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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #801  
Alt 06.04.2021, 08:55
Katana1 Katana1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ich halte jedenfalls das Verbringen der Nacht vor Anker auf dem Boot weiterhin für zulässig. Es geht darum, dass sich nachts keine Gruppen in der Stadt bilden sollen. Wenn man auf dem Boot ist, befindet man sich im geschützten persönlichen Lebensbereich, ähnlich wie in einem Auto. Da zählt der Innenraum praktisch zur eigenen Wohnung,
Dem ist eben nicht so - bei einer Ausgangssperre darfst Du auch nicht mit dem Auto durch die Gegend fahren. Ein Rentner in Bayern hat vor ein paar Monaten ordentlich gelöhnt, weil er seine Enkel abends nachhause fuhr.

Natürlich ist man, rein logisch, ankernd auf dem See maximal isoliert. Aber die Regularien orientieren sich eben nicht unbedingt an der Logik.
__________________
Seemännischer Gruß,
Katana
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  #802  
Alt 06.04.2021, 08:55
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ich halte jedenfalls das Verbringen der Nacht vor Anker auf dem Boot weiterhin für zulässig. Es geht darum, dass sich nachts keine Gruppen in der Stadt bilden sollen. Wenn man auf dem Boot ist, befindet man sich im geschützten persönlichen Lebensbereich, ähnlich wie in einem Auto. Da zählt der Innenraum praktisch zur eigenen Wohnung, und die Polizei darf da nicht einfach durchsuchen, sie darf sich nur Warndreieck und Verbandkasten zeigen lassen. Wenn sie dabei natürlich eine Leiche im Kofferraum entdeckt, hat sie einen Anfangsverdacht für eine Durchsuchung.

Daher meine Meinung: Wer nachts mit dem Boot vor Anker liegt und dort schläft, der befindet sich nicht in der Öffentlichkeit.

Matthias
Wie gesagt da muss man sehen wie die verordnung im Landkreis aussieht...

In dem Landkreis in dem ich mein Boot habe steht in der verordnung, dass sich nachts während der ausgangsperre nur Leute im Landkreis aufhalten dürfen die ihren Wohnsitz im Landkreis haben...
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  #803  
Alt 06.04.2021, 11:41
Katana1 Katana1 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In dem Landkreis in dem ich mein Boot habe steht in der verordnung, dass sich nachts während der ausgangsperre nur Leute im Landkreis aufhalten dürfen die ihren Wohnsitz im Landkreis haben...
Ui, das heißt, Du darfst nachts auch dort nicht auf Deinem Boot sein. Kannst Du es denn zum Ankern in Deinen Landkreis verbringen, oder ist das zu weit ?
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Seemännischer Gruß,
Katana
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  #804  
Alt 06.04.2021, 11:47
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Katana1 Beitrag anzeigen
Ui, das heißt, Du darfst nachts auch dort nicht auf Deinem Boot sein. Kannst Du es denn zum Ankern in Deinen Landkreis verbringen, oder ist das zu weit ?
das wäre möglich ist nur die andere Rheinseite.... und ca 5km Fahrweg... allerdings habe ich ohne Strom keine Heizung an Bord und nachts ist es derzeit noch etwas frisch...
der nächste Hafen im Nachbarlandkreis ist ja auch nicht weit....

die aktuelle Verfügung geht jetzt erst mal bis Sonntag 11.04 aber bei den derzeitigen Zahlen (derzeit 171,3) gehe ich davon aus, dass diese genauso verlängert wird.
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  #805  
Alt 06.04.2021, 11:49
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Einreise nach Dänemark nur in bestimmten Fällen erlaubt
Auch Dänemark hatte die Reisebeschränkungen zuletzt bis zum 20. April verlängert. Die Regierung rät ihrer Bevölkerung aufgrund der Pandemie weiter davon ab, ins Ausland zu reisen. Das heißt, dass auch die Einreise aus Deutschland nur in bestimmten Fällen erlaubt ist. Einreisen darf nur, wer einen guten Grund hat – und einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Von Geschäftsreisen wird abgeraten. Ausgenommen ist der Warentransport über die Grenze. Deutsche Touristen können dementsprechend keinen Urlaub in Dänemark machen.

