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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.11.2012, 12:24
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Standard Frage zu Anhörungsbogen

Hallöle,
Ich bin mir meiner Schuld bewusst und stelle das auch nicht in Frage und zahle das auch.

Fakt, am 11.08.2012 auf der A 57 geblitzt, 100 erlaubt, nach Abzug der Toleranzen 123km/h, heute habe ich erst den Brief bekommen mit Stempel 24.10.2012

Frage: War da nichtmal was das der Bescheid bzw. Anhörungsbogen binnen 6 Wochen bei mir sein muss
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
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  #2  
Alt 02.11.2012, 12:25
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Standard

Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Hallöle,
Ich bin mir meiner Schuld bewusst und stelle das auch nicht in Frage und zahle das auch.

Fakt, am 11.08.2012 auf der A 57 geblitzt, 100 erlaubt, nach Abzug der Toleranzen 123km/h, heute habe ich erst den Brief bekommen mit Stempel 24.10.2012

Frage: War da nichtmal was das der Bescheid bzw. Anhörungsbogen binnen 6 Wochen bei mir sein muss
NÖ, Ordnungswidrigkeiten verjähren erst nach 3 Monaten.
__________________
Grüße Richard
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  #3  
Alt 02.11.2012, 12:28
Benutzerbild von Audiot_8p
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Dann hab ich auch endlich mal nen Punkt
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  #4  
Alt 02.11.2012, 12:29
billi billi ist offline
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du must auf den Anhörungsbogen auch nicht antworten wenn du eh zahlen willst. Dann kommt nach ner gewissen Wartezeit der Strafzettel automatisch. Hab ich erst zweimal hinterm mir.

Zweimal 21 zu schnell. An einem Wochenende und fast an der selben Stelle einmal als ich zu bekannten gefahren bin und einmal auf dem Heimweg.
Das komische ist nur das ich beide male 21 zu schnell war. Einmal 120 erlaub und einmal 100

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  #5  
Alt 02.11.2012, 12:29
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Spannender ist es eher, was Du erhalten hast.

Die Verjährung wird nur unterbrochen, wenn Du eindeutig
als Beschuldiger angeschrieben wurdest. Die Beurteilung kann
manchmal schwierig sein.
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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 02.11.2012, 12:32
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Dann hab ich auch endlich mal nen Punkt
die kriegst du aber nicht auf der Paybackarte ausbezahlt
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  #7  
Alt 02.11.2012, 12:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du must auf den Anhörungsbogen auch nicht antworten wenn du eh zahlen willst. Dann kommt nach ner gewissen Wartezeit der Strafzettel automatisch. Hab ich erst zweimal hinterm mir.

Zweimal 21 zu schnell. An einem Wochenende und fast an der selben Stelle einmal als ich zu bekannten gefahren bin und einmal auf dem Heimweg.
Das komische ist nur das ich beide male 21 zu schnell war. Einmal 120 erlaub und einmal 100

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warst mit dem 7,4L unterwegs ?
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #8  
Alt 02.11.2012, 12:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von helmle Beitrag anzeigen
warst mit dem 7,4L unterwegs ?
ne mit dem Auto. Auf der A6 beim Weinsberger Kreuz.

damals hatte ich noch nicht mein neues Handy

Geändert von billi (02.11.2012 um 12:53 Uhr)
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  #9  
Alt 02.11.2012, 12:58
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ne mit dem Auto. Auf der A6 beim Weinsberger Kreuz.
schon klar dass du die dicke Bayliner nicht über die Autobahn jagst....

Jedenfalls zum Thema:
Es ist völlig korrekt dass hier 3 Monate gelten.
Für mich kam es sogar noch schlimmer.
Die haben geschaut wann ich denn schon mal in der BRD zu schnell unterwegs war und haben dann im eigenen Ermessen die Strafe verdreifacht.
Nun mein Problem: Ich habe in Vergangenheit immer brav auch die Knöllchen meiner Frau bezahlt (die mit meinem Auto unterwegs war). Somit war nur mein Kennzeichen und ich als Halter verantwortlich.

Gruß
Richi
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  #10  
Alt 02.11.2012, 14:44
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Auch wenn es nur ein Punkt und eine Geldstrafe ist, ich würde nie zu schnell alles zugestehen,
da gerade bei Vielfahrern sich die Punkte auch ganz schnell anhäufen können (5 Jahre sind eine lange Zeit).

