boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 231Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 231
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 06.11.2013, 16:13
Benutzerbild von Gasmann
Gasmann Gasmann ist offline
Captain
 
Registriert seit: 12.12.2011
Ort: Bochum
Beiträge: 405
Boot: 2655 Ciera SB
331 Danke in 136 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Binnen weiß ich es nicht, aber auf See ist es erlaubt (Quelle: Bundesnetzagentur) und erwünscht. Je mehr Leute Notrufe hören, desto größer die Wahrscheinlichkeit, Hilfe zu erhalten.
Also verstehe ich es richtig, das an der See das Gesetzbuch keine Geltung mehr hat und das was sonst verboten ist, wird dort erwünscht. Man lernst nie aus.
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 06.11.2013, 16:47
Benutzerbild von pruno
pruno pruno ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Lüneburg
Beiträge: 357
302 Danke in 213 Beiträgen
Standard

Ich verstehe das Problem nicht so wirklich.
Deine Frau will funken?!
Ist doch ok.
Soll Sie doch den Funkschein machen und ein Gerät kaufen. Den Einbau kannst Du dann ja gnädiger weise erledigen. Man(n) ist ja schließlich nett zu seiner Frau...

Beste Grüße
Dirk
__________________
Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut.
(Alte norddeutsche Weisheit)
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 06.11.2013, 18:59
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gasmann Beitrag anzeigen
Also verstehe ich es richtig, das an der See das Gesetzbuch keine Geltung mehr hat ...
Nein, das hast Du falsch verstanden. Gesetze gelten, aber sie werden geändert und können manchmal sogar alles auf den Kopf stellen. Ein gutes Beispiel ist die dritte Bremsleuchte an Autos: In den 70er Jahren noch bei Strafe verboten, später geduldet, dann erlaubt und mittlerweile vorgeschrieben.
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 06.11.2013, 19:39
Benutzerbild von GoldWing
GoldWing GoldWing ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.05.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 6.077
Boot: Sea Ray 290 DA Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: DA4361
7.282 Danke in 3.566 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Nein, das hast Du falsch verstanden. Gesetze gelten, aber sie werden geändert und können manchmal sogar alles auf den Kopf stellen.
Hast Du mal nen Link wo man diese Aussage nachlesen kann?? Mich wundert das nämlich auch.
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 06.11.2013, 19:43
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

ich seh das so wie Gerd es ein stück weiter vorne geschrieben hat.

http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17

Beim Gesetz ist es egal ob Binnen oder See.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 06.11.2013, 19:48
Benutzerbild von vero_louis
vero_louis vero_louis ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.11.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Boot: Albin 25
308 Danke in 174 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Seh ich auch so.

Ich hab zwar nur UBI da ih nicht auf See Fahre vorerst.
und in dem Bereich wo das Meer für mich ereichbar ist, darf ich mit dem UBI funken (Ijselmmer, Nordsee Zonne 1-4)
Hi Volker,

nicht 1-4 sondern:

Zonen 1-2, darfste mit dem UBI funken.
__________________
Viele Grüße, Vero
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 06.11.2013, 19:52
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vero_louis Beitrag anzeigen
Hi Volker,

nicht 1-4 sondern:

Zonen 1-2, darfste mit dem UBI funken.

du hast natürlich recht mein Fehler.
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 06.11.2013, 19:52
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zu den Scannern.

Wenn ich diesen Paragraphen richtig lese ist sogar der Verkauf verboten

http://dejure.org/gesetze/TKG/90.html

Zitat: Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot, solche Anlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Anlage
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 06.11.2013, 19:54
Benutzerbild von vero_louis
vero_louis vero_louis ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.11.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Boot: Albin 25
308 Danke in 174 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast natürlich recht mein Fehler.

Bin grad am üben, üben, üben
__________________
Viele Grüße, Vero
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 06.11.2013, 19:56
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Hast Du mal nen Link wo man diese Aussage nachlesen kann?
http://www.boote-forum.de/showpost.p...3&postcount=83
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 06.11.2013, 19:56
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vero_louis Beitrag anzeigen
Bin grad am üben, üben, üben
ist bei mir schon ein paar Jahre her.
Und wie gesagt das Meer ist von mir (in der Nähe von Speyer) ne ganze Strecke entfernt.
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 06.11.2013, 19:58
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

da steht nichts von Scannern.

Du darfst natürlich wenn du die Scheine hast am Funkdienst teilnehmen und auch gespräche im Funkgerät hören di nicht für dich bestimmt sind. Allerdings weder aufnehmen noch verbreiten.
Es gilt das Telefongeheimniss.
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 06.11.2013, 20:13
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Alles falsch, was Du geschrieben hast. BNA-Dokument gelesen?
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 06.11.2013, 20:16
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zu den Scannern.

Wenn ich diesen Paragraphen richtig lese ist sogar der Verkauf verboten

http://dejure.org/gesetze/TKG/90.html

Zitat: Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot, solche Anlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Anlage
Nein, Volker.
Dieses Zitat bezieht sich nicht auf Scanner im Allgemeinen. Hier ist das (hervorgehobene) UND wichtig und entscheidend.
Nach dieser Einzelnorm ist Besitzen, Betreiben, Verkaufen usw. von Geräten verboten, die nach etwas anderem aussehen (zB nach einer Wanze ) UND geeignet sind abzuhören.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 06.11.2013, 20:18
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Alles falsch, was Du geschrieben hast. BNA-Dokument gelesen?

