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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 31.08.2009, 20:29
Benutzerbild von Woody
Woody Woody ist offline
Admiral
 
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Standard Der Amtsschimmel wiehert...

Das ist wirklich zu und zu schön:

Ich hatte bereits mal hier nach Ideen gefragt, wie ich unseren Messestand nach Düsseldorf schaffe.
Nachdem mir Pder erklärt hatte, was ein Spediteur dafür (berechtigterweise) haben muss, stand der Plan fest:

Wir leihen uns in der Nachbarschaft einen großen Anhänger und fahren selbst. Zugfahrzeug habe ich ja. Denkste! Wie ich inzwischen gelernt habe brauche ich, wenn ich denn nicht privat fahre (der Messestand ist unübersehbar kein Privatumzug) einen Fahrtenschreiber in meinem Auto, sobald ich mich mehr als 50km von meinem Firmensitz entferne und das Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5t hat. Von den Umrüstkosten mal abgesehen weiß niemand, wie das bei meinem Ami funktionieren soll. Das macht also keinen Sinn.

Plan B: Wir mieten einen 7,5t LKW, 24h Einwegmiete hin, 24h Einwegmiete zurück. Kostet zwar pro Messe 600,-- Euro mehr als Plan A, aber was solls. Na gut, der hat einen elektronischen Fahrtenschreiber, brauche ich also einen neuen Führerschein, denn nur in Verbindung damit gibts die "Fahrerkarte", mit der das Ding funktioniert. Kein Problem, kost ja wenig Geld, und dann ist gut. Denkste! Neben der Fahrerkarte brauche ich eine Unternehmerkarte, damit der Mietwagen weiß, dass ich damit nicht privat, sondern für meine Firma fahre. Na gut, darauf kommts jetzt auch nicht mehr an. Denkste! Am Ende der Mietzeit muß ich dann mit einer von mir zu beschaffenden Software (samt der passenden Hardware) den Fahrtenschreiber auslesen und die Daten 3 Jahre archivieren. Die Software gibts für gerade mal 800,-- Euro - pro Jahr! Und an der Stelle wird dann der Spediteur (ca. 1200,--€ netto) doch wieder billiger...

Wenigstens an einer Stelle habe ich Glück gehabt: Ein netter Mensch von der Bundesanstalt für Güterverkehr wusste den Paragraphen mit der Ausnahme zu zitieren, die mich von der Notwendigkeit befreit, für diese zwei Fahrten pro Jahr eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu absolvieren - 200 Stunden Unterricht plus Prüfung, nach den Preisen habe ich mich nicht zu fragen getraut.

Bitte frage niemand, warum dieses Jahr zwei Hallen der Hanseboot geschlossen bleiben...

Ich glaube, ich werde ein Pferdefuhrwerk nehmen und den Amtsschimmel davorspannen: Fahrzeuge unter 45km/h sind befreit.
Schöne Grüße,

Jörg
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  #2  
Alt 31.08.2009, 20:43
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
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Hallo,
ist dein Ami auf die Firma zugelassen
Wenn nicht dannfahr einfach los mit Hänger
Software für auslesen des digitalen Fahrtenschreiber muß du dir nicht kaufen.LKW Reparaturwerkstätten haben Software und lesen dir den Tacho aus.Deine Daten werden auf CD gebrannt und dir ausgehändigt.
Eine Fahrerkarte brauchst du allerdings.Und die gibt es nur in Verbindung mit dem Plastikkartenführerschein
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Gruß
Frank
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  #3  
Alt 31.08.2009, 20:43
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Wie ich inzwischen gelernt habe brauche ich, wenn ich denn nicht privat fahre (der Messestand ist unübersehbar kein Privatumzug) einen Fahrtenschreiber in meinem Auto,

Das würde ich einfach ignorieren und einfach losfahren.
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  #4  
Alt 31.08.2009, 20:46
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Ihr stellt euch manchmal aber auch an. Für die Kohle mieteste 2 lange Sprinter, da passt mehr rein als in einen 7,5 Tonner oder Anhänger und jeder kann die Dinger fahren.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #5  
Alt 31.08.2009, 20:48
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Fahr besser nicht los...hat mich 150€ gekostet.....
Ich kenne eine Spedition bei Wiesbaden die ist super günstig..

06122-4820, Herr Kleinhens......sage einen schönen Gruß von mir ....

