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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 25.05.2022, 15:51
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
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Wir können ja mal ein lustiges Ratespiel machen, "Wer weiß denn sowas?", so wie im Fernsehen.

Wenn ich es richtig sehe, dann haben Casy und ich hier nichts vom Hörensagen erzählt, sondern mit konkreten Zahlen belegt, was wir selbst für unsere kroatischen Boote an Steuern und Gebühren bezahlen, und einen dazu passenden Gesetzestext habe ich oben verlinkt. Der Einzige, der da etwas durcheinander gebracht hat, bist Du selbst. Es gibt keine allgemeine Bootssteuer in Kroatien. Steuerpflichtig sind nur ganz bestimmte Boote, und auch das jährliche "Permit" ist keineswegs steuer-, sondern lediglich gebührenpflichtig.

Und was die Frage "Postadresse oder Wohnsitz?" betrifft: ich kenne nicht nur die Boote-Foris Peter alias repe und Holger H. persönlich, sondern auch ihre Boote. Peters Boot ist in Preko registriert, Holgers Boot in Biograd. Und von beiden Freunden weiß ich definitiv, dass sie keinen kroatischen Wohnsitz haben und dort auch keine Immobilie besitzen, sondern ganz normale Urlauber sind und als Stammgäste ihre Boote über die Adresse ihrer Vermieter angemeldet haben. Das mag aber, wie ich oben ebenfalls geschrieben habe, nicht überall so locker gehandhabt werden, und ob für Schweizer andere Vorschriften gelten als für EU-Bürger, das weiß ich nun wirklich nicht.

Wie dem auch sei: der Fragesteller weiß ja längst, was er wissen wollte. Also lassen wir's gut sein. Ich möchte ja auch immer gerne Recht behalten, und Klugscheixxen ist bekanntlich meine Spezialität.

...

...ach ja, und wenn man neben der Hütte im Heimatland noch eine Immobilie in Kroatien besitzt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass man dort auch einen Wohnsitz hat. In Deutschland muss man einen Zweitwohnsitz als solchen anmelden. Daraus ergeben sich steuerliche Besonderheiten, auf die ich hier lieber mal nicht eingehe, sonst wird's zu unübersichtlich. In Kroatien gibt es sowas nicht.

Dort hat man, egal ob als Ausländer oder Kroate, nur einen einzigen Wohnsitz - und zwar den, der im amtlichen Ausweis steht. Natürlich zahlt man für sein zweites Zuhause in Kroatien auch Grundsteuern und Kommunalabgaben, aber ein Wohnsitz im rechtlichen Sinne ist das erst dann, wenn man auf Dauer ständig dort wohnt und einen entsprechenden Ausweis hat. "Boravišna iskaznica" (= Aufenthaltsausweis) heißt der für EU-Bürger, die Einheimischen haben eine "Osobna Izkaznica" (= Personalausweis). Als EU-Bürger mit einer "Boravišna iskaznica" hat man (mit Ausnahme des Wahlrechts) die gleichen Rechte wie ein Kroate mit seiner "Osobna Izkaznica", beispielsweise einen Anspruch auf 50 % Ermäßigung bei den Grundbesitzabgaben oder (als Insulaner) einen Anspruch auf einen verbilligten Liegeplatz im Kommunalhafen und Ermäßigung auf der Fähre. Hat man zwar eine Immobilie, aber keine "Boravišna iskaznica", steht man auch als Immobilienbesitzer nicht anders da als jeder Tourist; nach 90 Tagen muss man mal kurz wieder 'raus, nur bei der "turistička pristojba" steht man sich mit einer lächerlich geringen Hausbesitzerpauschale wesentlich besser als der normale Urlauber. Dafür zahlt man dann aber auch wieder doppelt so viel Grundbesitzabgaben wie der Einheimische.

Wie gesagt, ganz schön kompliziert das Ganze. Die Deutschen haben die Bürokratie erfunden, die Kroaten haben sie perfektioniert.

Wer mehr wissen will (bzw. wissen will, was keiner wissen muss), Quellen: https://mup.gov.hr/gradjani-281562/m...kaznica/282192 und https://gov.hr/hr/turisticka-pristojba/1520
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Gerd

