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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 15.07.2020, 16:34
Chris_3 Chris_3 ist offline
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Zitat:
Zitat von simon_hh Beitrag anzeigen
Was habe ich an Ausrüstungspflicht bei so einem Boot im Binnenbereich und vorallem auf der Ostsee?
Moin,
anbei ein Einblick, in meine selbstauferlegte Zubehör Pflicht auf der Ostsee:
Feuerlöscher, Plotter, Licht, Handkompass+wasserdichte Taschenlampe (falls das Boot aufgegeben werden muß), aktuelle Seekarten (Papierform), Fernglas, wasserdichte Funke, ordentliche Westen, Neopren oder Trockenanzüge+Schuhe, Anker mit 5m Kettenvorlauf und 30m Leine, Ankerball, Treibanker (erhöhte Stabilität in der Welle bei Motorenausfall), Schleppdreieck (zum abschleppen anderer), Messer an Deck (kleines Beil fehlt noch), „LEAK Hero“ mit Taucherbrille, Eimer, Ersatzpropeller+Werkzeug (ein Propeller kann schneller schrottreif sein, als man für möglich hält), Rauchpatrone.
__________________
Gruß, Chris
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  #27  
Alt 15.07.2020, 16:48
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schwinge schwinge ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Lichterführung ist nur Pflicht, wenn bei unsichtigem Wetter oder nach Sonnenuntergang gefahren werden soll. Weisses Rundumlicht allerdings sollte dann an Bord sein.
Meine das gilt nur für den Fall, dass die vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können. Hab jetzt aber keine Zeit zum Nachlesen.

Gruß, Rainer
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  #28  
Alt 15.07.2020, 20:57
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Richtig, es gibt keine Ausrüstungspflicht die speziell nur für Sportboote gilt, die WaPo bezieht sich aber (vermutlich zu Recht) auf allgemeine Gesetzesgrundlagen wie SOLAS, wo z.B. für jedes "Schiff" eine Seekarte notwendig ist .......
Also dies ist eine Grauzone, meiner Meinung nach, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man als Steuerer eines Schlauchbootes mit 5 PS irgendwo auf der Welt eine Seekarte in Papierform mit sich führen müsste.

Das hieße ja, wenn ein Yachtbesitzer mit seinem Schlauchi-Tender vom Ankerplatz/Liegeplatz seiner Yacht nur für eine Versorgungsfahrt im Hamburger Hafenbecken eine Seekarte in Papierform bei sich führen müsste, das halte ich für Unsinn.

Das gilt wohl nur für ein "Schiff", nicht für ein Kleinfahrzeug wie es ein Sportboot nun mal ist.

Wiewohl es natürlich Sinn macht, eine Seekarte bei sich zu haben, wenn man in unübersichtlichem Terrain herumfahren muss/will, das man eventuell auch gar nicht kennt.

Wie gesagt: Grauzone.

Bootfan Dieter
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  #29  
Alt 15.07.2020, 21:40
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Nun unterscheidet die KVR und SeeSchStrO nicht zwischen Klein- und Fahrzeugen. Darum muss ja laut KVR auch der Supertanker dem Schlauchi ausweichen wenn es von Steuerbord kommt.

Es gibt halt ausrüstungspflichtige und nichtausrüstungspflichtige Schiffe. Letztere benötigen nun mal Papierseekarten, es sei denn sie genügen des Standards der ausrüstungpflichtigen Dampfer, was auf einem Sportboot wohl kaum möglich ist.

Irgendwo stets - bin jetzt aber zu müde um zu suchen.

Guts Nächtle, Rainer
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  #30  
Alt 15.07.2020, 22:52
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Nun unterscheidet die KVR und SeeSchStrO nicht zwischen Klein- und Fahrzeugen. Darum muss ja laut KVR auch der Supertanker dem Schlauchi ausweichen wenn es von Steuerbord kommt.


Guts Nächtle, Rainer
Also DAS glaube ich auch nicht, wie soll ein Supertanker denn aufstoppen, wenn der einen "Bremsweg" von mehreren Kilometern hat und eine Kursänderung in einem engen Fahrwasser nicht möglich ist?

Wer so doof ist, mit seinem Schlauchboot einem Supertanker "vor die Füße zu fahren", darf sich über das, was dann unausweichlich folgt, nicht wundern.

Selbst das Vorfahrtrecht der Segelboote/Segelschiffe kann in solchen Fällen nicht gelten, da gilt immer: "Der stärkere, größere, nicht wendige und nicht schnell aufstoppen Könnende hat immer Wegerecht."