Ja finde dort nur was über Seefunkstellen aber nirgends was über Scanner.
oder zeig mir den Absatz.

Ich finde nur das man kein SRC braucht um ein Funkgerät anzumelden. Binnen braucht man auch kein UBI um ein Gerät anzumelden.

Geändert von billi (06.11.2013 um 20:24 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 06.11.2013, 20:24
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Da hatten wir den ganzen Schmarrn schon mal, inkl. Quellen und Zitaten:
http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=scanner

Ein wenig lang.
Message:
Scanner darf man haben, Seefunk/Binnenfunk auf UKW abhören damit ohne Funkschein ist eine fragwürdige Angelegenheit, eher nein.
Genau zum Seefunk oder Binnenfunk gibt es keine (hier genannte oder bekannte) Judikatur.

In der Praxis kräht kein Hahn danach.
Wen soll das auch kümmern?

EDIT: Was dort auch steht: Wenn Binnenfunk eingebaut, dann muss der Skipper (nicht irgendwer an Bord) ein UBI (oder mehr) haben.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 06.11.2013, 20:28
Benutzerbild von GoldWing
GoldWing GoldWing ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.05.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 6.077
Boot: Sea Ray 290 DA Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: DA4361
7.282 Danke in 3.566 Beiträgen
Standard

Volker gemeint ist dieser Tenor:

Ist für die Bedienung von Funkanlagen, die ausschließlich
für den Empfang
von Aussendungen „An alle Seefunkstellen“
bestimmt sind, der Besitz eines
Seefunkzeugnisses erforderlich?
Nein. Für die Bedienung eines einzelnen Seefunkempf
ängers oder eines Navtex-Gerätes ist kein
Seefunkzeugnis erforderlich.

Was immer das zu bedeuten hat....
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 06.11.2013, 20:38
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.475
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
52.133 Danke in 17.266 Beiträgen
Standard

Gibt doch jetzt das tolle Midland "base camp"

Radio- und Seefunkempfang und PMR Senden.
Alles drin und dran für ohne Lizenz

__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 06.11.2013, 20:38
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ja finde dort nur was über Seefunkstellen
Reine Empfangsgeräte wie z.B. Scanner gelten juristisch gesehen auch als Funkstellen. Damit sollte der Text nun zu verstehen sein.
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 06.11.2013, 20:45
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Ich beuge mich eurter Meinung bin aber noch nicht überzeugt.
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 06.11.2013, 21:01
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich beuge mich eurter Meinung bin aber noch nicht überzeugt.
Überzeugt es Dich nicht, dass Du einen deutlich größeren Kreis von potentiellen Helfern erreichen kannst, wenn es jedem erlaubt ist, Deinen Notruf zu hören? Das ist doch eine ganz billige Erkenntnis. Ich finde es erschreckend, dass es wirklich Jahrzehnte dauern kann, bis ein so dermaßen simpler Gedanke sich durchsetzt.
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 06.11.2013, 21:24
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Überzeugt es Dich nicht, dass Du einen deutlich größeren Kreis von potentiellen Helfern erreichen kannst, wenn es jedem erlaubt ist, Deinen Notruf zu hören? Das ist doch eine ganz billige Erkenntnis. Ich finde es erschreckend, dass es wirklich Jahrzehnte dauern kann, bis ein so dermaßen simpler Gedanke sich durchsetzt.
Das ist schon klar und auch nachvollziehbar. Aber vieles was logisch ist ist nicht gleichzeitig erlaubt.
Meines Wissens ist die Benutzung von Scannern in Deutschland in geschlossenen und geschützten Funkkreisen (BOS, Flugverkehr, Schiffsverkehr usw.) nicht erlaubt.

Öffentliche Funkkreise (CB-FUnk, Radioempfang) darf man mit Scannern absuchen.
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 06.11.2013, 22:04
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.607
23.339 Danke in 9.108 Beiträgen
Standard

Die Gedanken und Ideen dazu, wie man bestehende Vorschriften und Gesetze umgehen kann, sind manchmal echt kindisch.


Willy
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 07.11.2013, 00:12
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.475
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
52.133 Danke in 17.266 Beiträgen
Standard

Das witzige ist, ich kann keine Publikation finden, die den Seefunk dem nömL
zurechnet, sehrwohl aber eine Publikation, die den Seefunk dem ömL zurechnet.

http://www.juraforum.de/lexikon/mobilfunk

Bei der BNA habe ich es nicht gefunden.

Sollte heißen, er kann und darf mit Scanner-Empfängern (die sind zum Empfang
des ömL zugelassen) mitgehört werden. Das war bislang auch mein Wissensstand.

Berichtigt mich, wenn ihr das Gegenteil beweisen könnt.
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 07.11.2013, 06:30
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.775 Danke in 2.282 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist die Benutzung von Scannern in Deutschland in geschlossenen und geschützten Funkkreisen (BOS, Flugverkehr, Schiffsverkehr usw.) nicht erlaubt.
Aber genau das sind die analogen Funkdienste doch nicht.. sie sind offen, ungeschützt und unverschlüsselt. Polizeifunk genauso wie Flugfunk, Nautischer Funk, Betriebsfunk, Amateurfunk usw.

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 231Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 231



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.