– Quelle: https://www.shz.de/31820042 ©2021
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #806  
Alt 07.04.2021, 11:48
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Stingray-Burgi Stingray-Burgi ist offline
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Standard Charter und Corona

Speziell für Charterer ...

Da ich möglicherweise selbst betroffen sein könnte, stelle ich diesen Artikel aus "Yacht-online" hier mal zum Thema dazu.
https://www.yacht.de/reise/news/was-...n/a127866.html

Habe zum Thema Storno wegen Corona bereits mit meinem Vercharterer in NL Kontakt gehabt. Im Stornofall trage ich das finanzielle Risiko, es sei den, die niederländische Regierung verbietet die Vermietung von Schiffen, was wohl kaum zu erwarten ist. Umbuchung auf einen späteren Termin wäre vermutlich nur über eine "good-will-Aktion" zu realisieren. Ist lt. den mir zugesandten AGB nicht vorgesehen.
Ich hoffe aber auf Entspannung, da unser Termin erst im September ist.
__________________
Gruß Burkhard
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  #807  
Alt 07.04.2021, 11:52
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stingray-Burgi Beitrag anzeigen
Speziell für Charterer ...

Da ich möglicherweise selbst betroffen sein könnte, stelle ich diesen Artikel aus "Yacht-online" hier mal zum Thema dazu.
https://www.yacht.de/reise/news/was-...n/a127866.html

Habe zum Thema Storno wegen Corona bereits mit meinem Vercharterer in NL Kontakt gehabt. Im Stornofall trage ich das finanzielle Risiko, es sei den, die niederländische Regierung verbietet die Vermietung von Schiffen, was wohl kaum zu erwarten ist. Umbuchung auf einen späteren Termin wäre vermutlich nur über eine "good-will-Aktion" zu realisieren. Ist lt. den mir zugesandten AGB nicht vorgesehen.
Ich hoffe aber auf Entspannung, da unser Termin erst im September ist.
Das Thema hatten wir aber auch schon letzten Sommer.....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #808  
Alt 07.04.2021, 15:57
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Und weil der Bergi recht hat, wechsele ich mal das Thema nach Deutschland.

Einige haben vielleicht gesehen, dass ich in den Revierthemen zu Deutschland über eine geplante Überführungsfahrt von Berlin nach Frankfurt im Mai berichte. In diesem Zusammenhang habe ich nach Handlungssicherheit gesucht und sämtliche Landespolizeibehörden der WaschPo in den relevanten Kleinstaaten kontaktiert. Natürlich lehnen die den Blick in die Glaskugel ab und verweisen auf die vielen anderen Behörden sowie auf die noch kleineren Unterteilstaaten, die vielleicht auch noch etwas Regelungsbedarf wahrnehmen.
Aber egal-Sie äussern sich und liefern damit zumindest auf Stand heute etwas, womit man gegebenenfalls mit skeptischen Würdenträgern diskutieren kann.

Hier mal die Kopie des Posts mit den Reaktionen:

Aber ich habe für Euch auch Literatur. Ich habe ja alle relevanten Landesbehörden der WaschPo für den großen Trip angeschrieben und muss mich von einigen Vorurteilen Lösen. Fast alle haben auf meine Anfrage vom 03.04. bereits geantwortet! Und dann haben die sich auch noch richtig Mühe gegeben.
Zumindest die Antwort aus Niedersachsen war für mich absolut ermutigend. Auch Rheinland-Pfalz öffnet ein wenig die Türe. Sachsen-Anhalt sorgt sich zumindest um mein Tankvolumen, aber das kriegen wir schon hin. Und Berlin entspricht dem Grunde nach den bekannten Fakten. Die von den Berlinern gelieferten Flyer sind zwar schon einmal hier gezeigt worden, aber ich füge sie einfach nochmal bei.

Wenn Brandenburg und NRW antworten, werde ich das gerne nachreichen. Aber insbesondere Brandenburg ist mir recht gleichgültig, weil wir dort wohl den Anker werfen werden. Dann geht es sowieso.

