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  #26  
Alt 15.03.2018, 16:32
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immermutig immermutig ist offline
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Ich hab eine 5 Liter Aluflasche mit einem Handwerkerventiel
zum Füllen aus der großen Flasche dauert ein bis 2 Minuten
Das Ventiel sieht so aus



Beim befüllen drehe ich die Rendelschraube rechts auf und lasse
die Luft " Gas " aus bis es flüssig spritzt dann ist die Flasche voll.
__________________
LG. Hans
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  #27  
Alt 15.03.2018, 17:06
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Habe ich mittels Schlauch schon x-mal gemacht. Von 11 kg auf die blauen 2,5 kg Flaschen. Ich bekomme aber die Flaschen nur mit etwas mehr als 50%
gefüllt.

Die "Spenderflasche" wie schon geschrieben über Kopf und höher als die Empfängerflasche.
Gratulatlion das du noch lebst siehe die Dampfdruckkurve an, da die blauen Falschen nicht für den Propandruck ausgelegt sind ist das nach meinem Wissensstand verboten.
Deine Vorgehendsweise ist grob fahrlässig,solltes dir mal die einschlägigen Vorschriften wie G 607 bzw. G 608 oder die neuen ISO Normen reinziehen.
nix für ungut.

Bernd
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  #28  
Alt 15.03.2018, 19:06
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Ich kann euch alle nur warnen !
Mein Vater hatte in den 70er Jahren einen Propangashandel. Er kannte zu dieser Zeit (alle sind mittlerweile verstorben...) alle Tricks mit umfüllen und befüllen die man sich nur ausdenken kann. Ich übrigens auch !
Einmal hat er eine kleine Klempnerflasche mittels 5 kg Flasche befüllt . Da bei kam es zu einer Explosion und eine Stichflamme schoß ihm ins Gesicht . er sah wirklich nicht gut aus, Verbrennungen 2 Grades. Gottsei dank heilte das alles wieder ..
Später dann bei einer weiteren Umfüllaktion wurde eine 11kg Flasche wohl zu warm und explodierte. Der ganze Laden ging in Flammen auf, das Haus brannte aus bis zum 2 Stock ! Um aus dem Haus zu kommen zerschlug er mit dem nackten Arm eine Scheibe..
Am Ende lag er 2 Wochen im Krankenhaus und seine Existenz war durch diesen Leichtsinn zerstört !!
Ja, mein Vater war schon ziemlich crazy und hat oftmals Dinge getan die man nicht umbedingt nachmachen sollte..
Jetzt ruht er schon ein paar Jahre unter der Erde und würde euch hoffentlich vom Himmel aus warnen und sagen laßt die Finger davon !!
__________________
Gruß Thomas S


Geändert von Thomas S (15.03.2018 um 19:53 Uhr)
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  #29  
Alt 15.03.2018, 19:22
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen

...


Ist wie immer, weiß man was man tut, gehts gut.
Muß man vorher im Booteforum fragen, sollte man das nochmal überdenken.

... .

Eeyyy.... ich bin nur neugierig.

Der Gasmann meinte, dass das Umfüllen nur mit geeigneter Ausrüstung erlaubt ist und diese wäre nicht frei verkäuflich. Zum Kauf der geeigneten Umfüllanlage bräuchte man einen Sachkundenachweis. Die angebotenenen Umfüllschläuche dürfen nicht benutzt werden, da weder Abblaseventil noch genügende Druckfestigkeit gegeben ist. Also keine CE, DIN o. ä..
Damit wäre das Umfüllen für die normale Hausfrau quasi illegal.
Womit füllt ihr denn um und woher kommt das Material?

Aus den TR geht nicht genau hervor, was für die private Hand erlaubt ist. Nur das 10kg/h für nicht gewerblichen Gebrauch, keinen ausgewiesenen Arbeitsplatz brauchen (so ungefähr).
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #30  
Alt 15.03.2018, 19:41
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Einen Umfülladapter aus deutscher Fertigung vom Lötgerätehersteller (welcher?) hatte ich auch schon. Da war auch eine Handwerkerflasche dabei und ein Lötbrenner.

