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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.02.2019, 17:33
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Standard Fallstricke in Verträgen

In weiß jetzt nicht ob das mit den Regularien im BF konform ist.

Meine Überlegung ist, einfach mal die kleinen Schweinereien in Veträgen ohne Namen zu nennen zu puplizieren, so kann hier jeder auf Erfahrungen die andere gemacht haben zurück greifen.

Sollte das gegen BF Regeln verstossen, bitte ich die Mods um Löschung.

Ich fang mal mit einem ersten Beispiel an:

Ich habe meiner Frau ein neues Auto gekauft.
Im Verkaufsgespräch wurde vereinbart, daß zu dem neuen Auto bei Auslieferung ein Satz Winterreifen auf Stahlfelgen im Paketpreis dabei ist.
Wir haben das Fahrzeug dann abgeholt und die Winterreifen auf Stahlfelgen lagen auch im Auto.
Jetzt kommt der Haken:
Als wir die Winterräder dann in einer hiesigen Vertragswerkstatt nach 4 Monaten haben montieren lassen, stellte sich heraus, daß die Winterräder keine RDKS Ventile haben, obwohl sie für das Fahrzeug vorgeschrieben sind.
Den Verkäufer darauf angesprochen, sagte Er ich habe Ihnen Winterreifen laut Vertrag verkauft und auch geliefert.
Die Stahlfelgen habe ich Ihnen geschenkt und die können sie ja verschrotten wenn Sie wollen.
Im Kaufvertrag stand nur Winterreifen, ein super Autohaus mit tollem Eindruck und dann achtet man nicht darauf ob da Winterreifen oder Winterräder steht.
O.K. 350 Euro später hatten wir dann RDKS Ventile.
Rechtlich wäre da garnichts zu machen gewesen.

Bitte nicht zerlabbern, wenn soll es nur um Erfahrungen gehen.
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Gruß Albert
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  #2  
Alt 06.02.2019, 13:59
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Chili Chili ist gerade online
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Musst erstmal googeln, was "RDKS Ventile" sind.
(ReifenDruckKontrollSystem)
Wusste gar nicht, dass das Pflicht ist.
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  #3  
Alt 06.02.2019, 15:08
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Musst erstmal googeln, was "RDKS Ventile" sind.
(ReifenDruckKontrollSystem)
Wusste gar nicht, dass das Pflicht ist.
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Seit November 2012: Neue homologierte Fahrzeuge (Fahrzeuge, die als neue Modelle in den Markt kommen..)
Seit November 2014: Alle Neuwagen!
--
Gibt je nach Modell: div. Probleme..(Nach Tausch der Räder..)
Manche: resetten sich selber; manche: muss man selber nen Resett (Knopf) machen..
Einige Marken: muss man dazu in die Werkstatt, um die Anzeige zurück zu setzen.
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Grüße von Herbert
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  #4  
Alt 06.02.2019, 15:14
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Zitat:
Zitat von Stingray 558 Beitrag anzeigen
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Seit November 2012: Neue homologierte Fahrzeuge (Fahrzeuge, die als neue Modelle in den Markt kommen..)
Seit November 2014: Alle Neuwagen!
--
Gibt je nach Modell: div. Probleme..(Nach Tausch der Räder..)
Manche: resetten sich selber; manche: muss man selber nen Resett (Knopf) machen..
Einige Marken: muss man dazu in die Werkstatt, um die Anzeige zurück zu setzen.
Und: Man darf keine Edelstahlventilkappen drauf machen, weil die Dinger aus Alu sind. Nach 1 Jahr ist dass dann ein unlösbarer Verbund.

80€ pro Reifen (und das war noch günstig) beim Versuch Luft nachzufüllen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #5  
Alt 06.02.2019, 15:31
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Flybridge Flybridge ist offline
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Ich halte so etwas für schwierig, da es so viele verschiedene Arten von Verträge gibt. Dazu noch 1.000e verschiedene Klauseln. Ich mache das beruflich. Das Komma an einer anderen Stelle; schon hast du eine andere Bedeutung.

Komm, wir essen Opa.
Komm wir essen, Opa.