Ich fand es sehr hilfreich, diese Antworten zu bekommen, da zwar praktisch alle auf andere Kompetenzen verweisen, aber es ist nunmal primär mit blauen Booten zu rechnen, wenn ich die Fahrt argumentieren muss. Und das nimmt ja schon einmal einigen Wind heraus und liefert wichtige Argumentationslinien in formaler Weise.
Aus Rücksichtnahme auf die antwortenden Personen habe ich hier die Personendaten unterdrückt. Sollte jemand diese als Kontakt benötigen-Ich kann helfen.


BERLIN
Guten Tag Herr Carl

Im Anhang haben Sie ein Schreiben aus dem Sie Informationen zur Ausübung des Wassersports nach den Regeln der 2. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (InfSchMV) vom 04.03.2021 finden.
Der Herausgeber der Informationen ist die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin, Tel.: 030-90223-2963.
Aufgrund der sich wöchentlich, spätestens 14tägig, ändernden Corona-Zahlen und damit einhergehenden Änderungen der Ge- und Verbotsvorschriften gemäß der InfSchMV empfehle ich Ihnen, sich an die Senatsverwaltung zu wenden um zeitnahe, aktuelle Informationen zur Vorschriftenlage am Überführungstermin gemäß der dann aktuellen InfSchMV zu bekommen.

Beachten Sie bitte die Funkpflicht im Innenstadtbereich von Berlin!

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.


Mit freundlichen Grüßen


SACHSEN-ANHALT
Sehr geehrter Herr Gerhard Carl,
Ihre Anfrage vom Samstag dem 03.04.2021 ist heute an mich weitergeleitet wurden. Vorab möchte ich zu meiner Entlastung mitteilen, dass die WSP keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Corona-Eindämmungsverordnung erteilen kann und auch nicht zuständige Behörde ist. Verantwortlichen zeichnen im Land für Frage im Zusammenhang mit der Coronapandemie der Pandemiestab des Landes sowie die Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise und der kreisfreien Städte.
Ihre Anfrage verstehe ich so, dass Sie die Überführung ihres Boots aus dem Bereich Berlin in Richtung Frankfurt Main über die Kanäle Elbe-Havel-Kanal und Mittellandkanal nur durch Sachsen-Anhalt und keine touristischen Aktivitäten im Land Sachsen-Anhalt selber planen. Hierzu möchte ich Ihnen auf Grund der hier verfügbaren aktuelle Informationslage antworten. Die aktuell gültige 11. Coronaeindämmungsverordnung regelt im § 5 Beherbungsbetriebe und Tourismus, dass alle Sportboot- und Yachthäfen für Übernachtungen zu schließen sind, des weiterem sind „Schiffsausflüge“ und vergleichbare touristische Aktivitäten untersagt. In der Praxis würde dies bedeuten, dass Sie keine Möglichkeit haben im Land auf der Überführungsfahrt in Sportboothäfen zu übernachten, dort gastronomische Einrichtungen oder sonstigen Service in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie aber ihr Fahrzeug mit ausreichend Kraftstoff und Proviant versehen haben, beabsichtigen nur Liegestellen außerhalb der geschlossenen Sportboothäfen zu übernachten und auch keine touristischen Schiffsausflüge ins Land vorhaben, so können hier keine Gründe erkannt werden die gegen eine „reine Überführungsfahrt“ ohne touristischen Hintergrund aktuell sprechen.
Diese Information entspricht dem aktuellen Kenntnisstand am heutigen Tage nach der derzeitig gültigen 11. Coronaeindämmungsverordnung.

Mit freundlichen Grüßen

NIEDERSACHSEN:
Sehr geehrter Herr Carl,

Ihrer Anfrage bzgl. der Durchführung einer Überführungsfahrt mit einem Sportboot aus dem Winterlager zu einem eigenen Dauerliegeplatz, die aufgrund der Dauer eine Übernachtung an Bord notwendig macht, beantworte ich gerne wie folgt:

Eine Übernachtung an Bord des Bootes ist im Rahmen einer Überführungsfahrt auf direktem Weg vom Winterlager zum eigenen Dauerliegeplatz nicht als touristisch anzusehen und daher als im Sinne des aktuellen § 10 Absatz 2a Nds. CoronaVO erlaubt einzuordnen, da hier ein anderer Zweck (Verbringung des Bootes an den Liegeplatz) Anlass für die Fahrt ist.
Das gilt selbstverständlich nur, wenn es sich im konkreten Fall um eine Streckenführung handelt, die eine Übernachtung auch tatsächlich erforderlich macht.

