wird wohl in der Zwickmühle stecken.....
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  #13  
Alt 03.08.2020, 14:34
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Er wird wohl in der Zwickmühle stecken.....
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=292637
Der war jetzt nicht nett ...
Ist allerdings eingestellt worden.
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Geändert von Jörg 07 (03.08.2020 um 14:52 Uhr)
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  #14  
Alt 03.08.2020, 14:49
amorepersempre amorepersempre ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Ja, darüber habe ich gelesen. Diese Auflage,
würde ich dann dem tatsächlichen Fahrer aufdrücken. ...
...das geht nicht - die wird natürlich dem Halter - also Dir - aufgedrückt. Ich bin zwar kein Verkehrsanwalt, aber kann Dir nur dringendst anraten, einen zu konsultieren. Allein schon weil
- die Sache ja eine Vorgeschichte hat und
- Verstöße innerhalb der letzten Woche ggf. gar nicht geahndet werden aufgrund des Hin- und Hers mit dem "neuen" Bußgeldkatalog.
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  #15  
Alt 03.08.2020, 14:50
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Sollte ein Foto vom Fahrer bestehen und es bist eindeutig nicht du, würde dir dahingehend kein Fahrtenbuch auferlegt werden können.
Doch, gerade dann. Sinn des Fahrtenbuches ist ja, dass im Zweifelsfall klar erkennbar ist, wer gefahren ist. Das Fahrtenbuch gilt - so war das zumindest damals und nur so ergibt es Sinn - für das Fahrzeug. Ich habe den Wagen damals verkauft, damit war das Fahrtenbuch hinfällig.
Aus diesem Grund bin ich übrigens für die unbedingte Halterhaftung...
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  #16  
Alt 03.08.2020, 14:53
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von amorepersempre Beitrag anzeigen
...das geht nicht - die wird natürlich dem Halter - also Dir - aufgedrückt.
Jein. Zwar dem Fahrer, aber für das Fahrzeug:
Zitat:
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. (Quelle: § 31a Absatz 1 Satz 1 StVZO)
Das heißt, er kann das natürlich an die jeweiligen Fahrer delegieren. Wenn die das aber nicht machen, ist er als Halter dran...
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  #17  
Alt 03.08.2020, 14:59
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Kurz zum Sachverhalt.
Ich habe vorige Woche Post erhalten, Inhalt wie im Threadtitel beschrieben.
Vorwurf: 24 Km/h zu schnell innerorts. Anhörungsbogen, brauche ich nicht ausfüllen, nicht mal zurückschicken, ist mir soweit bekannt.
Ich bin definitiv nicht gefahren, habe aber eine Vermutung, wer es gewesen sein könnte. Ist unter dem angegebenen Link, bestimmt
auch gut erkennbar (Beweisfoto). Interessiert mich aber nicht, habe den Link nicht angeklickt oder geöffnet.

Zu meiner Frage. Wie vermeide ich, dass ich einen Anwalt bemühen muss? Geht mir hauptsächlich um den eventuell zu erwartenden
Bußgeldbescheid (habe keine Zeit für so etwas und auch keinen Nerv).
Wenn ich jetzt im Anhörungsbogen den Tatvorwurf bestreite (mehr nicht, nur das Kreuz setzen bei diesem Punkt), gehen die Ermittlungen
in eine neue, andere Richtung? Oder bekomme ich, egal ob ich die Tat bestreite oder nicht, in jedem Fall den Bußgeldbescheid?
Weil dann wäre es egal und ich schicke den Anhörungsbogen nicht mal zurück. Wenn ich aber durch das Setzen des Kreuzes aus
der Sache mehr oder weniger raus bin (vorläufig), gebe ich doch zumindest an, dass ich nicht der Fahrer war.

Hat jemand schon mal mit so etwas Erfahrungen gemacht? Wie geht es weiter, wenn der Tatvorwurf bestritten wurde im Anhörungsbogen?

Du magst es gerne kompliziert oder ? Mach das Bild auf, kreuze an du warst das nicht und nenne den Fahrer. Dann wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts mehr davon hören, höchstens von dem Fahrer . Warum Anwalt und den ganzen Mist ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #18  
Alt 03.08.2020, 14:59
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Wenn ich jetzt im Anhörungsbogen den Tatvorwurf bestreite (mehr nicht, nur das Kreuz setzen bei diesem Punkt), gehen die Ermittlungen
in eine neue, andere Richtung? Oder bekomme ich, egal ob ich die Tat bestreite oder nicht, in jedem Fall den Bußgeldbescheid?
Zitat:
Hat jemand schon mal mit so etwas Erfahrungen gemacht? Wie geht es weiter, wenn der Tatvorwurf bestritten wurde im Anhörungsbogen?
Kann jemand dazu noch was sagen, also zu meiner eigentlichen Frage? Alles andere habe ich mehr oder weniger am WE schon "ergoogelt"
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  #19  
Alt 03.08.2020, 15:03
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Kann jemand dazu noch was sagen, also zu meiner eigentlichen Frage? Alles andere habe ich mehr oder weniger am WE schon "ergoogelt"
Gegenfrage: in was für eine "andere Richtung" können die Ermittlungen gehen wenn du der Halter bist und das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde?
Reale Erfahrungen - meine, oben geschildert - interessieren dich ja offensichtlich nicht, wenn sie nicht deinen Wünschen entsprechen
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  #20  
Alt 03.08.2020, 15:07
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Gegenfrage: in was für eine "andere Richtung" können die Ermittlungen gehen wenn du der Halter bist und das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde?
Ich habe das Schreiben jetzt nicht dabei, aber da stehen schon eine Menge Möglichkeiten drin.
Vom Hausbesuch, Angehörige befragen, Fotoabgleich Landeseinwohnermeldeamt usw. ...
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  #21  
Alt 03.08.2020, 15:08
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Kann jemand dazu noch was sagen, also zu meiner eigentlichen Frage? Alles andere habe ich mehr oder weniger am WE schon "ergoogelt"
Ja, kann ich...ich hab das durch vor ca. 25 Jahren.