Außerdem kann ein und dieselbe Klausel bei einem anderen Hintergrund anders zu werten sein. Stichwort: Vertragswille. Allein das lässt schon eine Menge Spielraum zu. Bei uns ist es gängige Übung, Veträge zu verhandeln, und dann später, nach Abscluss, einzelne Abschnitte nochmals mit anderen Worten zu beschreiben, um diesen Vetragswillen zu verankern. Das geht dann so: Klausel x.y.z1.6 ist so zu verstehen, dass nicht nur die soundso Personen gemeint sind, sondern in gleichem Umfange auch die Personen, deren inhaltliche Tätigkeit oder Position...

Der gemeine Jurist folgt auch einem anderen Ansatz. Vertrag kommt von vertragen. Auch das Wort Vertrauen steckt darin. Wenn man ein gutes Gefühl hat und - wie die Rechtsprechung sagt - ein logisch denkendender und wirtschaftlich ahndelender Mensch ist, sollte wenig schief gehen. Das sollte auch vor echten Betrügern schützen.

Die Nr. mit den Reifen hätten die mit mir nicht gemacht. Ich hätte nach dem Selbstbehalt der Glasversicherung gefragt und den Denkprozess starten lassen: Was ist billiger? Der Selbstbehalt für neue Scheiben oder eine Nachbersserung der Räder? Aber als Außenstehender lässt sich immer klugscheißen...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 06.02.2019, 15:47
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Dachte auch mal ich brauche reifen mit RKDS drin. Bis ich dann rausgefunden habe, dass das ABS das macht indem es ständig den Radumfang misst (oder wie auch immer).

Denke aber auch das Thema ist zu komplex. Zu jedem BGB § gibt es Kommentare die genau die Fallstricke beschreiben. Da jetzt irgendwo anzufangen ist ein Fass ohne Boden.

Daher nur so als Schmankerl aus vielen Bauträgerverträgen. Da ist zwar dann der Erdaushub für den Keller im Vertrag drin - aber die Abfuhr der Erde kostet dann extra.

Gruß
Chris
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  #7  
Alt 06.02.2019, 16:40
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
In weiß jetzt nicht ob das mit den Regularien im BF konform ist.

Meine Überlegung ist, einfach mal die kleinen Schweinereien in Verträgen ohne Namen zu nennen zu publizieren, so kann hier jeder auf Erfahrungen die andere gemacht haben zurück greifen.
Auch beim Autokauf / Gebrauchtwagen..

anno 2002.. Bj 1990 gekauft.. (ich war jung und hatte kein Geld) ... das günstige Angebot wurde dann knapp 50km entfernt gekauft..


der großzügig angebotene Garantiestempel für den Kaufvertrag sagte dann "Motor".. mein Bruder bestand auf den Zusatz "inkl. Nebenaggregate"; mit leichtem Schulterzucken wurde der Stempeltext vom Verkäufer ergänzt (was sich dann kurze Zeit später Glücksfall erwies)

keine Woche nach dem Kauf versagte die Wasserpumpe ihren Dienst.. Auto zum Verkäufer; der reparierte gerne und präsentierte am nächsten Tag beim abholen eine Rechnung mit dem Satz "die Wasserpumpe als Nebenaggregat ist leider nicht in der Garantie (Motor) enthalten" .

Mein Verweis, dass auf meinem Kaufvertrag diese (Nebenaggregate) explizit mit aufgeführt seien meinte er - zwei Möglichkeiten um das Auto mitzunehmen..
(1) ich bezahle die Rechnung
(2) ich lege den Vertrag vor, wo das drinsteht - er hat aber selber keine Lust nach seinem Durchschlag im Büro vor Ort zu suchen..

also 50km nach Hause fahren... 50km zurück... mein Exemplar des Kaufvertrages vorgelegt und ohne Rechnung das reparierte Auto wieder mitgenommen. Seitdem hat der Händler mich nie wieder gesehen.
__________________
es grüßt der Martin...
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  #8  
Alt 06.02.2019, 16:45
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Dachte auch mal ich brauche reifen mit RKDS drin. Bis ich dann rausgefunden habe, dass das ABS das macht indem es ständig den Radumfang misst (oder wie auch immer).

