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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Zitat:
Klar, kriegt man genaudasselbe nie wieder und vieles was man dran gemacht und gearbeitet hat ist weg, es bleiben nur Erinnerungen. Aber, wenn man das irgendwie an was ähnliches das man kaufen kann ausgerichtet hätte, dann könnte man jetzt kaufen anfangen. Oder was anderes in Plaste. Oder umsteigen auf ein Wohnmobil : Oder nen Segler....viel Nachhaltiger Ist halt wie ne Gebäudebrand- / Elementarschadenversicherung. Irgendwas bleibt natürlich immer hängen, aber wenigstens steht man nicht bei Null.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#77
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also ich würd mal sagen, du versicherst den Betrag den du willst. Undweder schluckt das die Versicherung oder sie will das Boot sehen.
Wo soll jetzt das Problem sein? Das ist doch der Standart bei Versicherungen. Evlt. muss man aufpassen, dass man nicht über dem Wert versichert. Ein billiges Klavier kann man zB. nicht als teuren Flügel versichern. Brennt das Haus mit Klavier ab, und du hast eine Flügelversicherung, kriegt man wohl das teure Geld nicht für den Flügel. Also im Zweifelsfall - und den würde ich bei einem teuren Eigenbau immer annehmen - die Versicherung in die Wertvorstellung miteinbeziehen und dokumentieren.
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#78
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Rocco,
ich befürchte da werden jetzt Fehler aus der Vergangenheit bei einigen Eignern zu viel Enttäuschung führen. Leider ist die Beratung im Bereich Versicherung nicht immer optimal. Aber um es klar zu sagen: Um mit einer Versicherung eine fixe Taxe für einen Eigenbau "wasserdicht" zu vereinbaren, ist ein Wertgutachten immer sinnvoll. Oder man macht zumindest Fotos und eine Ausstattungsbeschreibung und überlässt es der Versicherung eine fixe Taxe vorzuschlagen, die sie bereit sind zu versichern. Bestimmt haben solche Selbstbauer oft auch überzogene Vorstellungen vom Wert ihres Bootes (sicher nicht bei euch ) und nicht jede Versicherung macht das mit. Bei mir lief das so ab: Ich habe mein Boot, sagen wir zu 60.000 EUR gekauft. Der Gutachter schätzte es auf 70.000 EUR. Ich lege der Versicherung das Gutachten und den Kaufvertrag mit der Bitte um eine fixe Taxe in Höhe von 70.000 EUR vor. Macht sie und gibt mir Kaskodeckung. Klaus, der trotzdem die Daumen drückt
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (20.11.2019 um 10:39 Uhr)
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#79
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Gestern bei ZIB auf dem RBB war ein kurzer Film zu sehen. Trauriger Anblick!
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Viele Grüße Uwe |
#80
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Danke für den Link. Es ist schon traurig zu sehen, was in ein paar Minuten alles vernichtet werden kann. Versicherung hin oder her, den ideellen Schaden kann einem sowieso niemand ersetzen. Ich wünsche allen Betroffenen die Kraft es zu verarbeiten und um eventuell einen Neustart zu beginnen.
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Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben
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#82
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Ja, aber die Aussage das die Kasko so viel kostet in drei Jahren wie das Boot Wert ist, ist einfach Unsinn und ja nur die Kasko würde die Entsorgungskosten tragen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#83
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Es gibt auch eine spezielle Bergeversicherung... da ist meist die Entsorgung auch beinhaltet... (Allerdings bin ich jetzt nicht sicher ob nur Entsorgung nach Bergung oder auch nach Brand)
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#84
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ich hab jetzt mal bei meinem Versicherer geschaut einfache Eckdaten
Boot Baujahr 1972 (hab ich frei gewählt weil es immer heißt das alte Boote nicht versichert werden) Motorboot Wert 30000€ Vollkasko 385,56€ Haftpflicht 172,55€ Summe:558,11€ oder alternativ: Totalverlustversicherung: 119€ Haftpflicht wie oben 172,55€ Summe 291,55€ ich weiß nicht was einen hindert diese zumindest kleine Summe der Totalverlustversicherung aufzubringen... |
#85
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Moin moin,
ich find das sogar noch etwas teuer - das ist ja schon ein Stück über den 1%, die ich auch als ungefähren Beitrag für Feste Taxe kenne. Das Problem mit der Altersbeschränkung in der Kasko hat man aber tatsächlich bei einigen Versicherungen - die wollen offenbar nur Kunden in der gehobenen Preiskategorie haben (ich meine, der ADAC war da auch mit bei). Trotzdem findet man auch für alte Schätzchen relativ einfach Versicherungen, die einem da eine Kasko anbieten.... lg, justme, mit Boot Baujahr 1973 |
#86
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Fake-Mitteilungen? Ich frage mich nur was Du für einer bist, ehrlich gesagt. Ich habe andere Sorgen, als mich rumzustreiten mit Leuten die keine Beziehung zum Ganzen haben.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#87
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Zitat:
Ich glaube ich hatte 10 Jahre geschrieben und das war nur eine Schätzung.
