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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 21.01.2010, 19:53
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Jörg Jörg ist offline
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Und sei bitte so gut und verlasse dich nicht auf die Katalogangaben bei deinem Bootsgewicht und fahr auf die nächste Waage
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Gruß Jörg
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  #27  
Alt 21.01.2010, 19:58
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Manchmal stehen einem bei den Diskussionen die Haare zu Berge.

Ich habe mir neulich diesen Kuga angschaut - Kleinwagen, da passte ich nicht einmal vernünftig hinter das Lenkrad, nichts für kräftige Jungs. Da käme ich doch nie auf die Idee, da 2.500 kg dranhängen zu wollen.

Selbst wenn die Ford-Jungs diese Anhängelast freigeben würden, würden wahrscheinlich alle Fahrwerks- und Antriebselemente nach 1.000 kg abkacken.

Vielleicht hat ja so ein massiver Rahmen und fette Komponenten an so einem richtigen Geländewagen doch einen Sinn?

Übrigens: Für den Tiguan gibt es ein spezielles Anhängerpaket mit 2,5 to. Selbst den X-Trail gab es damals - meines Wissens - bis 2,5 to.
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Gruß
Stefan
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  #28  
Alt 21.01.2010, 23:05
Volker1958 Volker1958 ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
DAS KAM EBEN VON Freibeuter Jörg!
Denke das könnte in diesem Thread informativ sein.
DANKE
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Übrigens
Es gibt bei deiner AZV (AHK) Geschichte die Komponente des Fahrgestells.
"Selbsttragende" Karosserien sind auf 2,2t beschränkt, während "nicht selbsttragende" bis 3,5t dürfen.

Moderne Crossovers und SUV sind teils karosserietechnisch, bloß aufgepumpte "selbsttragende" Limosinen.
Falls ein Gutachten geschrieben wird, kommen da auch von der Torrosionssteifigkeit der DWert Punkte max. + ein paar kg raus.
Neee, nun wirklich nicht! Zum Beispiel verfügt der BMW X5 über eine selbsttragende Karrosserie. Zitat Auto - Zeitung: Der X5 bewältigt zwar am meisten Last (560 kg), für die Steigerung der Anhängelast von serienmäßig 2,7 Tonnen auf 3,5 Tonnen verlangt BMW jedoch einen Aufpreis von 900 Euro (inklusive Niveauregulierung).

Mein Seat Alhambra z.B. darf mit einen österreichischen Gutachten 2,5to ziehen, und das macht der auch besser als der VW Bus T4 meiner Frau.

Beim Kuga sehe ich 2 Probleme: Erstens gibt es keine AZV mit entsprechendem D-Wert, zweitens hat sich wie beschrieben die Gesetzgebung geändert, eine Erhöhung ist nahezu unmöglich, da das -glaube ich- nur noch mit Werksfreigabe möglich ist.

Gruß
Volker
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  #29  
Alt 22.01.2010, 06:54
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Style Style ist offline
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Standard Kleinwagen? ;-(

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Ich habe mir neulich diesen Kuga angschaut - Kleinwagen, da passte ich nicht einmal vernünftig hinter das Lenkrad, nichts für kräftige Jungs. Da käme ich doch nie auf die Idee, da 2.500 kg dranhängen zu wollen.
Dein tatsächliches Gewicht, und Deine Größe sind hier nicht maßgebend für die Beurteilung ob der tauglich ist oder nicht.

Für mich ist das ein riesen Auto. Und er darf legal 2,1to ziehen. Das reicht mir ja vorerst. Besser wäre als Reserve etwas mehr.

NOCHMAL
Ein anderes Auto (auch wenn es viele gibt) wäre 100% nicht in Frage gekommen - FAKT

Was IHR stattdessen gekauft hätte, hat nix mit #1 Threadbeginn zu tun.

Ich wollte lediglich wissen WO/WIE ich zu ein paar zusätzlichen kg komme.

