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  #26  
Alt 23.08.2017, 18:17
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Mal ne ganz dumme Frage. Wie siehts den aus wenn man das Boot allein vor Anker liegen lässt? Wenn ich an Land bin und das Boot ankert muss ich dann auch nüchtern sein ?

Gruß
Chris
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  #27  
Alt 23.08.2017, 18:27
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Mal ne ganz dumme Frage. Wie siehts den aus wenn man das Boot allein vor Anker liegen lässt? Wenn ich an Land bin und das Boot ankert muss ich dann auch nüchtern sein ?

Gruß
Chris
Nö.
Liegen doch 1000e irgendwo vor Anker bzw. an Bojen und niemand an Bord.
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Es grüßt GINA ,
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  #28  
Alt 23.08.2017, 18:28
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Mal ne ganz dumme Frage. Wie siehts den aus wenn man das Boot allein vor Anker liegen lässt? Wenn ich an Land bin und das Boot ankert muss ich dann auch nüchtern sein ?

Gruß
Chris
Ich behaupte mal du darfst dein Boot nicht verlassen beim Ankern

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  #29  
Alt 23.08.2017, 18:44
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Ich behaupte mal du darfst dein Boot nicht verlassen beim Ankern

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In Weser und Elbe liegen Fischerboote unbemannt/fraut vor Anker.
Fahrzeuge über 12 m brauchen Ankerwache im Bereich der SeeSchStrO.
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Geändert von hermann.l (23.08.2017 um 18:58 Uhr)
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  #30  
Alt 23.08.2017, 20:04
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Also schnell über Bord springen wenn sich die Wapo sich nährt Da wird dann keiner mehr ernsthaft behaupten können man sei gerade der Schiffsführer

Gruß
Chris
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  #31  
Alt 23.08.2017, 20:59
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Menno, die Gesetzgeber können uns mit ihrer Bürokratie wirklich noch den letzten Spaß verderben

wie siehts eigentlich mit Cannabis konsum aus, wurde dahingehend schon mal wer kontrolliert
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  #32  
Alt 23.08.2017, 21:54
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Zitat:
Zitat von Nugmen Beitrag anzeigen

wie siehts eigentlich mit Cannabis konsum aus, wurde dahingehend schon mal wer kontrolliert
Rauschgift an Bord? Da wird sofort das Boot beschlagnamt!

Gruß Hubert via Tapatalk
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #33  
Alt 23.08.2017, 21:59
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Rauschgift an Bord? Da wird sofort das Boot beschlagnamt!

Gruß Hubert via Tapatalk


rund um Mallorca jedenfalls nicht, ausserdem ist das doch kein Rauschgift
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  #34  
Alt 23.08.2017, 22:03
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Die hier aufgeführten Beispiele finde ich völlig korrekt. Nichts gegen ein Bier oder ein Glas Wein, aber wer völlig besoffen ein Boot Steuer gehört aus dem Verkehr gezogen, genauso wie auf der Straße. Man sollte sich nur mal vorstellen was so was bedeutet wenn dann was passiert. Nur weil jemand meint das ist ja nicht so schlimm könnte völlig unbeteiligte Personen geschädigt oder getötet werden.
Ich habe bei so was Null Toleranz und wenn ich auf der Straße oder auf dem Wasser mitbekomme das jemand nicht mehr Herr seiner Sinne ist rufe ich gnadenlos die Polizei.

Gruß Achim

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Achso...paranoid brauchen wir deswegen nicht zu werden

Wie die WSA Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:
  1. Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.
  2. Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war.
  3. Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän.
  4. Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt.
  5. Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten.
  6. Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte.
  7. Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war.
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  #35  
Alt 23.08.2017, 22:06
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Ich behaupte mal du darfst dein Boot nicht verlassen beim Ankern ...
Dann darf ja der arme Skipper beim Ankern nicht mal schwimmen gehen

Ankern ist nur eine Art des Stillliegens § 1.01, Punkte 25. bzw. 23.

Im 7.08 Wache und Aufsicht heißt es unter 2.
... Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt.

Entweder muss jetzt ein ankerndes Sportboot beaufsichtigt werden, also auch die ganze Nacht über eine Person an Bord wach bleiben oder
die Aufsicht ist (wegen der örtlichen Verhältnisse) nicht erforderlich, dann darf aber auch der Skipper mehr als 0,5 Promille haben.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 23.08.2017, 22:10
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
Die hier aufgeführten Beispiele finde ich völlig korrekt. ...
Stimmt, aber alle diese Beispiele haben nullkommamix mit einem außerhalb der Fahrrinne in Ufernähe ankerndem Boot zu tun und darum ging es: Vor Anker nicht mehr als 0,5 - ja oder nein?