Überlaufrohr gab es da keines. Auch kein Überlaufventil. Nur zwei Absperrventile. Könnte auch eines gewesen sein.

Hat tadellos funktioniert.

Hab das Teil schon entsorgt und nutze den Brenner an Rothenberger-Schraubverschlußdosen. Das Ventil dazu kostete 6Euro50.
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  #31  
Alt 15.03.2018, 19:47
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So , ich auch mal....

Max. Zu befühlende Flasche : 1 kg ( klempnerflasche ) .
Auf der Waage ! Und ich meine keine Personenwaage! Wir sind hier im 10 g Bereich . Also Kältemittelwaage .....

Gruß Bergi
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

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  #32  
Alt 15.03.2018, 19:48
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Und seit 2015 Max Füllmenge 75 Prozent

Gruß Bergi
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  #33  
Alt 15.03.2018, 19:54
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Ich hab eine 5 Liter Aluflasche mit einem Handwerkerventiel
zum Füllen aus der großen Flasche dauert ein bis 2 Minuten
Das Ventiel sieht so aus



Beim befüllen drehe ich die Rendelschraube rechts auf und lasse
die Luft " Gas " aus bis es flüssig spritzt dann ist die Flasche voll.


jahrelang mit eben so einem Ventil, wie beschrieben in der Firma gemacht

Wenn Du das nicht Sylvester auf dem Rathausmarkt machst, oder dabei dem Nikotin fröhnen willst, ist da nix bei los

Wie es gemacht wird steht oben mehrfach und das man es nur draußen machen sollte, wenn man die Buddeln danach noch braucht auch
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #34  
Alt 15.03.2018, 20:52
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hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich wage zu bezweifeln, dass in der 5kg Flasche auch 5kg ankommen, da sich ja irgendwann ein Gleichgewicht zwischen den Drücken beider Flaschen einstellt.
Ich habe früher die Druckgaspatronen von Feuerlöschern befüllt, da war zum Einen der Druck der Vorratsflasche um einiges höher und zum Anderen - wenn ich das noch richtig erinnere - wurde per Kompressor nachgeholfen.
Die zu befüllende Flasche muss einen gültigen Tüv Stempel haben.
Der von Dir erwähnte Vorgang kann nur ein Notbehelf sein - meine Einschätzung.

Gruß Torben
Ich bin der Auffassung , dass bei dieser beschriebenen Umfüllmethode , ein irgendwie
vorhandener TÜV Prüfstempel eher kontraproduktiv ist und das Gesamterlebnis
nur beeinträchtigt.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #35  
Alt 15.03.2018, 21:05
kurz kurz ist offline
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noch eine andere Frage:
Normal kauft man doch 11kg oder 5kg Flaschen. Eigentlich hätte ich gerne eine 2kg Flasche, weil sie dann evtl. besser unter den Grill passt (Platzbedarf auf Balkon).

Irgendwie kann man wohl 2kg Flaschen kaufen, aber wer füllt mir diese dann auf? Das scheint dann nicht so locker im Tausch zu gehen? Oder doch?
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  #36  
Alt 15.03.2018, 21:53
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Sebnick Sebnick ist offline
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Die 2kg Flasch befüllst du selbst

https://www.hausundwerkstatt24.de/Le...g-Propan-Butan
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Wer Rechtschreibfehl findet darf sie behalten
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  #37  
Alt 15.03.2018, 23:58
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
noch eine andere Frage:
Normal kauft man doch 11kg oder 5kg Flaschen. Eigentlich hätte ich gerne eine 2kg Flasche, weil sie dann evtl. besser unter den Grill passt (Platzbedarf auf Balkon).

Irgendwie kann man wohl 2kg Flaschen kaufen, aber wer füllt mir diese dann auf? Das scheint dann nicht so locker im Tausch zu gehen? Oder doch?
Handwerkerflaschen kann man schon noch kaufen, Umfüllbogen auch, eine Halterung in der eine große Flasche immer auf dem Kopfstehend bereit ist, kann man leicht selbst bauen ist natürlich alles umständlich wenn man nur ab und zu mal umfüllen muß
wenn bei dir eine Gasflaschen Füllanlage in der nähe ist, kann man die Flasche auch da füllen lassen, dauert nur eben manchmal, bei mir in DO könnte man z.B. nach Cargo Gas fahren ist halt aufwändiger wenn einem eine 5 KG Flasche zu groß ist
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #38  
Alt 16.03.2018, 07:53
Axel_G Axel_G ist offline
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829 Danke in 379 Beiträgen
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Ihr denkt alle viel zu kompliziert. In Holland hatte ich letztes Jahr jemanden vor mir an der LPG Tankstelle, der hat die Flaschen direkt aus der Zapfsäule gefüllt.

