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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 31.12.2018, 12:42
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
Naja, Motorboot fahren und hier was von Umweltschutz schwadronieren
Ja klar, ist hier vielleicht der falsche Thread, aber die den meisten bekannten
10 goldenen Regeln des Wassersportes sollten übertragen auch im täglichen
Leben gelten. Schwadronier gerne selbst weiter.

Gruß, Peter
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  #77  
Alt 31.12.2018, 12:44
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Steht auf der Plakette am Auto und ist bindend. Ich schau gleich mal ob ich ein Bild machen kann.
Ich habe deine Werte anhand deines Fahrzeugscheins gerade ermittelt.

F1 = 3240
Q1= 3000

Du hast also eine Zulässige Gesamtmasse von 6240 kg.
Das könnte bei deiner Kombination gerade so ausreichen.
Wenn es deine Zeit zulässt am besten einmal auf eine Waage fahren.
Das habe ich seit Österreich auch so gemacht. Dann fährst es sich ruhiger.
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  #78  
Alt 31.12.2018, 12:50
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Grundsätzlich muss entschieden werden ob es ein getrenntes (M1) oder selbsttragendes (N1) Fahrgestell am Geländewagen vorliegt. Die Klassifizierung zur GN oder GM Einteilung ist Bestandteil des vereinbarten Flottenverbrauchs. Ein X (N1) mit 3,5t reisst sozusagen 1er bis 7 mit runter. Daher vermeidet man neuerdings N1 mit serienmässig hoher Anhängerlast


IMHO
Diese Erschwerniss in der Zulassung, holt sich der Hersteller über bestimmte kostenpflichtige Fahrwerksoptionen und Einzelabnahmen wieder rein.

Dazu Quelle 70/156/EWG
. Geländefahrzeuge (Symbol G)

4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.


https://www.umwelt-online.de/recht/e...9/70_0156d.htm
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (31.12.2018 um 13:05 Uhr) Grund: quelle angehängt
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  #79  
Alt 31.12.2018, 12:52
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
Ich habe deine Werte anhand deines Fahrzeugscheins gerade ermittelt.

F1 = 3240
Q1= 3000

Du hast also eine Zulässige Gesamtmasse von 6240 kg.
Das könnte bei deiner Kombination gerade so ausreichen.
Wenn es deine Zeit zulässt am besten einmal auf eine Waage fahren.
Das habe ich seit Österreich auch so gemacht. Dann fährst es sich ruhiger.
Ok im Zusatz steht zu Q1 3500kg im Nachtrag ich denke das dieser Wert der gültige ist.
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  #80  
Alt 31.12.2018, 12:53
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Bei unseren Autos passt es, zulässiges Gesamtgewicht und Anhängelast zusammen ergeben das zulässige Zuggewicht, welches bindend ist auch wenn es nicht in den Papieren steht. Den Jeep habe ich grad nicht zur Hand, damit ist meine Frau unterwegs, da passt es aber auch.

Geändert von Giligan (02.01.2019 um 18:59 Uhr)
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  #81  
Alt 31.12.2018, 13:01
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ok im Zusatz steht zu Q1 3500kg im Nachtrag ich denke das dieser Wert der gültige ist.
Die 3,5 Tonnen darfst du nur ziehen wenn du keine Steigung über 8% fährst laut deiner Fahrzeugbescheinigung II. Also muss du am Elzer Berg aussteigen und schieben
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  #82  
Alt 31.12.2018, 13:10
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Das hat aber mit dem Zuggesamtgewicht nicht direkt was zu tun, und die A7 gilt als steilste deutsche Autobahn mit bis zu 8%
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Geändert von Stephan123 (31.12.2018 um 13:19 Uhr)
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Alt 31.12.2018, 13:25
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das hat aber mit dem Zuggesamtgewicht nicht direkt was zu tun
Leider doch. Hier differiert der Wert des zulässigen Gesamtgewicht deines Gespanns mit der PS Zahl deines Motors. Damit will der Gesetzgeber verhindern das man bei einer Steigung unter einer mindestens erreichbaren Höchstgeschwindigkeit fällt. Beispiel du kannst mit deinem Gespann maximal mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h den Elzer Berg erklimmen weil der Drehmoment deines Zugfahrzeugs unter der Belastung einfach nicht ausreicht. Hier ist einfach die Gefahr größer das der nachfließende Fehrkehr hinter dir in Auffahrunfälle verwickelt wird. Aber jede Kontrolle wird bei dir die 3,5 Tonnen zugrunde legen, es sei denn das man dich tatsächlich an einer Steigung etc. rauszieht. Davon habe ich bis jetzt allerdings noch nichts gehört.
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  #84  
Alt 31.12.2018, 13:35
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8% Steigung haben nicht mal die Kasseler Berge und die Brennerautobahn auch nicht.
Zum Elzer Berg hab ich nicht spezielles gefunden nur das deutsche Autobahnen unter 8% Gefälle sind.
Selbst der Fernpass ist mit Max 8% Steigung angegeben.
Bis jetzt haben die 230 Dieselpferde mit 550 Nm locker ausgereicht um mein Gespann zügig zu bewegen.
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  #85  
Alt 31.12.2018, 13:41
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
8% Steigung haben nicht mal die Kasseler Berge und die Brennerautobahn auch nicht.
Zum Elzer Berg hab ich nicht spezielles gefunden nur das deutsche Autobahnen unter 8% Gefälle sind.
Selbst der Fernpass ist mit Max 8% Steigung angegeben.
Bis jetzt haben die 230 Dieselpferde mit 550 Nm locker ausgereicht um mein Gespann zügig zu bewegen.
Ja, deshalb habe ich ja geschrieben das du dich auf die 3,5 Tonnen berufen kannst. Die Steigung des Elzer Berg kenn ich nicht und sollte nur ein Beispiel sein. Aber verrate mir mal, was deine gewogene Anhängelast den tatsächlich entspricht.?
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  #86  
Alt 31.12.2018, 13:52
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Zitat:
Zitat von zulangsam Beitrag anzeigen
Ist aber schon länger so. Dass du beim GLE genau schauen must welchen du nimmst. Ausser GLE-500 4matic u. AMG-430 4matic. Aber scheinbar hatte der das Luftfahrwerk schon Serie.