Ergänzend weise ich sie darauf hin, dass in Niedersachen auf kommunaler Ebene weitere beachtenswerte Regelungen, die mir in der erforderlichen Tiefe nicht bekannt sind, bestehen können.

Mit freundlichen Grüßen

RHEINLAND PFALZ
Sehr geehrter Herr Carl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Rheinland-Pfalz sieht die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung folgende Kontaktbeschränkungen vor: Es dürfen sich die Personen eines Haustandes mit den Personen eines weiteren Hausstandes treffen, solange sie dabei nicht mehr als fünf Personen sind. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte. Dies gilt auch für die Besatzung eines Sportbootes.

Sportbootfahren ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich erlaubt. Generell unterliegen die Sportboothäfen aktuell keinem Schließungsgebot. Grundsätzlich sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen der §§ 1 und 2 der 18. CoBeLVO alle Maßnahmen gestattet (zum Beispiel: Reparaturarbeiten, Ein- und Ausslippen der Boote usw.), mit Ausnahme der Übernachtung auf den Booten. Dies ist analog zu den Campingplätzen zu sehen. Übernachtungsangebote sind ausschließlich nur zu nicht touristischen Zwecken gestattet.

Die originär zuständigen Verwaltungsbehörden (Kreis- oder Stadtverwaltungen) sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. Hierbei kann es u. U. zu einer unterschiedlichen Regelauslegung kommen. Insofern sind wir als Polizei für Ihre Anfrage nicht der richtige Ansprechpartner.
Hierzu müssten Sie sich an die jeweils örtlich zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung wenden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Ahoi
Gerhard (der sich mächtig freut, morgen mit der Juniorcrew nach Berlin zu fahren und am Freitag erstmals wieder rumzuschippern!!!)
Angehängte Dateien
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  #809  
Alt 07.04.2021, 16:14
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Zitat:
Zitat von Katana1 Beitrag anzeigen
Und diese Meinung begründest Du worauf ?

Eine Ausgangssperre heißt m.E., dass man mit dem Po zuhause sitzen muß.

Nicht im Wohnmobil, und auch nicht auf dem Sofa bei Freunden schlafend. ...
und wen interessiert DEINE Meinung?

Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.10.2016 - 1 StR 462/16 -, hier zitiert nach bundesgerichtshof.de)
... zu der Frage, ob auch Wohnmobile und Wohnwagen als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist.
Der erste Strafsenat ... führt konkret dazu aus:
"Ausgehend vom Schutzzweck der Norm können auch Wohnmobile und Wohnwagen Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein."


wobei Niedersachsen explizit touristische Übernachtungen in Wohnmobilen und Autos die auf öffentlichen Flächen stehen in der aktuellen Corona-Verordnung untersagt ...

und in den FAQ des Landes Bayern (zur damals geltenden nächtlichen Ausgangssperre) stand im Dezember 2020 explizit, dass - wenn man nach einem zulässigen Besuch in einem anderen Haushalt nicht bis 21 h zuhause konnte - man dort = auf dem Sofa bei Freunden bis mindestens 5 h morgens übernachten musste
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  #810  
Alt 07.04.2021, 18:54
jooooordo jooooordo ist offline
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Standard Ankern über Nacht in Brandenburg

Hallo

Ich hoffe die Frage ist nicht zu abwegig.
In BB gilt ein nächtliches Ausgangsverbot?
Darf ich trotzdem in BB nächtens alleine auf dem Wasser ankern?

Gruß
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  #811  
Alt 07.04.2021, 19:49
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Ja, selbstverständlich.
https://polizei.brandenburg.de/press...er-gew/1889322
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  #812  
Alt 07.04.2021, 21:55
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Zitat:
Zitat von jooooordo Beitrag anzeigen
Hallo

Ich hoffe die Frage ist nicht zu abwegig.
In BB gilt ein nächtliches Ausgangsverbot?
Darf ich trotzdem in BB nächtens alleine auf dem Wasser ankern?