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#88
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Wenn man in einem Verein ist gibt es nochmal rabatt... (ca 60€/Jahr) die dei Jahre kommen aus dem Videobericht... von einem Betroffenen |
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Jetzt schmeisse ich euch einen Knochen hin, um den ihr euch balgen könnt.
Und zwar: Angenommen, es war Brandstiftung und der Täter konnte ermittelt werden. Haftet der dann für den gesamten Schaden? Oder nur für das direkt angezündete Boot? Alle anderen hat er ja schließlich nicht angefasst...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#90
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Sicher würde der prinzipiell für alles haften was er verursacht hat. In aller Regel wirst Du Dir dann einen Titel holen können, der nicht das Papier wert ist wo draufgedruckt. Selten ist so ein Brandstifter Millionär.
BTW die Spurensuche ist abgeschlossen. Kein Ton wurde gesagt, nur dass in 3-4 Wochern mit einem offiziellen Ergebnis der Staatsanwaltschaft zu rechnen ist.
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#91
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Zitat:
hat ein Kollege von mir hinter sich. Boot wurde angezündet, Täter schnell gefasst. Der Täter war Jugendlicher und wohnte in einer betreuten Einrichtung, also schwer erziehbar. Da von ihm nichts zu holen war, ging es darum, den Erziehern eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, so dass deren Haftpflicht möglicherweise einspringen würde. Ging dort um die Uhrzeit und das Alter des Täters. Außer zusätzlichen Kosten keine Chance gehabt. Da auch keine Kasko vorhanden war, kam zum Verlust des Bootes auch noch die Kosten für die Beseitigung des Bootes dazu. Waren für ein 28" Boot noch gute 2000,-€ extra. Und das war schon ein gutes Angebot. Also, egal was das Boot noch Wert sein sollte, alleine für die Wackbeseitigung und andere Folgekosten sollte eine Versicherung vorhanden sein. Kein so abwegiges Szenarium: Ein Boot ohne Kaskoversicherung geht im Hafen auf Tiefe. Dem Eigner kann keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, die Haftpflicht zahlt nicht. Aus dem Boot treten Betriebsstoffe aus (Diesel, Benzin, Öl) und die Behörden (WaschPo, Feuerwehr, Umwelt, etc.) ziehen das große Register. Da kann der Eigner aber mal die Hosen runter lassen. Und die Bergung kommt ja auch noch hinzu. Wenn der Autokran nicht an die Stelle kommen sollte, muss vielleicht ein Schwimmbagger ran. Und die kosten nicht mal 2EuroFünfzig. Viele denken: "ach mein Boot klaut doch keiner, da brauche ich auch keine Kasko, den Rest zahlt meine Haftpflicht". Leider nicht richtig, ohne Kasko kann das sehr sehr teuer werden. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#92
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Gute Antwort.
Passt nur nicht zur Frage. Bei Verschulden - also (grober) Fahrlässigkeit - eines Eigners haftet der für die direkten Schäden, nicht aber für die indirekten. Warum ist das bei Vorsatz anders?
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Zitat:
OK, meine Meinung zu dieser Frage: Wenn ein Brandstifter bei Bauer Harms die Scheune anzündet und wird erwischt, muss er die Scheune bezahlen, und nicht nur den Strohballen, den er angezündet hat. Zu den Unterschieden "Fahrlässig" und "Vorsatz" in Deiner weiteren Frage kann ich nichst sagen. Jörg
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#94
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Wenn man so die letzten Jahre betrachtet, dann kommt die Erkenntnis, dass es wohl gar nicht so selten ist, dass ein Winterlager mit Booten abbrennt.
Ergo-ohne Kaskoversicherung geht es eigentlich nicht.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#95
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Zitat:
Ich musste ja auch nicht den Schaden bezahlen an dem Wagen auf den mich 2002 ein anderes Fahrzeug aufgeschoben hat. Hier trifft doch eindeutig die "Verschuldenshaftung".
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#96
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"Schuld" ist sowieso die Grundlage der Haftung. Unstrittig soweit.
Ohne Schuld (z.B. techn. Defekt) gibt's gar keine Haftung. Was ich meine: Ein Eigner stellt als Frostschutz eine Kerze in die Bilge und fackelt damit am Ende die Boote ab. Ihn trifft eine Schuld und deswegen haftet er für Schäden - allerdings nur für die direkt angerichteten Schäden = Nachbarboote. Deren Nachbarn wiederum gehen leer aus. Soweit hinreichend bekannt. Gleiche Situation, nur die Kerze wird in Brandstiftungsabsicht platziert. Schuld unstrittig. Haftung auch - aber weitreichendere Haftung als vorher?
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Ja da Vorsatz.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#98
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Klingt natürlich naheliegend.
Nur woraus leitest du ab, dass die Haftung bei vorsätzlicher Schuld eine andere ist als bei (grob) fahrlässiger Schuld? 😉
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#99
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Fahrlässig heißt ja ich nehme billigend in Kauf das etwas passiert. Vorsatz bedeutet ich will das etwas passiert.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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Moin
Ist (wieder mal) ein wenig komplexer: https://www.juraforum.de/lexikon/fahrlaessigkeit Im Zusammenhang mit dem zivilrechtlichen Haftungsrecht nicht ganz unwichtig. Gruß Kapitaenwalli |
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