Gruss
Axel
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  #39  
Alt 16.03.2018, 13:21
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freedom xl freedom xl ist offline
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Hallo zusammen, ich verstehe den ganzen Hype hier nicht. Wir sind hier in einem Forum, wo in Unmengen Antriebsstoffe verblasen werden. Und da wird an 5, oder 11 kg Gas gespart ??? Ich lach mir einen !!! Was für einen Nutzen hat es eine Gasflasche selber zu füllen, die durch die " Laienhafte " füllung nicht einmal halb voll wird.
Man baut die Gasflasche aus, fährt sie irgendwo zum "Füllen " hin, und baut die weniger volle wieder ein. In dieser Zeit hab ich irgendwo im nächsten Baumarkt eine volle eingetauscht, die dann wiederum doppelt so lange hält !!!! der Kostenfaktor "Gas" wird der gleiche sein, denn ob 5, 11, oder 33KG Flasche, der Liter Flüssiggas kost fast überall gleich. Ich hab auch eine 2 liter flache zum arbeiten auf dem Dach, die ich immer fülle.
Dauert nicht lange, aber es tritt beim füllen immer so viel Gas aus, und stinkt noch dazu wie die Sau... das mache ich nur, da ich keine 5 kg Flasche auf dem Dach herumtragen möchte. Mir ist es ja prinzipiell egal was jeder macht, solange es mich nicht betrifft, aber mir wäre das zu blöd immer eine halb volle Flasche einzubauen !!!! was spart man da durch ??? ich bin der Meinung man hat mehr Arbeit, da das Gas nur halb so lange hält.
Ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, wer keine prof. Füllanlage hat, bekommt seine Flasche niemals voll.
Auf die Saison, die hoffentlich bald losgeht...
__________________
Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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  #40  
Alt 16.03.2018, 13:43
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Scheint hier ein Fred von Lebensmüden (bis auf die wenigen, warnenden Ausnahmen!) zu sein!!!

Propan, Butan oder ein Gemisch davon ist so ziemlich das gefährlichste, frei verkäufliche (Brenn-) gas das ich kenne. Ich bin Heißluftballon-Fahrer und arbeite seit 35 Jahren mit dem Zeugs - aber von Beginn an mit der notwendigen Sachkenntnis und immer mit gehörigem Respekt!

Auf meinem Boot gibt es grundsätzlich kein Propangas und ich weiß auch, warum.

Mein dringender Rat: Lasst die eigene Umfüllerei sein!!! Wozu denn auch?
Um 2 Euro 50 zu sparen?

Wer es unbedingt machen will, gehe bitte zu dem Gashändler seines Vertrauens und lasse sich gründlichst unterweisen.

Ich gehe mal davon aus, dass Armaturen mit Peilventil (Stichwort: Handwerkerflasche) irgendwo gekauft werden können. Aber wenn eine vorhandene Gasflasche darauf umgerüstet wird, muss diese neu vom TÜV abgenommen werden!

Das Befüllen von Behältern ohne Peilventil ist nach meiner Kenntnis nur und ausschließlich in gewerblichen Füllstationen erlaubt. Dort gibt es Waagen, die den Füllvorgang automatisch abbrechen, sobald die für den Behälter zugelassene Menge gefüllt ist.

Bitte denkt daran: Ein jeder mag sich selbst aussuchen, wie er aus dem Leben scheiden möchte. Aber bei Gas-Explosionen und -Bränden sind oft auch Unbeteiligte mit betroffen!

Übrigens: Das Argument "haben wir schon immer so gemacht!" ist der dümmste Spruch, den ich kenne. Da könnte man auch sagen: "Millionen Fliegen fressen Scheixxxe! Scheixxxxe muss gut schmecken!"

