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  #26  
Alt 22.09.2006, 13:36
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Web-Runner
Wie das geregelt ist würde mich auch interessieren.

Norman!!
Das kommt erstens auf die Bedingungen des Versicherers und zweitens auf den Zeitpunkt des Abschlusses an.
Aber auch bei Verträgen mit "fester Taxe" gibt es als Einschränkung des Versicherungsvertragsgesetzes das "Bereicherungsverbot" (§ 57 VVG).
Das besagt, dass die feste Taxe nur gilt, solange sie keine "erhebliche Übersteigung" des tatsächlichen Wertes mit sich bringt.
Das Versicherungsvertragsgesetz steht immer über den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Das bedeutet im Prinzip, dass man sich an einem Schaden nicht bereichern darf und wirtschaftlich gesehen nicht besser gestellt werden darf, als vor dem Schaden.
http://dejure.org/gesetze/VVG/57.html

Wenn das Boot z.B. vor 25 Jahren zum damaligen Kaufpreis versichert wurde und der Vetrag die ganze Zeit lief, kann sich der Versicherer auf das VVG berufen und trotz fester Taxe eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf den tatsächlichen Wert vor Schadeneintritt verlangen. Der Versicherungsnehmer soll wirtschaftlich so gestellt werden, dass er sich nach dem Schaden von der Entschädigung ein vergleichbares Boot kaufen kann. Vergleichbar ist hier aber nicht wieder ein nagelneues Boot, sondern der gleiche Typ mit gleichem Alter und Zustand. Ist beim Auto ja auch nicht anders, da würde auch niemand auf die Idee kommen für seinen 20 Jahre alten Wagen den Neuwert zu verlangen.
Leider ist das Gesetz durch den Begriff "erheblich" nicht immer eindeutig anzuwenden.
Deshalb ist es auch ratsam, von Zeit zu Zeit die Versicherungssumme hinsichtlich größerer Abweichungen in Bezug auf den tatsächlichen Wert zu überprüfen und dadurch auch die Prämie zu senken.

Wenn der Vetrag aber z.B. erst vor kurzem abgeschlossen wurde, dann entspricht die Versicherungssumme dem Zeitwert. Der Werverlust bei älteren Gebrauchtbooten kann sich über lange Zeit durch die Inflation auch aufheben. Bei älteren und gepflegten Booten ab einer gewissen Zeit sogar gegen die Inflationsrate erhöhen, sodaß auch höhere Versicherungssummen nach einigen Jahren möglich sind, gute Pflege vorausgesetzt.

Wirtschaftlich gesehen kann ein Schaden einen Vorteil bringen, weil z.B. bei einem tatsächlichen Verkauf der eigentliche Wert selten erreicht wird.
Emotinal ist ein Totalverlust gerade bei größeren Kajütbooten, die über Jahre hinweg liebevoll ausgebaut und eingerichtet werden immer eine Tragödie.

Gruß
Norman
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  #27  
Alt 22.09.2006, 13:49
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Bomber Bomber ist offline
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Zitat:
Zitat von usprenger
Na,

die Kollegen von der Feuerwehr schauen ja entspannt zu
Natürlich, die ruhen sich aus, schließlich haben sie gerade erst ein Fahrzeug aus dem Museum geklaut - das ist ja auch anstrengend.
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Philip
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  #28  
Alt 22.09.2006, 14:01
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Zitat:
Zitat von Bomber
Zitat:
Zitat von usprenger
Na,

