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  #1  
Alt 20.08.2019, 17:35
Leuchtfeuer11 Leuchtfeuer11 ist offline
Cadet
 
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Standard Versch. Fragen zum Führerschein

Hallo liebe User,

ich bin ein ganz neues Mitglied - ich habe vor vier Wochen in Dresden den Führerschein SBF See + Binnen erfolgreich bestanden.

Das Lernen ist mir zwar schwer gefallen, aber da ich die letzten 10 Jahre schon auf verschiedenen Schiffen unterwegs war und auch Wasserski fahre, kannte ich vieles schon...

Zwei Fragen, den Führerschein betreffend, hätte ich dennoch:

1. Jemand der den Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" erfolgreich absolviert hat, hat der automatisch auch die Berechtigung Sportboote binnen zu führen ?

2. Wie sieht es aus bei jemandem, der Nautik erfolgreich an einer Hochschule studiert hat? Hat der auch automatisch den SBF See oder den SKS ???

Danke & Gruß,
Alexander
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  #2  
Alt 20.08.2019, 18:12
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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Hallo, zu 1. JA und zu 2 K.A.
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)
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  #3  
Alt 20.08.2019, 18:20
Neck Neck ist offline
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Standard

Hallo,
Zu 1.

Wer den Beruf Binnenschiffer, Botsmannsbrief, erfolgreich abgeschlossen hat,
darf so nicht Sportboote führen.
Er bekommt aber auf Antrag und gegen Gebühr den Sportbootführerschein Binnen und See ohne Prüfung ausgestellt, aber nur für Motor, den Segelschein gibt es so nicht. Da muß man noch mal eine Schulung mitmachen.

Zu 2. kann ich keine Angaben machen.

Gruß Manfred
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  #4  
Alt 20.08.2019, 21:00
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Standard

Ich habe vor Jahren meinen Befähigungsnachweis zum Führen von Spreewaldkähnen (auch unter Motor) gemacht und habe auch gedacht, dass dies einen Sportbootführerschein binnen einschließt.
War leider nicht so.
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  #5  
Alt 21.08.2019, 08:38
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Leuchtfeuer11 Beitrag anzeigen

2. Wie sieht es aus bei jemandem, der Nautik erfolgreich an einer Hochschule studiert hat? Hat der auch automatisch den SBF See oder den SKS ???
Ja, der SBF wird dann ausgestellt. Für mein Befinden müsste der SHS (nur unter Motor) ausgestellt werden und nicht nur See, SKS oder SSS.
Geregelt ist das in der SpFV.
Das war offenbar nicht immer so. Ich habe selbst vor zig Jahren beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie angefragt und das wurde abgelehnt mit dem Verweis, dass zuviel Jahre zwischen aktiver Zeit und Beantragung gelegen haben (ich war NO bei der Marine). Es scheint, dass das jetzt anders geregelt ist und ich werde mal nachfragen und eine erneute Ausstellung beantragen. Allerdings, da eh nicht mehr viel hängen geblieben war und sich auch extrem viel geändert hat und die Ausstellung nur See und nicht Binnen beinhaltet, habe ich den SBF See mit Binnen und den Funkscheinen und Pyro dann mal ordentlich gemacht. Ich habe mich da wirklich noch mal für hinsetzen müssen...
Bleibt zu erwähnen, dass man rein rechtlich nur den SBF See (und Binnen) braucht. Die weiterführenden Scheine werden nur mal von gewissen Vercharterern verlangt je nach Fahrgebiet.

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 21.08.2019, 12:25
Lady An Lady An ist offline
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..und manchmal von der Versicherung nach einem Schaden.
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  #7  
Alt 21.08.2019, 12:53
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
..und manchmal von der Versicherung nach einem Schaden.
Was für Scheine sollten das sein ?

mit dem SBF See und Binnen hat man alle Pflichtscheine um Weltweit Boot zu fahren...
Alle Weiterführenden Scheine sind nur "nice to have" Scheine und können max. vom Vercharterer verlangt werden... aber niemals von einer Versicherung.
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  #8  
Alt 21.08.2019, 12:56
Lady An Lady An ist offline
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Doch im Schadensfall schon wenn er in einem Seegebiet geschieht, in dem die Versicherung meint, dass es grob fahrlässig wäre ohne eine entsprechende Qualifikation sich in diesem befunden zu haben.
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  #9  
Alt 21.08.2019, 12:57
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Doch im Schadensfall schon wenn er in einem Seegebiet geschieht, in dem die Versicherung meint, dass es grob fahrlässig wäre ohne eine entsprechende Qualifikation sich in diesem befunden zu haben.
und welcher Befähigungsnachweis wäre das ?