Ach und noch eins:

Wer beim Selbst-Umfüllen einen Unfall hat und sich und/oder andere verletzt oder auch nur Sachschaden anrichtet, wird sich wundern, wie ihn seine Haftpflichtversicherung in Regress nimmt, wenn er keine Sachkunde nachweisen kann und/oder mit nicht zulässigem Gerät und Behältern gearbeitet wurde.

Gruss


Gerd
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  #41  
Alt 16.03.2018, 15:05
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Ich zitiere mal die IGV.

Schriftenreihe: Sicherheit im Umgang mit Industriegasen
SICHERHEITSHINWEISE
Umfüllen von Gasen
Der IGV ist grundsätzlich der Auffassung, dass jegliches Füllen und Umfüllen von Gasen aufgrund der dabei
entstehenden Gefahren nur durch Fachbetriebe erfolgen soll, die das Füllen und Umfüllen von Gasen fachlich
und sicherheitstechnisch beherrschen und der behördlichen Überwachung und Erlaubnis unterliegen.

Das Umfüllen von Gasen aus großen Druckgasflaschen in kleine Druckgasflaschen hat immer wieder zu sehr
ernsten und sogar tödlichen Unfällen geführt. Aus diesem Grunde hat der IGV diesen Sicherheitshinweis erstellt,
damit künftig derartige Unfälle vermieden werden.
Der IGV verweist darauf, dass unsachgemäß befüllte Druckgasflaschen auch unbeteiligte Dritte gefährden
können, z. B. durch das Bersten einer überfüllten Druckgasflasche.
1. Vorschriften
Das Ab- bzw. Umfüllen von Gasen und die Füllanlage unterliegen der BetriebssicherheitsVO, technischen Regeln
und Normen. Für die Füllanlage und das Füllen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Nur wenn das Füllen der Druckgasflasche die Abfüllleistung von 10 kg/h unterschreitet und/oder für den eigenen
privaten Gebrauch bestimmt ist, unterliegt das Füllen nicht der BetrSichV.
Das Füllen zur Abgabe an Dritte ist immer genehmigungspflichtig.
2. Umfüllen von Gasen
Das Umfüllen von Gasen erfolgt in der Regel von großen in kleine Druckgasflaschen:
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
(Achtung: Die nachfolgenden Punkte stellen keine vollständige Füllanleitung dar.)
- Die zu füllende Druckgasflasche muss mindestens für den gleichen zulässigen Betriebsdruck
zugelassen sein, wie die Druckgasflasche, aus der umgefüllt wird.
- Die zu füllende Druckgasflasche und das Flaschenventil müssen für das Gas geeignet sein, das in die
Flasche gefüllt werden soll.
- Die zu füllende Druckgasflasche muss geprüft und die Prüffrist darf nicht überschritten sein. Die
wiederkehrende Prüfung der Druckgasflasche ist auf der Flaschenschulter durch das Prüfkennzeichen
und das Prüfdatum gekennzeichnet.
- Der äußere und innere Zustand der zu füllenden Druckgasflasche muss einwandfrei sein.
- Das Flaschenventil muss in einem technisch einwandfreien und funktionsfähigen Zustand sein.
- Das Flaschenventil ist immer vorsichtig und langsam zu öffnen bzw. zu schließen. Niemals das
Flaschenventil mit einem Werkzeug öffnen oder verschließen. Bei schwergängigen oder festsitzenden
Ventilen immer einen Fachbetrieb einschalten.
- Die Umfülleinrichtung, bestehend aus dem Umfüllschlauch oder Umfüllrohr, den Ventilanschlüssen und
einem Druckentlastungsventil, muss für den maximalen Betriebsdruck der beiden beteiligten
Druckgasflaschen ausgelegt, in einem einwandfreien Zustand und für die Gasart geeignet sein.
- Auf die gasartspezifische Eignung der Dichtungen und deren sauberen und unversehrten Zustand ist zu
achten.
- Zur Umfülleinrichtung gehört ein Manometer, das den Druck im System anzeigt.
Das Manometer muss für die Gasart und den Druck geeignet sein.
- Wird eine Umfüllpumpe eingesetzt, ist sicherzustellen, dass die zu befüllende
Flasche nicht überdrückt wird (Gefahr des Berstens der Druckgasflasche).
Wenn die Umfüllpumpe einen höheren Druck leisten kann als der, für den die
Flasche zugelassen ist, muss eine Sicherheitseinrichtung gegen unzulässige
Drucküberschreitung verwendet werden.
62A …-10/063. Besondere Vorkehrungen für bestimmte Gasarten
3.1 Umfüllen verflüssigter Gase (z. B. Kohlendioxid, Propan)
- Beim Umfüllen verflüssigter Gase ist das Taragewicht der leeren Druckgasflasche zu überprüfen.
Evtl. Restinhalte (z. B. CO2) sind vor der Taragewichtskontrolle zu entleeren. Bei Restdruck Vorsicht
beim Abblasen - bei brennbaren Gasen Brand- und Explosionsgefahr! Bei anderen Restinhalten, z. B.
Flüssigkeit, ist eine Innenbesichtigung, eine Innenreinigung und Trocknung vor dem Wiederbefüllen
notwendig. Wenn das festgestellte Taragewicht nicht mit dem auf der Druckgasflasche vorgegebenen
Taragewicht übereinstimmt, muss die Druckgasflasche überprüft werden (Fachbetrieb).
- Die einzufüllende Menge ist zu ermitteln und der Umfüllvorgang ständig zu überwachen. Die gefüllte
Druckgasflasche ist direkt nach der Befüllung zu wiegen, um sicherzustellen, dass sie nicht überfüllt ist.
Wenn die Druckgasflasche überfüllt sein sollte, ist sofort die überfüllte Menge gefahrlos abzublasen, um
einen unzulässigen Druckanstieg in der Druckgasflasche zu vermeiden.
- Die verwendete Waage muss kalibriert sein.
...
...

Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe. Der
Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen speziellen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in
eigener Verantwortlichkeit prüfen. Eine Haftung des IGV und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren,
ist ausgeschlossen.
Industriegaseverband e.V.
Industriegaseverband e.V. – Komödienstr. 48 – 50667 Köln
Telefon: 0221-9125750 – Telefax: 0221-912575-15
e-mail: Kontakt@Industriegaseverband.de• Internet: www.Industriegaseverband.de
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #42  
Alt 16.03.2018, 15:29
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen

....

Ach und noch eins:

Wer beim Selbst-Umfüllen einen Unfall hat und sich und/oder andere verletzt oder auch nur Sachschaden anrichtet, wird sich wundern, wie ihn seine Haftpflichtversicherung in Regress nimmt, wenn er keine Sachkunde nachweisen kann und/oder mit nicht zulässigem Gerät und Behältern gearbeitet wurde.

Gruss


Gerd

Naja, das gilt oder ist bei allem so. Egal ob Reservekanister, Elektrik, Gartenarbeiten usw..
Mich interessiert nur ob eine Sachkunde oder ein Befähigungszeugnis benötigt wird?

Obwohl der Camingsektor sich wahnsinnig vergrößert und eine dementsprechende Zunahme von Gasanlagen stattfindet, kenne ich keine Horrorszenarien aus den letzten 25 Jahren. Die Nutzer und Betreiber scheinen intelligenter als gedacht zu sein.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #43  
Alt 16.03.2018, 15:34
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Wirklich "gefährlich" ist nur das Befüllen der blauen Campinggaz-Flaschen mit Propan!
Alle anderen Stahlflaschen jedweder Gasmenge können mit der entsprechenden Vorsicht mit Propan bzw. Mischgas befüllt werden.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #44  
Alt 16.03.2018, 15:54
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Zitat:
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Ich zitiere mal die IGV.

Schriftenreihe: Sicherheit im Umgang mit Industriegasen
SICHERHEITSHINWEISE
Umfüllen von Gasen
Der IGV ist grundsätzlich der Auffassung, dass jegliches Füllen und Umfüllen von Gasen aufgrund der dabei
entstehenden Gefahren nur durch Fachbetriebe erfolgen soll, die das Füllen und Umfüllen von Gasen fachlich
und sicherheitstechnisch beherrschen
und der behördlichen Überwachung und Erlaubnis unterliegen.