DANKE FÜR NÜTZLICHE TIPPS

Ich informiere Euch - WIE ich es trotzdem geschafft habe
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  #30  
Alt 22.01.2010, 07:13
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Völlig unabhängig davon, was der Kuga ziehen darf und ohne etwas an der Kaufentscheidung und dem - weit verbreiteten - Wunsch nach einer Anhängelasterhöhung frage ich mich, was der Quatsch soll, zu niedrige Werte anzugeben bzw. auf andere, höhere Werte freizugeben.
Das ist doch so als kaufte ich ein Auto mit einer angegeben Vmax von 200 Km/, dann frage ich beim Hersteller nach, dass ich da gerne mehr zu stehen hätte und die antworten "Klar, der Wagen läuft ja eigentlich viel schneller, wir tragen Ihnen jetzt 230 Km/h ein" Wäre ziemlich bekloppt, oder?
Konkret heißt das: Ich würde es als einzige sinnvoll erachten, wenn der Hersteller einen Wert einträgt und diesen dann auch beibehält. Dann entstehen solche Probleme nicht. Man weiß was man kauft und das es da keine Änderung gibt. Dann kann man klar entscheiden ... Niemand muss sich hinterher ärgern, weil er dachte, er bekäme vielleicht doch mehr eingetragen ...
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  #31  
Alt 22.01.2010, 07:17
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Kam eben per Mail...


Hmmm....





Fahrzeug ist in der ABE ein PKW, keine AHK – Last > 2130Kg möglich

Mit freundlichen Grüßen
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  #32  
Alt 22.01.2010, 07:29
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@style : Also die Begründung ist auf gut Bayrisch Grampf.. eine Ausrede sich nicht damit zu beschäftigen zu wollen..

@ Wohnbusfahrer das beispiel mit der Höchstgeschwindigkeit stimmt nicht ganz, das gibt es durchaus bei manchen Hersteller die sich auf 250km/h bei den grossen Motoren beschränken , da kann man (gegen Aufpreis) auch ,mehr v-max bekommen weil der Begrenzer aufgehoben wird und meist andere Reifen mit höherer Geschwindigkeitskategorie aufgezogen werden.
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---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
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  #33  
Alt 22.01.2010, 07:51
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Zitat:
Zitat von Volker1958 Beitrag anzeigen
Neee, nun wirklich nicht! Zum Beispiel verfügt der BMW X5 über eine selbsttragende Karrosserie. Zitat Auto - Zeitung: Der X5 bewältigt zwar am meisten Last (560 kg), für die Steigerung der Anhängelast von serienmäßig 2,7 Tonnen auf 3,5 Tonnen verlangt BMW jedoch einen Aufpreis von 900 Euro (inklusive Niveauregulierung).

Mein Seat Alhambra z.B. darf mit einen österreichischen Gutachten 2,5to ziehen, und das macht der auch besser als der VW Bus T4 meiner Frau.

Beim Kuga sehe ich 2 Probleme: Erstens gibt es keine AZV mit entsprechendem D-Wert, zweitens hat sich wie beschrieben die Gesetzgebung geändert, eine Erhöhung ist nahezu unmöglich, da das -glaube ich- nur noch mit Werksfreigabe möglich ist.

Gruß
Volker

Der X5 hat eine selbsttragende Karosserie, das stimmt. Allerdings sind zusätzlich Fahrgestellteile montiert worden, um die hervorragende Steifigkeit zu erreichen.

Unter anderem:
mit dem Einbau tief liegender Stützträger im Bereich der Radhäuser. Sie sind zur Fahrzeugmitte hin geschwungen und verfügen über eine verwindungssteife Anbindung zum Motorträger.
Eine weitere Erhöhung der Torsionssteifigkeit haben die Ingenieure durch die zusätzliche Verbindung dieser Stützträger mit dem Stossfängerquerträger über Diagonalstreben erzielt. Beide Maßnahmen optimieren die Steifigkeit im Vorderbau der Karosserie, ohne dass dadurch eine größere Zahl von Bauteilen benötigt wird.

Solcher Maßnahmen bedienen sich die modernen Geländewagen, daß ist üblich. Sogenannte Crossover besitzen aber keine Steifen und werden auf Großserienplattformen adaptiert.

Mein Bauch sagt:
Ich bin aber auch der Meinung, dass seit Einführung der EC 22/40 der Hersteller den max D-Wert angibt. Etwaige Auflastung sind immer mit Fahrwerks oder Fahrgestelländerung vorzunehmen, wenn der Hersteller diese dann "frei" gibt.
Man sollte auch im Auge behalten, daß Crashnormen, ECE Zuteilungen und Herstellergarantien immer in Abhängigkeit stehen.




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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #34  
Alt 22.01.2010, 08:31
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Immer dieses Gejammer

"Ich habe mir einen Kleinwagen gekauft und kann mein Boot nicht legal ziehen"


Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss.