Denke aber auch das Thema ist zu komplex. Zu jedem BGB § gibt es Kommentare die genau die Fallstricke beschreiben. Da jetzt irgendwo anzufangen ist ein Fass ohne Boden.

Daher nur so als Schmankerl aus vielen Bauträgerverträgen. Da ist zwar dann der Erdaushub für den Keller im Vertrag drin - aber die Abfuhr der Erde kostet dann extra.

Gruß
Chris
Es geht doch nicht um Kommentare und Höchstrichterliche Rechtsprechungen.

Mir ging es nur darum das der Eine oder Andere Infos bekommt bevor Er in die Falle tappt.

Sinn und Zweck des Trööts braucht man ja auch nicht erkennen.

Schmankerl sind doch genau richtig.
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Gruß Albert
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  #9  
Alt 06.02.2019, 16:58
Emsländer Emsländer ist offline
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Fallstrick im Vertrag (hier eher im Arbeitsrecht; aber vom AG wohl gesetzeskonform..)

Es begab sich im Jahre 2004 dass der Emsländer im fernen Bayern eine Arbeitsstelle angetreten hatte. Doch die Umstände nicht wohlgesonnen trennten sich alsbald die Wege wieder.

Was blieb nun denn noch zu tun.. der Arbeitgeber stellte ein Zeugnis aus welches der Emsländer gerne in den Händen halten wollte, doch .... der Arbeitgeber teilte ein einem postbrieflichen Schreiben mit, dass dieses Stück Papier vom Emsländer im Rahmen der Holschuld (eine ganze Seite voller §§ und Erläuterungen folgten) persönlich in den Geschäftsräumen in Empfang genommen werden könne.

Nun denn.. Ein Schreiben, eine ganze DIN A4 Seite, erreicht mich ungeknickt*, um mir mitzuteilen, dass ich 2x 700km fahren soll um ein Stück Papier abzuholen... (*=Das schicken des Zeugnisses hätte den AG dasselbe Porto gekostet.)

Glücksfall war, dass ich eh am nächsten Tag nochmal unten war um die letzten Habseligkeiten aus der Wohnung zu holen und die Schlüssel abzugeben.

Also kurzerhand den Entschluss gefasst frühst zu starten um gleich am Tage nach dem Posteingang bei mir morgens in Bayern pünktlich bei Ladenöffnung vor der Tür zu warten dass der Ex-Chef (wie immer persönlich) aufschließt. Sein Gesicht sprach Bände.. So schnell/früh schien er mich nicht erwartet zu haben..
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es grüßt der Martin...
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  #10  
Alt 06.02.2019, 16:59
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Ich finde es gut und lese hier gerne mit.....
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Alt 06.02.2019, 17:17
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Dachte auch mal ich brauche reifen mit RKDS drin. Bis ich dann rausgefunden habe, dass das ABS das macht indem es ständig den Radumfang misst (oder wie auch immer).
dann hast du noch das indirekte System (unterscheidlicherDruck = unterschiedliher Umfang = andere Drehzahl wie bei der Kalibrierung)


später wurde das direkte System Pflicht da kann man den Druck jedes Reifens direkt im Bordcomputer ablesen...
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 06.02.2019, 18:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
später wurde das direkte System Pflicht da kann man den Druck jedes Reifens direkt im Bordcomputer ablesen...
Stimmt nicht. Es ist nirgendwo vorgeschrieben wie das System zu funktionieren hat, lediglich welche Druckverluste (20% oder unter 1.5bar) es erkennen muss.

Ohne jemanden angreifen zu wollen: Was mich immer wieder wundert, teilweise wird je teurer etwas ist desto blauäugiger gehandelt. Auto für mehrere zehntausend oder gar ein Haus wird mal eben "spontan" gekauft. Bei den Summen ist es IMHO dringend anzuraten Vertrag und Objekt wenn man selber Laie ist auch mal von einem Profi angucken zu lassen - der mögliche Schaden kann riesig sein.

Da wird teilweise länger nach einem neue Handy gesucht und verglichen.

Mal ganz abgesehen davon wie viele Leute Verträge die sie unterschreiben gar nicht durchlesen.