Die Entsprechende Qualifikation ist der SBF See... diese ist der Pflichtschein....
Man muss keine Höhere Qualifikation haben...

Außerhalb des der Hoheitsgebiete benötigt man nicht mal den Sportbootführerschein...

dies wurde hier aber schon 1000x diskutiert und dieses Gerücht hält sich wacker an den Stammtischen....
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  #10  
Alt 21.08.2019, 13:05
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Es geht doch gar nicht um die rechtliche Seite. Auf hoher See kannst Du mit der Enterprise
spazieren fahren und niemand kann Dir was, weil erlaubt. Es geht um die versicherungsrechtliche Seite im Fall der Fälle. Ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.
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  #11  
Alt 21.08.2019, 13:16
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Es geht doch gar nicht um die rechtliche Seite. Auf hoher See kannst Du mit der Enterprise
spazieren fahren und niemand kann Dir was, weil erlaubt. Es geht um die versicherungsrechtliche Seite im Fall der Fälle. Ist doch eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen.
Und die Versicherung muss sich an die gesetze halten... was gesetzlich erlaubt ist muss versichert sein.
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  #12  
Alt 21.08.2019, 13:26
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in den Versicherungsbedingungen steht eigentlich immer der gleiche Satz...


für das Fahrgebiet geeigneter Befähigungsnachweis...


diesen geeigneten Befähigungsnachweis hat das Bundesministerium für Verkehr mit den beiden Sportbootführerscheinen SBF See für Seeschifffahrtstraßen und dem SBF Binnen für die Binnenschifffahrtstraßen festgelegt.

Sollte die Versicherung z.B. für die Nordsee einen Erweiterten Führerschein verlangen, müsste dies Explizit in den Versicherungsbedingungen Erwähnung finden mit der Bezeichnung des Führerscheins.

Dies gilt natürlich nur für Sportboot und nicht für die Berufsschifffahrt hier gelten andere Regeln und Pflichtbefähigungsnachweise...
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  #13  
Alt 21.08.2019, 13:39
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Und die Versicherung muss sich an die gesetze halten... was gesetzlich erlaubt ist muss versichert sein.
das es für Boote (im Gegensatz zum Straßenverkehr) keine Pflichtversicherung gibt herrscht Vertragsfreiheit in den Versicherungsbedingungen - wenn die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen festlegt, daß nur der Inhaber einer Privatpilotenlizenz am Steuer einer Yacht versichert ist und Du einem entsprechenden Vertrag zugestimmt hast ist es völlig egal, ob man rein rechtlich nur einen SBF See braucht (auf der Hohen See braucht man nicht einmal diesen), wenn jemand ohne PPL am Steuer stand ist die Versicherung von der Leistung frei. Soll heißen, da sollte man ggf. mal seine eigenen Versicherungsbedingungen drauf abklopfen, was genau dort festgelegt ist - wenn es der von Dir zitierte Satz ist könnte man da mit etwas Böswilligkeit durchaus darauf kommen, daß dieser Versicherung eben kein SBF See unter allen Umständen ausreicht. Bei anderen Versicherungen steht da gerne mal was von der "für das Führen des Fahrzeuges erforderliche behördliche
Erlaubnis" o.Ä., das ist dann eindeutig der SBF See (weil rein rechtlich für das private Führen eines Sportbootes niemals mehr als dieser gefordert wird - ob er geeignet im Sinne einer ausreichenden Qualifikation ist ist eine ganz andere Frage und könnte im schlimmsten Fall zu einer längerwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung führen).