Grüße
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Das Leben ist ein scheiss Spiel,
aber die Grafik ist geil!
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  #6  
Alt 31.08.2009, 20:50
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Hallo,
ist dein Ami auf die Firma zugelassen
Wenn nicht dannfahr einfach los mit Hänger
Software für auslesen des digitalen Fahrtenschreiber muß du dir nicht kaufen.LKW Reparaturwerkstätten haben Software und lesen dir den Tacho aus.Deine Daten werden auf CD gebrannt und dir ausgehändigt.
Eine Fahrerkarte brauchst du allerdings.Und die gibt es nur in Verbindung mit dem Plastikkartenführerschein
Hallo Frank,
mit dem alten Klasse 3 darfst du bis 17,5 t mit ärztlicher Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr fahren. Ohne Untersuchung bis 12 t. Also der 7,5 t ist kein Problem, wie gesagt mit dem alten Klasse 3.
Gruß Hubert
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  #7  
Alt 31.08.2009, 20:54
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
Hallo Frank,
mit dem alten Klasse 3 darfst du bis 17,5 t mit ärztlicher Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr fahren. Ohne Untersuchung bis 12 t. Also der 7,5 t ist kein Problem, wie gesagt mit dem alten Klasse 3.
Gruß Hubert

es geht doch hier um gewerbliche Güterbeförderung ....

da Messegut schlecht als Privater Umzug durchgehen kann, im Falle des Falles ...
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  #8  
Alt 31.08.2009, 21:01
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Einfach losfahren
@ecki,
vielleicht ist der Anhänger ein Teil des Messestandes.Der kann schlecht in 2 Sprinter gedrückt werden

Eine kleine Story von meiner Amtsbaustelle.Vor 1,5 Monaten hab ich eine Bauvoranfrage gestellt mit der bitte um rasche Erledigung weil ich den bkloppten B-Plan umschmeißen will. Heute bekam ich Post vom Bauamt mit dem Hinweiß "meine Anfrage hat jetzt ein Aktenzeichen"
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Gruß
Frank
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  #9  
Alt 31.08.2009, 21:15
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Ich hätte in meinem Spielzeug aufgeräumt, eingeladen und wäre losgefahren:

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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  #10  
Alt 31.08.2009, 21:33
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Jörg, die Preisinfo war "worst case" (5-6 Lademeter/nicht palettiert/Ladezeit/Messeaufwand) und es sind wie gesagt Tagespreise.
Da geht also noch was...

Falls du keine zufriedenstellende Lösung mit einem Mietwagen finden solltest, melde dich bitte nochmal bei mir.
Dann hänge ich mich da mal konkret rein...
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Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #11  
Alt 31.08.2009, 21:37
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das würde ich einfach ignorieren und einfach losfahren.
Die BAG ist scharf und das kann richtig teuer werden.
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  #12  
Alt 31.08.2009, 21:38
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Es muss alles seine Ordnung haben!
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  #13  
Alt 31.08.2009, 21:40
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Die BAG ist scharf und das kann richtig teuer werden.
BAG?!

Hatte ich bei meiner Führerscheinprüfung nicht.


Ich fahre mit meiner Klasse drei vorne 7,49 Tonnen und hinten
alles was auf eine Achse passt.
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  #14  
Alt 31.08.2009, 22:07
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barrier-riff barrier-riff ist offline
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Meines Wissens genügt bei Gelegenheitsfahrt der Ausdruck von dem digitalen Tachograph, den kann man dann auch archivieren. Dazu braucht man dann auch keine Fahrerkarte, allerdings wenn du eine hast, mußt du diese auch zwingend benutzen. Die Lenkzeiten müssen natürlich eingehalten werden und der Nachweis das man in den letzten 28 Tagen sonst nicht LKW gefahren ist. Von der Umschreibung von 3er auf neuen Führerschein mit Fahrerkarte rate ich Gelegenheitsfahrern dringend ab, da wird dein CE1 zeitlich begrenzt, auch für Privatfahrten, mit dem 3er kannst du bis ans Lebensende 7,49to privat fahren. Aber sicher bin mir da auch nicht, da ändert sich ständig was
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #15  
Alt 31.08.2009, 22:53
Benutzerbild von xtw
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BTW... wenn ich (offiziell) PRIVAT mit meinem PRIVATfahrzeug unterwegs bin, hat das BAG mit seinen tollen Autos dann überhaupt das Recht bzw eine Handhabe mich anzuhalten bzw zu kontrollieren ???

Mir missfallen solche seltsamen Vereine mit zweifelhafter Mitarbeitervorbildung (z.T. ehemalige Postler mit Waffen anstelle Postmütze) und Hilfssheriffbefugnissen !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #16  
Alt 01.09.2009, 06:44
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1.462 Danke in 669 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
.... Von der Umschreibung von 3er auf neuen Führerschein mit Fahrerkarte rate ich Gelegenheitsfahrern dringend ab, da wird dein CE1 zeitlich begrenzt, auch für Privatfahrten, mit dem 3er kannst du bis ans Lebensende 7,49to privat fahren. Aber sicher bin mir da auch nicht, da ändert sich ständig was
Es wird nur der C1E begrenzt, damit kann man 7,5 t + 2-Achsanhänger >12t fahren, was mit dem "alten" 3-er nicht zulässig ist.