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Geändert von kornatix (25.05.2022 um 19:14 Uhr) Grund: Nachtrag
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Alt 10.06.2022, 09:06
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So aktuell haben wir das Boot mal in Kroatien. Es geht alles ziemlich genau. Rechnung + Typenschein mussten wir auf Kroatisch Übersetzten lassen. CE Zertifikat vom Motor besorgten wir über Mercury Salzburg auf Kroatisch. Wir mussten Trotz das wir eine Immobilie in HR haben eine Person nennen welche einen festen Wohnsitz in HR hat als unsere Vertretung. Nun warten wir nochmal auf den Übersetzter da dieser leider einen Zahlensturz beim Übersetzten hatte. Dann hoffen wir das wir endlich das Boot ins wasser lassen können. dauert mittlerweile schon 3 Tage
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  #28  
Alt 11.06.2022, 08:40
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Zitat:
Zitat von mondi 3 Beitrag anzeigen
Trotz das wir eine Immobilie in HR haben eine Person nennen welche einen festen Wohnsitz in HR hat als unsere Vertretung.
Wenn ihr euch einen Aufenthaltstitel (Boravisna Iskaznica) holt, könnt ihr das Boot ohne einen kroatischen Bürgen anmelden.
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Hans-Peter
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  #29  
Alt 11.06.2022, 10:36
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Zitat:
Zitat von SL55 Beitrag anzeigen
Wenn ihr euch einen Aufenthaltstitel (Boravisna Iskaznica) holt, könnt ihr das Boot ohne einen kroatischen Bürgen anmelden.
...die Du aber nur bekommst, wenn Du eine dozvola za privremeni oder stalni boravak in Kroatien hast, also eine über 90 Tage hinausgehende befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Aber das ist ein anderes, abendfüllendes Thema...

@mondi3, an was für einen pingeligen Hafenkapitän seid ihr denn da geraten? Ich bin auch nur Immo-Besitzer ohne Aufenthaltserlaubnis. Bei meinem Hafenkapitän reichte das Vorzeigen meines Grundbesitzabgaben-Bescheides der Gemeinde, aus der sich ja auch meine kroatische Adresse ergibt. Die jährliche Rechnung bekomme ich jeden Herbst an diese Adresse und bezahle sie, wenn ich zur Mandarinenernte da bin. Bei mir hat sich das Ganze binnen einer Woche abgespielt: Papiere beim HK vorgelegt (= 15 Minuten für den Kontroll- und Kopiervorgang), wenige Tage später technische Bootsabnahme in meiner Halle und Aushändigung der Papiere. Ich musste mir dann nur noch PR-1958 auf den Bug malen und die deutsche durch eine kroatische Flagge ersetzen - fertig!
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Geändert von kornatix (11.06.2022 um 10:53 Uhr)
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  #30  
Alt 11.06.2022, 11:10
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
...die Du aber nur bekommst, wenn Du eine dozvola za privremeni oder stalni boravak in Kroatien hast, also eine über 90 Tage hinausgehende befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Aber das ist ein anderes, abendfüllendes Thema...
Gerd, die Boravisna Iskaznica IST die von dir besagte Aufenthaltserlaubnis, gültig für 5 oder 10 Jahre, danach dauerhaft gültig.
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Gruß
Hans-Peter
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  #31  
Alt 11.06.2022, 13:48
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Alles richtig, wir reden aneinander vorbei. Wenn man als EU-Bürger in Kroatien eine "dozvola za boravak" (= Aufenthaltserlaubnis) beantragt und bekommen hat, erhält man eine" boravišna iskaznica" ( = Aufenthaltsausweis mit Lichtbild für Ausländer). So verständlich?

Auch wenn's nicht zum Thema gehört:

mit der boravišna iskaznica hat man (mit Ausnahme des Wahlrechts) die gleichen Rechte wie die Einheimischen: keine Kurtaxpflicht, 50 % Ermäßigung bei der Grundsteuer, Anspruch auf einen billigen Liegeplatz im Kommunalhafen (wenn da denn Platz ist ! ) verbilligte bzw. als Rentner kostenlose Fähren- und ÖPNV-Fahrkarten usw.

Ich hätte gerne so eine iskaznica - habe ich aber nicht! Um eine Aufenthaltserlaubnis und den dazu gehörenden Ausweis zu bekommen, muss man u.a. irgendwo in der EU gesetzlich krankenversichert sein. Ich bin aber privat versichert, und weil ich meine private KV nicht aufgeben will, müsste ich zusätzlich in die kroatische Gesetzliche eintreten. Das ist mir schlicht zu teuer, also lasse ich's. Mal abgesehen davon, dass ich als Immo-Besitzer nur eine minimale Kurtax-Jahrespauschale zahlen muss, stehe ich also nicht anders da als jeder Dreiwochenurlauber

- was, um wieder zum Thema zu kommen, für die Registrierung meines Bootes aber keine Rolle spielte, weil ich ja eine kroatische Postanschrift nachweisen konnte.

...ach ja, und die bei uns sogenannte "Kurtaxe" heißt heute nicht mehr "Aufenthaltsgebühr", sondern "Tourismusabgabe". Bezahlen muss man sie trotzdem.
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