Das Umfüllen von Gasen aus großen Druckgasflaschen in kleine Druckgasflaschen hat immer wieder zu sehr
ernsten und sogar tödlichen Unfällen geführt.
Aus diesem Grunde hat der IGV diesen Sicherheitshinweis erstellt,
damit künftig derartige Unfälle vermieden werden.
Der IGV verweist darauf, dass unsachgemäß befüllte Druckgasflaschen auch unbeteiligte Dritte gefährden
können, z. B. durch das Bersten einer überfüllten Druckgasflasche.
Deutlicher kann man es nicht sagen! Wer dies liest und trotzdem als nicht eingehend fachlich unterwiesener Laie selbst umfüllt, handelt grob fahrlässig.

Noch einmal: Wer selbst umfüllen möchte - es ist für den privaten Gebrauch nicht untersagt und unterliegt bei Behältern unter 10 kg auch nicht der BetrSichVO - sollte sich wenigstens einmal einer umfassenden Unterweisung unterziehen und sich das auch am besten schriftlich bestätigen lassen. Auch wenn es kein "Zertifikat" gibt, kann man dann im Zweifelsfall wenigstens nachweisen, dass man sich die notwendige Sachkunde angeeignet hat.

Grundsätzlich rate ich aber dringend davon ab, selbst umzufüllen. Ich kann auch keine wirklich guten und wichtigen Gründe finden, die dafür sprechen.

Gruss


Gerd
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  #45  
Alt 16.03.2018, 16:03
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Also ich würde mich das nicht trauen...denn vor Gas habe ich einfach Respekt...
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Es Grüßt Uwe.K. aus U.
Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden...
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  #46  
Alt 16.03.2018, 16:03
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Obwohl der Camingsektor sich wahnsinnig vergrößert und eine dementsprechende Zunahme von Gasanlagen stattfindet, kenne ich keine Horrorszenarien aus den letzten 25 Jahren. Die Nutzer und Betreiber scheinen intelligenter als gedacht zu sein.
Ich glaube, dass dies weniger (aber durchaus auch) mit der Intelligenz der Nutzer und Betreiber zu tun hat, als mit der - wenigstens in Deutschland - vorgeschriebenen, regelmäßigen Überprüfung der Gasanlagen.

Gruss


Gerd
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  #47  
Alt 16.03.2018, 16:11
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Zitat von Sebnick Beitrag anzeigen
Dann geh' doch mal mit dieser, mit einem "Zulassungs-Stempel aus einem benachbarten EU-Land" versehenen Gasflasche zu einem zertifizierten Abfüll-Betrieb und frag' mal, ob sie Dir diese Flasche füllen...

Was Du selbst machst, ist natürlich am Ende Deine Sache. Aber kann auch zu Deinem Problem werden...

Gruss


Gerd
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  #48  
Alt 16.03.2018, 16:43
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Scheint hier ein Fred von Lebensmüden (bis auf die wenigen, warnenden Ausnahmen!) zu sein!!!

Propan, Butan oder ein Gemisch davon ist so ziemlich das gefährlichste, frei verkäufliche (Brenn-) gas das ich kenne. Ich bin Heißluftballon-Fahrer und arbeite seit 35 Jahren mit dem Zeugs - aber von Beginn an mit der notwendigen Sachkenntnis und immer mit gehörigem Respekt!

Auf meinem Boot gibt es grundsätzlich kein Propangas und ich weiß auch, warum.

Mein dringender Rat: Lasst die eigene Umfüllerei sein!!! Wozu denn auch?
Um 2 Euro 50 zu sparen?

Wer es unbedingt machen will, gehe bitte zu dem Gashändler seines Vertrauens und lasse sich gründlichst unterweisen.

Ich gehe mal davon aus, dass Armaturen mit Peilventil (Stichwort: Handwerkerflasche) irgendwo gekauft werden können. Aber wenn eine vorhandene Gasflasche darauf umgerüstet wird, muss diese neu vom TÜV abgenommen werden!

