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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 12.03.2019, 11:16
Timdog6178 Timdog6178 ist offline
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dann muss mich mal einer aufklären:




Hier steht, dass "das Leergewicht des PKW ́s muss immer größer sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers, dieser wird gewertet, als wäre er beladen, unabhängig von der tatsächlichen Ladung!"

Im konkreten Fall: Leergewicht Fiat Ducato 2075kg und zulässiges Gesamtgewicht Trailer 3500kg - Leergewicht kleiner = geht nicht!


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  #27  
Alt 12.03.2019, 11:18
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Zitat:
Zitat von Timdog6178 Beitrag anzeigen
dann muss mich mal einer aufklären:




Hier steht, dass "das Leergewicht des PKW ́s muss immer größer sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers, dieser wird gewertet, als wäre er beladen, unabhängig von der tatsächlichen Ladung!"

Im konkreten Fall: Leergewicht Fiat Ducato 2075kg und zulässiges Gesamtgewicht Trailer 3500kg - Leergewicht kleiner = geht nicht!

Das gilt für reinen B Schein!! Nicht für BE!!!
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  #28  
Alt 12.03.2019, 11:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zeig mir einen Einachshänger mit Drehschemel

Tandemachse = Eine Achse... das sollte klar sein.

Ja klar das mit der 50er grenze sollte man (wenn man es braucht) im Auge behalten.... (Bei mir in ein paar Jahren aber auch wegen der Klasse 2)
Ich meine diese Anhänger, unabhängig davon dass der hinten auch einen Tandem hat. Es gab da mal was, dass die auch mit Klasse 3 fahrbar sein sollen.
Ich bin mir aber nicht sicher...
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  #29  
Alt 12.03.2019, 11:21
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich meine diese Anhänger, unabhängig davon dass der hinten auch einen Tandem hat. Es gab da mal was, dass die auch mit Klasse 3 fahrbar sein sollen.
Ich bin mir aber nicht sicher...
Ja, wenn du den rosa Lappen auf Karte ändern lässt fällt die Begrenzung der Anzahl der Achsen!
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Alt 12.03.2019, 11:25
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ja, wenn du den rosa Lappen auf Karte ändern lässt fällt die Begrenzung der Anzahl der Achsen!
auf der Karte steht die Begrenzung der Achsen

da steht dann das Kürzel CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) Wobei das L für die Anzahl der Achsen steht...
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Alt 12.03.2019, 11:30
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So sieht das bei mir aus, ich habe Klasse 3 1988 gemacht und 2006 die Karte beantragt:
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  #32  
Alt 12.03.2019, 11:31
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
So sieht das bei mir aus, ich habe Klasse 3 1988 gemacht und 2006 die Karte beantragt:
und am 30.05.20 verfällt deine CE Berechtigung ausgenommen du gehst zum Arzt....

ich hab meinen 1990 gemacht und 2000 die Klasse 2 .. als einer der letzten im Kreis noch den Rosanen bekommen ...
und diesen behalte ich so lange bis ich 50 bin ... darf unseren 14 Tonner ja noch damit fahren....
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  #33  
Alt 12.03.2019, 11:44
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und am 30.05.20 verfällt deine CE Berechtigung ausgenommen du gehst zum Arzt....

ich hab meinen 1990 gemacht und 2000 die Klasse 2 .. als einer der letzten im Kreis noch den Rosanen bekommen ...
und diesen behalte ich so lange bis ich 50 bin ... darf unseren 14 Tonner ja noch damit fahren....
Und dann den Führerschein auch noch neu beantragen, oder? Ich denke ich lasse das verfallen, habe das letzte mal 7,5to vor 20 Jahren gebraucht. Alle 5 Jahre so einen quatsch brauche ich auch nicht.
Die Drehschemel Anhänger dürfen wir also fahren, das ist ja auch schon mal was wert.
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  #34  
Alt 12.03.2019, 11:45
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Und dann den Führerschein auch noch neu beantragen, oder? Ich denke ich lasse das verfallen, habe das letzte mal 7,5to vor 20 Jahren gebraucht. Alle 5 Jahre so einen quatsch brauche ich auch nicht.
Die Drehschemel Anhänger dürfen wir also fahren, das ist ja auch schon mal was wert.
der dürfte in C1E fallen daher erlaubt...
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  #35  
Alt 12.03.2019, 11:49
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Und dann den Führerschein auch noch neu beantragen, oder?
Ich benötige ihn halt um die roten Autos fahren zu dürfen...