Mein GLE 350d ist von Mai 2016 ohne Luftfahrwerk und darf 3,5 to ziehen.


Beim neuen (W167), wenn ich das jetzt richtig verstanden habe , nur noch mit Offroad-Paket (und dieses fügt automatisch andere Räder und Airmatic hinzu) für dann 7.500€ Aufpreis, krass.

Habe auch schon diverse amerikanische Autos ins Visier genommen, z.B. den Grand Cherokee, zumal ich schon immer Lust auf einen 8-Zylinder hatte.

Auch ein grosser Pickup käme eventuell in Betracht.
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Gruß Thomas
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  #87  
Alt 31.12.2018, 13:55
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Mein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3650 KG, ziehen darf ich 3620 KG da nur 120 Kg Stützlast.
Gewogen hab ich 3610kg also passt das.
Ich wollte bei unserer ersten Griechenland Tour sicher sein das mir das Bergvolk keine Schwierigkeiten machen kann.
Da ich jetzt noch HiTec Krümmer verbaut habe dürfte es noch etwas besser passen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #88  
Alt 31.12.2018, 13:56
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
Die 3,5 Tonnen darfst du nur ziehen wenn du keine Steigung über 8% fährst laut deiner Fahrzeugbescheinigung II. Also muss du am Elzer Berg aussteigen und schieben
Man unterscheidet ja nich zwischen Steigung und Gefälle, allerdings ist das Gefälle die technische Sicherheitseingrenzung.
Es geht um Überanspruchungder Bremse im Gefällebetrieb...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #89  
Alt 31.12.2018, 14:15
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Beim neuen (W167), wenn ich das jetzt richtig verstanden habe , nur noch mit Offroad-Paket (und dieses fügt automatisch andere Räder und Airmatic hinzu) für dann 7.500€ Aufpreis, krass.
Ich denke, Airmatic für 2035€ reicht aus .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #90  
Alt 31.12.2018, 14:22
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Die letzten Posts bzgl. der Zuglasten etc waren für mich pers. äußerst interessant und haben mir ein wenig Licht ins "Dunkle“ gebracht .
Den Beteiligten für die Infos & Erklärungen: Danke
__________________
Gruß Peter .
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  #91  
Alt 31.12.2018, 14:26
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Man unterscheidet ja nich zwischen Steigung und Gefälle, allerdings ist das Gefälle die technische Sicherheitseingrenzung.
Es geht um Überanspruchungder Bremse im Gefällebetrieb...
Jörg das ist schon klar, aber das Zugfahrzeug übernimmt ja nur die Last um die Auflaufbremse auszulösen und das dürfte kein großer Unterschied zwischen 3000 oder 3500kg sein.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #92  
Alt 31.12.2018, 15:16
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Zitat:
Zitat von F95 Beitrag anzeigen
stimmt deshalb sind die Werte bei meinem Touareg gewürfelt. Du scheinst ja aber so ein richtiges Insiderwissen zu haben, oder gehörst du eher zu der Gattung des SUV Hasser. Und natürlich ist der Touareg nur so hoch gebaut damit meine Frau bei Feinkost Schäfer besser Ihre Reiterstiefel präsentieren kann.