So eine Diskussion hab ich ab und an mit meinem Arbeitgeber. Im Vertrag steht klar dass Überstunden in Freizeit abzugelten sind, der kommt immer wieder mit "nee, aber die doch nicht und das müsste ich so ..." - nix da Vertrag gilt für beide Seiten.

Was auch oft geht: Wenn man Verträge vorzeitig kündigen möchte mal unter das Kapitel "Datenschutz" gucken. Einer Datenschutzerklärung kann man immer widersprechen - einzelne Verträge sind damit von heute auf Morgen hinfällig. Hatte das Theater mit Krankenkasse und Hausarztvertrag. Hausarzt hat in der Gemeinschaftspraxis gewechselt, neue war äh nicht nett, wechsel lt. Vertrag nicht möglich. Datenschutzerklärung widersprochen und am Tag drauf ging es auf einmal.
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  #13  
Alt 07.02.2019, 06:13
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich halte so etwas für schwierig, da es so viele verschiedene Arten von Verträge gibt. Dazu noch 1.000e verschiedene Klauseln. Ich mache das beruflich. Das Komma an einer anderen Stelle; schon hast du eine andere Bedeutung.
.......
Ich finde den Thread gut
Es erinnert den Einen oder Anderen vielleicht daran, Verträge mal genauer anzuschauen und durchzulesen. Juristische Abhandlungen wird hier vermutlich niemand erwarten. Ist ja das Boote-Forum, kein Jura-Forum

Ein Beispiel von mir:
Meine frühere LG und ich hatten eine Wohnung gemietet, Mietvertrag war ein Standardmietvertrag. Mit dem Vermieter hatten wir anfangs ein gutes Verhältnis, leider hat er uns nie eine Nebenkostenabrechnung gegeben, obwohl er lt. Vertrag dazu verpflichtet war. Jedes Mal, wenn ich eine NK-Abrechnung gefordert habe, wich er mit irgendwelchen Ausreden aus.
Irgendwann habe ich die Zahlung der Nebenkosten eingestellt und nur noch die Miete überwiesen. Dann ging der Spass los, ständiger Schriftverkehr mit seinem RA. Ich habe dann den Vertrag und die Rechtsprechung näher angeschaut und festgestellt, dass die Wohnung lt. Vertrag 150 m² haben soll. Da die Wohnung im oberen Stockwerk Dachschrägen hatte, habe ich die Wohnung nach Wohnflächenverordnung vermessen, Ergebnis waren letztendlich irgendwas um die 120 m² Wohnfläche. Ich fand ein BGH-Urteil, wonach man die Miete entsprechend kürzen kann, wenn die Differenz zwischen WF und WF lt. Mietvertrag, mehr als 10 % differiert. Ich habe die Differenz dann seit Mietbeginn errechnet und die Zahlung komplett eingestellt, mit dem Hinweis und der Berechnung, dass die Miete lt. dieser Berechnung ca. 20 % niedriger ist und ich mit den bisher zuviel bezahlten Zahlungen verrechne
Es folgte natürlich ein ständiger Briefwechsel mit seinem Anwalt. Mir wurde es dann zu nervig, ständig dem RA immer wieder dieselbe Forderung zu stellen und habe mir einen Fachanwalt für Mietrecht in einer großen Kanzlei gesucht. Den Sachverhalt geschildert und in der Sache mit den NK gab er mir natürlich recht. Das BGH-Urteil, damals ca. 1,5 Jahre alt, kannte er nicht Naja, er hat es dann durch mich kennengelernt
Aufgrund seines lahmen Schriftwechsels mit dem gegnerischen Anwalt und die Unkenntnis von einschlägigen BGH-Urteilen, hat mir nicht wirklich Vertrauen zu dem Anwalt eingeflößt und ich habe mir einen anderen Anwalt gesucht. Über einen Bekannten habe ich dann einen Fachanwalt gefunden der sich mit dem Thema auskannte , er war derjenige, der die Fachanwälte für Mietrecht "ausbildete". Mit diesem Anwalt ist die Sache dann super für uns gelaufen. Der Vermieter hätte mich nach der Verhandlung wohl am liebsten getötet
Witzig war noch der Hinweis bei meinem ersten Termin bei dem neuen Anwalt, dass nicht sicher ist ob wir mit dem Gegenanwalt auch noch bis zur Verhandlung zu tun haben werden Auf meine Frage wie er darauf kommt sagte er mir, dass er auch Richter am Anwaltsgericht ist und er in dieser Eigenschaft mit dem Gegenanwalt zu tun hat
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  #14  
Alt 12.02.2019, 10:32
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Mal ne Frage zu dem Standard Boots - Kaufvertrag aus Boote 24
Finde ich sehr übersichtlich und deshalb gut.
Spricht da was dagegen?
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Gruss, Peter
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  #15  
Alt 12.02.2019, 17:57
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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übersichtlich ist immer gut, das wesentliche steht jedenfalls drin
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #16  
Alt 12.02.2019, 20:16
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rascala17fm rascala17fm ist offline
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Hier etwas zum Thema Bootsversicherung:

