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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.05.2007, 05:20
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Topolino Topolino ist offline
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Hallo Leute,

Ist es vorgeschrieben (Pflicht ) eine Warntafel ( 50cm x 50 cm ) am Trailer anzubringen wenn man durch die Schweiz und Italien fährt? Wenn ja, welche? Es gibt viele Modelle. Müssen es die " DIN "dinger sein?



Gruß Topolino
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  #2  
Alt 28.05.2007, 07:19
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ja.. sonst zahlen !!
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servus
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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #3  
Alt 28.05.2007, 07:42
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Warum...Wieso.???
Das ist mir neu das man die braucht .
Meines Wissens braucht die nur wessen Fahrzeug über die Beleuchtung hinausreicht.
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  #4  
Alt 28.05.2007, 08:37
Michael G. Michael G. ist offline
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Bei den Italienern hängst du besser eine zuviel dran als zu wenig. Ausser du bist Italiener und diskutierst gerne mit deinen Landsleuten in Uniform.
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  #5  
Alt 28.05.2007, 09:34
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Zitat:
Zitat von TK,s-TJ Beitrag anzeigen
Warum...Wieso.???
Das ist mir neu das man die braucht .
Meines Wissens braucht die nur wessen Fahrzeug über die Beleuchtung hinausreicht.
richtig, wieviele Propeller ragen über die Lichtleiste hinaus... .
egal ob Antrieb oder AB ....
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  #6  
Alt 28.05.2007, 10:19
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Bei mir keiner auch in D sollte die Lichtleiste der hinterste Punkt sein.
Und ich habe auch noch so gut wie kein Gespann mit einer Tafel gesehen. Zumindestens kann ich mich nicht erinnern, nur Womos mit Bikes dran die haben immer die Tafeln.
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  #7  
Alt 28.05.2007, 10:42
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Also hier in der Schweiz braucht es die Tafel nicht sofern sich die die Lichtleiste am hintersten Punkt des Trailers befindet sprich der Antrieb/Schraube nicht übersteht.
Italien ist soweit ich weiss da schon viel strenger.
Ich frage mich auch ob ich eine Tafel für mein kleines Urlaubsrib welches auf dem Dach mitgeführt wird ,obwohl es nicht über das Fahrzeug heraussteht, brauche ?
Vielleicht wisst ihr hierzu auch etwas?
Gruss Oliver
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  #8  
Alt 28.05.2007, 11:34
TK,s-TJ TK,s-TJ ist offline
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Also in 10 Jahren D-CH-I und zurück mit 10 Gespannen die sich in I treffen hat keiner so eine Tafel; möchte ich behaupten das man es nicht braucht
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  #9  
Alt 28.05.2007, 17:39
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...eine sehr wagemutige Behauptung und vollkommen falsch oder einfach nicht zu Ende gedacht...



sobald etwas über die Lichtleiste steht, braucht man definitv diese Tafel in I.... oder zahlen... (natürlich nicht wenn nichts übersteht) ...

und, um dies noch zu ergänzen, in D ist ein Überstand von einem Meter erlaubt, ohne Kennzeichnung...

§22 STVO
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
  1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
  2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
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  #10  
Alt 28.05.2007, 17:54
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hilgoli hilgoli ist offline
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und bei welchem Gespann ragt der Prop über die Lichtleiste ??
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Gruß Olli
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  #11  
Alt 28.05.2007, 17:55
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@Korintoskakis ÄH dieter

Sory, hatten wir zwei nicht schonmal das Vergnügen RABvs.Gardasee und sind seeeeehr weit auseinander gewesen mit unseren Meinungen

Falls JA: Jepp Schild muss dran evtl könnte ja mal was hinten überstehen (Ich habe auch immer eine Rote Fahne am Antrieb in Deutschland )

Falls nein: Wo steht das ein Bootstrailer so eine Tafel braucht? Sollte nicht in D wie auch sonst die Lichtleiste der hinterste Punkt sein?

Danke

Ansonsten Sorry, musste sein
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  #12  
Alt 28.05.2007, 18:41
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
und bei welchem Gespann ragt der Prop über die Lichtleiste ??