Hab so ein Fall auch abgestritten, dass ich gefahren bin...mit dem Motorrad und Helm auf.
Dann wurde ich persönlich aufs Amt vorgeladen...bin auch hingegangen.
Sonst wäre es zum Staatsanwalt gegangen....

Die haben das Foto dann verglichen mit mir und gemeint, dass eine Ähnlichkeit bestehen würde...Ich immer noch abgestritten.

Die haben mir dann ein Gesichtsgutachten angedroht, das damals schon 1200 gekostet hätte..

Fahrtenbuch wurde auch angedroht...aber nicht umgesetzt...

Dannach kam aber nix mehr...zum Glück

das Ganze hat sich über mehrere Monate hingezogen


edit : das Ladungsschreiben zum Amt haben 2 Polizisten vorbei gebracht
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  #22  
Alt 03.08.2020, 15:13
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Reale Erfahrungen - meine, oben geschildert - interessieren dich ja offensichtlich nicht, wenn sie nicht deinen Wünschen entsprechen
Doch, gerade persönliche Erfahrungen interessieren mich!
Und ja, Du hast es schon gut erfasst, ich muss den Fahrer nicht benennen, will ich auch nicht!
Darauf zielten aber meine Fragen nicht ab ... na egal, denken konnte ich mir es schon.
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  #23  
Alt 03.08.2020, 15:15
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Ja, kann ich...ich hab das durch vor ca. 25 Jahren.

Hab so ein Fall auch abgestritten, dass ich gefahren bin...mit dem Motorrad und Helm auf.
Dann wurde ich persönlich aufs Amt vorgeladen...bin auch hingegangen.
Sonst wäre es zum Staatsanwalt gegangen....

Die haben das Foto dann verglichen mit mir und gemeint, dass eine Ähnlichkeit bestehen würde...Ich immer noch abgestritten.

Die haben mir dann ein Gesichtsgutachten angedroht, das damals schon 1200 gekostet hätte..

Fahrtenbuch wurde auch angedroht...aber nicht umgesetzt...

Dannach kam aber nix mehr...zum Glück

das Ganze hat sich über mehrere Monate hingezogen
...
Das ist auch ein sehr entscheidender Punkt, wollte ich aber nicht so anklingen lassen.
(Dem Fahrer muss innerhalb von 3 Monaten der Vorwurf gemacht werden!)

Das Beweisfoto macht mir keine Sorgen, da wird zu sehen sein, dass ich es definitiv nicht bin.
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  #24  
Alt 03.08.2020, 15:21
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Mich hatte es auch erwischt, mit 26 km/h Außerhalb und dem Auto meiner Frau.
Meine Frau hat vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht, ein paar Tage später standen die Beamten vor der Tür...ich war nicht da, sollte aber mal im Amt vorstellig werden.
Das habe ich dann gemacht, habe natürlich die größte Corona-Maske aufgesetzt die ich finden konnte.
Bin dann rein zum Beamten (der sehr nett war und sich über die Maske amüsiert hat), der hat mir nen Kaffee angeboten, den ich natürlich abgelehnt habe, mit dem Hinweis, dann müsste ich ja meine Maske abnehmen und das Risiko möchte ich nicht eingehen.
Wir haben beide gelacht und das Foto war mehr als eindeutig was er da von mir hatte.
Auf dem ersten Schrieb war kaum etwas zu erkennen und ich dachte, das könne ja jeder sein...aber mein schönes Gesicht war auf seinem Foto Glasklar zu erkennen...so what, ich war zu schnell, also bezahle ich den Mist...
Die Beamten haben mich nicht gezwungen so schnell zu fahren.
Möchte sagen: Sag war es war und gut ist es...bevor es richtig teuer und unangenehm wird - derjenige sollte dazu stehen und die Verantwortung übernehmen, fertich!
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Gruß
Martin
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  #25  
Alt 03.08.2020, 15:23
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Das ist auch ein sehr entscheidender Punkt, wollte ich aber nicht so anklingen lassen.
(Dem Fahrer muss innerhalb von 3 Monaten der Vorwurf gemacht werden!)

Das Beweisfoto macht mir keine Sorgen, da wird zu sehen sein, dass ich es definitiv nicht bin.
Wenn du auf die Verjährung abzielst, würde ich mich da noch mal genau erkundigen...ich hab das damals auch versucht. Aber bei jedem neuen Anschreiben beginnt die Verjährungsfrist von Neuem...so war das mal. Zumal sich die Verjährungsfristen auch geändert ( verlängert) haben.

Gruß Didi
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