Gruß Lutz
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  #37  
Alt 24.08.2017, 06:15
billi billi ist offline
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Da gibt es entscheidende unterschiede zwischen Binnen und See

Binnen wenn das Boot still liegt darf man was trinken. (Frage dazu aus dem Prüfungskatalog: Frage 3: "Wann ist ein Boot in Fahrt")
See nicht unbedingt

Binnen gilt ein Boot vor Anker als "nicht in Fahrt" (Der Ankerplatz ist natürlich so zu wählen das er niemanden hindert). Somit liegt es Still und somit kein Problem wenn man was trinkt.
In Seeschifffahrtstrassen muss man sein Fahrzeug jederzeit bewegen können wenn dies die Situation fordert.
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  #38  
Alt 24.08.2017, 07:59
HansH HansH ist offline
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Hallo,
die gesamte Diskussion zeigt doch, wie sehr sich die gesamte Gemeinde diese Form von festen Regeln wünscht. Jeder wird sofort zum Anwalt und findet tausend (dumme ) Ausweichmöglichkeiten. Das ist genau der Nährboden, der sehr sehr genaue Regeln verlangt. Leider gibts dann auch noch völlig dümmliche Verallgemeinerungen ( ...die besoffenen Angler ) und völlig arrogante Entgleisungen ( ...die mit ihren 2,5 PS...). Traurig und unwürdig!
Wie ist denn die Realität? Wann kontrolliert die Wasserschutzpolizei eigentlich nach Alkohol? Jagd sie wirklich unschuldige und sich normal verhaltende Skipper? Oder läßt sie vielmehr die Verursacher von Unfällen pusten, Raser, Rempler oder Vollpfosten, die die gesamte Gegend mit offenen Auspuffanlagen belästigen und dann im Falle, dass sie gestoppt werden, Muttern an Bord noch mal ihre Männlichkeit beweisen müssen und allem und jedem widersprechen, was die Wasserschutzpolizei dort pflichtgemäß zu regeln hat?
Gerade die wenigen wirklichen Verurteilungen zeigen doch wo das Ziel liegt. Mir drängt sich bei soviel Entrüstung einfach der Verdacht auf, dass der eine oder andere doch ein Problem hat. Allerdings zeigen die Reaktionen hier auch wieder genau, wo das Problem mit dem Alkoholgenuß liegt: Sofortiger Schulterschluß, völlig unangebrachte Kumpanei und Verharmlosung. Mancher Kumpel könnte noch leben, wenn andere den Arsch in der Hose gehabt hätten, ihm den Schlüssel abzunehmen.
__________________
Grüße
HansH
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  #39  
Alt 24.08.2017, 10:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da gibt es entscheidende unterschiede zwischen Binnen und See

Binnen wenn das Boot still liegt darf man was trinken. (Frage dazu aus dem Prüfungskatalog: Frage 3: "Wann ist ein Boot in Fahrt")
See nicht unbedingt

Binnen gilt ein Boot vor Anker als "nicht in Fahrt" (Der Ankerplatz ist natürlich so zu wählen das er niemanden hindert). Somit liegt es Still und somit kein Problem wenn man was trinkt.
In Seeschifffahrtstrassen muss man sein Fahrzeug jederzeit bewegen können wenn dies die Situation fordert.
Das ja das Problem, die zitierten Gesetzes Passagen sind ja aus der BINNEN Ordnung, also gelten sie eigentlich auch Binnen und zwar eigentlich für alle. Dieses ganze Binnen Recht gehört imho mal gehörig entstaubt und auf die Sportschifffahrt angepasst

Grüße vom Tomber
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  #40  
Alt 24.08.2017, 10:55
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Das ja das Problem, die zitierten Gesetzes Passagen sind ja aus der BINNEN Ordnung, also gelten sie eigentlich auch Binnen und zwar eigentlich für alle. Dieses ganze Binnen Recht gehört imho mal gehörig entstaubt und auf die Sportschifffahrt angepasst

Grüße vom Tomber
ist ja nichts dagegen einzuwenden....
Während der Fahrt gelten die 0,5 aber vor Anker halt nicht Binnen da das Boot dann anders als auf See dann nicht in Fahrt ist.
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  #41  
Alt 24.08.2017, 11:17
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Es liegt dann aber still und somit gilt wohl folgendes https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....08/index.html

Und das würde wieder heißen, nicht über 0.5 für den Kapitän.. Auch nicht beim Ankern

Grüße vom Tomber
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  #42  
Alt 24.08.2017, 11:28
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Es liegt dann aber still und somit gilt wohl folgendes https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....08/index.html

Und das würde wieder heißen, nicht über 0.5 für den Kapitän.. Auch nicht beim Ankern

Grüße vom Tomber
genau und da steht:
Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt.

Wenn ich also dort Ankere wo ich sicher keinen Störe (Althrhein wo die Berufsschifffahrt verboten ist z.B.) Ankere kann ich stilliegen ohne Gefahr...
Habe ich aber oben bereits angedeutet. Die Ankerposition muss halt sicher gewählt werden.

Ansonsten müsste auch im Hafen (ist ja auch stilliegen) eine Person schnell eingreifen können....
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  #43  
Alt 24.08.2017, 11:36
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist ja nichts dagegen einzuwenden....
Während der Fahrt gelten die 0,5 aber vor Anker halt nicht Binnen da das Boot dann anders als auf See dann nicht in Fahrt ist.
Seit wann ist auf See ein ankerndes Fahrzeug in Fahrt

Nach §2 der SeeSchStr gelten u.a. die Begriffsbestimmngen der Regel 3 der KVR und da heißt es unter i.:
Der Ausdruck "in Fahrt" bedeutet, dass ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.