https://www.boote-forum.de/showthrea...2&#post2845112

Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #17  
Alt 13.02.2019, 10:06
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Recht hat nur der Wache und was man schwarz auf weiß hat kann man getrost nach Hause tragen. Was im Vertrag steht ist der starke Urkundenbeweis. Allgemein bekannt sind die Tricks der Reise- und Hotelanbieter. Da gibt es die Strandlage oder den Meerblick, aber auch den Shuttelbus ohne Hinweis auf Kosten. Zwischenzeitlich hat der Code bei Hotelbeschreibungen noch mehr verändert, denn da wird sogar kostenfreies Toilettenpapier aufgeführt bzw. alles was nicht da steht gibt es nicht. Bei Reiseversicherungen gibt es den Unterschied zwischen krank und erkrankt. Wer wegen einer Vorerkrankung bereits behandelt wurde bekommt Probleme. Personenrücktransport wird vielfach mit fast überall vorhandenem Hinweis auf "medizinische Notwendigkeit" abgelehnt. Dies bedeutet, die Operation hätte auch im Urwald stattfinden können und der Transport nach Deutschland ist nicht notwendig und erstattungspflichtig. Bei Leasingverträgen gibt es regelmäßig Auslegungsstreit wegen Schäden. Was ist normal sein soll wird auch nicht vom Sachverständigen geklärt, denn der kalkuliert meistens nur die Reparaturkosten, obwohl laut Vertrag höchstens die Wertminderung gezahlt werden muss. Beim Gebrauchtwagenkauf wird oft unfallfrei mit dem Hinweis abgelehnt es war aber nur ein Hase oder .... In solchen Fällen unbedingt Gutachten oder Rechnungen einsehen und die Aussagen des Anbieters in den Vertrag aufnehmen. Ein anderer Motor ist auch nicht immer neu oder ein Austauschmotor. Über den Tachostand oder die Fahrleistung könnte man Seiten schreiben.
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Andreas
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  #18  
Alt 13.02.2019, 10:56
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
Was auch oft geht: Wenn man Verträge vorzeitig kündigen möchte mal unter das Kapitel "Datenschutz" gucken. Einer Datenschutzerklärung kann man immer widersprechen...
DAS ist ein guter Tip, den merk ich mir!
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Felix

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  #19  
Alt 13.02.2019, 18:30
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Ich habe im November Post bekommen, daß ich in der Nähe von Dortmund in einer Autobahnbaustelle mit 98 anstatt der erlaubten 80 KM/H geblitz worden bin.
Ich habe der Behörde geschrieben, daß ich unter Bezug auf den Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung kein schriftliches Einverständnis erklärt habe, meine persönlichen Daten sowie Kennzeichen und Lichtbilder von mir zu speichern oder zu verwerten.
Bis heute habe ich nichts mehr gehört.
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Gruß Albert
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  #20  
Alt 13.02.2019, 19:22
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Ich habe der Behörde geschrieben, daß ich unter Bezug auf den Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung kein schriftliches Einverständnis erklärt habe, meine persönlichen Daten sowie Kennzeichen und Lichtbilder von mir zu speichern oder zu verwerten.
Die brauchen dein Einverständnis auch gar nicht, Strafverfolgung ist (unter anderem) ausgenommen.
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Felix