lg, justme
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  #14  
Alt 21.08.2019, 13:58
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das es für Boote (im Gegensatz zum Straßenverkehr) keine Pflichtversicherung gibt herrscht Vertragsfreiheit in den Versicherungsbedingungen - wenn die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen festlegt, daß nur der Inhaber einer Privatpilotenlizenz am Steuer einer Yacht versichert ist und Du einem entsprechenden Vertrag zugestimmt hast ist es völlig egal, ob man rein rechtlich nur einen SBF See braucht (auf der Hohen See braucht man nicht einmal diesen), wenn jemand ohne PPL am Steuer stand ist die Versicherung von der Leistung frei. Soll heißen, da sollte man ggf. mal seine eigenen Versicherungsbedingungen drauf abklopfen, was genau dort festgelegt ist - wenn es der von Dir zitierte Satz ist könnte man da mit etwas Böswilligkeit durchaus darauf kommen, daß dieser Versicherung eben kein SBF See unter allen Umständen ausreicht. Bei anderen Versicherungen steht da gerne mal was von der "für das Führen des Fahrzeuges erforderliche behördliche
Erlaubnis" o.Ä., das ist dann eindeutig der SBF See (weil rein rechtlich für das private Führen eines Sportbootes niemals mehr als dieser gefordert wird - ob er geeignet im Sinne einer ausreichenden Qualifikation ist ist eine ganz andere Frage und könnte im schlimmsten Fall zu einer längerwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung führen).

lg, justme
siehe #12
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  #15  
Alt 21.08.2019, 14:03
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Doch im Schadensfall schon wenn er in einem Seegebiet geschieht, in dem die Versicherung meint, dass es grob fahrlässig wäre ohne eine entsprechende Qualifikation sich in diesem befunden zu haben.
Nein, definitiv ganz sicher nicht.

Gruß

Totti
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  #16  
Alt 21.08.2019, 14:05
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das es für Boote (im Gegensatz zum Straßenverkehr) keine Pflichtversicherung gibt herrscht Vertragsfreiheit in den Versicherungsbedingungen - wenn die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen festlegt, daß nur der Inhaber einer Privatpilotenlizenz am Steuer einer Yacht versichert ist und Du einem entsprechenden Vertrag zugestimmt hast ist es völlig egal, ob man rein rechtlich nur einen SBF See braucht (auf der Hohen See braucht man nicht einmal diesen), wenn jemand ohne PPL am Steuer stand ist die Versicherung von der Leistung frei. Soll heißen, da sollte man ggf. mal seine eigenen Versicherungsbedingungen drauf abklopfen, was genau dort festgelegt ist - wenn es der von Dir zitierte Satz ist könnte man da mit etwas Böswilligkeit durchaus darauf kommen, daß dieser Versicherung eben kein SBF See unter allen Umständen ausreicht. Bei anderen Versicherungen steht da gerne mal was von der "für das Führen des Fahrzeuges erforderliche behördliche
Erlaubnis" o.Ä., das ist dann eindeutig der SBF See (weil rein rechtlich für das private Führen eines Sportbootes niemals mehr als dieser gefordert wird - ob er geeignet im Sinne einer ausreichenden Qualifikation ist ist eine ganz andere Frage und könnte im schlimmsten Fall zu einer längerwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung führen).

lg, justme

Du kannst sicher einen Fall benennen?
Das AZ möchte ich sehen. Und auch den Versicherer, der explizit mehr als den SBF See verlangt.

Grüße

Totti
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  #17  
Alt 21.08.2019, 14:47
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Was für Führerscheine gibt es überhaupt?
Heute gibt es nur noch amtliche Sportbootführerscheine. Das war früher anders. Bis Ende der 60er Jahre gab es ausschließlich Segelscheine des Deutschen Seglerverbandes (DSV). Im März 1967 wurde der erste amtliche Sportbootführerschein eingeführt und am 1. Oktober 1998 löste schließlich der Sportküstenschifferschein den letzten DSV-Schein ab. Alte DSV-Scheine können unter bestimmten Voraussetzungen in amtliche Scheine umgetauscht werden. Alle amtlichen Scheine enthalten das Internationale Zertifikat der UN.

