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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.09.2009, 11:08
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Standard Mietrecht - wer kennt sich aus?

Ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus

mein Sohn hat im letzten Jahr in Flensburg ein Zimmer in einer WG gemietet. Die WG wurde ganz neu gegründet, jeder Mieter hat mit der Hausverwaltung einen eigenen Mietvertrag gemacht.
Nun hat mein Sohn nach Leer gewechselt um dort Nautik zu studieren und hat sein Zimmer zum 31.08.09 fristgerecht am 25.05.09 gekündigt. Die Vermieterin schickte daraufhin folgendes Schreiben an alle 3 Mieter der Wohnung:
Sehr geehrte....
Herr P. hat zum 31.08.09 gekündigt. Damit diese Kündigung wirksam wird, müssen auch Sie diese Kündigung unterzeichnen. Sollten Sie wohnen bleiben wollen, können Sie sich einen Nachmieter aufnehmen. Diese/n stellen Sie und bitte vor, damit er in in den Mietvertrag aufgenommen werden kann.
Sollten Sie allein dort wohnen wollen, haben sie den Mietanteil von Herrn P. zu zaheln. Dies zu Ihrer Kenntnis.
Die beiden Mieter haben - nach Ihrer Aussage- dieses Formular unterzeichnet und auch einen Nachmieter genannt. Der wurde von der Vermieterin - nach eigener Aussage- abgelehnt, obwohl sie - wie sie auch selbst sagt- dazu eigentlich kein Recht hatte.
Dann sollte ein befreundeter Student eines Mitbewohners dort einziehen, der Mietvertrag sollte am 31.08.09 unterzeichnet werden.

Mein Sohn hat dann seine Wohnungsschlüssel am 25.08.09 an die Vermieterin geschickt, per Einschreiben.
Heute habe ich nun einen Brief der Vermieterin vorliegen - mein Sohn ist mittlerweile im Praxissemester auf dem Schiff auf dem Weg nach Spanien und nicht erreichbar.
Sehr geehrter Herr P.
die Wohnung wurde nicht gekündigt. Wir dürfen keine Wohnungsschlüssel einer bewohnten Wohnung besitzen. Wir weisen nochmals daraufhin, dass Sie weiterhin für die Mietzahlung verantwortlich sind. Uns liegt kein Schreiben Ihrer Mitbewohner vor, aus dem hervorgeht, dass Sie aus dem Mietverteag entlassen wurden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Mitmieter.
Ein Telefonat mit der Dame war ergebnislos, ich solle das ruhig dem Rechtsanwalt übergeben....

Wird das Ganze jetzt zu einer Endlosschleife? nach Aussage der Mitbwohner liegt ihr die Unterzeichnung lange vor. mein Sohn hat seine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten.

Kennt sich jemand aus?
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Gruß Johannes od. Andrea
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  #2  
Alt 04.09.2009, 11:16
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Bernd Bernd ist offline
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Dafür müsste man den Wortlaut des ersten Mietvertrages kennen.
Ohne ist das pures Raten.
Bernd
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  #3  
Alt 04.09.2009, 11:20
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...den ich leider nicht vorliegen habe, mein Sohn hat sein ganzes Hab und Gut aus Flensburg in Oma's Keller zwischengeparkt.
Im groben steht in dem Vetrag, dass er "sein" Zimmer gemietet hat, danach war auch die Grundmiete berechnet und bad und Küche geteilt wurden.
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  #4  
Alt 04.09.2009, 11:21
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Alt 04.09.2009, 11:27
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Wenn jeder Mieter einen eigenen Mietvertrag mit der Hausverwaltung hat, solltest du kein Problem haben. Dann ist die Wohnung (Zimmer) ordnungsgemäß gekündigt und gut.
Zitat:
...
Der wurde von der Vermieterin - nach eigener Aussage- abgelehnt, obwohl sie - wie sie auch selbst sagt- dazu eigentlich kein Recht hatte....
Diesen Passus verstehe ich nun gar nicht.