Nun ja in anbetracht der Deutschen Gesetzeslage (1 mtr. überhängende Ladung ist erlaubt ohne Warnmittel) war ich mal am überlegen Wasserdichte Lampen am Trailer zu montieren um mir das lästige abschrauben der Lichtleiste an jedem Wochenende zu ersparen. Das ganze ist an nicht verfügbaren Wasserdichten Lampen gescheitert.
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #13  
Alt 28.05.2007, 19:38
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
und bei welchem Gespann ragt der Prop über die Lichtleiste ??
bei jedem dritten ... wenn ich unterwegs bin .. erst heute hab ich wieder einen Prop mit einer roten Fahne gesehen... statt einer Abdeckung...

@TK,s-TJ

mehr als die deutschen Gesetze kann ich Dir nicht schreiben... dann lies noch mal alles ganz langsam durch und werfe nicht D und I durcheinander... in D kein Schild - in I wenn Überstand (1 cm reicht) Schild oder zahlen... capito ?



und dass du mich (oder den Beitrag) als Korintenkacke bezeichnest spricht für sich selbst...

tja...musste auch sein!
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servus
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  #14  
Alt 28.05.2007, 19:42
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mmarco mmarco ist offline
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Hallo

Für die Schweiz gilt:
Art. 30

Mitfahrende, Ladung, Anhänger
1 Der Führer darf auf Motorfahrzeugen und Fahrrädern Personen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen mitführen. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen; er erlässt Vorschriften über die Personenbeförderung mit Anhängern.

2 Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen.

3 Zum Ziehen von Anhängern und zum Abschleppen von, Fahrzeugen dürfen Motorfahrzeuge nur verwendet werden, wenn Zugkraft und Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung betriebssicher ist.
4 Der Bundesrat erlässt im Rahmen der dem Bund zustehenden Befugnisse Vorschriften über die Beförderung von Tieren sowie von gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder ekelerregenden Stoffen und Gegenständen.

Hier der Link zum Strassenverkehrsgesetz der Schweiz


PS: Überlad, überbreite usw. führt in der Schweiz immer zu einer Verzeigung und ist sau Teuer!
Es wird auch sehr viel kontrolliert vorallem richtung Süden (Gotthard achse)
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Grüsse vom Rheinknie

Marco


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Geändert von mmarco (28.05.2007 um 19:46 Uhr)
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  #15  
Alt 28.05.2007, 19:48
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Nun dann entschuldige ich mich bei dir wenn du diesen Spass nicht verstehst(oder nicht gleichnamigen Bauunternehmer einer Comedy von SWR3 kennst)

Ich habe es schon verstanden was in D gilt und was in I nur ging hier die Frage nach I und da geht es um Übersehendes(egal was) und das es jedes Gespann haben muss.
Auch bei uns in D sollte das letzte die Lichleiste sein alles andere finde ich Unverantwortlich.
Und ist es nicht so?? Das das mit der roten Fahne nur bei Tageslicht gilt und es Nachts eine rote Lampe sein muss?? Womit die überhängenden Antriebe verboten wären?

Gruss
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  #16  
Alt 28.05.2007, 20:07
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... du musst dich nicht entschuldigen... kurz Info reicht, ich bin hier in BY da ist SW3 und viele andere Sender nur über Satellit und nicht über Kabel zu empfangen.... und die Sendung kenn ich wirklich nicht, und daher hab ich das falsch verstanden.

zum Thema... in I darf nichts überstehen, egal ob nur Fahrzeug, ob WW oder Trailer ... dann muss dieses Schild verwendet werden und es muss einer DIN Norm entsprechen ... sogar die Streifen müssen in die richtige Richtung zeigen..

in D darf man bis zu einem Meter ohne besondere Kennzeichnung fahren... also weder Fähnchen, noch Lampe....