Also: Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, eine Faustregel, die sich jeder Bootfahrer, der sein Leben liebt, zu Herzen nehmen sollte, dass man rein theoretisch Vorfahrt gehabt hätte, nützt einem auf Wolke Sieben schwebend dann auch nix mehr.

Habe ich jedenfalls so in der Fahrschule gelernt.

Wegerecht/Vorfahrtregelung gilt immer nur unter seinesgleichen, also Sportboote untereinander oder Sportboote und Segler untereinander sowie die Großschifffahrt untereinander, auf Sportboote/Sportsegler achten die nicht, bzw. können darauf aus besagten Gründen gar keine Rücksicht nehmen, weil die eben nicht in der Lage sind, mal eben so aufzustoppen oder den Kurs zu wechseln, dazu sind sie viel zu behäbig, Sportboote jedoch können Kreise um diese Pötte fahren.


Bootfan Dieter
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  #31  
Alt 15.07.2020, 23:48
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von simon_hh Beitrag anzeigen
... Das Boot hat eine kleine Schlupfkabine, in welcher man theoretisch schlafen könnte.
In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass dies dann nicht mehr als Kleinboot, sondern als Yacht bewertet wird....
Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Das lese ich hier zum ersten Mal, schmunzel drüber und vergesse es ganz schnell wieder
So - nun habe ich ausgeschmunzelt, es nicht wieder vergessen sondern in den Gesetzen gestöbert - der eigentliche Auslöser war die "Seekartenpflicht":
Es gibt tatsächlich eine gesetzliche Definition, die solche Bootstypen unterscheidet. Die See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV - spricht nämlich in § 2 Absatz 1 von

- große Sportboote
Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeiten, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten

und

- kleine Sportboote
Sportboote, die für Fahrten binnenwärts der Basislinie (andere Gewässer) oder in Strandnähe geeignet und bestimmt sind, insbesondere offene Segel-, Motor-, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Wassertretboote.

Diese Unterscheidung ist wiederum notwendig, wenn man sich mit der Navigationsausrüstung von Sportbooten nach der Schiffssicherheitsverordnung - SchSV - befasst.

Dort ist nämlich hinterlegt, dass die Anforderungen an die Navigationsausrüstung von Sportbooten nur für die oben genannten großen Sportboote anzuwenden sind!
(Anlage 1 zu § 5 der SchSV / C.I.4. zu Kapitel V der Anlage zu SOLAS).

Dementsprechend braucht Dieter sein 5-PS-Tenderschlauchboot im Hamburger Hafen tatsächlich keine Navigationsausrüstung

Geändert von Pepper (16.07.2020 um 10:05 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler beseitigt
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  #32  
Alt 16.07.2020, 10:21
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schwinge schwinge ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Also DAS glaube ich auch nicht, wie soll ein Supertanker denn aufstoppen, wenn der einen "Bremsweg" von mehreren Kilometern hat und eine Kursänderung in einem engen Fahrwasser nicht möglich ist?

Wer so doof ist, mit seinem Schlauchboot einem Supertanker "vor die Füße zu fahren", darf sich über das, was dann unausweichlich folgt, nicht wundern.

Selbst das Vorfahrtrecht der Segelboote/Segelschiffe kann in solchen Fällen nicht gelten, da gilt immer: "Der stärkere, größere, nicht wendige und nicht schnell aufstoppen Könnende hat immer Wegerecht."

Also: Berufsschifffahrt hat immer Vorrang, eine Faustregel, die sich jeder Bootfahrer, der sein Leben liebt, zu Herzen nehmen sollte, dass man rein theoretisch Vorfahrt gehabt hätte, nützt einem auf Wolke Sieben schwebend dann auch nix mehr.

Habe ich jedenfalls so in der Fahrschule gelernt.

Wegerecht/Vorfahrtregelung gilt immer nur unter seinesgleichen, also Sportboote untereinander oder Sportboote und Segler untereinander sowie die Großschifffahrt untereinander, auf Sportboote/Sportsegler achten die nicht, bzw. können darauf aus besagten Gründen gar keine Rücksicht nehmen, weil die eben nicht in der Lage sind, mal eben so aufzustoppen oder den Kurs zu wechseln, dazu sind sie viel zu behäbig, Sportboote jedoch können Kreise um diese Pötte fahren.


Bootfan Dieter
Ausnahmen bestätigen die Regel.... Eine dieser Ausnahmen ist Regel 9 der KVR (enge Fahrwasser).

Und die KVR unterscheidet tatsächlich nicht zwischen goß und klein, Beruf und Sport.....