Wenn man mit 50 die Befristung auslaufen läßt, darf man immer noch das fahren, was man mit dem "alten" 3-er durfte
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  #17  
Alt 01.09.2009, 06:48
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Nur zur Info für alle "fahr einfach los" - Vertreter: Der gute Rat aus dem Gewerbeaufsichtsamt war: fahren Sie nicht einfach los. Das BAG ist scharf auf alles, was nur entfernt nach gewerblichem Verkehr ausssieht, ohne Kontrolle kommen Sie nicht mal bis Bremen. Geldbuße ab 1.200,-- aufwärts, und der Hänger bleibt natürlich stehen.

Cyrus, ich habe bis gestern morgen auch gedacht, mit Führerschein I,II,III sei alles geritzt. Das ist aber laange her.

Ach ja, Eckis Vorschlag mit 2 Sprintern ist bisher die einzige funktionierende Lösung - jetzt weiß ich, warum in den letzten Jahren immer mehr Sprinter auf der Bahn rumhängen. Ist halt wegen der kleinen Breite (die Biester sind innen nur 1,70m und die Radkästen stehen im Weg) super unpraktisch zu stauen für uns.
Gruß,

Jörg

Geändert von Woody (01.09.2009 um 06:55 Uhr)
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  #18  
Alt 01.09.2009, 06:53
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen

Cyrus, ich habe bis gestern morgen auch gedacht, mit Führerschein I,II,III sei alles geritzt. Das ist aber laange her.
Gruß,

Jörg
Ich würde gerne die Gesetztestexte sehen die mir,
mit einer privaten Zugmaschine, diese Fahrten verbieten.
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  #19  
Alt 01.09.2009, 06:55
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Es wird nur der C1E begrenzt, damit kann man 7,5 t + 2-Achsanhänger >12t fahren, was mit dem "alten" 3-er nicht zulässig ist.
Fast richtig: zweiachsige Anhänger darf man mit dem umgeschriebenen 3er <12t fahren, nicht >12t. Bis, nicht über. "Über" sind weiterhin nur drei Achsen erlaubt.
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  #20  
Alt 01.09.2009, 06:59
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Ach ja, Eckis Vorschlag mit 2 Sprintern ist bisher die einzige funktionierende Lösung - jetzt weiß ich, warum in den letzten Jahren immer mehr Sprinter auf der Bahn rumhängen. Ist halt wegen der kleinen Breite (die Biester sind innen nur 1,70m und die Radkästen stehen im Weg) super unpraktisch zu stauen für uns.
Gruß,

Jörg

warum nicht beim Vermieter nen "Koffer" auf Sprinter-Basis ??
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  #21  
Alt 01.09.2009, 07:10
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Ich würde gerne die Gesetztestexte sehen die mir,
mit einer privaten Zugmaschine, diese Fahrten verbieten.
Viel Spaß bei der Lektüre

Bitte beachte, dass bei der Unterscheidung privat/gewerblich die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs keine Rolle spielen: Wenn ein Autohändler mit seinem Vorführ-A8 und Anhänger ein neues Auto aus Bremen holt -> gewerblich, Fahrtenschreiber. Wenn er das Gespann dem Kunden leiht, der das Auto gekauft hat -> privat, kein Fahrtenschreiber nötig.
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  #22  
Alt 01.09.2009, 07:54
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Es gibt auch noch eine Reihe Autovermietungen (die low cost Schiene, die ihre Autos nicht nach jedem Jahr wechseln) die noch richtig echte alte Fahrtenschreiber haben, mit den normalen Fahrtenschreiberblättern, einfach mal ein bisschen rumtelefonieren....
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gregor

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  #23  
Alt 01.09.2009, 07:59
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Genau deshalb bleiben bei uns die LKW mit Fahrtenschreiber im Gebrauch ich hab keine Lust auf den Zirkus.
Ich denke das wenn ich meinen eigenen Messestand transportiere auch nicht direkt zum gewerblichen Güternahverkehr zähle.
Ähnlich wenn meine Mitarbeiter ihr Material und sich selbst mit dem 7,5 To zur Baustelle transportieren legen wir nicht mal ne Karte in den Schreiber.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #24  
Alt 01.09.2009, 08:10
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@Gregor: die machen aber keine Einwegmieten, dann müsste ich das Auto für 14 Tage mieten statt zweimal ein Auto für 1 Tag.

@Stephan: Die Baustellenfahrt ist erlaubt, solange ihr euch nicht mehr als 50km Luftlinie vom Unternehmensstandort entfernt.
Darüber sind es gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten, unter anderem gibt es für den Unternehmer (!) Punkte in Flens.
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  #25  
Alt 01.09.2009, 08:13
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@Stephan: Die Baustellenfahrt ist erlaubt, solange ihr euch nicht mehr als 50km Luftlinie vom Unternehmensstandort entfernt.
Darüber sind es gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten, unter anderem gibt es für den Unternehmer (!) Punkte in Flens.
Ist nach meinen Infos laut EU gleichheit auf 200 Km erweitert worden was dir aber auch nicht helfen würde
Dann haben wir wohl in den letztem 20 Jahren nur Glück gehabt wegen der Punkte
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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