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  #21  
Alt 13.02.2019, 19:27
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Ist aber glaube ich, nur eine Ordnungswidrigkeit...
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  #22  
Alt 14.02.2019, 00:16
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sehe ich auch so
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  #23  
Alt 14.02.2019, 06:47
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Glaubt denn ernsthaft jemand, dass unsere Behörden der Datenschutz interessiert ? Ich nicht!
Wäre es im Sinne der Datenschutzverordnung möglich, dass die Datenkrake GEZ.... ach sorry, die heisst ja jetzt "Beitragsservice"
Zitat:
aus deren Impressum: als ....öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung....
sämtliche gewünschten Daten mit den Einwohnermeldeämtern abgleicht ?

Dass der Beitragsservice, der ja keine Behörde und auch keine Firma (GmbH, AG, OHG usw.) ist und lt. eigenem Impressum nicht mal rechtsfähig ist, ohne Klage usw. vollstrecken kann ?

Noch ein Beispiel, die IHK. Als Selbständiger Kaufmann werde ich da, ohne mich selbst angemeldet zu haben, Zwangsmitglied. Vermutlich meldet das Ordnungsamt, wo man das Gewerbe anmeldet, die Gewerbeanmeldung an die IHK. Die IHK ist lt. Impressum ein e.V.
Bei anderen Vereinen, Sportvereine usw., werde ich nicht automatisch angemeldet und Zwangsmitglied.

Das soll nicht politisch werden !!!

Geändert von schnorps40 (14.02.2019 um 06:57 Uhr)
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Alt 14.02.2019, 10:01
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Ist aber glaube ich, nur eine Ordnungswidrigkeit...
Die wird aber genauso verfolgt.

Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Dass der Beitragsservice, der ja keine Behörde und auch keine Firma (GmbH, AG, OHG usw.) ist und lt. eigenem Impressum nicht mal rechtsfähig ist, ohne Klage usw. vollstrecken kann ?

Noch ein Beispiel, die IHK. Als Selbständiger Kaufmann werde ich da, ohne mich selbst angemeldet zu haben, Zwangsmitglied. Vermutlich meldet das Ordnungsamt, wo man das Gewerbe anmeldet, die Gewerbeanmeldung an die IHK. Die IHK ist lt. Impressum ein e.V.
Bei anderen Vereinen, Sportvereine usw., werde ich nicht automatisch angemeldet und Zwangsmitglied.
Oder der TÜV! Das sind halt alles ältere Einrichtungen die ja auch einen Sinn hatten. Denen kann so eine Datenschutzverordnung natürlich einen Strich durch die Rechnung machen, das lässt sich mit nationalen Bestimmungen aber leider wieder beheben.
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Geändert von toxy (14.02.2019 um 10:08 Uhr)
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Alt 14.02.2019, 10:18
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Moin,

Winterreifen habe ich für den Wagen meiner Frau gar nicht erst mitbestellt weil sie nicht in der von mir gewünschten Größe nicht zugelassen seien. Dies meinte der zuständige Mitarbeiter beim Vertragshändler. Bei der GTÜ bekam ich einen Ausdruck mit allen, laut KBA zugelassenen Größen.
Habe dann Reifen, Sensoren und Felgen da gekauft wo ich meine Reifen üblicherweise kaufe, waren 40€ teurer aber ich hatte ein besseres Gefühl und eine Reifengröße die ich wollte.

Die Drucksensoren muss ich beim Radwechsel, Sommer/Winter/Sommer, neu anlernen. Der Bordcomputer zeigt mir den Reifendruck aller vier Reifen an.

Wenn ich Reifen im Vertrag stehen habe, dann habe ich Anspruch auf Reifen, bei Felgen auf Felgen und bei Rädern auf die komplette, fahrbereite Sache, so wie sie auf dem Wagen zulässig ist.
(Meine Meinung)

Der Verkäufer würde ich trotzdem für einen Drxxxxxxx halten und dort nie wieder etwas kaufen. Ich würde sogar eine nette Geschichte dazu schreiben und der Regionalpresse zukommen lassen. Natürlich so dass man mir nichts kann, keiner direkt angesprochen wird aber jeder weiß wer oder was gemeint ist.

Gruß
Willy
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