Den Führerschein musste ich damals noch selbst bezahlen (2 Jahre später hat es die Gemeinde übernommen).... die Verlängerung zahlt aber alles die Gemeinde....
Eventuell such ich auch noch ein Fahrzeug um mal mein Boot zu Trailern

Denk da an einen Minisattel... oder sowas. Da wäre er auch noch sinnvoll.
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  #36  
Alt 12.03.2019, 11:49
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C1E beinhaltet ja bis 7,5to LKW, sehe ich gerade. Also fällt nur der 11to. Anhänger weg 2020?
C1E ist zeitlich nicht begrenzt bei mir.
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  #37  
Alt 12.03.2019, 14:45
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Da ich vor einem Jahr den B96 und letzte Woche den BE gemacht habe kann ich es Euch zu 100% beantworten:

Bei Führerschein B und B96 zählt das zulässige Gesamtgewicht. Bei B darf es nicht über 3,5t und bei B96 nicht über 4,25t liegen. Darum lassen sich viele B96 Inhaber die Anhänger ablasten um nicht über die 4,25t zu kommen.

Beim BE Schein zählt die tatsächliche Ladung. Du kannst zB selbst mit einem Polo einen 3,5t Anhänger ziehen solange er mit Beladung nicht schwerer ist als die zulässige Anhängelast des Polos es zulässt.

Alle anderen Aussagen entsprechen leider nicht der Wirklichkeit.....

Viele Grüße
Sebastian
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  #38  
Alt 12.03.2019, 15:35
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Zitat:
Zitat von Stauder Beitrag anzeigen
Da ich vor einem Jahr den B96 und letzte Woche den BE gemacht habe kann ich es Euch zu 100% beantworten:

Bei Führerschein B und B96 zählt das zulässige Gesamtgewicht. Bei B darf es nicht über 3,5t und bei B96 nicht über 4,25t liegen. Darum lassen sich viele B96 Inhaber die Anhänger ablasten um nicht über die 4,25t zu kommen.

Beim BE Schein zählt die tatsächliche Ladung. Du kannst zB selbst mit einem Polo einen 3,5t Anhänger ziehen solange er mit Beladung nicht schwerer ist als die zulässige Anhängelast des Polos es zulässt.

Alle anderen Aussagen entsprechen leider nicht der Wirklichkeit.....

Viele Grüße
Sebastian
Nichts anderes wurde geschrieben, da ein Anhänger mit 2,5to Gewicht (egal welches Zugauto davor hängt) nie mit reinem B gezogen werden darf, stand das auch nicht zur Diskussion!
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  #39  
Alt 12.03.2019, 17:42
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nichts anderes wurde geschrieben, da ein Anhänger mit 2,5to Gewicht (egal welches Zugauto davor hängt) nie mit reinem B gezogen werden darf, stand das auch nicht zur Diskussion!
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  #40  
Alt 13.03.2019, 10:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auf der Karte steht die Begrenzung der Achsen

da steht dann das Kürzel CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) Wobei das L für die Anzahl der Achsen steht...
das gilt aber nur für den Teil der ehemaligen Klasse 3, der nicht mehr von C1E abgedeckt wird - im neu erteilten Führerschein der Klasse C1E ist eben genau keine Beschränkung der Achsen des Gespanns auf 3 enthalten (genauer: gar keine), damit darf man nach Umtausch eines Klasse-3-Führerscheins und Erteilung der Klasse C1E auch einen solchen Drehschemelanhänger mit echten zwei Achsen fahren, solange das Gespann von der Führerscheinklasse C1E abgedeckt wird.

lg, justme
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  #41  
Alt 13.03.2019, 10:45
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das gilt aber nur für den Teil der ehemaligen Klasse 3, der nicht mehr von C1E abgedeckt wird - im neu erteilten Führerschein der Klasse C1E ist eben genau keine Beschränkung der Achsen des Gespanns auf 3 enthalten (genauer: gar keine), damit darf man nach Umtausch eines Klasse-3-Führerscheins und Erteilung der Klasse C1E auch einen solchen Drehschemelanhänger mit echten zwei Achsen fahren, solange das Gespann von der Führerscheinklasse C1E abgedeckt wird.

