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  #1  
Alt 15.06.2019, 11:47
Benutzerbild von KatjaWedel
KatjaWedel KatjaWedel ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 26.07.2015
Ort: Hamburg und Wedel
Beiträge: 36
Boot: Glastron SSV144
11 Danke in 8 Beiträgen
Standard Erlaubt oder nicht erlaubt?

Moin Moin,

jeder sagt was anderes und scheinbar streiten sich die Gelehrten.

Frage:
1. Darf der Schaft über das Kennzeichen hinaus stehen?
2. Wenn ja, wie weit?
3. Wenn ja, nur wenn eine Abdeckung über die Schraube gezogen ist?
4. Nein, der Schaft darf nicht über das Kennzeichen hinaus ragen.

Und unabhängig davon eine weitere Frage. Den Motor im Sinne der Belastung des Spiegels eher angekippt oder nicht angekippt transportieren?

Wer hat eine belastbare Antwort?
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  #2  
Alt 15.06.2019, 12:27
Amtrack Amtrack ist offline
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Beiträge: 1.157
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2.016 Danke in 849 Beiträgen
Standard

1.) ja
2.) bis 1m Überstand ohne Kennzeichnung, über 1m-1,5m Überstand hinter den Rückstrahlern mit roter Tafel/Fahne 30x30cm oder zylinder mit 35cm Ø , bis 3m(!) sofern Wegstrecke nicht mehr als 100km (natürlich ebenfalls mit Kennzeichnung)
3.) rechtliche Grauzone, siehe diverse Forenthemen hier. Ich halte es zumindest für empfehlenswert.

Obige Punkte hätte man auch leicht ergooglen können, Stichwort überstehende Ladung Anhänger.
__________________
-------------
Gruß,
David
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  #3  
Alt 15.06.2019, 12:40
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.030
6.427 Danke in 4.039 Beiträgen
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Ne rechtliche Grauzone ist das mit dem Propellersack oder ähnlichem meiner Meinung nach nicht.
Es dürfen keine scharfkantigen Sachen überstehen. Somit muß die Schraube abgedeckt werden.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #4  
Alt 15.06.2019, 13:32
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: in der Pellenz
Beiträge: 7.981
Boot: 38' Stahleigenbau
25.005 Danke in 8.862 Beiträgen
Standard

Die Schraube muss immer abgedeckt sein. Eine Plastiktüte reicht.
Bitte nicht nach dem Sinn fragen.

Punkt 2 hat amtrack beantwortet. Aber Achtung, Im Dunkeln muss statt
der roten Fahne bzw. zusätzlich ein rotes Licht angebracht werden.
__________________
gregor

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  #5  
Alt 15.06.2019, 16:38
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zu der weiteren Frage:

Die Frage ist eigentlich selbst zu beantworten, oder besser gesagt, es ist keine Frage wert.
Zum praktischen:
Kannst du mit angehobenen AB das Boot fahren? Nein
Kannst du mit abgesenkten AB das Boot auf dem Trailer auf der Straße bewegen? Nein, weil der AB fast auf der Straße schleift. Eine Senke in der Straße oder ein Bordstein, und dein AB hat Feindberührung.


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Gruß, Klaus

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Alt 16.06.2019, 11:16
kurz kurz ist offline
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Seit ein paar Jahren trailere ich nur noch mit Lichtbalken auf Höhe Spiegel.

Auf den AB/Schraube kommt dann die Warntafel aus Italien, die verlangen das verbindlich.

Das ist zum Fahren/Rangieren viel angenehmer, weil der Lichtbalken nicht so weit ausholt.

Bis jetzt wurde ich jedenfalls ein keinem Land angehalten.
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  #7  
Alt 16.06.2019, 15:43
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vp-lada vp-lada ist offline
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Zitat:
Zitat von KatjaWedel Beitrag anzeigen
Und unabhängig davon eine weitere Frage. Den Motor im Sinne der Belastung des Spiegels eher angekippt oder nicht angekippt transportieren?

Wer hat eine belastbare Antwort?
Ich habe zwischen Bracket und Motor ein Holzstück, was ich mit dem Trimmzylinder leicht einklemme. Der Motor steht da etwas schräg zum Spiegel, die Finne schleift aber nicht auf der Straße.
Meiner Meinung nach kommt da weniger Kraft auf den Spiegel, da der Schaft näher am Spiegel ist.
Kann aber jeder sehen wie er will.
Wenn der Motor fast Waagerecht steht sieht es mir zu abentheuerlich aus.

Dann noch eine Anmerkung/Frage zum Propellerschutz:
Was ist, wenn ich den Prop abschraube? Da ragt die Welle hinten raus und die scheint nicht gefährlich zu sein?
Dann brauche ich auch keinen Propellerschutz, weil kein Propeller da ist.
Müsste mal ein Polizeibeamter beantworten........

Gruß
Arnd
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Alt 16.06.2019, 22:54
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Mercurius Mercurius ist offline
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Die Antwort gibt der 32 Abs. 2 StVO:

"Gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden"

Dazu werden im Abs. 2 noch zwei Beispiele (Sensen, Mähmesser) genannt.
Für Propeller hat ein OLG entschieden, dass es ein " gefährliches Gerät" ist.
Wirksam bedeutet auf jeden Fall, dass eine einfache Plastiktüte nicht reicht, um die Gefährlichkeit zu beseitigen.
Für die Propellerwelle liegt bislang noch kein höchstrichterliches Urteil vor. Es ist Auslegungssache und könnte entschieden werden, wenn jemand gegen die 5 Euro Verwarnung (mehr kostet es nicht) eines Ordnungshüters klagen würde oder sich eine Versicherung im Falle eines Unfalls quer stellt.

Geändert von Mercurius (16.06.2019 um 23:01 Uhr)
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Alt 17.06.2019, 13:54
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Passt hier rein (Beitrag von Katja)
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