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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.05.2009, 08:01
Filou00 Filou00 ist offline
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Standard Kontrolle der Wasserschutzpol. / Was muss ich mitführen?

Hallo in die Runde,
ich lese gerade hier in einem anderen Thread, dass dort ein Kollege im Rahmen einer Kontrolle u. a. seinen "Ankerball" vorzeigen musste. Mit dem Wissen, dass ich das Teil bisher nicht an Bord hatte, daher mal meine Frage:

Was muss ich auf der Ostsee als Führer einens 8 Meter Motorbootes eigentlich unbedingt mitführen?

Führerschein und Personalausweis ist klar..
Rettungswesten für jede an Bord befindliche Person ist klar..
Funkzeugnis bei vorhandenem Funkgerät ist klar....

Aber sonst?
  • Versicherungspapiere?
  • Flaggenset?
  • Signalgeräte?
  • Angelschein auch bei ausschließlicher Mitnahme von Angelgeräten (ohne Nutzung)?
Danke Euch und Gruß
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  #2  
Alt 01.05.2009, 09:18
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Torsk_Ni Torsk_Ni ist offline
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Moin!

Ich wurde bisher bestimmt schon 20+ Mal auf der Ostsee kontrolliert. (beim Angeln)
Was die Jung in Ihrem Gummiboot sehen wollten waren,

- Führerschein
- Funkschein
- Angelschein (auch bei losen Ruten die im Boot rumfliegen)

mehr nicht. Wenn vergessen (beliebter Ort dafür ist das Handschuhfach des Autos )
musste ich den Kram Abends an die Dienststelle faxen und ein Verwarnungsgeld von 10 Talern zahlen.

Ach ja und zweimal musste ich pusten ohne Folgen...
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***PetriHeil wünscht Kai***
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  #3  
Alt 01.05.2009, 10:49
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KaiB KaiB ist offline
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Schwer zu sagen: Denn eine Ausrüstungspflicht für Sportboote gibt es nicht, nur Empfehlungen oder Leitfäden.

Wer natürlich z.B. vor Anker keinen Ball hat muss in D mit Ärger rechnen.

Auf jeden Fall sind die Scheine mitzuführen, sofern Scheinpflicht besteht, also Funk an Bord ist oder mehr als 5 PS beim Motor. Sowie Personalausweis.
Und irgend eine Form des Eigentumsnachweises für das Boot, Etwa Kopie Kaufvertrag, Flaggenzertifikat sofern vorhanden oder Registrierung sofern vorhanden. Auf See besteht ja auch keine Kennzeichnungspflicht!

Versicherungspflicht besteht nicht. Ist aber besser sich zu versichern

Nimm also Deine zum Betrieb deines Bootes wichtigen Unterlagen mit.
Daneben alles was für Dich und Deine Crew bei Problemen wichtig ist.
Signale, Funk, Schwimmweste, Rettungsinsel oder kleines Dinghi zum Umsteigen falls es in den Keller geht etc..

Ich bin mal nach dem Pass, mal nach dem SBF, mal nach einem Kaufvertrag gefragt worden, mal nach Schwarzgeld/Geldwäsche, aber nie nach Funk oder Ausrüstungsgegenständen etc..
Aber evtl. tut das einer bei der nächsten Kontrolle.

Ich sehe das eher so, dass eine ausreichende Ausrüstung für mich wichtig ist aber nicht um sie einem Controlletti zu zeigen. Schlechte Ausrüstung wird offiziell natürlich plötzlich von Belang sein wenn es dann doch schiefegegangen sein sollte, Unfall oder so.
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Gruß
Kai
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  #4  
Alt 01.05.2009, 12:35
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BgTheMac BgTheMac ist offline
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Wenn du ein Funkgerät an Bord hast brauchst du nicht unbedingt den Schein, es reicht die Frequenzzuteilungsurkunde. Nur du solltes ohne Schein nicht Funken und dich damit erwischen lassen.

Ansonsten wie die anderen sagen.

mfg
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gruß Martin

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  #5  
Alt 01.05.2009, 15:44
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Danke Euch für Eure Antworten!!

Eigentlich sollte mir somit dann nichts passieren können, wenngleich sich mir die Logik nicht immer erschließt:

1.) Angelruten an Bord / nicht am angeln / Trotzdem Angelschein?
Auch wenn eher theoretisch, aber sinnig ist das doch nicht, oder? Die Ausübung der Handlung (das Angeln) bedarf ja einer Bescheinigung, nicht das bloße Mitführen von einer Angelausrüstung.

2.) Ankerball / nicht am Ankern
Mir ist klar, dass ich beim Ankern die entsprechenden Signale setzen muss. Wenn ich aber nicht vorhabe, zu ankern? Oder aber andersherum gefragt: Muss ich denn einen Anker dabei haben? Auch wieder theoretisch, ich weiß, aber die Logik halt....

3.) Eigentumsnachweis / Kaufvertrag mitführen
Auch so eine Sache. Angenommen meine Frau ist Eigentümerin des Bootes. Sie ist aber nicht an Bord. Warum muß ich als aktueller Besitzer im Besitzeigentum den Nachweis des Eigentums bringen? **grübel** Oder sie schenkt mir ein Boot zum Geburtstag! Muß ich die Gratulationskarte dann stets bei mir haben? **lach**

4.) ....die Sache mit der Frequenzzuteilungsurkunde habe ich nicht begriffen. Magst Du das bitte nochmals erläutern? Vielen Dank!

