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  #1  
Alt 04.01.2014, 14:27
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist gerade online
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Standard Neue Bußgeldliste in NL

Hi,
hier die neue Bußgeldliste von 2014.
Gruß Udo


http://www.angeln-in-den-niederlande...htm#Boetekaart

http://www.angeln-in-den-niederlande...water_2014.pdf
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  #2  
Alt 04.01.2014, 17:51
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Moin,

euch ein frohes neues Jahr.
Da freut man sich auf die kommende Saison!
Andererseits, wenn man sich ein bisschen an die Regeln hält gehts doch eigentlich..
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  #3  
Alt 04.01.2014, 19:00
atlas atlas ist offline
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Moin moin, man sollte diese Liste an jeder Theke in den Yachthäfen auslegen.
Dann die Kommentare der schlauen Skipper anhören. Viel Unwissen kann nur mit
einer satten Geldstrafe erklärt werden. Dann kann man sagen: Geht doch.
Das Wasser verzeiht keine Fehler.
Allzeit "Gute Fahrt"
Rolf aus Duisburg
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  #4  
Alt 06.01.2014, 10:12
Benutzerbild von santhos
santhos santhos ist offline
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wenn ich so manche fahren sehe, ist das eigentlich noch viel zu billig.
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Grüße
Michael

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  #5  
Alt 06.01.2014, 10:17
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Moin,

diese "Preiskategorie" wäre im deutschen Strassenverkehr allemal angebracht! Aber da hat man wohl Angst zuviel Wählerstimmen zu verlieren!
Die Niederländer machen das schon richtig!
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  #6  
Alt 06.01.2014, 16:02
forza.5 forza.5 ist offline
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Hi
Mal eine Zwischenfrage, wir kamen neulich auf das Thema Fahrer und Führerschein in NL. Darf man wie hierzulande ohne Sbf ein Boot fahren wenn einer an Bord den oder die Scheine hat?
Laut ADAC ja. Denen glaube ich aber nicht alles
__________________
Grüßle Marco
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  #7  
Alt 06.01.2014, 16:35
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von forza.5 Beitrag anzeigen
Hi
Mal eine Zwischenfrage, wir kamen neulich auf das Thema Fahrer und Führerschein in NL. Darf man wie hierzulande ohne Sbf ein Boot fahren wenn einer an Bord den oder die Scheine hat?
Laut ADAC ja. Denen glaube ich aber nicht alles
Als Rudergänger und insofern der der den notwendigen Schein hat in der Lage ist das Boot zu führen (also z.b. nicht betrunken ist) darf man.
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  #8  
Alt 06.01.2014, 16:43
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist gerade online
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Hi,
da wird sehr viel Halbwissen verbreitet
Aber das hier sollte dir weiterhelfen.
Gruß Udo

http://www.tes-freunde.de/downloads/...ehrer_2012.pdf

Mindestalter
Die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes muß mindestens
18 Jahre alt sein. Für alle anderen Fahrzeuge muß man mindestens
16 Jahre alt sein.
Ausnahme:

Bei offenen Motorbooten, die kürzer sind als 7 Meter und eine Höchst
-
geschwindigkeit von 13 km pro Stunde nicht überschreiten muß man
mindestens 12 Jahre alt sein.

Segelboote, die kürzer sind als 7 Meter, und Ruderboote erfordern kein Mindestalter
__________________
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Geändert von Leukermeerbewohner (06.01.2014 um 17:11 Uhr)
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  #9  
Alt 06.01.2014, 17:56
atlas atlas ist offline
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Moin moin, also auch in Holland ist nicht alles ohne Gesetze!
Der verantwortliche Schiffsführer muss sich vorher "Erkundigen".
Über die Unwissenheit kann man nur den Kopf schütteln!
Erst informieren und dann Schiffchen fahren.
Allzeit "Gute Fahrt"
Rolf aus Duisburg
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  #10  
Alt 07.01.2014, 01:07
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von forza.5 Beitrag anzeigen
Hi
Mal eine Zwischenfrage, wir kamen neulich auf das Thema Fahrer und Führerschein in NL. Darf man wie hierzulande ohne Sbf ein Boot fahren wenn einer an Bord den oder die Scheine hat?
Laut ADAC ja. Denen glaube ich aber nicht alles
ja darf er, er fungiert dann als Rudergänger
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Bertrand Russell
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  #11  
Alt 07.01.2014, 06:28
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ja darf er, er fungiert dann als Rudergänger
Das ist ja interessant. Stehtbdas auch irgendwo offizell?
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  #12  
Alt 07.01.2014, 09:12
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von devil91 Beitrag anzeigen
Das ist ja interessant. Stehtbdas auch irgendwo offizell?
Moin,