Fahrtbereich
Amtlicher Schein
DSV-Schein
3-sm-Zone
Sportbootführerschein See
R-Schein
12-sm-Zone
Sportküstenschifferschein
BR-Schein
Europa
Sportseeschifferschein
BK-Schein
Weltweit
Sporthochseeschifferschein
C-Schein
Binnen
Sportbootführerschein Binnen
A-Schein
In Deutschland besteht nur innerhalb der 3-sm-Zone Führerscheinpflicht (s. Karte). Jenseits der 3-sm-Zone gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinkontrollen. Wer jedoch einen Unfall macht, ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit) rechnen. Grobe Fahrlässigkeit kann den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.


Nachzulesen hier. https://www.rolfdreyer.de/scheine/we...auche_ich.html
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  #18  
Alt 21.08.2019, 14:52
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Rolf Dreyer hin oder her.

Die weiterführenden Scheine über dem SBF See sind freiwillig, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Du den Atlantik queren möchtest und anschliessend den Pazifik, brauchst du wohin es dich immer auch führt, nur den SBF See. Kein weiterführender Schein ist zwingend.
Das ist Fakt.
Wir reden nicht vom kommerziellen Gebrauch, sondern von privater Nutzung deines oder eines fremden Bootes.
Dass das Boot entsprechend versichert sein sollt, ist selbstredend (und auch nicht zwingend). Und ja, die Versicherer unterscheiden nach Fahrgebiet, logisch.
Aber eine Versagung der Regulierung, weil der Skipper nur SBF See hatte? Zeig mir den Fall. Den gibt es nicht, jedenfalls nicht als Ausrede. Oder es stand in den VB und der Skipper/Eigner hatte es übersehen.
Ich kenne von keinem Versicherer einen entsprechenden Ausschluss und wenn es den gibt, nehme ich einen anderen Versicherer. Genauso kann es ja natürlich sein, dass er nur grüne Boote versichern will.
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Geändert von Totti-Amun (21.08.2019 um 14:58 Uhr)
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  #19  
Alt 21.08.2019, 15:31
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Hallo,
hier (auch See, bei §4) und hier sind die Berechtigung- und Befähigungsnachweise aufgeführt, die für den SBF ohne Prüfung anerkannt werden.

Bis dann

Dominic
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  #20  
Alt 21.08.2019, 15:43
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Was für Führerscheine gibt es überhaupt?
Heute gibt es nur noch amtliche Sportbootführerscheine. Das war früher anders. Bis Ende der 60er Jahre gab es ausschließlich Segelscheine des Deutschen Seglerverbandes (DSV). Im März 1967 wurde der erste amtliche Sportbootführerschein eingeführt und am 1. Oktober 1998 löste schließlich der Sportküstenschifferschein den letzten DSV-Schein ab. Alte DSV-Scheine können unter bestimmten Voraussetzungen in amtliche Scheine umgetauscht werden. Alle amtlichen Scheine enthalten das Internationale Zertifikat der UN.

Fahrtbereich
Amtlicher Schein
DSV-Schein
3-sm-Zone
Sportbootführerschein See
R-Schein
12-sm-Zone
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BR-Schein
Europa
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In Deutschland besteht nur innerhalb der 3-sm-Zone Führerscheinpflicht (s. Karte). Jenseits der 3-sm-Zone gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinkontrollen. Wer jedoch einen Unfall macht, ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit) rechnen. Grobe Fahrlässigkeit kann den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.


Nachzulesen hier. https://www.rolfdreyer.de/scheine/we...auche_ich.html
außerhalb der 3 Meilen Zone gibt es keine Führerscheinpflicht... und somit keine Kontrollen....

Bei Rolf Dryer steht oft ein haufen scheiß... hab ich hier schon oft geschrieben und er hat schon viel geändert auf seiner Seite... früher behauptete der komische Kerl auch das man auf Lek und Wal den Sportbootführerschein See benötigt... das war sowas von falsch und ist mittlerweile auch auf seiner Seite nicht mehr zu lesen....
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