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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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Alt 19.03.2019, 18:47
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chrisma chrisma ist offline
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Ich habe beim EU Parlament eine Petition eingereicht die unterstützt werden kann. Bisher gibt es keine Hilfen für Geschädigte nach Bootsunfällen im Ausland.

Originalwortlaut der Petition:

Die Bürger der EU brauchen mehr Hilfe, Rat und Schutz bei Unfällen im Ausland. Die KH-Richtline muss aus folgenden Gründen dringend verändert werden: 1. Die uralte Regelung nach der UNO-Empfehlung Nr. 5 führte zu der nicht mehr zeitgerechten Grüne Karte mit Adressen. Kein Zöllner kontrolliert Versicherungsschutz. Kein Mitgliedsland verlangt eine zusätzliche Versicherungspolice. Keine Polizeibehörde kann wegen einer fehlenden Grünen Karte kassieren. Kein Bürger der EU muss am Unfallort eine Grüne Karte nachweisen oder abgeben. Die Schadenabwicklung wird nicht unmöglich oder verzögert weil eine Grüne Karte fehlt. Ein regelmässiges Verfalldatum ist völlig unnötig, aber eine mitgeführte und noch nicht abgelaufene "gültige" Grüne Karte ist auch keine Garantie für eine bestehende oder zahlungsbereite Versicherung. Also eindeutig nur alte überflüssige Bürokratie ohne irgendeine Leistungspflicht der Versicherung. Die Versicherungswirtschaft hat aber offensichtlich ein Interesse daran, weiterhin Ängste zu pflegen und mit regelmäßigen Werbe- oder Medienaktionen zu verstärken. Durch die Ausstellung von angeblich wichtigen Grünen Karten mit Verfalldatum werden Geschäftskontakte ausgenutzt um Reiseversicherungen anzubieten. Die Verbraucher sollten durch die EU vor solchen Geschäftspraktiken besser geschützt werden. Falls die Notwendigkeit gesehen werden sollte für Reisen ausserhalb der EU Regelungen zu schaffen wären einige verpflichtende Standards erforderlich. 2. Die 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union führte nicht zu einer besseren Struktur mit Auskunftsstellen und Entschädigungsadressen im Inland. Die verordnete Zuständigkeit des deutschen Verbands GDV und die ungeregelte Einschaltung von Korrespondenzgeschaften ist Ursache für schlechten Service und Interessenkonflikte. Die Versicherungen wollen sich keine Konkurrenz zur Vollkasko und Reiseversicherungen machen und bieten deshalb nicht den notwendigen Service für die Umsetzung der verordneten Rechte aus der KH-Richtlinie. Offensichtlich sind leider verpflichtende Standards, Kontrollen und Sanktionen nötig. 3.. Der Lobbyverband Insurance Europa hat schon vor Jahrzehnten als CEA einen Europäischen Unfallbericht entwickelt. Das mehrsprachige Formular ist ein leicht verständliches Angebot für die Unfallaufnahme. Leider liefern es nicht alle Versicherungen an die Kunden. Einige haben es noch nicht einmal als Druckvorlage im online Angebot. Automobilclubs helfen ihren Mitgliedern teilweise mit hohen Verkaufspreisen für die Nachdrucke. Das brauchbare Formular ersetzt aber auch keine separate Schadensmeldung und verursacht trotzdem unterschiedliche Bürokratie durch nicht genormte zusätzliche Fragebögen. Die EU sollte den Europäischen Unfallbericht ergänzen und die Verteilung an alle Versicherten vorschreiben. Der Europäische Unfallbericht muss lediglich etwas verändert werden und sollte dann folgendes einleiten können: a. Ein ausgefülltes und von den Unfallbeteiligten unterschriebenes Formular wird zur rechtsverbindlichen Schadensanzeige des Verursachers. Von der Unfallstelle kann ein elektronische Versand an die eigene Versicherung erfolgen. Intern muss die informierte eigene Versicherung unverzüglich für die Umsetzung der KH-Richtlinie sorgen, also die Vertretung im Land des Geschädigten beauftragen. b. Der Geschädigte kann den Europäischen Unfallbericht ebenfalls elektronisch vom Unfallort an die nach der KH-Richtlinie zuständige Auskunftsstelle oder direkt den Regulierungsbeauftragten schicken. Mobilfunknutzer erhalten beim Grenzübertritt automatische Verbraucherhinweise des Netzbetreibers. Für Unfallbeteiligte mit ausländischen Wohnsitz wären ähnliche Serviceleistungen als zwingende Verbraucherinformation nötig. Es kann für Computer der Auskunftsstelle oder des Regulierungsbeauftragten im Inland kein Problem sein per SMS oder Mail sofort ein Aktenzeichen und Kontaktmöglichkeiten zu liefern. Weil es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Ersatzansprüche gibt ist eine schnelle Mindestinformation zur Problematik Gutachter, Mietwagen und Rechtsanwalt erforderlich. Unterbleibt der unverzügliche Hinweis auf unterschiedliches Recht und nicht erstattungsfähige Kosten darf der Geschädigte davon ausgehen seine Ansprüche so geltend machen zu können wie im Inland. Die Versicherung muss also alles tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten und darf sich später nicht auf unterschiedliches Recht des ausländischen Unfallorts berufen. Versicherungen haben die Möglichkeit Regionalbüros, Vertreter, Vertragswerkstätten oder Sachverständige mit der Beweissicherung durch Fotos oder des Fahrzeugschadens zu beauftragen um Kosten für alle Beteiligten einzusparen. Der zusätzliche Versand von nicht genormten Fragebögen für Anspruchsteller ist unzumutbar. Die Daten aus dem Europäischen Unfallbericht müssen vom Geschädigten nicht nochmals irgendwo eingegeben