Und auch von Ford gibt es geniale Zugfahrzeuge.
Mit der richtigen Kupplung und dem passenden
Anhänger sind da auch 8 Tonnen auflaufgebremst möglich.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #35  
Alt 22.01.2010, 09:06
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Einmal eine Frage am Rande, gab es das oder gibt es das vielleicht noch:

Eine Anverwandte aus der Schweiz kam damals mit einem fetten Wohnwagen (> 2to, > 8 m) hinter dem PKW angefahren. Blankes Erstaunen, wie sie das hinbekommen hat, diesen ziehen zu dürfen.

Erklärung: Sie ist mit dem Gespann bei einer örtlichen Verkehrsbehörde vorgefahren, mußte dort das Anfahren und Abbremsen bei einer Maximalsteigung bzw. auf einem Maximalgefälle demonstrieren. Alles war OK, sie bekam die Zulassung und fuhr damit auch in Deutschland herum.

Wenn es dieses System noch gibt könnte man doch über einen Schweizer Fordhändler dort eine Freigabe für einen Kuga bekommen und dieses Papier hier vorlegen. Vielleicht kann man damit etwas anschieben?
__________________
Gruß
Stefan
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  #36  
Alt 22.01.2010, 09:28
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Einmal eine Frage am Rande, gab es das oder gibt es das vielleicht noch:

Eine Anverwandte aus der Schweiz kam damals mit einem fetten Wohnwagen (> 2to, > 8 m) hinter dem PKW angefahren. Blankes Erstaunen, wie sie das hinbekommen hat, diesen ziehen zu dürfen.

Erklärung: Sie ist mit dem Gespann bei einer örtlichen Verkehrsbehörde vorgefahren, mußte dort das Anfahren und Abbremsen bei einer Maximalsteigung bzw. auf einem Maximalgefälle demonstrieren. Alles war OK, sie bekam die Zulassung und fuhr damit auch in Deutschland herum.

Wenn es dieses System noch gibt könnte man doch über einen Schweizer Fordhändler dort eine Freigabe für einen Kuga bekommen und dieses Papier hier vorlegen. Vielleicht kann man damit etwas anschieben?
Das kann nichts werden
Sein Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und unterliegt damit dem deutschen Zulassungsverfahren.

Er kann es ja in die Schweiz verkaufen und dann zurück kaufen

Gruß Werner
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  #37  
Alt 22.01.2010, 09:28
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@ Ralf bevor du diese Klimmzüge mit Auflasten unternimmst, würde ich als erstes mal das tatsächliche Gewicht des Gespanns in abgespeckter Form ermitteln.
Was nützen dir 100 KG wenn dein tatsächliches Gewicht weit darüber liegt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #38  
Alt 22.01.2010, 10:07
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@ Stephan

wiegen... sobald die Straße Eis/Salzfrei sind.

Nein, lt. Berechnungen und Werksangaben bin ich noch drunter.
Wenn aber Sprit ect. drin ist... könnte es grenzwertig werden.

Darum gerne ein wenig mehr.


Das Dumme nur, dass mir 4 Händler für die Auflastung das JA vor der Bestellung gegeben haben, und jetzt kneifen sie! - Verständlicherweise.
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  #39  
Alt 22.01.2010, 10:14
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Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
@style : Also die Begründung ist auf gut Bayrisch Grampf.. eine Ausrede sich nicht damit zu beschäftigen zu wollen..
Habe Kontakt zu dem LA TÜV aufgenommen -
DANKE
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  #40  
Alt 22.01.2010, 10:17
jaguar10 jaguar10 ist offline
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"Ich habe mir einen Kleinwagen gekauft und kann mein Boot nicht legal ziehen"


Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss.

Geändert von jaguar10 (22.01.2010 um 10:51 Uhr)
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  #41  
Alt 22.01.2010, 10:46
Volker1958 Volker1958 ist offline
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Zitat:
Zitat von jaguar3210 Beitrag anzeigen
"Ich habe mir einen Kleinwagen gekauft und kann mein Boot nicht legal ziehen"


Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss.


da kann ich nur recht geben
Ich würde ja jetzt gerne 375mal den "Danke" Button für diesen konstruktiven und ausdrücklich erwünschten Beitrag drücken, geht aber leider nicht!

Gruß
Volker
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  #42  
Alt 22.01.2010, 11:01
Volker1958 Volker1958 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Das kann nichts werden
Sein Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und unterliegt damit dem deutschen Zulassungsverfahren.