....auf der Straße wäre doch sofort eine Riesendiskussion im Gange! Wird das auf dem Wasser anders gehandhabt, oder ist die exekutive hier am "längeren Hebel"??

Fragen über Fragen...

Viele Grüße
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  #6  
Alt 01.05.2009, 16:44
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Also, wenn du ein Funkgerät kaufst musst du das anmelden. Das lief früher über die Post und inzwischen ist das die Bundesnetzagentur.

Beim kauf stellst du den Antrag auf eine Frequenzzuteilung und bekommst dann eine Frequenzzuteilungsurkunde. Diese Beinahltet den Schiffsnamen, Eigner usw. Diese ist immer im orginal mitzuführen.
Wenn du die nicht hast benuzt du dein Funkgerät illegal, dann wirds teuer, denn es besteht die Möglichkeit das Gerät anzuschalten.

Die Funklizens ist nebensache, denn in einem Notfall darf jeder einen Mayday absetzen, egal ob Lizens oder nicht.
Solltes du halt ohne Lizens der WaSchu via Funk antworten ist das schlecht

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2866.pdf

Hier nochmal zum Nachlesen. Aja, durch die Frequenzzuteilungsurkunde wird auch deine ATIS oder MMSI Nummer festgelegt, je nach dem ob Binn oder Seefunkanlage oder eine Kombianlage.

mfg
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  #7  
Alt 01.05.2009, 17:00
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Es kann Dich niemand in D zwingen, wenn Du nicht ankerst, dennoch einen Ball dabei zu haben. Solltest Du jedoch in D ankern brauchst Du halt einen. Also besser von vornherein dafür gewappnet sein.

Angelschein für das spazierenfahren einer Angelrute ist mir neu. Im Zweifelsfall müßten die Herren mir dann zunächst die entsprechende Vorschrift zitieren.

Eigentumsnachweis ist nicht verpflichtend aber von Vorteil, falls, aus welchen Gründen auch immer, Zweifel auftauchen bei einer Kontrolle.

Selbiges gilt eben für Flaggenzertifikat, im D Inland ist ein Sportboot auf See nicht Kennzeichnungspflichtig. Du must Dein Boot also nicht wie derzeit noch Binnenskipper beim WSA anmelden.

Nachteil: Du hast eben wenig in der Hand um Dich bei Bedarf direkt vor Ort als Besitzer oder Berechtigter auszuweisen.

Ein betriebsbereites Funkgerät muss eine Frequenzzuteilungsurkunde bekommen und der der es nutzt muss das entsprechende Zettelchen -auf See für UKW- das SRC besitzen und mitführen. Ebenso muss die Urkunde mitgeführt werden.

Die Diskussion ob ein gemeldetes Gerät an Bord sein darf obwohl evtl. ein Dritter das Boot fährt und das Gerät nicht nutzt ist mir auch zu hoch aber gib doch mal Funkgerät, SRC etc. hier in die Suche ein. Das war hier häufig ein Thema.

Wie geschrieben: Grundsätzlich gibt es für Sportboote auf See keine Ausrüstungspflicht. Aber das man wichtige Dinge eben doch mitnimmt, versteht sich ja von selbst. Fragen darf man auch danach aber einen nicht zwingen alles mitzuführen.

Wenn Du also mit mehr als 5PS unterwegs bist, darf man Dich fragen nach Sportbootführerschein See, das aber auch nur innerhalb der deutschen Seeschiffahrtstraßen. Naja, weiter draußen kommt man ja auch nur hin wenn man vorher die Seeschiffahrtstrassen quert...ist aber eben so. Außerhalb territorialer Gewässer auch keine Führerscheinpflicht mehr. Das nur als Haarspalterei beigefügt

Ansonsten, wenn Du kontrolliert wirst, notier Dir die Position, Uhrzeit und die Namen der Kontrollierenden im Logbuch.
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Gruß
Kai
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  #8  
Alt 01.05.2009, 17:13
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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In Tagesabständen die gleichen Diskussionen...

Ausrüstungspflicht (einfach mal in Suche eingeben) explizit nicht, aber Sorgfaltspflichten nach guter Seemanschaft sind rechtlich gleichgestellt!

Laut Verordnung muß ein Funkgerät eingeschaltet sein, wenn es vorhanden ist, dass darf man aber mittlerweile nur mit gültigem, UBI bzw. SRC / LRC. Nicht sinnvoll, ist aber leider so.

Eigentumsnachweis hat etwas mit Steuerfragen / Zoll zu tun. Ein IBS gilt als Eigentumsnachweis, ein Schiffsbrief ebenso und zwar international. Man kann dann dennoch aufgefordert werden einen Beleg über die erfolgte Zahlung der Mwst. nachzureichen.

Eine Kontrolle des Angelscheines ist zwar bei dem Vorhandensein einer Angelausrüstung naheliegend, dürfte aber noch nicht "kostenrelevant" sein. Nach der Kontrolle wissen sie aber, dass heute auf diesem Boot kein Angelscheininhaber ist. Und sehen sie dann später durchs Fernglas, dass doch geangelt wird, sind sie wahrscheinlich ganz schnell wieder da...
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gregor

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