werden. Übliche Fragen von Versicherungen wegen evtl. bestehender Vollkaskoversicherung und zur Absetzbarkeit von Mehrwertsteuer werden in den Europäischen Unfallbericht eingearbeitet und mit dem Versand ist jede Schadensmeldung und Lieferung von Daten erledigt. Was nicht länger akzeptiert werden darf: a. Telefonische Kontaktaufnahme mit sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten führt unter Umständen unbemerkt zum Call-Center irgendwo in der Welt mit kostengünstigen fremdsprachigen Mitarbeitern. Der vom Geschädigten erwartete Helfer ist nie ein Experte für das unterschiedliche Recht des ausländischen Schadensorts. Eine Verbindung zum notwendigen Berater wird nicht geschaltet. Rückruf nicht angeboten. Eine Schadensmeldung muss nicht registriert werden, Aktenzeichen oder Versand von Informationsmaterial nicht vorgeschrieben. Hilfeleistung ist die Nennung einer Mailadresse wo alles hingeschickt werden muss. Mehr ist ja auch nicht vorgeschrieben und das darf nicht so bleiben. b. Der Geschädigte ist danach gezwungen eine Schadensmeldung ohne Hilfe und Muster an die benannte Mailadresse zu schicken. Tagelang gibt es dann keine Eingangsbestätigung. Eine Mitteilung des Computers mit der Bitte um Verständnis für lange Bearbeitungszeiten wegen Postbearbeitung kann schon als Service betrachtet werden. Zwischenzeitlich besteht für den Geschädigten die Gefahr viel Geld zu verlieren, denn es kommt ja das Recht des Unfallorts zur Anwendung. In Deutschland gibt es aus verschiedenen Gründen keinen verbindlichen und selten einen schriftlichen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Üblich ist deshalb die Vermittlung von Gutachter, Mietwagen und Anwalt. Die Erstattung der Kosten wird allgemein erwartet und die Verärgerung ist groß wenn sich spät herausstellt keinen Anspruch wegen dem Recht des ausländischen Unfallorts zu haben. Systembedingt zahlt die Versicherung den aus deutscher Sicht schlechten Regulierungsbetrag nicht aus eigener Kasse weil ja nur für die ausländische Versicherung gearbeitet wird. Zwangsläufig kein Interesse an Schadensminderung oder Hilfe für den lästigen Anspruchsteller mit Rechten aus einer unkontrollierten KH-Richtlinie der EU. c. Irgendwann meldet sich die Korrespondenzversicherung für die ausländische Gesellschaft. Auf Angebote das beschädigte Fahrzeug vorzuführen oder irgendwo besichtigen zu lassen, wird nicht eingegangen. Es wird auch nicht beraten oder konkret auf die Unterschiede zum deutschen Recht hingewiesen. Der verordnete Schadensregulierungsbeauftragte ist in der Regel ein normaler Sachbearbeiter der nebenbei einen zusätzlichen Fall durch eine Verordnung der EU zu bearbeiten hat. Er ist kein Experte für ausländisches Recht und deshalb auch kein Helfer oder Berater für den Anspruchsteller. d. Der verordnete sogenannte Schadensregulierungsbeauftragte erfüllt irgendwann seine Verpflichtung innerhalb von drei Monaten ein Schadensersatzangebot zu unterbreiten mit der Aufforderung Fotos vom beschädigten Fahrzeug einzureichen. Da hilft kein Hinweis auf die schon mit der Schadenmeldung erfolgte Bitte um Bekanntgabe von Zeit und Ort um das beschädigte Fahrzeug irgendwo bei der Versicherung vorführen oder besichtigen zu lassen. Die Korrespondenzgesellschaft bietet keine schnelle und kostenfreie Hilfe durch ihre Büros, Vertreter, Vertragssachverständige oder Regiewerkstätten an. Der Geschädigte ist ja kein Kunde, kein eigener Versicherungsnehmer und nur als ein lästiger Anspruchsteller mit EU Status. Wer Geld haben will soll sich unabhängig vom Alter auf den Boden oder unter das Fahrzeug legen und irgendwie Fotos erstellen, sonst gibt es kein Geld und keinen weiteren Schriftwechsel. Es bleibt der Weg zum Gericht, aber warum dann eine EU-Richtlinie? So etwas passiert, wenn es von der EU keine Kontrolle, weitere Hilfe, Rat und Schutz gibt. Die Richtlinie ist in der Praxis nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft und dringend zu ändern. 3. Weil die schlechte Regulierung von ausländischen Schadensfällen schon allgemein bekannt ist und von den Verursachern für neue Geschäfte werbewirksam genutzt werden kann bieten Versicherungen bereits Zusatzverträge an. Wer mehr bezahlt bekommt dann keine Schadensregulierung nach der EU-Richtline. Der Verbraucher ist selbst Schuld wenn er für eine grenzüberschreitende Reise nicht mehr bezahlen wollte. Weitere Hinweise zum Geschäftsbetrieb erspare ich mir. Eine Prüfung und Kontrolle der neuen Versicherungspolicen wegen der schlechten Auslandsschadenabwicklung ist notwendig. 4.. Es gibt nicht nur Unfälle durch Kraftfahrzeuge, also warum nur KH-Richtlinie? In den Mitgliedsländern sind Versicherungen für Radfahrer, Fußgänger, Tiere und Freizeitsportler weit verbreitet. Besonders für grenzüberschreitende Fahrten mit Freizeitbooten sind offensichtlich Verbesserungen nötig. Da ich in Form von Kurzhinweisen leider nicht alle Aspekte eines Problems ansprechen und Beweise vorlegen kann bitte ich bei evtl. Fragen oder Wünschen nach Zusatzinfos um Kontaktaufnahme per Mail. Als Bürger der EU habe ich keine Chance sämtliche Briefpost nachsenden zu lassen. Die Post verlangt sehr hohe Gebühren für Nachsendeanträge, hat dann aber trotzdem überraschende Ausnahmeregeln gegen die Weiterleitung ins Ausland. Insoweit kann ich leider wegen der geheimnisvollen Kennung durch Freistempler von Behörden usw. keinen konkreten zusätzlichen Antrag stellen.