lg, justme
siehe #34
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  #42  
Alt 13.03.2019, 10:52
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
C1E beinhaltet ja bis 7,5to LKW, sehe ich gerade. Also fällt nur der 11to. Anhänger weg 2020?
C1E ist zeitlich nicht begrenzt bei mir.
korrekt - C1E (erhält man bei Umtausch aus Klasse 3 zeitlich unbefristet) beinhaltet Gespanne aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (bis zu 7.5t zGG) und einem beliebigen Anhänger bis zu 12t zZGG.
Die CE mit Schlüsselzahl 79 ist nur dafür da, wenn man ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und Anhänger mit zZGG größer als 12t fahren will, wobei das Zugfahrzeug immer noch der der Klasse C1 entsprechen muß ("CE ohne C") und der Anhänger entsprechend der alten Führerscheinklassen (Klasse 2: "Züge mit mehr als drei Achsen") nur eine Achse der haben darf. (Tandemachse mit Achsabstand <=1m gilt als eine Achse, aufgrund der maximal zulässigen Achslast für Tandemachsen endet man dann bei einem zZGG von 18,5t für derartige Gespanne, die Anhängelast-Formel für LKW-Züge mit durchgehender Bremsanlage würde eigentlich ein zZGG von 18,75t ergeben).

lg, justme
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  #43  
Alt 13.03.2019, 11:02
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



korrekt - C1E (erhält man bei Umtausch aus Klasse 3 zeitlich unbefristet) beinhaltet Gespanne aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (bis zu 7.5t zGG) und einem beliebigen Anhänger bis zu 12t zZGG.
Die CE mit Schlüsselzahl 79 ist nur dafür da, wenn man ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und Anhänger mit zZGG größer als 12t fahren will, wobei das Zugfahrzeug immer noch der der Klasse C1 entsprechen muß ("CE ohne C") und der Anhänger entsprechend der alten Führerscheinklassen (Klasse 2: "Züge mit mehr als drei Achsen") nur eine Achse der haben darf. (Tandemachse mit Achsabstand <=1m gilt als eine Achse, aufgrund der maximal zulässigen Achslast für Tandemachsen endet man dann bei einem zZGG von 18,5t für derartige Gespanne, die Anhängelast-Formel für LKW-Züge mit durchgehender Bremsanlage würde eigentlich ein zZGG von 18,75t ergeben).

lg, justme
Genau das ist jetzt für mich überraschend gewesen. Ich war im Glauben, auch das recht auf 7.5to zu verlieren mit dem 50. Geburtstag und ich dann begrenzt wäre auf deutlich weniger.
Hatte ich seinerzeit falsch verstanden. Auf noch mehr als Gespann kann ich gut verzichten.
Mit Klasse 3 durften wir ja auch dann nur Mofa bis 25km/h fahren, mit der Karte auf einmal auch mehr. Was genau, weiss ich aber auch nicht. Das hing auch noch irgendwie mit dem Ausstellungsdatum der Klasse 3 zusammen, meine ich.
Danke dir für die Erläuterung. Alles ziemlich verwirrend.

Grüße

Totti
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  #44  
Alt 13.03.2019, 11:18
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Genau das ist jetzt für mich überraschend gewesen. Ich war im Glauben, auch das recht auf 7.5to zu verlieren mit dem 50. Geburtstag und ich dann begrenzt wäre auf deutlich weniger.
Hatte ich seinerzeit falsch verstanden. Auf noch mehr als Gespann kann ich gut verzichten.
Mit Klasse 3 durften wir ja auch dann nur Mofa bis 25km/h fahren, mit der Karte auf einmal auch mehr. Was genau, weiss ich aber auch nicht. Das hing auch noch irgendwie mit dem Ausstellungsdatum der Klasse 3 zusammen, meine ich.
Danke dir für die Erläuterung. Alles ziemlich verwirrend.

Grüße

Totti
mit der Klasse 3 darfst du schon immer 50ccm fahren... früher bis 50km/h heute bis 45km/h...
Ältere vor einem Gewissen Baujahr dürfen 125ccm fahren mit der Klasse 3

https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/
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  #45  
Alt 13.03.2019, 11:22
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Ah, 50ccm waren das, danke dir. 125er mit Sicherheit ich nicht, das wüsste ich.