Gruß
Wie schon weiter oben erwähnt, ist die von Klaus verlinkte Pressmitteilung inzwischen über 1 Jahr alt (was nicht heißt, das sie noch gilt).

Beim 1. Lockdown gab es in Brandenburg noch keine nächtliche Ausgangssperre. Da ich als Berliner auch Ostern mit dem Boot über Nacht vor Anker in Brandenburg verbracht habe (übrigens ohne Probleme), wollte ich es vorher etwas aktueller wissen.

Also habe ich zuerst bei der WSP Direktion Süd in KW angerufen. Der sehr nette Beamte sagte mir, das er das auch nicht wisse und hat mich an die telefonische Corona-Hotline von Brandenburg verwiesen. Nach nur 2 Minuten Warteschleife , hatte ich eine sehr nette Dame am Telefon, die aber bezüglich der Frage: "Übernachtung auf dem eigenen Boot, vor Anker" genauso überfagt war wie der Polizeibeamte.
Sie gab mir eine Email-Adresse: buergeranfragen-corona@brandenburg.de
Und meinte, die müssten es wissen. Also habe ich meine Anfrage per Mail gestellt.
Die Antwort habe ich leider erst heute, nach Ostern erhalten. Sie sollte aber für entgültige Klarheit sorgen:


Sehr geehrter Herr ....,


leider kommt die Antwort zu spät für Ihren Osterurlaub, was mir leid tut. Wir bekommen zurzeit so viele Anfragen, dass sich leider eine Wartezeit ergibt. Ich will trotzdem noch versuchen, Ihre Frage zu beantworten: Es gilt in Brandenburg ein Beherbergungsverbot, man dürfte Ihnen hier also kein Boot für eine Übernachtung vermieten. Auf Ihrem eigenen Boot sehe ich aber nichts, was dagegen spricht, solange Sie sich an die Kontaktbeschränkungen etc. halten.



Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund


............

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Bürgeranfragen Corona

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

buergeranfragen-corona@brandenburg.de

__________________
Gruß
Christoph
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  #813  
Alt 07.04.2021, 21:57
jooooordo jooooordo ist offline
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Hallo

So viel zu sehen war das ein Erlass aus dem Jahr 2020?

Gruß
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  #814  
Alt 07.04.2021, 22:36
Blackfish Blackfish ist offline
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41 Danke in 22 Beiträgen
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Wenn jeder der in Brandenburg über Nacht ankern will eine Mail schreiben muss, um Antwort zu bekommen, dann wundert mich nicht, dass sie plus die anderen Anfragen komplett überlastet sind. Sie sollten die Fragen und Antworten online stellen, damit nicht alles mehrmals erfragt werden muss.

Danke für das einstellen der Antwort!
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  #815  
Alt 08.04.2021, 07:21
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.287 Danke in 9.190 Beiträgen
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Ich habe die Woche vor Ostern (2021) und über die Ostertage sowohl in Berlin als auch in Brandenburg auf dem Boot verbracht, geankert und übernachtet. Natürlich max. in häuslicher Gemeinschaft und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen (kein Päckchen liegen).

Dabei hatte ich mehrere Sichtungen der WSP und keine Probleme. Was soll auch dagegen sprechen?

Die von mir immer wieder zitierte Stellungnahme der WSP Brandenburg ist zwar von 2020, hat jedoch immer noch Gültigkeit, wie auch der Schrfitverkehr von Christoph belegt.

Wovor habt ihr Angst?
Geht raus und fahrt Boot, passt auf euch auf und bleibt gesund.
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  #816  
Alt 08.04.2021, 10:10
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von CarCode Beitrag anzeigen
Ganz klar: Vor unfähigen Bundes- und Landes-Regierungen. Auch die ausführenden Organe wissen doch schon lange nicht mehr, was überhaupt wo gilt...

