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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Zollkontrolle im City Sporthafen Hamburg
Gerade wurde das Nachbarboot vom Zoll kontrolliert. Mehrwertsteuernachweis nicht an Bord. Soweit kein Problem. Muss man nicht dabei haben. Nachreichen innerhalb von 14 Tagen.
Gruß aus Hamburg |
#3
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Zitat:
Habe es selbst schon zwei mal erlebt😳
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Gruß Andreas Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen. |
#4
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Finde ich eher ungewöhnlich und habe ich die ganzen Jahre noch nicht erlebt
Kontrolle durch die Entenpolizei, klar, aber MWST Nachweis
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#5
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Bin auch in Wollgast und Bremerhaven schon vom Zoll kontrolliert worden.
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#6
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Dieses Jahr in Rostock. Pfingstmontag beim Frühstück....
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Viele Grüße von Jürgen |
#7
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Um was für eine Bootsgröße/Bootstyp handelte es sich denn und wie alt/jung ist es?
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Viele Grüße Thomas
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#8
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Also wenn mich der Zoll nach einem Mehrwertsteuernachweis fragen würde, käme ich auch ins Grübeln: Das Boot wurde 1999 in den Niederlanden für einen deutschen Eigner gebaut, der es 2013 an mich verkauft hat. Natürlich steht im Kaufvertrag, dass die Umsatzsteuer bezahlt wurde, aber das würde ja gegenüber dem Zoll nicht zählen. Ein behördliches Dokument hätte ich nicht.
Matthias |
#9
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Wir sind in Uekermünde vom Zoll kontrolliert worden, hab ihm alles auf dem Hand gezeigt und als er den MwSt Nachweis sah war er happy, die Originale hatte ich im Boot aber ihm reichten schon Kopien auf dem Handy.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#10
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Zitat:
Zitat:
Klaus, der auch schon in Stralsund vom Zoll kontrolliert wurde |
#11
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Originalrechnung hab ich nicht, aber ein T2L Dokument.
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Živjeli Rainer |
#12
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Hatten wir diese Diskussion nicht gerade vor gar nicht allzu langer Zeit?
Mein Boot ist schon durch diverse Hände gegangen und von daher habe ich auch keinen Mehrwertsteuernachweis und kann diesen auch nicht erbringen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist dies auch kein Problem. Ich denke mal, dass es sich bei dem Boot vermutlich um ein hochwertiges und recht aktuelles Boot gehandelt haben wird. Vielleicht wird uns der Themeneröffner noch dazu schreiben.
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Viele Grüße Olli |
#13
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Das war eine 10 Jahre alte Broom die kontrolliert wurde. So weit ist das sehen konnte haben die sich relativ neue und große Boote heraus gepickt. Ich hatte den Eindruck, dass die schon vorher wussten welches Boot kontrolliert werden sollte. Vermute mal die haben AIS geschaut. Kann mich aber auch irren.
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#14
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Zitat:
Uns würde interessieren,warum laut Aussage vom Finanzamt dieses kein Problem wäre ! Begründung ??? Gruß Rainer |
#15
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Das ist wohl genau so viel wert, wie z. B. die Aussage des Vorbesitzers, dass die Steuern alle bezahlt seien (ohne schriftlichen Nachweis).
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#16
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Zitat:
(Schweiz nach D und so). Die haben immer treffergenau die Richtigen kontrolliert. Zum Teil haben die am Steg in gebührendem Abstand schon gewartet Lange vor den Computern. Deren Job halt, da fuchsen die sich rein. Wär ja schlimm wenn´s anders wäre.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#17
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Genauso ist es. Ich wundere mich, dass es darüber alle paar Wochen eine neue Diskussion geben muss. Wer es nicht nachweisen kann, zahlt. Da hilft auch dieses ominöse Schreiben eines einzelnen Zollbeamten nicht, sofern es den überhaupt je gegeben hat.
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#18
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Es könnte z.B. so sein, das ein Schiff in NL gebaut wurde und vom ersten Eigner ins NL-Kataster eingetragen wurde. Als es dann von einem deutschen Eigner gekauft wurde, hat er es ins deutsche Seeregister eintragen lassen. Das Schiff war und ist immer Unionsware (Gemeinschaftsware) gewesen. Als ist die MWSt. für das Schiff gezahlt worden.
Geändert von schimi (09.09.2019 um 14:29 Uhr) |
#19
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Zitat:
Hat den Jemand hier aus dem Forum schon einmal zahlen müssen?
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#20
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Ich gehe davon aus, dass hier alle vorbereitet sind und darum aus der Nummer entsprechend raus sind.
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#21
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1) Warum sagt das Finanzamt dass es kein Problem wäre?
- unser Boot ist zB aus 96 und durch diverse Hände gegangen, da gibt es keinerlei Unterlagen mehr und der Zoll wäre in der Beweislast mir zu beweisen, dass ICH das Boot in die EU eingeführt habe und dazu hat der Zoll keine Unterlagen mehr 2) Wer muss diesen Mehrwertsteuernachweis erbringen? - angenommen ich fahre nach Polen und lasse mir dort ein Boot bauen, anschließend fahre ich mit diesem über den Wasserweg nach Deutschland und lege es in einen Hafen meiner Wahl... - dann muss in einem Land der EU 1x die Mehrwertsteuer entrichtet worden sein und dieses muss ich nachweisen können Soeben habe ich erneut mit dem Hauptzollamt in Kiel telefoniert und mir genau dies so bestätigen lassen. Gerne könnt ihr dort selbst anrufen. Die Telefonnummer lautet: 0431 - 20083-1415
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Viele Grüße Olli
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#22
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Zitat:
So heißt es im „Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wasserfahrzeugen“ der Bundesfinanzdirektion Nord: „Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d.h. die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
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#23
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Zitat:
Aber rufe doch einfach die von mir genannte Nummer an.
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Viele Grüße Olli
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#24
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Der Stichtag war 1986, richtig?
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#25
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Viele Grüße Olli |
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