die Kollegen von der Feuerwehr schauen ja entspannt zu
Natürlich, die ruhen sich aus, schließlich haben sie gerade erst ein Fahrzeug aus dem Museum geklaut - das ist ja auch anstrengend.
Genialer Kommentar - ich schmeiß mich weg
__________________
Gruss, Peter
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  #29  
Alt 22.09.2006, 14:05
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Zur Ehrenrettung der (spez. auf dem Bild nicht sichtbaren) Feuerwehrleute: die aktiven Brandbekämpfer stehen auf dem Steg mit entsprechender Schutzkleidung...............es war schon alles o.k. und Hut ab vor ihrem Engagement
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Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #30  
Alt 22.09.2006, 21:02
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
...dass er sich nach dem Schaden von der Entschädigung ein vergleichbares Boot kaufen kann. Vergleichbar ist hier aber nicht wieder ein nagelneues Boot, sondern der gleiche Typ mit gleichem Alter und Zustand. Ist beim Auto ja auch nicht anders...
Gibt es denn sowas wie den Boots-Schwacke ??
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #31  
Alt 22.09.2006, 21:20
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Ja, bedingt, aber mit viel zu wenig Booten und nur mit Händlereinkaufspreisen.
In den ersten paar Jahren nach Neubau für bekannte Modelle einigermaßen zu gebrauchen, danach und für alle anderen leider nicht.

Gruß
Norman
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  #32  
Alt 22.09.2006, 21:21
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Zitat:
Zitat von payed
Zitat:
Zitat von blaue-elise
...dass er sich nach dem Schaden von der Entschädigung ein vergleichbares Boot kaufen kann. Vergleichbar ist hier aber nicht wieder ein nagelneues Boot, sondern der gleiche Typ mit gleichem Alter und Zustand. Ist beim Auto ja auch nicht anders...
Gibt es denn sowas wie den Boots-Schwacke ??

Hallo !

Ja gibt es !
Wenn danach reguliert wird, dann gute Nacht !


MfG Michael
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  #33  
Alt 22.09.2006, 21:24
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von Web-Runner
Wie das geregelt ist würde mich auch interessieren.

Norman!!
Das kommt erstens auf die Bedingungen des Versicherers und zweitens auf den Zeitpunkt des Abschlusses an.
Aber auch bei Verträgen mit "fester Taxe" gibt es als Einschränkung des Versicherungsvertragsgesetzes das "Bereicherungsverbot" (§ 57 VVG).
Das besagt, dass die feste Taxe nur gilt, solange sie keine "erhebliche Übersteigung" des tatsächlichen Wertes mit sich bringt.
Das Versicherungsvertragsgesetz steht immer über den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Das bedeutet im Prinzip, dass man sich an einem Schaden nicht bereichern darf und wirtschaftlich gesehen nicht besser gestellt werden darf, als vor dem Schaden.
http://dejure.org/gesetze/VVG/57.html

Wenn das Boot z.B. vor 25 Jahren zum damaligen Kaufpreis versichert wurde und der Vetrag die ganze Zeit lief, kann sich der Versicherer auf das VVG berufen und trotz fester Taxe eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf den tatsächlichen Wert vor Schadeneintritt verlangen. Der Versicherungsnehmer soll wirtschaftlich so gestellt werden, dass er sich nach dem Schaden von der Entschädigung ein vergleichbares Boot kaufen kann. Vergleichbar ist hier aber nicht wieder ein nagelneues Boot, sondern der gleiche Typ mit gleichem Alter und Zustand. Ist beim Auto ja auch nicht anders, da würde auch niemand auf die Idee kommen für seinen 20 Jahre alten Wagen den Neuwert zu verlangen.
Leider ist das Gesetz durch den Begriff "erheblich" nicht immer eindeutig anzuwenden.
Deshalb ist es auch ratsam, von Zeit zu Zeit die Versicherungssumme hinsichtlich größerer Abweichungen in Bezug auf den tatsächlichen Wert zu überprüfen und dadurch auch die Prämie zu senken.

Wenn der Vetrag aber z.B. erst vor kurzem abgeschlossen wurde, dann entspricht die Versicherungssumme dem Zeitwert. Der Werverlust bei älteren Gebrauchtbooten kann sich über lange Zeit durch die Inflation auch aufheben. Bei älteren und gepflegten Booten ab einer gewissen Zeit sogar gegen die Inflationsrate erhöhen, sodaß auch höhere Versicherungssummen nach einigen Jahren möglich sind, gute Pflege vorausgesetzt.