Also auch af See, vor Anker liegen = nicht in Fahrt

Gru Lutz
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  #44  
Alt 24.08.2017, 11:45
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Seit wann ist auf See ein ankerndes Fahrzeug in Fahrt

Nach §2 der SeeSchStr gelten u.a. die Begriffsbestimmngen der Regel 3 der KVR und da heißt es unter i.:
Der Ausdruck "in Fahrt" bedeutet, dass ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.

Also auch af See, vor Anker liegen = nicht in Fahrt

Gru Lutz
Da ich keinen See-Führerschein habe, habe ich aus meiner Erinnerung geschrieben.

ist ja nicht das erste mal das wir das Thema hier durchkauen.
Aber meines Wissens muss auf See ein vor Anker liegendes Schiff meines Wissens ja immer den Ankerplatz wechseln können.

Binnen ist dies ja nicht unbedingt der Fall.
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  #45  
Alt 24.08.2017, 12:07
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Genau diese Passage ist Ja das Problem "wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist"

Das ist so wachsweich das jeder der will, dir da einen Strick draus drehen kann. Wer legt das denn fest? Die WSP? Ich? Der liebe Gott?

Deswegen meine Empfehlung.. Muss überarbeitet werden..

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  #46  
Alt 24.08.2017, 12:11
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Genau diese Passage ist Ja das Problem wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist

Das ist so wachsweich das jeder der will, dir da einen Strick draus drehen kann. Wer legt das denn fest? Die WSP? Ich? Der liebe Gott?

Deswegen meine Empfehlung.. Muss überarbeitet werden..

Grüße vom Tomber
Einfach beim Ankern den gesunden Menschenverstand einschalten. Dann muss auch nichts überarbeitet werden. Die Vorschriften sind mit Absicht sehr allgemein gehalten sonnst müsste man für alles verschiedenen Fahrzeug die Ausnahmen regeln.


in einem Gewässer das auch von der Beruffsschifffahrt genutzt wird (Wie unser Hafen) eher am Ufer entlang Ankern.
Wer in der Mitte ankert kann nachts schon mal geweckt werden.

In für Beruffsschifffahrt gesperrten Ecken ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass man den Anker lichten muss als an einen freien Flussabschnitt.
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  #47  
Alt 24.08.2017, 12:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da ich keinen See-Führerschein habe, habe ich aus meiner Erinnerung geschrieben. ...
Man darf auch ohne See-Führerschein die SeeSchStr und die KVR lesen

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Aber meines Wissens muss auf See ein vor Anker liegendes Schiff meines Wissens ja immer den Ankerplatz wechseln können. ...
§32 Ankern
Mit Ausnahme der Reeden darf im Fahrwasser nicht geankert werden.
Wird auf Reede oder in der Nähe des Fahrwassers geankert, muss ständig Ankerwache gegangen werden - Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge von weniger als 12m Länge auf ausgewiesenen Wasserflächen.

Wer abseits, also nicht in der Nähe, des Fahrwassers Ankert liegt still und muss keine Ankerwache gehen.

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 24.08.2017, 12:13
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Man darf auch ohne See-Führerschein die SeeSchStr und die KVR lesen
muss ich mich mal schlau machen


Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen


§32 Ankern
Mit Ausnahme der Reeden darf im Fahrwasser nicht geankert werden.
Wird auf Reede oder in der Nähe des Fahrwassers geankert, muss ständig Ankerwache gegangen werden - Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge von weniger als 12m Länge auf ausgewiesenen Wasserflächen.

Wer abseits, also nicht in der Nähe, des Fahrwassers Ankert liegt still und muss keine Ankerwache gehen.

Gruß Lutz
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  #49  
Alt 24.08.2017, 12:59
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Man erkennt an diesem Threat wirklich warum wir für alles Gesetze haben

Jeder muss doch wissen wo seine Grenzen liegen, wie viel er verträgt und was er sich körperlich und geistig zumuten kann .......

Ich kann z.b mit 0,5 Promille meine Segelyacht sicher noch sicher steuern, meine freundin z.b kann da kaum noch stehen
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  #50  
Alt 24.08.2017, 13:10
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MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Nugmen Beitrag anzeigen
Man erkennt an diesem Threat wirklich warum wir für alles Gesetze haben

Jeder muss doch wissen wo seine Grenzen liegen, wie viel er verträgt und was er sich körperlich und geistig zumuten kann .......

Ich kann z.b mit 0,5 Promille meine Segelyacht sicher noch sicher steuern, meine freundin z.b kann da kaum noch stehen
Ich kann auch mit 2,5 Promile im Turm noch sicher jedes Fahrzeug egal welcher Gattung bewegen......auch Raketen und Flugzeugträger....so fühl ich mich dann zumindest
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Martin
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