Beispiel Hannover: Ausgangssperre galt für 2 Stunden, dann wurde sie vom Oberverwaltungsgericht gekippt.
Das stimmt leider, Kontrolle Dienstag morgen an der Grenze Rückreise NL.
Guten Tag ihre Einreiseanmeldung Peronalausweis und Negativ Test bitte.
Ich sagte Einreiseanmeldung hab ich nicht, war nur 25 Minuten in NL, die brauche ich erst ab 24 Stunden , grosse Fragezeichen bei meinem Gegenüber , ich frag mal nach ....., 10 Minuten später OK stimmt. Negativ Test wo ist der ? Hab ich ihnen doch gegeben, ja die Bescheinigung aber wo ist der Test? Äh was bitte , keiner gibt einem den Test mit , dafür gibt es ja die Bescheinigung, schön mit NRW Siegel drauf, OK ich frag mal nach......5 Minuten später, ja OK stimmt so..... gut das die nicht nach meinem Führerschein gefragt haben, meinen Fahrlehrer hätte ich nämlich auch nicht mitgehabt.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #817  
Alt 09.04.2021, 07:57
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berlinsky berlinsky ist offline
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Du hättest noch sagen können, Du wärst auf der Durchreise nach --ähh -- Belgien oder so. Dann hättest Du noch nicht mal den Negativtest gebraucht.

Aber dann wären die wahrscheinlich komplett überfordert gewesen...
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Mahlzeit, Markus
-------------------------------
scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt
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  #818  
Alt 09.04.2021, 10:42
murphys law murphys law ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Das stimmt leider, Kontrolle Dienstag morgen an der Grenze Rückreise NL.
Guten Tag ihre Einreiseanmeldung Peronalausweis und Negativ Test bitte.
Ich sagte Einreiseanmeldung hab ich nicht, war nur 25 Minuten in NL, die brauche ich erst ab 24 Stunden , grosse Fragezeichen bei meinem Gegenüber , ich frag mal nach ....., 10 Minuten später OK stimmt. Negativ Test wo ist der ? Hab ich ihnen doch gegeben, ja die Bescheinigung aber wo ist der Test? Äh was bitte , keiner gibt einem den Test mit , dafür gibt es ja die Bescheinigung, schön mit NRW Siegel drauf, OK ich frag mal nach......5 Minuten später, ja OK stimmt so..... gut das die nicht nach meinem Führerschein gefragt haben, meinen Fahrlehrer hätte ich nämlich auch nicht mitgehabt.

Dann hattest Du wenigstens ein Erfolgserlebnis.
Wir sind am Donnerstag von Wassenaar (NL) zum Impftermin in Düsseldorf, über Elten eingereist.
Als braver Bürger haben wir den Tag davor für 140 Euro /pp einen Test in Den Haag machen lassen
An der Grenze absuuuuuuulut keinerlei Obrigkeit zu sehen
Es hat mich dann doch ein Gefühl beschlichen von.......Veraxxxxxx
Es hätte doch wenigstens so aussehen können als ob Stichproben gemacht werden.
Ging aber nach dem Motto: "Es guckt wieder mal kein Schwein"
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #819  
Alt 09.04.2021, 10:48
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
Admiral
 