Zusammenfassung der Petition

Der Petent spricht sich für Änderungen der Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht aus und führt verschiedene Gründe hierfür auf, darunter fehlende verpflichtende Standards, Kontrollen und Sanktionen.
__________________
Andreas

Geändert von chrisma (20.03.2019 um 13:51 Uhr)
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Alt 20.03.2019, 21:32
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Mal ganz ehrlich? Wenn das im Original genau so aussah, wäre ich überrascht, wenn das irgendjemand weiter als bis zum dritten Satzende liest. Normalerweise müßte so ein Buchstabenwust als "Mißachtung des Parlaments" geahndet werden.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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Alt 20.03.2019, 21:34
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Da kriegt man ja Augenkrebs...
gibt es den Text auch in leserlich...?
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Gruß Volker
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Alt 20.03.2019, 21:41
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Sorry Andreas,
aber das zu lesen kann man niemand zumuten
Das beschert Augenärzte neue Patienten
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Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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Alt 20.03.2019, 21:43
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Chrisma,
wäre es möglich einen unformatierten Beitrag in drei formatierte umzugestalten ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #6  
Alt 21.03.2019, 08:40
horstj horstj ist offline
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Sorry, aber was ist "eine Schadensabwicklung, die nicht unmöglich wird"...????
Weiter konnte ich nicht lesen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #7  
Alt 21.03.2019, 10:18
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Versuch aus dem oben stehenden Text mit ein paar eingefügten Leerzeilen. Leider stimmt wohl die Nummerierung auch nicht ganz..:

