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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.01.2013, 16:23
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Standard Frage zur EnEV 2009 bzw. Heizung beim Neubau

Hallo zusammen,

vielleicht weiss das jemand:

Ich will ein neues schlichtes EFH bauen.

Kann man eine normale Gasheizung (FBH) mit 70L Warmwasserspeicher einbauen? ... Oder MUSS man zusätzlich eine Solaranlage o. ä. dabei bauen?

Ich habe da mal was gehört...dass man irgend sowas dazu nehmen muss - bin mir aber nicht ganz sicher.

Gruss Peter
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  #2  
Alt 05.01.2013, 16:58
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Zur Vorabinformation - eine Berechnung von einem Sachverständigen muss
ohnehin gemacht werden - gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zur EnEV 2009 hinzu.

Dies ist hier bei wikipedia ganz verständlich dargestellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuer...en-Wärmegesetz

Also bei einer Erdgasheizung muß weitere Primärenergie von erneuerbaren Energiequellen kommen.

Gruß Tobias
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  #3  
Alt 06.01.2013, 16:05
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Zitat:
Zitat von emanon Beitrag anzeigen
Also bei einer Erdgasheizung muß weitere Primärenergie von erneuerbaren Energiequellen kommen.
Also wenn ich mich da jetzt richtig eingelesen habe, stimmt das nur bedingt. Dass heisst, wenn ich 15% unter dem Erlaubten U-Wert (von 0,28) komme, brauche ich keine erneuerbare Energiequelle und könnte bei der Gashzg. ohne Solar bleiben.

Gruss Peter
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  #4  
Alt 06.01.2013, 18:43
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Guten Abend Peter,

in der ENeV 2009 gibt es für neue Wohngebäude keinen fest U-Wert
übers Ganze, der wenn er eingehalten würde die Anforderungen erfüllt wären.

Es sind hier Rechenverfahren vorgeschrieben zum Ermitteln des Jahres-Primärenergiebedars
und des spez. Transmissionswärmeverlustes.

Es muss daher für das genau Projekt eine Ermittlung gemacht werden,
welche zu dem Energieausweis führt.

Du musst einen Sachverständigen beschäftigen, der den Energieausweis ausstellt,
und hierzu eine Berechnung aufstellt.

Es ist doch richtig, dass bei 15% Unterschreitung der Forderungen der ENeV als Ersatzmassnahme
anerkannt werden. Dies Unterschreitung muss aber
sowohl jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs
alsauch den jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen
an die Wärmedämmung der Gebäudehülle
unterschreiten.

Gruß Tobias

Geändert von emanon (07.01.2013 um 17:28 Uhr) Grund: Kompensationsmöglichkeit ist entgegen erstem Lesen des Gesetzes doch möglich - Sorry
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  #5  
Alt 07.01.2013, 17:37
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Standard Kompensationsmöglichkeit

Sorry Peter und gleichzeitig Danke,

Erst durch deinen Hinweis und dem Nachlesen des Gesetzestextes,
habe ich gesehen, dass es diese Kompensationsmöglichkeit gibt.

Bislang wünschten meine Kunden ohnehin thermische Kollektoren,
so dass ich diesen Fall noch nie hatte.

Ich würde aber nie auf thermische Kollektoren verzichten wollen,
da das Gefühl im Sommer beim Duschen zu denken, dass dieses
Wasser von der Sonne erwärmt wurde einfach toll finde.
Die letzten Jahre habe ich in Hamburg, mit ganz wenigen Ausnahmen
von Anfang Mai bis Oktober genügen Warmwasser, dass ich die
Heizung nicht einschalten muß.

Bevor mehr gedämmet wird, empfehle ich diesen Filmbeitrag:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendunge...inuten379.html

Gruß Tobias
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  #6  
Alt 22.01.2013, 06:16
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Intressant der TV Beitrag - und nun?

Jetzt bin ich aber ganz verwirrt - eigendlich wollte ich monolitisch bauen (T9-Perlit Poroton 36,5 und einen silikonharzputz)...ist das jetzt doch nicht so optimal?
...na ja evtl. lasse ich mich ja doch zu Solar überreden...ich dachte nur die Tausende Euros brauchen Jahre zur Armortisation
Meine Praxisrechnung: mein jetziges Haus bei 150qm+Keller benötigt 70E/Monat für Hzg.+WW und ein neues ca. 50E/Mon. - macht 20 E/Monat = 4000 Euro solar : 240 Euro/Jahr amort. = 17 Jahre

Gruss Peter
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