Zum Falll:
+ die Zustellfrist ist okay
+ die Frage ist: Gibt es ein eindeutiges Beweisfoto (Front) von dir als Fahrer?
Ansonsten kannst du als Halter die Angabe des Fahrers verweigern, wenn es sich um eine Verlobte,
Ehegatte/in, eingetragener Lebenspartner oder um eine in gerader Linie verwandte oder verschwägerte Person
handelt. (§ 52 bzw. 55 StPO mit § 46 OWiG)
+ Was steht auf dem Brief? "Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen" oder doch "Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid"

Bin kein Anwalt, hab aber ne Menge Erfahrung mit solchen Sachen.
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  #11  
Alt 02.11.2012, 15:23
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Anhoerungsbogen
Ja schickes foto gibt es

Warum soll ich es nicht zugeben wenn ich es war, ich stehe zu meinen Fehlern
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Gruss Gerd
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  #12  
Alt 02.11.2012, 16:36
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Warum soll ich es nicht zugeben wenn ich es war, ich stehe zu meinen Fehlern
Respekt , es gibt auch andere.....


http://www.pnp.de/nachrichten/bayern...iver-Kahn.html

Gruss aus München
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #13  
Alt 02.11.2012, 17:54
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
da gerade bei Vielfahrern sich die Punkte auch ganz schnell anhäufen können (5 Jahre sind eine lange Zeit).
Wenn ich mich recht erinnere, nur zwei Jahre. Fünf nur bei Straftaten.
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  #14  
Alt 02.11.2012, 18:15
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Würde mich gernemit einmischen:
Das Foto, muß das von vorne sein?
Ich hab hier eins bekommen, wunderschönes Profilbild.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #15  
Alt 02.11.2012, 19:18
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Würde mich gernemit einmischen:
Das Foto, muß das von vorne sein?
Ich hab hier eins bekommen, wunderschönes Profilbild.
Grüße
Wie soll das vom Seitenstreifen Frontal fotografiert werden?

Hier kann auch zu da meine Frage beantwortet wurde
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  #16  
Alt 02.11.2012, 19:45
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Wie soll das vom Seitenstreifen Frontal fotografiert werden?

Hier kann auch zu da meine Frage beantwortet wurde
Na ja, so schräg von vorne halt.
Das welches ich habe ist nur Profil.
Grüßé
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Marco,



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  #17  
Alt 02.11.2012, 20:01
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Fünf nur bei Straftaten.
Bei Straftaten= Allohol, hicks, tschuldigung, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 02.11.2012, 23:05
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Bei Straftaten= Allohol, hicks, tschuldigung, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Quatsch.
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  #19  
Alt 02.11.2012, 23:32
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Hallöle,
Ich bin mir meiner Schuld bewusst und stelle das auch nicht in Frage und zahle das auch.

Fakt, am 11.08.2012 auf der A 57 geblitzt, 100 erlaubt, nach Abzug der Toleranzen 123km/h, heute habe ich erst den Brief bekommen mit Stempel 24.10.2012

Frage: War da nichtmal was das der Bescheid bzw. Anhörungsbogen binnen 6 Wochen bei mir sein muss
Eine verbindliche Vorschrift, die bei Nichtbeachtung das Verfahren angreifbar machen würde, gibt es nicht. Es gibt nur Hinweise von verschiedenen Gerichten, die eine Aussage über das Erinnerungsvermögen eines "Verleihers" eines Fahrzeugs machen. Danach ist empfohlen, die Anhörung binnen 14 Tagesfrist vorzunehmen.

Aus dieser Empfehlung kann man aber keine Rechte oder Pflichten ableiten. Insbesondere stellt die Nichteinhaltung einer solchen Frist keinen Revisionsgrund dar.

Du musst als Betroffener innerhalb einer Frist von 3 Monaten ermittelt werden.

Wenn Du Dich nicht äußerst, steht nicht fest, wer das Fahrzeug geführt hat. Dann sind weitere Ermittlungen erforderlich. Das geht über einen Lichtbildabgleich beim Einwohnermeldeamt. Ist der nicht eindeutig, wird entweder der Außendienst beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder der Bezirksdienst der Polizei tätig und nimmt z.B. eine Wohnumfeldbefragung vor. Auf Deutsch: Man zeigt den Nachbarn das Bild und fragt: "Kennen Sie den?"

Kommt die Erkenntnis bezüglich dieser Befragung nicht fristgerecht zu Stande, so dass Du bis zum 10.11.2012 - Dir nachweisbar mitgeteilt - Betroffener im OWi-Verfahren bist, bist Du aus der Sache raus. Dann ist eine Verfolgung nicht mehr möglich.