"Originalwortlaut der Petition:

Die Bürger der EU brauchen mehr Hilfe, Rat und Schutz bei Unfällen im Ausland.
Die KH-Richtline muss aus folgenden Gründen dringend verändert werden:

1. Die uralte Regelung nach der UNO-Empfehlung Nr. 5 führte zu der nicht mehr zeitgerechten Grüne Karte mit Adressen. Kein Zöllner kontrolliert Versicherungsschutz. Kein Mitgliedsland verlangt eine zusätzliche Versicherungspolice. Keine Polizeibehörde kann wegen einer fehlenden Grünen Karte kassieren. Kein Bürger der EU muss am Unfallort eine Grüne Karte nachweisen oder abgeben. Die Schadenabwicklung wird nicht unmöglich oder verzögert weil eine Grüne Karte fehlt. Ein regelmässiges Verfalldatum ist völlig unnötig, aber eine mitgeführte und noch nicht abgelaufene "gültige" Grüne Karte ist auch keine Garantie für eine bestehende oder zahlungsbereite Versicherung. Also eindeutig nur alte überflüssige Bürokratie ohne irgendeine Leistungspflicht der Versicherung. Die Versicherungswirtschaft hat aber offensichtlich ein Interesse daran, weiterhin Ängste zu pflegen und mit regelmäßigen Werbe- oder Medienaktionen zu verstärken. Durch die Ausstellung von angeblich wichtigen Grünen Karten mit Verfalldatum werden Geschäftskontakte ausgenutzt um Reiseversicherungen anzubieten. Die Verbraucher sollten durch die EU vor solchen Geschäftspraktiken besser geschützt werden. Falls die Notwendigkeit gesehen werden sollte für Reisen ausserhalb der EU Regelungen zu schaffen wären einige verpflichtende Standards erforderlich.

2. Die 4. KH-Richtlinie der Europäischen Union führte nicht zu einer besseren Struktur mit Auskunftsstellen und Entschädigungsadressen im Inland. Die verordnete Zuständigkeit des deutschen Verbands GDV und die ungeregelte Einschaltung von Korrespondenzgeschaften ist Ursache für schlechten Service und Interessenkonflikte. Die Versicherungen wollen sich keine Konkurrenz zur Vollkasko und Reiseversicherungen machen und bieten deshalb nicht den notwendigen Service für die Umsetzung der verordneten Rechte aus der KH-Richtlinie. Offensichtlich sind leider verpflichtende Standards, Kontrollen und Sanktionen nötig.

3.. Der Lobbyverband Insurance Europa hat schon vor Jahrzehnten als CEA einen Europäischen Unfallbericht entwickelt. Das mehrsprachige Formular ist ein leicht verständliches Angebot für die Unfallaufnahme. Leider liefern es nicht alle Versicherungen an die Kunden. Einige haben es noch nicht einmal als Druckvorlage im online Angebot. Automobilclubs helfen ihren Mitgliedern teilweise mit hohen Verkaufspreisen für die Nachdrucke. Das brauchbare Formular ersetzt aber auch keine separate Schadensmeldung und verursacht trotzdem unterschiedliche Bürokratie durch nicht genormte zusätzliche Fragebögen. Die EU sollte den Europäischen Unfallbericht ergänzen und die Verteilung an alle Versicherten vorschreiben.
Der Europäische Unfallbericht muss lediglich etwas verändert werden und sollte dann folgendes einleiten können:

a. Ein ausgefülltes und von den Unfallbeteiligten unterschriebenes Formular wird zur rechtsverbindlichen Schadensanzeige des Verursachers. Von der Unfallstelle kann ein elektronische Versand an die eigene Versicherung erfolgen. Intern muss die informierte eigene Versicherung unverzüglich für die Umsetzung der KH-Richtlinie sorgen, also die Vertretung im Land des Geschädigten beauftragen.