Gruß

Totti
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  #46  
Alt 13.03.2019, 13:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
mit der Klasse 3 darfst du schon immer 50ccm fahren... früher bis 50km/h heute bis 45km/h....
Klasse 3 hat 4+5 eingeschlossen. Eine "4er" hatte 50 Kubik + zum Ende der Ära 6,25 PS + rannte gute 90. Konnte ich mir nicht leisten , und musste nach der Lehre mit 45 PS (1970) anfangen .
Grüße, Reinhard
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  #47  
Alt 13.03.2019, 15:18
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Moin moin,

Zitat:
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Genau das ist jetzt für mich überraschend gewesen. Ich war im Glauben, auch das recht auf 7.5to zu verlieren mit dem 50. Geburtstag und ich dann begrenzt wäre auf deutlich weniger.
Hatte ich seinerzeit falsch verstanden. Auf noch mehr als Gespann kann ich gut verzichten.
Mit Klasse 3 durften wir ja auch dann nur Mofa bis 25km/h fahren, mit der Karte auf einmal auch mehr. Was genau, weiss ich aber auch nicht. Das hing auch noch irgendwie mit dem Ausstellungsdatum der Klasse 3 zusammen, meine ich.
Danke dir für die Erläuterung. Alles ziemlich verwirrend.

Grüße

Totti
Da hast Du recht, das Thema ist ziemlich vewirrend - auch Dein bisheriger Infostand ist nicht falsch, nur in Deinem Fall unzutreffend: die unbefristeten Klassen C1 und C1E bekommt man nur bei Umtausch aus einer ehemaligen Klasse 3, ansonsten sind auch diese genau wie jeder C- und CE-Führerschein befristet bis zum 50. Geburtstag.
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  #48  
Alt 13.03.2019, 17:59
Svenni1987 Svenni1987 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
In einem Forum sollte man schon auf falsche Antworten reagieren dürfen,
ohne als spitzfindig bezeichnet zu werden.
Bei der neuen Fahrerlaubnisverordnung zählt seit 2013 immer das zgG egal ob beladen oder nicht.
Habe meinen Führerschein, nur Auto 2005 gemacht...
Auto Opel Astra Caravan 1100g Anhängelast...
Trailer+Boot 1100kg.....Trailer ist 1350kg Gesamtmasse möglich...
Zulässige Gesamtmasse Auto und Trailer unter 3,5t....

Somit darf ich das Teil doch mit meinem lumpigen Autoführerschein ziehen, weil nicht die 1350kg vom trailer auschlaggebend sind, sondern das reale Gewicht was hinten dran hängt nicht wahr?

Hänge ich Frauchens Passat Variant davor, der eine größere zulässige Gesamtmasse hat als der astra darf ich nicht mehr fahren, da 1350kg und der Passat über 3,5t liegen richtig?
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  #49  
Alt 13.03.2019, 18:15
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Zitat von Svenni1987 Beitrag anzeigen
Habe meinen Führerschein, nur Auto 2005 gemacht...
Auto Opel Astra Caravan 1100g Anhängelast...
Trailer+Boot 1100kg.....Trailer ist 1350kg Gesamtmasse möglich...
Zulässige Gesamtmasse Auto und Trailer unter 3,5t....

Somit darf ich das Teil doch mit meinem lumpigen Autoführerschein ziehen, weil nicht die 1350kg vom trailer auschlaggebend sind, sondern das reale Gewicht was hinten dran hängt nicht wahr?

Hänge ich Frauchens Passat Variant davor, der eine größere zulässige Gesamtmasse hat als der astra darf ich nicht mehr fahren, da 1350kg und der Passat über 3,5t liegen richtig?
Hier steht alles dazu https://www.bussgeldkatalog.org/fueh...fuehrerschein/
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #50  
Alt 14.03.2019, 05:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
klar es kommt auf das tatsächliche Gewicht an was dranhängt...

einen 3,5t Trailer darfst du auch mit nem Golf ziehen wenn das tatsächliche Gewicht nicht über der zulässigen Anhängelast des Fahrzeugs liegt.
In Österreich definitiv nicht!!!
Ich wollte nur zu Überprüfung mit leeren 2 Tonnen Trailer fahren mit einem Ford Focus, die Polizei stellte mein Gefährt ab da der Focus nur 1,1 Tonnen gebremst ziehen darf, wir mussten einen anderen Wagen holen der mindestens 2 Tonnen ziehen durfte.
Ich fragte auch nach der Logik da ja der Hänger nur knappe 500 kg wiege doch die Beamten sagten nur nein das zählt nicht sondern es zählt das was der Trailer ausgelastet wiegen darf ob mit oder ohne Boot ist völlig egal und das sind 2 Tonnen
Wir bekamen dafür sogar eine Anzeige der Spaß kostete knapp 400.-
__________________
Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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