Ist das ein Standardmietvertrag oder ein eigener verklausulierter Mietvertrag? Was steht denn da bzgl. Kündigung drin?
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  #6  
Alt 04.09.2009, 11:39
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Nach ihrer eigenen Aussage hat sie eigentlich kein Recht einen Mitbewohner der WG abzulehnen, wenn es nicht gerade eine Vorstrafe oder ähnliches gibt. Sie habe den Interessenten nur abgelehnt,weil er ihrer Meinung nach nicht dazu gepasst habe. Es wäre auch nur eine Empfehlung gewesen.
Da ich zur Oma erst noch fahren muss, um an das Original des Vertrages zu kommen, habe ich Einzelheiten leider nicht mehr im Kopf. Ich habe die Dame gebeten mir eine Kopie zu faxen, ist aber bisher nicht geschehen. Kündigungsfrist war definitiv 3 Monate, die Kündigung an sich hat sie ja auch mit Schreiben vom 28.05. bestätigt.
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  #7  
Alt 05.09.2009, 12:31
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Zitat:
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Nun hat mein Sohn nach Leer gewechselt um dort Nautik zu studieren und hat sein Zimmer zum 31.08.09 fristgerecht am 25.05.09 gekündigt. Die Vermieterin schickte daraufhin folgendes Schreiben an alle 3 Mieter der Wohnung:
Sehr geehrte....
Herr P. hat zum 31.08.09 gekündigt. Damit diese Kündigung wirksam wird, müssen auch Sie diese Kündigung unterzeichnen. Sollten Sie wohnen bleiben wollen, können Sie sich einen Nachmieter aufnehmen. Diese/n stellen Sie und bitte vor, damit er in in den Mietvertrag aufgenommen werden kann.
Sollten Sie allein dort wohnen wollen, haben sie den Mietanteil von Herrn P. zu zaheln. Dies zu Ihrer Kenntnis.
Die beiden Mieter haben - nach Ihrer Aussage- dieses Formular unterzeichnet und auch einen Nachmieter genannt. Der wurde von der Vermieterin - nach eigener Aussage- abgelehnt, obwohl sie - wie sie auch selbst sagt- dazu eigentlich kein Recht hatte.
Dann sollte ein befreundeter Student eines Mitbewohners dort einziehen, der Mietvertrag sollte am 31.08.09 unterzeichnet werden.

Mein Sohn hat dann seine Wohnungsschlüssel am 25.08.09 an die Vermieterin geschickt, per Einschreiben.
Heute habe ich nun einen Brief der Vermieterin vorliegen - mein Sohn ist mittlerweile im Praxissemester auf dem Schiff auf dem Weg nach Spanien und nicht erreichbar.
Sehr geehrter Herr P.
die Wohnung wurde nicht gekündigt. Wir dürfen keine Wohnungsschlüssel einer bewohnten Wohnung besitzen. Wir weisen nochmals daraufhin, dass Sie weiterhin für die Mietzahlung verantwortlich sind. Uns liegt kein Schreiben Ihrer Mitbewohner vor, aus dem hervorgeht, dass Sie aus dem Mietverteag entlassen wurden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Mitmieter.
Ein Telefonat mit der Dame war ergebnislos, ich solle das ruhig dem Rechtsanwalt übergeben....

Wird das Ganze jetzt zu einer Endlosschleife? nach Aussage der Mitbwohner liegt ihr die Unterzeichnung lange vor. mein Sohn hat seine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten.

Kennt sich jemand aus?
Also eine sog. BGB Gesellschaft, altes WG Problem, wenn es keinen Hauptmieter gibt, der "untervermietet"... Das hat mit Mietrecht wenig zu tun sondern ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch u.a. §705. Da hat Dein Sohn und Mitbewohner wohl vergessen, den Kündigungsfall im Innenverhältnis zu regeln... Unter Beachtung der BGB Gesellschaft, darf die Verwaltung aber keinen "Nachmieter" und GBR Gesellschafter ablehnen...
__________________
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