b. Der Geschädigte kann den Europäischen Unfallbericht ebenfalls elektronisch vom Unfallort an die nach der KH-Richtlinie zuständige Auskunftsstelle oder direkt den Regulierungsbeauftragten schicken. Mobilfunknutzer erhalten beim Grenzübertritt automatische Verbraucherhinweise des Netzbetreibers. Für Unfallbeteiligte mit ausländischen Wohnsitz wären ähnliche Serviceleistungen als zwingende Verbraucherinformation nötig. Es kann für Computer der Auskunftsstelle oder des Regulierungsbeauftragten im Inland kein Problem sein per SMS oder Mail sofort ein Aktenzeichen und Kontaktmöglichkeiten zu liefern. Weil es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Ersatzansprüche gibt ist eine schnelle Mindestinformation zur Problematik Gutachter, Mietwagen und Rechtsanwalt erforderlich. Unterbleibt der unverzügliche Hinweis auf unterschiedliches Recht und nicht erstattungsfähige Kosten darf der Geschädigte davon ausgehen seine Ansprüche so geltend machen zu können wie im Inland. Die Versicherung muss also alles tun um den Schaden so gering wie möglich zu halten und darf sich später nicht auf unterschiedliches Recht des ausländischen Unfallorts berufen. Versicherungen haben die Möglichkeit Regionalbüros, Vertreter, Vertragswerkstätten oder Sachverständige mit der Beweissicherung durch Fotos oder des Fahrzeugschadens zu beauftragen um Kosten für alle Beteiligten einzusparen. Der zusätzliche Versand von nicht genormten Fragebögen für Anspruchsteller ist unzumutbar. Die Daten aus dem Europäischen Unfallbericht müssen vom Geschädigten nicht nochmals irgendwo eingegeben werden. Übliche Fragen von Versicherungen wegen evtl. bestehender Vollkaskoversicherung und zur Absetzbarkeit von Mehrwertsteuer werden in den Europäischen Unfallbericht eingearbeitet und mit dem Versand ist jede Schadensmeldung und Lieferung von Daten erledigt.

Was nicht länger akzeptiert werden darf:

a. Telefonische Kontaktaufnahme mit sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten führt unter Umständen unbemerkt zum Call-Center irgendwo in der Welt mit kostengünstigen fremdsprachigen Mitarbeitern. Der vom Geschädigten erwartete Helfer ist nie ein Experte für das unterschiedliche Recht des ausländischen Schadensorts. Eine Verbindung zum notwendigen Berater wird nicht geschaltet. Rückruf nicht angeboten. Eine Schadensmeldung muss nicht registriert werden, Aktenzeichen oder Versand von Informationsmaterial nicht vorgeschrieben. Hilfeleistung ist die Nennung einer Mailadresse wo alles hingeschickt werden muss. Mehr ist ja auch nicht vorgeschrieben und das darf nicht so bleiben.

b. Der Geschädigte ist danach gezwungen eine Schadensmeldung ohne Hilfe und Muster an die benannte Mailadresse zu schicken. Tagelang gibt es dann keine Eingangsbestätigung. Eine Mitteilung des Computers mit der Bitte um Verständnis für lange Bearbeitungszeiten wegen Postbearbeitung kann schon als Service betrachtet werden. Zwischenzeitlich besteht für den Geschädigten die Gefahr viel Geld zu verlieren, denn es kommt ja das Recht des Unfallorts zur Anwendung. In Deutschland gibt es aus verschiedenen Gründen keinen verbindlichen und selten einen schriftlichen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Üblich ist deshalb die Vermittlung von Gutachter, Mietwagen und Anwalt. Die Erstattung der Kosten wird allgemein erwartet und die Verärgerung ist groß wenn sich spät herausstellt keinen Anspruch wegen dem Recht des ausländischen Unfallorts zu haben. Systembedingt zahlt die Versicherung den aus deutscher Sicht schlechten Regulierungsbetrag nicht aus eigener Kasse weil ja nur für die ausländische Versicherung gearbeitet wird. Zwangsläufig kein Interesse an Schadensminderung oder Hilfe für den lästigen Anspruchsteller mit Rechten aus einer unkontrollierten KH-Richtlinie der EU.

c. Irgendwann meldet sich die Korrespondenzversicherung für die ausländische Gesellschaft. Auf Angebote das beschädigte Fahrzeug vorzuführen oder irgendwo besichtigen zu lassen, wird nicht eingegangen. Es wird auch nicht beraten oder konkret auf die Unterschiede zum deutschen Recht hingewiesen. Der verordnete Schadensregulierungsbeauftragte ist in der Regel ein normaler Sachbearbeiter der nebenbei einen zusätzlichen Fall durch eine Verordnung der EU zu bearbeiten hat. Er ist kein Experte für ausländisches Recht und deshalb auch kein Helfer oder Berater für den Anspruchsteller.