Die Kunst des kleinen Bööötchens ist es eben so zu fahren, dass es erst gar nicht zum Kurshalter wird. Alternativ kann man sich dem dicken Pott auch über Funk absprechen (wobei das nicht immer so klappt siehe BSU Bericht Fähre und SY Mahdi).

Bis denne, Rainer
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  #33  
Alt 16.07.2020, 13:27
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Nenne uns doch mal die Prüfungsfrage zur AUSRÜSTUNGSPFLICHT
Es gibt ja keine ausrüstungspflicht... daher gibt es auch keine Frage...es gibt nur eine Empfehlung
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  #34  
Alt 16.07.2020, 13:32
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Richtig, es gibt keine Ausrüstungspflicht die speziell nur für Sportboote gilt, die WaPo bezieht sich aber (vermutlich zu Recht) auf allgemeine Gesetzesgrundlagen wie SOLAS, wo z.B. für jedes "Schiff" eine Seekarte notwendig ist (den Klimbim mit GPS, Plotter etc. ignoriere ich jetzt mal) - aber das hat der TO für den Bereich des Hamburger Hafens, in dem die SeeSchStrO gilt, ja bereits selbst mitgeteilt.
Ich meine auch mich zu erinnern, dass im Seebereich beim Mitführen eines Ankers auch ein Ankerball an Bord sein muss. Das halten einen die Hamburger WaPo-Leute gern mal vor - aber gebührenfrei (zumindest wenn man freundlich nickt) ...
Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Also dies ist eine Grauzone, meiner Meinung nach, denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man als Steuerer eines Schlauchbootes mit 5 PS irgendwo auf der Welt eine Seekarte in Papierform mit sich führen müsste.

Das hieße ja, wenn ein Yachtbesitzer mit seinem Schlauchi-Tender vom Ankerplatz/Liegeplatz seiner Yacht nur für eine Versorgungsfahrt im Hamburger Hafenbecken eine Seekarte in Papierform bei sich führen müsste, das halte ich für Unsinn.

Das gilt wohl nur für ein "Schiff", nicht für ein Kleinfahrzeug wie es ein Sportboot nun mal ist.

Wiewohl es natürlich Sinn macht, eine Seekarte bei sich zu haben, wenn man in unübersichtlichem Terrain herumfahren muss/will, das man eventuell auch gar nicht kennt.

Wie gesagt: Grauzone.

Bootfan Dieter
SOLAS gilt für den SEE-Bereich, NICHT BINNEN
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Viele Grüße
Thomas
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  #35  
Alt 16.07.2020, 13:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gibt ja keine ausrüstungspflicht... daher gibt es auch keine Frage...es gibt nur eine Empfehlung
Mensch Volker, das weiß ich doch

Aber der Krawallmacher Sporty hat dem TE doch unterstellt, dass er die Prüfungsfragen nicht kann

Daher sollte er mir diese doch bitte nennen
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Viele Grüße
Thomas
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  #36  
Alt 16.07.2020, 13:36
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mein Gott, die Ausbildung und Qualität der FS Ausblidung sollte doch hier kein Thema sein. Da wissen wir alle wie schlecht bzw praxisfremd Ausbildung udn Prüfungen sind und das man erst auf dem Wasser lernt.
Dann meldet sich hier jemand an der noch nicht die Erfahrung hat und bekommt statt sachlicher Antworten fast nur oberlehrerhafte Anfeindungen weil er nach dem FS noch nicht alles weiß.. Das ist ist schon fast unerträglich und sicher nicht "BF like"
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Gruß Olli
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  #37  
Alt 16.07.2020, 14:30
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
SOLAS gilt für den SEE-Bereich, NICHT BINNEN
Bereits in #1 fragt der TO speziell nach "Ostsee" - die galt für mich bisher immer als SEE-Bereich.
Auch im später vom TO angesprochenen Hamburger Hafen gilt die SeeSchStrO.

Aber irgendeinen Grund wird dein Einwand schon haben ...
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  #38  
Alt 16.07.2020, 14:33
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Ich habe hier mal die Motzereien entfernt.
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Gruß Heinz,


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  #39  
Alt 16.07.2020, 15:18
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Man, man, man ... wieviel Langeweile habt ihr eigentlich, euch hier so
zu bekappeln?!? Sind wir hier bei Fazebuch?
Es ist Sommer, geht raus Boot fahren und stänkert hier nicht rum.

Klaus, der sich immer wieder über die Sofa-Kapitäne hier wundert
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  #40  
Alt 16.07.2020, 16:23
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Bereits in #1 fragt der TO speziell nach "Ostsee" - die galt für mich bisher immer als SEE-Bereich.
Auch im später vom TO angesprochenen Hamburger Hafen gilt die SeeSchStrO.