Insiderwissen ? Nö, eher Jahrzehnte lange Erfahrung....und meinentwegen kann jeder machen was er will, solange er mich in Ruhe lässt...ich fahre übrigends einen aktuellen Ford Ranger 3,2tdci, der hat am Anfang mit meinem Bötchen dran auch ein wenig gewippt, Erhöhung der Stützlast auf 200kg brachte schon Abhilfe
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Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #93  
Alt 31.12.2018, 15:18
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Stimmt schon aber der Auslösvorgang der Auflaufeinrichtung ist dynamisch. Je größer die Schubkraft auf die ALE desto grösser die Bremsleistung des Anhängers.
Bei leichtem Gefällebremsen löst die Anhängerbremse also noch keine gleichwertige Verzögerung aus und die Betriebsbremse des Zugfahrzeugs wir mitbelastet. Das ist i. d. R auch der Grund des schnellen Verschleiß an den Bremsen des Zugfahrzeugs.
Man baut mit den 8% (12%) sozusagen eine Sicherheitsreserve zum Fading ein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (31.12.2018 um 15:23 Uhr)
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Alt 31.12.2018, 15:21
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Ich denke, Airmatic für 2035€ reicht aus .
Hallo Chris,

das ist mir noch nicht so richtig klar . Habe die Info vom ADAC.

Kenne einen Mercedes Neuwagen Verkäufer und werde den fragen. Allerdings ist heute nicht der richtige Zeitpunkt dazu.


Wünsche allen eine guten Rutsch ins neue Jahr 2019
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Gruß Thomas
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  #95  
Alt 31.12.2018, 15:41
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Standard Neuerdings dürfen die SUV´s ohne Luftfederung keine 3.500kg mehr ziehen.

Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Hallo Chris,

das ist mir noch nicht so richtig klar . Habe die Info vom ADAC.

Kenne einen Mercedes Neuwagen Verkäufer und werde den fragen. Allerdings ist heute nicht der richtige Zeitpunkt dazu.


Wünsche allen eine guten Rutsch ins neue Jahr 2019

Stand W167:
Airmatic hat momentan keine Zwangskombination, kann man einfach so verbauen. Das gilt ab GLE350 auch für Autos mit eActive body control („dem Tanzfahrwerk“), da dort die Airmatic Voraussetzung ist.

Bei Bestellungen unbedingt auf den Code 557 (erhöhte Anhängelast) achten...
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  #96  
Alt 31.12.2018, 15:44
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Zitat von QuickNick Beitrag anzeigen
Stand W167:
Airmatic hat momentan keine Zwangskombination, kann man einfach so verbauen. Das gilt ab GLE350 auch für Autos mit eActive body control („dem Tanzfahrwerk“), da dort die Airmatic Voraussetzung ist.

Bei Bestellungen unbedingt auf den Code 557 (erhöhte Anhängelast) achten...


Airmatic nicht aber das Off-Road Paket!

Die Frage ist, ... bekomme ich die Auflastung ohne das Paket?


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Gruß Thomas
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  #97  
Alt 31.12.2018, 15:47
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Airmatic nicht aber das Off-Road Paket!

Die Frage ist, ... bekomme ich die Auflastung ohne das Paket?


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Ja, die Airmatic gibt es ohne Offrad-Technik Paket und umgekehrt genauso. Wenn Du das Offroad-Paket nimmst, müssen aber mindestens 20 Zoll drauf. Frag nicht warum. [emoji849]
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  #98  
Alt 31.12.2018, 15:50
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Zitat:
Zitat von peter123 Beitrag anzeigen
Ganz einfach, Umweltschutz wird in Zukunft vor Bequemlichkeit und sonstiger vermeintlicher Vorteile gehen. Man muß kein Auto fahren daß 2,5 to wiegt.

Gruß,

Peter
Dann schaff mal als erstes dein Boot ab, der Umwelt zu liebe
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  #99  
Alt 31.12.2018, 16:57
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Mein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3650 KG, ziehen darf ich 3620 KG da nur 120 Kg Stützlast.
Gewogen hab ich 3610kg also passt das.
Ich wollte bei unserer ersten Griechenland Tour sicher sein das mir das Bergvolk keine Schwierigkeiten machen kann.
Da ich jetzt noch HiTec Krümmer verbaut habe dürfte es noch etwas besser passen.
Bist Du Dir da sicher, das bei 3,5to noch die Stützlast aufgerechnet werden darf???
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  #100  
Alt 31.12.2018, 16:59
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Der § 42 Absatz 1 der StVZO gibt alle wichtigen Regeln für die Anhängelast vor. Demnach gilt für die zulässige Anhängelast von normalen Personenkraftwagen Folgendes:

Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.

  • Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein.
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