Er kann es ja in die Schweiz verkaufen und dann zurück kaufen

Gruß Werner
Warum nicht? Könnte eventuell eine billige Lösung sein....

http://www.iforwilliams.ch/info/anhaengelasten.html

Gruß
Volker
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  #43  
Alt 22.01.2010, 11:27
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Zitat:
Zitat von Volker1958 Beitrag anzeigen
Warum nicht? Könnte eventuell eine billige Lösung sein....

http://www.iforwilliams.ch/info/anhaengelasten.html

Gruß
Volker
Geht nicht.
Dann unterliegt er ja wieder der deutschen Zulassung.
Die Schweizer sind aber schon ganz schön hart.
Haben ja auch keine Berge

Gruß Werner
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  #44  
Alt 22.01.2010, 11:29
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Zitat:
Zitat von jaguar3210 Beitrag anzeigen
"Ich habe mir einen Kleinwagen gekauft und kann mein Boot nicht legal ziehen"


Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss.
Ich würde ja jetzt gerne 375mal den "Danke" Button für diesen konstruktiven und ausdrücklich erwünschten Beitrag drücken, geht aber leider nicht!

Gruß
Volker

Jungs, es geht doch nur um die Anhängelast, nicht um eine Einbauküche

Gruß Werner
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  #45  
Alt 22.01.2010, 12:01
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Nach der Konfrontation mit der Aussage vom FORUM kam das...

Ihr Fahrzeug ist als M1 Fahrzeug in den Papieren und in der ABE
M1 ist ein PKW und kein Geländewagen. Geländewagen haben die Bezeichnung M1G
Der Gesetzgeber STVZO erlaubt bei PKW die Anhängelast max bis zum zulässigen Gesamtgewicht zu erhöhen, das
Ist in Ihrem Fall 2140Kg.
Wenn es eine Geländewagen M1G währe dürfte man die Anhängelast auf das 1,5 fache (3200Kg) vom Gesamtgewicht erhöhen.

Das ist kein Bayrischer Grampf sondern für Gesamtdeutschland gültig


Mit freundlichen Grüßen
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  #46  
Alt 22.01.2010, 12:24
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Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
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Aha,muss dann aber echt mit den Neuregelungen der letzten Jahre zu tun haben
Bisher wurden immer ein VW Bus als PKW eingestuft und doch mit höherer Anhängerlast versehen.
Aber gut zuerst wars 2130kg jetzt sind wir schon bei 2140kg

Zitat:
Fahrzeug ist in der ABE ein PKW, keine AHK – Last > 2130Kg möglich
Zitat:
Ist in Ihrem Fall 2140Kg
Jetzt fragst du nochmal 10 mal dann hast noch 100kg mehr
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  #47  
Alt 22.01.2010, 14:01
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Und was heisst das jetzt?
Die Summe aus tatsächlicher Masse des Zugwagen und tasächlicher Masse des Anhängers darf 4,23 t nicht überschreiten.

Beim Sharan war das problematisch: Er durfte auf max. 2,2 t vollgepackt werden und die max. Anhängelast war 2 t. Die Gesamtzugmasse war dennoch auf 4 t beschränkt.

Die Kugadaten sind aber in der Hinsicht unkritisch:
Max. Fahrzeugmasse = 2,13 t
Max. Anhängermasse = 2,1 t
Max. Gesamtzugmasse = 4,23 t

Du kannst also alle Werte voll ausschöpfen.

Du weißt, daß die Stützlast nicht zur Anhängelast zählt?
__________________
Beste Grüße

John
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  #48  
Alt 22.01.2010, 14:08
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von jaguar3210 Beitrag anzeigen
"Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss.

Sag' mal, hast Du das übersehen?

Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Das Dumme nur, dass mir 4 Händler für die Auflastung das JA vor der Bestellung gegeben haben, und jetzt kneifen sie! - Verständlicherweise.
Die Überlegung war wohl offensichtlich da!
__________________
Beste Grüße

John
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  #49  
Alt 22.01.2010, 14:45
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Sag' mal, hast Du das übersehen?



Die Überlegung war wohl offensichtlich da!
Ralf warum hast du das Problem nicht gleich dem Autohaus wo du den Wagen gekauft hast an die Backe genagelt? Kennen die sich mit ihren Fahrzeugen nicht am besten aus
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  #50  
Alt 22.01.2010, 15:23
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Ralf warum hast du das Problem nicht gleich dem Autohaus wo du den Wagen gekauft hast an die Backe genagelt? Kennen die sich mit ihren Fahrzeugen nicht am besten aus

...die tun was...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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