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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#27
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Ich bin mir sehr sicher, dass Fronmobil-Klaus sehr genau Bescheid weiß.
So viele Törn-Meilen wie er, binnen wie buten, kriegen nicht viele hier zusammen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#28
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...und der Rest? In den Keller zum lachen......
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#29
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Zitat:
du hast das fachlich 100% richtig analysiert. Note 1. Klaus, der vorallem über die (Sinnlos-) Diskussion hier amüsiert ist
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#30
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(Sinnlos-) Diskussion über deinen (Sinnlos-) Beitrag, der eigentlich ein Witz werden sollte....
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#31
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Klar, viele Törn-Meilen sind natürlich das ultmative Kriterium, wenn es um Führerscheinfragen geht. Sehe ich auch so.
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#32
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Oder vielleicht doch nicht ? Vielleicht hast Du ja nen Smiley vergessen... Oder - spassbefreit, wie Du hier wirkst - den bewusst weggelassen ... Fragen über Fragen.
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Viele Grüße Michael |
#33
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Komm Michael, lass es sein.
tritonnavi legt sich bestimmt gleich wieder hin oder geht in seinen Keller. Klaus, der viel Spaß mit mehr als 15 PS hat
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#34
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Zitat:
Spaßbefreit bin ich eigentlich nicht. Den Beitrag, den @Fronmobil abgeliefert hat, fand ich aber beim besten Willen nicht spaßig, sondern nur sinnlos und deswegen habe ich das zum Ausdruck gebracht. Kann man doch in Foren mal machen oder? |
#35
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§ 5 Abs. 1 Nr. 1+2 SpFV:
"... sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens ..." "Leider" gibt es für die SpFV keine Verwaltungsvorschrift, die eine genauere Definition der verschiedenen Begrifflichkeiten vorgibt. Wortakrobaten mit der genannten Doppelmotorisierung könnten ja mal versuchen, im Falle einer Geldbuße nach BVKatBin-See wegen "Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis" gegen den Bescheid vorzugehen. Ich denke jedoch, dass der Versuch sich auf "eine", also "je" Antriebsmaschine zu beziehen, scheitern wird - das maßgebliche Merkmal dieser Vorschrift dürfte bei der "größtmöglichen" Nutzleistung liegen, und dafür wird m.M.n. addiert. Interessant bzw. differenzierter ist aber die Vorgehensweise gegen den Sportbootvermieter, dort wird nämlich im BVKatBin-See (TbNr 36.412000) von "... dessen größte ... Leistung an der Schraubenwelle ..." gesprochen. |
#36
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Zitat:
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#37
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Dann werfe ich hierzu mal das Folgende ein:
Die SpFV regelt das in "§ 5 Besondere Regelungen". Und der bginnt so: (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt, 2.auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt, 3.Personen beim Führen eines Segelsurfbretts, 4. ........ Formal logisch bedeutet das für mich, wenn das Boot mit einem solchen Motor ausgerüstet ist, sind weitere Motoren und deren Leistung nicht relevant. Ein 15 PS Motor und z.B. 3 weitere mit 200 PS wären nach meinem logischem Verständnis des Wortlautes der Vorschrift legal ohne SBF zu fahren. So ist das ganz sicher nicht gemeint, aber ich interpretiere die Aussage mal so.? Frank MV |
#38
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Ausgerüstet = eingebaut....
wieviel in Betrieb sind ist irelevant... also ein Beispiel 220PS Innenborder und 15 PS Außenborder ausgerüstet mit 235 PS daher führerscheinpflichtig...auch wenn nur mit dem 15er gefahren wird den ausgerüstet ist es ja zusätzlich mit dem 220PS Motor auch wenn dieser nicht in Betrieb ist... die größte nutzbare Leistung ist wenn beide Motoren zusammenlaufen = die Summe aller Leisutngen... |
#39
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Ein Boot mit 15 PS Motor und 220 PS Motor ist mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt (nämlich dem 15 PS Motor) und bedarf deshalb keiner Fahrerlaubnis nach § 5 der SpFV.
Was ist daran falsch? Frank MV |
#40
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wenn du 6Fender an Bord hast ... und 2 nutz und 4 unterdeck sind sie trotzdem da.. du bist mit 6 Fendern ausgerüstet... so ist auch dein Boot mit 220Ps ausgerüstet (zusätzlich zu den 15) und somit Führerscheinpflichtig auch wenn du nur mit den 15PS unterwegs bist...
in der Regelungs steht nichts davon das du diese nutzt... sondern die Max nutzbare leistung... diese ist die Summe der Einzelleistungen.. |
#41
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Zitat:
Ein gewarntes Mensch, zählt als 2 .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#42
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Ich denke auch, das wenn die beide Motoren als 1 funktionieren:
= Permanent gekuppelt (ruder, motor) = Unterschiedliche Drehrichtung die beide zusammen als 1 Machine von 19 Ps gesehen werden.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#43
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Zitat:
Volle Zustimmung Aber beschissen Formuliert ist die SpFV an dieser Stelle doch. Das hätte man auch eindeutiger formulieren können, so dass nicht ständig daran rumdiskutiert wird das ist eben nicht 100% eindeutig geschrieben. Da steht mit "mit einer Antriebsmaschine". Es wäre ein einfaches es so zu formulieren, das da keiner versuchen kann was rein zu interpretieren. Lassen wir mal die Zweitmaschine mit 220 PS weg. Zwei AB's mit je 10 PS - beide hängen hinten dran und nur einer läuft oder nur einer hängt hinten dran und der andere liegt in der Bilge. Und schon kann man darüber diskutieren.
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Liebe Grüße Mattze |
#44
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Beamtendeutsch... sau doof manchmal...
Die antriebsmaschine sind die summe aller Antriebe ... Sonst müsste stehen "je/pro Antrieb... " oder so ähnlich |
#45
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Hi!
Bei allem Verständnis für schlecht formulierte Gesetze ist bereits der Wortlaut der SportbootführerscheinVO eindeutig. Die Regel ist die, dass für Sportboote mit Antriebsmachine ein Führerschein benötigt wird. Zu dieser Regel gibt es eine Ausnahme. Diese greift, wenn das Sportboot ...ich ergänze: nur .... eine Antriebsmaschine mit 15 PS maximaler Nutzleistung hat. Bereits 2 x 2,3 PS ist danach nach dem eindeutigen Wortlaut der FührerscheinVO führerscheinpflichtig. Die Verordnung spricht von e i n e r Antriebsmaschine. So; jetzt habe ich es den Hobbyjuristen aber gegeben. Dass bei 2x2,3 PS kein Polizist was sagen wird, steht auf einem anderen Blatt.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#46
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Einfach mal im Kopf die Wörter "eine Antriebsmaschie" ersetzen durch das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gemeinte " Maschinenanlage", und schon ist alles klar.
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Gruß Ewald |
#47
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Und da sage mal noch einer, darüber kann man keine Diskussion führen.
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022) Lady on Tour Bin hier zu finden, wenn ich dort bin : Inoffizielle Boote-Forum Map; Reise 2023: Niederlande |
#48
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Ich habe gelernt: Motor bis 15 PS ist Führerschein frei. Deutschland.
Wenn die Rheinanreiner eine andere Regelung haben, liegt das an deren Fahrkünsten. In Kroatien gilt die Regel: Wenn Motor am Boot brauchst Du einen Schein. Egal welche Leistung. In D-Land ist auch nur von einem Motor die Rede und nicht von bis zu 5 Drei- PSler. |
#49
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Geflügeltes Wort unter Juristen: Zwei Juristen, drei Meinungen
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#50
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