Aber irgendeinen Grund wird dein Einwand schon haben ...
Hallo Andreas,

war kein Einwand, nur ein Hinweis , damit Diskussionen nicht in falsche Richtungen laufen, weil dies bei einigen nicht bekannt ist.

Denn der TE schreibt bereits in #1 "... Was habe ich an Ausrüstungspflicht bei so einem Boot im Binnenbereich..."
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #41  
Alt 16.07.2020, 21:42
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Super Diskussion mit sehr viel hilfreichen Informationen geworden.
Danke an alle! und ja Binnen und See in einer Frage war nicht ganz so optimal.

Aber wirklich klasse hier.
LG Simon
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  #42  
Alt 17.07.2020, 11:15
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Vielleicht auch hilfreich für so ne "Minimalausrüstung" (Binnen):

https://www.bodenseekreis.de/de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bootszulassung/mindestausruestung/

Ich mag den Hinweis auf Verbandskasten (ergänzen um ein bisschen Wundsalbe, hab mir letztens das Schienbein angeschlagen....Pflaster da, die Salbe fehlte), Feuerlöscher und ein bisschen Werkzeug …..und die (batteriebetriebene) Notleuchte.

Aber: Keine Ahnung ob diese rote Notflagge zum rumwedeln (angetüddelt an den Bootshaken) überall gültig ist oder ne regionale Besonderheit

Ach und übrigends, Führerschein: Ich war ja nie in ner Fahrschule (einfach nur Theorie "autodidaktisch" und prakt. Prüfung auf eigenem Boot, war witzig ) aber meine Tochter hat eine Woche nen Kurs belegt. Obwohl die im Grunde alles von Kindesbeinen auf konnte -wie ich eben auch. Auf unsere Art halt.
Ist wichtig heute, immerhin kann sie jetzt überlegen wo Nord West Süd und Ost sein könnten. Nicht alltäglich für die "Navi-Generation". Ne im Ernst: Die haben das gar nicht schlecht gemacht. Ich hab sogar auch was abgeschaut für´s anlegen mit nem Motorboot. Nur um die Ehre der Fahrschulen ein bisschen zu retten.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (17.07.2020 um 11:34 Uhr)
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  #43  
Alt 17.07.2020, 15:53
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Livebelts zu den Schwimmwesten würde ich noch empfehlen, wenn du allein an Deck auf der Ostsee oder im Dunkeln unterwegs bist. Oder wenn überhaupt eine reale Gefahr besteht, über Bord zu gehen.

Bernd
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  #44  
Alt 14.09.2020, 15:33
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Moin nochmal in die Runde.
Ich möchte diesen Thread noch einmal kurz aufwecken.

Ich hatte vor ca. 2 Wochen eine sog. allgemeine Verkehrskontrolle der WSP in der Süderelbe kurz vor den Elbbrücken in Hamburg.

Die WSP kam mir entgegen und kehrten nach mir um und fuhren mir eine Weile hinterher (vermutlich, um die Geschwindigkeit zu messen, an der Stelle ist 22km/h erlaubt). Schließlich fuhren sie seitwärts an mich ran und baten mich den Gang herauszunehmen.
Waren sehr freundliche Beamte, die einfach mal eine allg. Verkehrskontrolle durchführen wollten: IBS angefordert, Führerschein angefordert und gefragt, wo das Boot denn liege und ob ich neu in den Gewässern sei.

Dann sollte ich meine Navigationslichter zeigen, OK funktionieren.

und dann:
"Nun zeigen Sie mal bitte Ihr Signalhorn..."

So, auf meinem 24 Jahre alten Boot ist eine Hupe, die mal geht und mal nicht. Das ist definitiv Winterarbeit, hier den Wackler zu finden.

An diesem Tag ging die Hupe nicht.

An alle, die diesen Thread hier anfänglich ins Lächerliche gezogen haben:
Mir wurde vorgeschlagen: 35 Euro Verwarnung oder 100 Euro OWI, wenn ich mit der Verwarnung nicht einverstanden sei.

Dazu holte der Beamte auch ein OWI Katalog aus seiner Mappe und zeigte mir diesen.
Die Kollegen der WSP wollten das wirklich nun durchziehen und fing an sein Formular auszufüllen.

Aussage war (ungefährer Wortlaut): Ein Bootsführer sei verpflichtet ein Signalgeber zu führen. Es ist dabei egal, ob Pfeife, Mundblaströte -/horn oder Hupe, es muss ein der Größe des Bootes entsprechende Schallsignale erzeugen können.