Das Befüllen von Behältern ohne Peilventil ist nach meiner Kenntnis nur und ausschließlich in gewerblichen Füllstationen erlaubt. Dort gibt es Waagen, die den Füllvorgang automatisch abbrechen, sobald die für den Behälter zugelassene Menge gefüllt ist.

Bitte denkt daran: Ein jeder mag sich selbst aussuchen, wie er aus dem Leben scheiden möchte. Aber bei Gas-Explosionen und -Bränden sind oft auch Unbeteiligte mit betroffen!

Übrigens: Das Argument "haben wir schon immer so gemacht!" ist der dümmste Spruch, den ich kenne. Da könnte man auch sagen: "Millionen Fliegen fressen Scheixxxe! Scheixxxxe muss gut schmecken!"

Ach und noch eins:

Wer beim Selbst-Umfüllen einen Unfall hat und sich und/oder andere verletzt oder auch nur Sachschaden anrichtet, wird sich wundern, wie ihn seine Haftpflichtversicherung in Regress nimmt, wenn er keine Sachkunde nachweisen kann und/oder mit nicht zulässigem Gerät und Behältern gearbeitet wurde.

Gruss


Gerd
Gerd , all das , was geschehen kann , gehört doch zum Gesamterlebnis dazu ,
das Leben wäre sonst für diese Leute Langweilig. Andere fahren mit
Mountain - Bike in der Half - Pipe mit Salto. Die planen auch den Genickbruch ein.
Explosion oder Genickbruch, no Risk , no Fun !

Übrigens , die vielen 230 Volt "Diplomingenieure" machen an Bord doch letztlich auch
nichts wesentlich anderes , und bekommen von den noch besseren Experten genügend
"weiterführende" Tips.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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Alt 16.03.2018, 16:43
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Wen es interessiert: Eine kleine Lektüre zum Thema von dem Gutachter und Sachverständigen für Sportboote, Spezialgebiet Flüssiggasanlagen H. Schmidt

Wirklich sehr lesenswert und informativ.


F l ü s s i g g a s a n B o r d
von Wassersportfahrzeugen von der Funktion bis zur internationalen Normung

schmidt_fluessiggas.pdf





..
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (16.03.2018 um 18:07 Uhr)
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Alt 16.03.2018, 20:44
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Rein philosophisch :

Der Deutsche ohne Vorschriften und Gefahrenhinweise wird irgendwann hilflos an der Tanke stehen und auf ausgebildetes Personal warten dass einem das eigene Auto tankt ( stand so sinngemäß schon mal irgendwo hier oben )

Ohne Gehwegsmarkierungen gehts heute auf Firmengeländen anscheinend auch nicht mehr ( vermutlich wurden hunderte Facharbeiter von Hubwagen überfahren )

Es gibt Vorschriften für das Treppensteigen, sich mit beiden Händen am Handlauf festzuhalten ( die Arbeitstasche bleibt dann im Erdgeschoss ? Wenn einem jemand entgegen kommt, bleibt nur die vorschriftsmäßige Kollision ? )

Dem Logistikpersonal hast Du einzubläuen das sie ihre Gabelstapler vor in Betriebnahme komplett zu überprüfen haben und sich während der Fahrt auf dem Stapler anzuschnallen haben, der ankommende LKW Fahrer kann sich dann zweimal rasieren bevor der Logistikmitarbeiter dann mal bei ihm angekommen ist ? ( wie passt das zu den modernen " Just in Time " Modellen und vor allem zu den derzeitigen Speditionspreisen )

Der frisch ausgebildete ( und mit Festvertrag eingestellte ) Betriebsschlosser weigert sich ( zu Recht ?! ) auf einem Behälter in ca 1,8 m Höhe das Mannloch zu öffnen und ein Rührwerk auszubauen ( wie will der jemals was lernen )


Es gab mal eine Zeit in der man wusste was man kann ( ok., klappte nicht immer, aber wenn keine Selbstüberschätzung im Spiel war ging eigentlich )

Ich könnte das Stundenlang fortführen, je mehr ich schreibe, je dicker wird allerdings auch mein Hals, nur leider muss ich hier abbrechen, ich muss den Kamin beschicken ( und das alles ohne Feuerholznachlegenachweis, oh mein Gott, komme ich jetzt ins Gefängnis )
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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