such mal hier:
Binnenvaartpolitiereglement
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  #13  
Alt 07.01.2014, 09:37
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santhos santhos ist offline
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ich habe mal gelernt, das für Deutsche im Ausland auch deutsches Recht zur Anwendung kommt. z.B. In Italien besteht Führerscheinpflicht erst ab 30PS wenn ein Deutscher dort fährt muss er ab 5PS ( alte Regelung ) bzw. ab 15 PS einen Führerschein haben. Gilt das nicht auch für Schiffsführer ( der mit dem Schein ) und Rudergänger ( der ohne Schein )
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Grüße
Michael

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  #14  
Alt 07.01.2014, 09:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
ich habe mal gelernt, das für Deutsche im Ausland auch deutsches Recht zur Anwendung kommt. z.B. In Italien besteht Führerscheinpflicht erst ab 30PS wenn ein Deutscher dort fährt muss er ab 5PS ( alte Regelung ) bzw. ab 15 PS einen Führerschein haben. Gilt das nicht auch für Schiffsführer ( der mit dem Schein ) und Rudergänger ( der ohne Schein )
das ist nicht überall so.

In Kroatien besteht ab 1 PS Führerscheinpflich und da brauch auch der deutsche sofort einen Führerschein obwohl er sich in Deutschland noch Führerscheinfrei bewegt.

Dort wo die Regelungen Lascher sind wie in Deutschland gelten erst mal die Nationalen Regelungen des Landes wo man sich befindet.

Erst im Versicherungsfall wird es interresannt.

In Italien kannst du auch als Deutscher mit 30PS Führerscheinfrei fahren.
Wenn was passiert hast du probleme
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  #15  
Alt 08.01.2014, 01:24
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
. z.B. In Italien besteht Führerscheinpflicht erst ab 30PS
das gilt nur für Boot mit Italienischer Zulassung z.B. Mietboote, die darf ein Deutscher auch ohne Führerschein führen
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Alt 08.01.2014, 08:23
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Nur ne Frage:
Gibt es so einen "Bußgeldkatalog Wassersport" auch für Deutschland?
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  #17  
Alt 08.01.2014, 08:28
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Nur ne Frage:
Gibt es so einen "Bußgeldkatalog Wassersport" auch für Deutschland?

jupp aber Strafen sind teilweise von Bundesland zu Bundesland und von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich.

Am Neckar z.B. gibts die Faustfomel pro Km/h überschreitung 25€

hier wurde irgendwo mal der Bussgeldkatalog der Müritz eingestellt Suchfunktion könnte helfen
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  #18  
Alt 08.01.2014, 08:41
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Danke Volker für die schnelle Antwort.
Hab auch gerade mal gegoogelt:
http://www.wassersport.beermann-web..../bussgeld.html
Keine offizielle Quelle, aber die Übersicht zeigt nicht nur die Verwarnung-/Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße.

Und noch was habe ich gefunden:
http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf
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Geändert von Fronmobil (08.01.2014 um 08:50 Uhr)
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  #19  
Alt 08.01.2014, 12:13
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Nur ne Frage:
Gibt es so einen "Bußgeldkatalog Wassersport" auch für Deutschland?
Auf den bayerischen Seen ist er gaaanz kurz:

Jeder Verstoß kann mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden, je nach Einschätzung des uniformierten Beamten.
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Beste Grüße

John
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Alt 14.01.2014, 11:14
achim1 achim1 ist offline
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Hallo Rolf,

in einigen Häfen liegt das aus oder es gibt entsprechende Aushänge. Gesehen habe ich das z.B. in der Randmeeren in de Eemhof und auch anderen Häfen in der Gegend.

Gruß Achim

Zitat:
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