Wirtschaftlich gesehen kann ein Schaden einen Vorteil bringen, weil z.B. bei einem tatsächlichen Verkauf der eigentliche Wert selten erreicht wird.
Emotinal ist ein Totalverlust gerade bei größeren Kajütbooten, die über Jahre hinweg liebevoll ausgebaut und eingerichtet werden immer eine Tragödie.

Gruß
Norman

Hallo !

Das heisst auf deutsch, die ,,fester Taxe '' kann man sich in die Haare schmieren !?
Und wenn mann nicht aufpasst bezahlt mann aber jahrelang für die ,,fester Taxe '' den höheren Beitrag !


MfG Michael
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  #34  
Alt 22.09.2006, 21:24
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Zitat:
Zitat von michav8
Ja gibt es ! Wenn danach reguliert wird, dann gute Nacht ! MfG Michael
Hört sich nach schlechter Erfahrung an...
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Akki

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  #35  
Alt 22.09.2006, 21:27
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Zitat:
Das heisst auf deutsch, die ,,fester Taxe '' kann man sich in die Haare schmieren !?
Und wenn mann nicht aufpasst bezahlt mann aber jahrelang für die ,,fester Taxe '' den höheren Beitrag !
So hab ich das verstanden. Das heißt im Klartext, daß viele Bootseigner im Glauben an eine adäquate Versicherungssumme im Schadensfall brav ihre Prämie bezahlen und davon gar nichts wissen.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #36  
Alt 22.09.2006, 21:37
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Also ich zahle für mein Boot nur ne Haftpflicht. Bei so einem Kahn von 1974 würde ich keinen Cent mehr bekommen, hat man mir damals erzählt.

Haftpflicht-Versicherung 1.533.876,00 € macht mit Steuer 54,67 € im Jahr.

Ist das viel, ist das wenig... ich weiß nicht
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Akki

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  #37  
Alt 22.09.2006, 21:53
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Das ist viel zu wenig.

Und zwar was die Versicherungssumme für die Haftpflicht betrifft.
Z.B. ein einziger Personenschaden bei einem 30-jährigen, Wirbelfraktur, mit dadurch bedingter Erwerbsunfähigkeit.
Die Krankenhauskosten und der Verdienstausfall bis zur Rente allein können Deine Versicherungssumme schon sprengen. Das bedeutet aber nicht, dass Du für den darüber hinausgehenden "Schaden" nicht aufkommen musst.

Gruß
Norman
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  #38  
Alt 22.09.2006, 22:15
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Was wäre denn eine "vernünftige" Summe? Ich meine nämlich, dass bei mir mal früher "unbegrenzt" drin stand, aber in der letzten Zeit hat wohl der Inhaber öfter gewechselt und die Verträge übernommen. Ganz am Anfang war es mal der ADAC.
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Akki

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  #39  
Alt 22.09.2006, 22:23
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Unbegrenzt gibt es in der Bootshaftpflicht nicht.
"Vernünftige" Summe ist schwierig zu sagen. Ich selbst habe "nur" 5 Mio genommen, bei großen Booten würde ich eher 10 oder 15 nehmen. Kommt immer auf die persönliche Risikoeinschätzung an und ob man für eine höhere Versicherungssumme bereit ist auch einen entsprechend höheren Beitrag zu zahlen. Oft wird ein Sachschaden als Maßstab genommen, aber Personenschäden sind die weitaus kostspieligeren Risiken.
Unter 5 Mio wird aber kaum noch angeboten.

Gruß
Norman
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  #40  
Alt 22.09.2006, 22:33
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So wie ich auf der Homepage von meiner Versicherung grade lese, kann man im Antrag auch nur noch 5 Mio (weltweit) und 10 Mio. (10°N-80°N / 30°W-60°O) ankeuzen...

Was zahlt man da mehr ??
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Akki

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  #41  
Alt 22.09.2006, 22:38
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Gruß
Norman
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