Während der Beamte mir dann sein Verwarnungsbescheid ausfüllte und meinen Perso mittlerweile hatte, um die Adresse auszufüllen... drückte ich ewig auf der Hupe rum und wackelte am Schalter... und plötzlich, als der Beamte mir gerade den Bescheid rüber geben wollte, funktionierte die Hupe wieder.

Mit einem Lächeln auf beiden Seiten haben wir uns freundlich verabschiedet.

Also Signalhorn, egal welcher Art ist in HH zumindest Pflichtausrüstung.

Das war der Grund, warum ich diesen Thread eingangs eröffnete, um genau so etwas zuvor in Erfahrung zu bringen.

Geändert von simon_hh (14.09.2020 um 16:01 Uhr)
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  #45  
Alt 14.09.2020, 17:59
Pepper Pepper ist offline
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Ich bin dieses Jahr auch auf der Süderelbe kontrolliert worden und als der Herr mein "Typhon" hören wollte, bin ich vor Lachen fast von Bord gefallen.
Meine Hupe hat`s dann auch getan.

Im Hamburger Hafen gilt die SeeSchStrO, bezüglich Schallsignale gem. § 6 Abs. SeeSchStrO gilt die Regel 33 (b) KVR:
"Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge braucht keine Schallsignalanlagen nach Buchstabe a mitzuführen, muß dann aber mit einem anderen Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals versehen sein."

Die o.g. Strafe war übrigens die etwas günstige Variante "Wirksamkeit und Betriebssicherheit" der Schallanlage - wenn gar kein Gerät vorhanden ist, kostet es sogar 55€ / 150€.
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  #46  
Alt 14.09.2020, 18:12
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An Schwimmwesten sind doch Trillerpfeifen, notfalls würde ich damit pfeifen. Ob die WSP das akzeptiert
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Gruß
Jörg
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  #47  
Alt 14.09.2020, 18:37
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Ich hab für solche Zwecke eine ähnliche Tröte wie die an Bord: https://www.ebay.de/itm/AAB-SIGNAL-G...r=463788282779 (PaidLink)

Damit blase ich im Notfall denen die Ohren frei.

Ansonsten hätte ich noch ein mundbetriebenes Nebelhorn an Bord.
Beispiel: https://www.mare-me.de/maritime-klas...CABEgIpbfD_BwE
Halte ich gerade auf der Elbe unterhalb Hamburgs für sinnvoll, vertraue aber nicht darauf daß ein großes Schiff das bemerkt.

Deshalb einfach bei der Revierzentrale per Funk oder notfalls Telefon anmelden und das Vorhaben durchgeben.
Die haben sich dafür schon mal bei mir bedankt, war auch dichter Nebel.
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  #48  
Alt 14.09.2020, 18:48
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
An Schwimmwesten sind doch Trillerpfeifen, notfalls würde ich damit pfeifen. Ob die WSP das akzeptiert
Warum sollten die das nicht?
Ein "kräftiges Schallsignal" kannst du damit ja abgeben.

Eine Trillerpfeife hab ich immer griffbereit hängen.
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  #49  
Alt 14.09.2020, 19:02
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ach, ja genau, das hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen.
Nachdem die Hupe ja nicht ging, sagte ich ganz souverän: "Ich habe 4 Schwimmwesten an Bord, das sind Trillerpfeifen dran, hole ich mal eben aus der Kiste eine raus"...

Etwas überrascht war ich.
Als ich die vor Kurzem gekauften Automatikwesten; solche blauen mit dem gelben Logo mit drei Buchstaben eines bekannten Geschäfts, rausholte:
Da ist keine Pfeife dran.
Dann fing der Herr Beamte an zu schreiben.
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Alt 14.09.2020, 19:22
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Wenn dieser Thread schon noch mal hohgeholt wurde, möchte ich diesen Satz
Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
... Wenn du mit deinem Boot in der Dämmerung/Dunkelheit unterwegs sein willst, muss auch eine BSH-zugelassene Beleuchtung vorhanden sein. ...
so nicht stehen lassen.

Die BSH-Zulassung ist eine nationale Zulassung, welche Formal nur in D gültig ist.
Andere EU-Länder können diese anerkennen, so wie das BSH auch andere nationale Zulassungen anerkennen kann.

Es gibt nämlich auch noch die EU-Zulassung (MED) welche in der gesamten EU gilt.

Das sind die mit dem Steuerrad


Gruß Lutz
__________________
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