Gleiches trifft zu, wenn Du zwar ermittelt wirst als Betroffener binnen der 3-Monatsfrist, aber Deine Zahlungsaufforderung erst nach 6 Monaten bekommst. Dann ist die Verfolgungsverjährung eingetroffen.

Am Besten, Du setzt Dir eine Tarnkappe auf und lässt Dich bis einschließlich 10.11.2012 nicht ermitteln.

Gruß Walter
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  #20  
Alt 02.11.2012, 23:43
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Ich Zahl den Quatsch und gut ist bin ja schließlich selber Schuld.
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  #21  
Alt 02.11.2012, 23:45
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Eine verbindliche Vorschrift, die bei Nichtbeachtung das Verfahren angreifbar machen würde, gibt es nicht. Es gibt nur Hinweise von verschiedenen Gerichten, die eine Aussage über das Erinnerungsvermögen eines "Verleihers" eines Fahrzeugs machen. Danach ist empfohlen, die Anhörung binnen 14 Tagesfrist vorzunehmen.

Aus dieser Empfehlung kann man aber keine Rechte oder Pflichten ableiten. Insbesondere stellt die Nichteinhaltung einer solchen Frist keinen Revisionsgrund dar.

Du musst als Betroffener innerhalb einer Frist von 3 Monaten ermittelt werden.

Wenn Du Dich nicht äußerst, steht nicht fest, wer das Fahrzeug geführt hat. Dann sind weitere Ermittlungen erforderlich. Das geht über einen Lichtbildabgleich beim Einwohnermeldeamt. Ist der nicht eindeutig, wird entweder der Außendienst beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder der Bezirksdienst der Polizei tätig und nimmt z.B. eine Wohnumfeldbefragung vor. Auf Deutsch: Man zeigt den Nachbarn das Bild und fragt: "Kennen Sie den?"

Kommt die Erkenntnis bezüglich dieser Befragung nicht fristgerecht zu Stande, so dass Du bis zum 10.11.2012 - Dir nachweisbar mitgeteilt - Betroffener im OWi-Verfahren bist, bist Du aus der Sache raus. Dann ist eine Verfolgung nicht mehr möglich.

Gleiches trifft zu, wenn Du zwar ermittelt wirst als Betroffener binnen der 3-Monatsfrist, aber Deine Zahlungsaufforderung erst nach 6 Monaten bekommst. Dann ist die Verfolgungsverjährung eingetroffen.

Am Besten, Du setzt Dir eine Tarnkappe auf und lässt Dich bis einschließlich 10.11.2012 nicht ermitteln.

Gruß Walter
moin moin walter,

aber wenn du ein problem mit deinen nachbarn hast,
erkennen dich diese garantiert zweifelsfrei.

gruß swen
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  #22  
Alt 02.11.2012, 23:52
Water Water ist offline
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Zitat:
Zitat von chico100468 Beitrag anzeigen
moin moin walter,

aber wenn du ein problem mit deinen nachbarn hast,
erkennen dich diese garantiert zweifelsfrei.

gruß swen
Was soll ich dazu sagen? Du könntest Recht haben.

Wenn die erforderliche Erkenntnis aber nicht vor dem 11.11.12 schriftlich dem Betroffenen mitgeteilt wird, gilt er als nicht ermittelt im Sinne einer weiteren Verfolgungsmöglichkeit.

Gruß Walter
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  #23  
Alt 03.11.2012, 00:00
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Ich Zahl den Quatsch und gut ist bin ja schließlich selber Schuld.
Hallo Gerd,

das kannst Du natürlich halten, wie Du willst. Ich würde bis zum 11.11.2012 warten. Dann weißt Du nämlich auch, ob Du zahlen musst. Mit einem meinem Hinweis entsprechenden Verhalten nimmst Du nur Deine Dir gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch.

Gruß Walter
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  #24  
Alt 03.11.2012, 00:48
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Frage: War da nichtmal was das der Bescheid bzw. Anhörungsbogen binnen 6 Wochen bei mir sein muss
Ich habe mal so einen Bescheid nach drei Monaten bekommen und habe Einspruch eingelegt.
Der Einspruch wurde abgelehnt,
Denn nicht das Zustelldatum zählt sondern das Absendedatum (Datum des Bescheids) und das war Wochen vordatiert.
Also keine Chance. Die können machen was sie wollen.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #25  
Alt 03.11.2012, 01:02
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GoldWing GoldWing ist offline
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3 Monate... Guckst Du hier:

http://www.ra-karlbrenner.de/verjaehrung31,33.htm
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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