Die Trailer die ich laufend zu sehen bekomme, haben die Schraube meist etwas über die Lichtleiste stehen, dies kommt durch die hochgekippte Stellung des AB oder des hochgefahrenen Antriebs.. (so etwa 5-15 cm)...
dazu soll ja (= auch so ein dehnbares/ungenau definiertes Gesetz) eine Abdeckung gegen Verletzungsgefahr vorhanden sein...

fährst du so durch D ... kein Problem, fährst du so durch I ....Schild !!
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  #17  
Alt 28.05.2007, 20:15
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ich hab mal kurz ein Beispiel gesucht ....
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  #18  
Alt 05.06.2007, 23:02
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Hallo,

und wie sieht das Schild aus? Die Streifen sollen ja sogar in die richtige Richtung zeigen. Kann jemand eine Fotomontage mit Dieters Bild machen?

Gruß vom Rhein

Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400
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  #19  
Alt 05.06.2007, 23:09
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http://www.adac.de/ADAC_vor_Ort/sued...er/default.asp

http://www.mobilefreizeit24.de/pi5/pd6.html

und hier noch eine Erklärung dazu
http://www.casasardegna.holidaybeach...ital_stvo.html
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  #20  
Alt 06.06.2007, 07:47
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Hallo Topolino (hier könnte den Name stehen),

als alter Italien Bootstrailerfahrer darf ich dir mitteilen, dass du, wenn deine Lichtleiste das letzte abschließende Teil vom Gespann ist, also Boot und Antrieb dahinter liegen, keine Tafel brauchst.

In anderen Worten: In dem Moment, wo etwas auch nur 1 mm über die Fahrzeugbegrenzungen hinaus hängt, musst du an diesem Teil die große Warntafel dranhängen.

Ich bin ohne Tafel schon angehalten worden und bisher hat nie ein Polizist ewas gesagt. Meine Lichtleisten hingen aber immer deutlich über dem Antrieb/AB hinaus.
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Alt 06.06.2007, 09:21
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Zitat:
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Sory, hatten wir zwei nicht schonmal das Vergnügen RABvs.Gardasee und sind seeeeehr weit auseinander gewesen mit unseren Meinungen

Falls JA: Jepp Schild muss dran evtl könnte ja mal was hinten überstehen (Ich habe auch immer eine Rote Fahne am Antrieb in Deutschland )

Falls nein: Wo steht das ein Bootstrailer so eine Tafel braucht? Sollte nicht in D wie auch sonst die Lichtleiste der hinterste Punkt sein?

Danke

Ansonsten Sorry, musste sein

Nö warum sollte denn die Lichtleiste der Hinterste Punkt sein???
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  #22  
Alt 06.06.2007, 10:29
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nö warum sollte denn die Lichtleiste der Hinterste Punkt sein???
Jetzt bin ich ein wenig enttäuscht von dir .

Das scheint ein europäischer Trailer mit ausziehbarer Lichtleiste zu sein. Vermutlich wurde die Lichtleiste wegen irgendwelcher Abrieten am Boot oder Hänger ganz eingeschoben.

Eins kann ich dir aber sagen: So fährt der Kollege nicht auf öffentlichen Strassen, oder max. bis zur nächsten Polizeikontrolle.....

Oder hängt er an den Staudruckmesser eine rote Fahne????
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  #23  
Alt 06.06.2007, 10:36
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich ein wenig enttäuscht von dir .

Das scheint ein europäischer Trailer mit ausziehbarer Lichtleiste zu sein. Vermutlich wurde die Lichtleiste wegen irgendwelcher Abrieten am Boot oder Hänger ganz eingeschoben.

Eins kann ich dir aber sagen: So fährt der Kollege nicht auf öffentlichen Strassen, oder max. bis zur nächsten Polizeikontrolle.....

Oder hängt er an den Staudruckmesser eine rote Fahne????
Nö keine ausziebare Lichtleiste, keine rote Fahne (weniger als 1m Überstand) und nicht mal Propellerschutz (da nicht hinterster Punkt und unterm Boot)

Es ist völlig legal so zu fahren!
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  #24  
Alt 06.06.2007, 10:57
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  #25  
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nö keine ausziebare Lichtleiste, keine rote Fahne (weniger als 1m Überstand) und nicht mal Propellerschutz (da nicht hinterster Punkt und unterm Boot)

Es ist völlig legal so zu fahren!

Das sehe ich genau so.
Sag mal, sind die Lampen Wasserdicht?
Wenn ja Mail mal bitte Hersteller und Typ.
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