d. Der verordnete sogenannte Schadensregulierungsbeauftragte erfüllt irgendwann seine Verpflichtung innerhalb von drei Monaten ein Schadensersatzangebot zu unterbreiten mit der Aufforderung Fotos vom beschädigten Fahrzeug einzureichen. Da hilft kein Hinweis auf die schon mit der Schadenmeldung erfolgte Bitte um Bekanntgabe von Zeit und Ort um das beschädigte Fahrzeug irgendwo bei der Versicherung vorführen oder besichtigen zu lassen. Die Korrespondenzgesellschaft bietet keine schnelle und kostenfreie Hilfe durch ihre Büros, Vertreter, Vertragssachverständige oder Regiewerkstätten an. Der Geschädigte ist ja kein Kunde, kein eigener Versicherungsnehmer und nur als ein lästiger Anspruchsteller mit EU Status. Wer Geld haben will soll sich unabhängig vom Alter auf den Boden oder unter das Fahrzeug legen und irgendwie Fotos erstellen, sonst gibt es kein Geld und keinen weiteren Schriftwechsel. Es bleibt der Weg zum Gericht, aber warum dann eine EU-Richtlinie? So etwas passiert, wenn es von der EU keine Kontrolle, weitere Hilfe, Rat und Schutz gibt. Die Richtlinie ist in der Praxis nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft und dringend zu ändern.

3. Weil die schlechte Regulierung von ausländischen Schadensfällen schon allgemein bekannt ist und von den Verursachern für neue Geschäfte werbewirksam genutzt werden kann bieten Versicherungen bereits Zusatzverträge an. Wer mehr bezahlt bekommt dann keine Schadensregulierung nach der EU-Richtline. Der Verbraucher ist selbst Schuld wenn er für eine grenzüberschreitende Reise nicht mehr bezahlen wollte. Weitere Hinweise zum Geschäftsbetrieb erspare ich mir. Eine Prüfung und Kontrolle der neuen Versicherungspolicen wegen der schlechten Auslandsschadenabwicklung ist notwendig.

4.. Es gibt nicht nur Unfälle durch Kraftfahrzeuge, also warum nur KH-Richtlinie? In den Mitgliedsländern sind Versicherungen für Radfahrer, Fußgänger, Tiere und Freizeitsportler weit verbreitet. Besonders für grenzüberschreitende Fahrten mit Freizeitbooten sind offensichtlich Verbesserungen nötig. Da ich in Form von Kurzhinweisen leider nicht alle Aspekte eines Problems ansprechen und Beweise vorlegen kann bitte ich bei evtl. Fragen oder Wünschen nach Zusatzinfos um Kontaktaufnahme per Mail. Als Bürger der EU habe ich keine Chance sämtliche Briefpost nachsenden zu lassen. Die Post verlangt sehr hohe Gebühren für Nachsendeanträge, hat dann aber trotzdem überraschende Ausnahmeregeln gegen die Weiterleitung ins Ausland. Insoweit kann ich leider wegen der geheimnisvollen Kennung durch Freistempler von Behörden usw. keinen konkreten zusätzlichen Antrag stellen." (Zitat Ende)


VG Stephan
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  #8  
Alt 21.03.2019, 12:07
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Danke für die kritischen Hinweise. Habt Ihr berücksichtigt, wie online geschrieben, gesendet und kopiert werden kann? Zur gegebenen Zeit komme ich auf die Angelegenheit zurück.
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  #9  
Alt 21.03.2019, 18:03
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Hallo

Die Versicherungs“Karte“ fürs Boot war bei mir bisher immer blau. Grün kenne ich jetzt nur vom Auto.

Gruß Ulf
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Alt 21.03.2019, 19:59
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Innerhalb der EU brauchen wir keine Grüne oder Blaue Karte. Bisher gibt es aber lediglich für Landfahrzeuge eine sogenannte KH-Richtlinie der EU. Deshalb ist die Schadensregulierung mit Versicherungen von Booten schwieriger. Die Petition ist angenommen und wird natürlich in sämtliche Amtssprachen übersetzt und auch formatiert gedruckt.
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