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Rufzeichen oder MMSI: Meine Rente ist sicher ;-)
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Als braver Bürger haben wir den Tag davor für 140 Euro /pp einen Test in Den Haag machen lassen
Du bist deutscher Staatsbürger?
Ich frage nur weil ich die Info bekommen habe das ich mich als deutscher Staatsbürger in NL nicht testen lassen kann und mir auch keine Testbescheinigung ausgestellt wird die ich bei Grenzüberschreitung nach D vorzulegen kann
Ich muss ohne Test über die Grenze und anschließend unverzüglich in D einen Test machen
Wenn man doch nur mal verlässiche Aussagen dazu bekommen würde
__________________
Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #820  
Alt 09.04.2021, 10:54
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Selbst wenn dir am 09.04.2021 um 11.55 Uhr ein Amt eine verbindliche Aussage schriftlich bestätigt, kann das um 12.05 Uhr wieder hinfällig sein. Das ändert sich minütlich und ist extrem dynamisch. Ich mach den Test immer in D , warum auch nicht, kostet ja nichts hier. Direkt hinter der Grenze in Elmpt oder in Viersen im Drive In
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #821  
Alt 09.04.2021, 11:32
murphys law murphys law ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Du bist deutscher Staatsbürger?
Ich frage nur weil ich die Info bekommen habe das ich mich als deutscher Staatsbürger in NL nicht testen lassen kann und mir auch keine Testbescheinigung ausgestellt wird die ich bei Grenzüberschreitung nach D vorzulegen kann
Ich muss ohne Test über die Grenze und anschließend unverzüglich in D einen Test machen
Wenn man doch nur mal verlässiche Aussagen dazu bekommen würde
Ich bin Deutscher Staatsbürger (Hauptwohnsitz Düsseldorf)
Meine Frau Österreicherin gebürtig (Hauptwohnsitz NL , mit Sofi Nummer)
War kein Problem für mich und Sie einen Test zu bekommen mit Zertifikat in Voorburg (Den Haag). Test 11.00 , Ergebnis via mail 17.00.
Kosten pro Person 140 Euro
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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Alt 09.04.2021, 12:00
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Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Selbst wenn dir am 09.04.2021 um 11.55 Uhr ein Amt eine verbindliche Aussage schriftlich bestätigt, kann das um 12.05 Uhr wieder hinfällig sein. Das ändert sich minütlich und ist extrem dynamisch. Ich mach den Test immer in D , warum auch nicht, kostet ja nichts hier. Direkt hinter der Grenze in Elmpt oder in Viersen im Drive In
Danyel, vielleicht eine blöde Frage, aber ich hatte es so verstanden, daß ich bei Grenzüberschreitung von NL nach D schon den Test haben muß, sonst lassen die mich gar nicht erst durch.
Ich wollte natürlich kein Risiko nehmen am Abend den Impftermin zu versäumen (scheixxxx auf das Geld).
Wenn ich es natürlich hinter der Grenze machen können, sogar kostenlos und nicht schon am Vortag in NL, wäre es natürlich angenehmer gewesen.
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Thomas

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Alt 09.04.2021, 12:02
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Hallo Gemeinde,

Ich war vor zwei Wochen Kroatien hab mein Boot nach dem Service ins Wasser gelassen, und kann nur folgendes bestätigen in Kroatien ist alles grün keine Einschränkungen keine Probleme zumindest in der Region wo ich immer bin Zadar/Nin

Der Einreise wird nur ein negativer PCR Test verlangt(sollte dieser bei Einreise nicht rechtzeitig per E-Mail zugesandt worden kann man auch ohne aktuellen PCR Test einreisen muss ich aber dann in die Quarantäne geben, bis zum Erhalt des Testes den man dann an eine E-Mail-Adresse Sand und bin in 30 Minuten dann die Befreiung der jeweiligen Quarantäne bekommt), bei Ausreise an der Grenze wird man nur ausgetragen dass man das Land verlassen hat! Und in Deutschland je nach Tagesgesetz gab es kein Problem keine Fragen nur durchgewunken, Österreich und Slowenien das selbe. Keine Fragen
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  #824  
Alt 09.04.2021, 12:07
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Danyel, vielleicht eine blöde Frage, aber ich hatte es so verstanden, daß ich bei Grenzüberschreitung von NL nach D schon den Test haben muß, sonst lassen die mich gar nicht erst durch.
Ich wollte natürlich kein Risiko nehmen am Abend den Impftermin zu versäumen (scheixxxx auf das Geld).
Wenn ich es natürlich hinter der Grenze machen können, sogar kostenlos und nicht schon am Vortag in NL, wäre es natürlich angenehmer gewesen.
Keine blöde Frage, normalerweise musst du den Test beo Einreise vorlegen können, so verstehe ich den Gesetzestexte. Wie lange warst du denn in NL ? Die Einreise kann dir ja eigentlich nicht verweigert werden, du musst ja nach Hause, die werden dich dem Gesundheitsamt melden, das du in Quatantäne musst. Mit negativem Test kannst du dich freikaufen. Also direkt nach der Grenze testen lassen und dem Gesundheitsamt die Ergebnisse liefern. So würde ich das machen. Ob praktikabel wird sich zeigen. Ich fahr mit Tagesaktuellem Test rüber
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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Alt 09.04.2021, 12:13
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Die Einreise ins Heimatland (Hauptwohnsitz) ist natuerlich immer auch ohne Test moeglich, und so wie du sagst, man muss halt dann einen Test machen, um die Quarantaene zu beenden.
(In Oesterreich aber bis auf Weiteres erst nach 5 Tagen morglich, das wird sich aber bald aendern.)
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