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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 09.02.2014, 07:54
Benutzerbild von Andreas Karl
Andreas Karl Andreas Karl ist offline
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Standard Funkgerät zulassen

Moin,
auf meinem Boot befindet sich ein fest installiertes Shipmate RS 8315 mit SOS Taste. Auf dem eingebauten Gerät befindet sich ein Firmenaufkleber, auf dem auch das Wort "Atis" steht.
Ich besuche demnächst einen Kurs, um den Funkschein zu machen, damit ich das Gerät benutzen kann.
Die Bundesnetzagentur hat mir mitgeteilt, dass das Gerät zulassungsfähig ist und ich es nach Greetsiel schicken müsste, um es für "Binnen" zu programmieren. Dort hatte ich nachgefragt und die Mitteilung bekommen, ich möge es schicken, es kostet ca. 100 € und ich bekomme es mit den Papieren, die ich für die Zulassung brauche zurück. Meine Bitte, mir in kurzen Worten zu erklären, was dort gemacht und was am Gerät verändert wird, wurde leider nicht entsprochen.
Kann mir jemand von Euch das erklären? Ich habe überhaupt keine Ahnung von dem Thema, Atis, Kennung, usw sind für mich (noch) Fremdwörter . Gibt es neben Simrad/Nord Nautik in Greetsiel noch andere Anbieter für diese Dienstleistung, die evtl. günstiger sind, oder kann man das Gerät auch selber programmieren?

Ich habe eine Buchse zum Anschließen des Bedienhörers auf dem Außen- und eine auf dem Innensteuerstand. Ist es möglich zwei Hörer gleichzeitig eingesteckt zu lassen oder beeinflussen die sich gegenseitig?
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Gruitjes
Andreas
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  #2  
Alt 09.02.2014, 08:34
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

allgemeines über Schiffs- und Seefunk findest Du hier: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...isch-node.html

Hier findest Du den Antrag für das Rufzeichen, DSC- und ATIS-Nummer: http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=5

Den füllst Du aus, und sendest ihn zurück. Nach einigen Tagen bekommst Du eine Urkunde mit den Nummern nach Hause geschickt. Mach eine Kopie von dieser Urkunde und sende sie zusammen mit dem Funkgerät nach Greetsiel. Die programmieren Dir die Nummern ein und schicken das Gerät zurück zu Dir. Gerät wieder einbauen und gut ist.
Anmeldung des Gerätes und Funkschein sind ein paar unterschiedliche Paar Schuhe, für die Anmeldung wird kein Funkschein verlangt.
Beim Funklehrgang sollte Dir dann alles noch genauer erklärt werden.

Was wird die Funkfirma am Gerät machen? Auf jeden Fall werden sie die DSC- und ATIS Nummern einprogrammieren. Unter Umständen müssen noch die beiden AIS-Kanäle gesperrt werden. Kann Dir aber auch vollkommen egal sein.

Jörg
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  #3  
Alt 09.02.2014, 09:56
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas Karl Beitrag anzeigen
Meine Bitte, mir in kurzen Worten zu erklären, was dort gemacht und was am Gerät verändert wird, wurde leider nicht entsprochen.
Kann mir jemand von Euch das erklären?
Zur Ergänzung: An älteren Funkgeräten kann man die wichtigen Nummern von der BNA (MMSI und ATIS-Kennung) nur einmal bei der Inbetriebnahme eingeben. Das steht auch so in deiner Bedienungsanleitung : "Programming of DSC identity number. The DSC number issued by the authorities can be programmed directly from the handset. If a mistake is made, the number can be altered for as long as the unit is still ON, but once the power has been switched OFF, the numbers will be fixed in the memory and can only be reprogrammed by an authorized dealer."
Wenn das aber wirklich 100€ kostet, wäre ich am Überlegen, ob nicht was neues besser wäre. Man kann sie immer selbst programmieren, sie sehen schicker aus und wahrscheinlich sind sie in vielen anderen Funktionen überlegen. ...Und sie kosten nicht viel und haben Garantie.
Bei unserer Schiffsgröße empfehle ich dir ein Gerät mit schnurlosem Zweitbedienteil. Das ist dann leider einen Hauch teurer. Ich bin zufrieden mit dem Radio Ocean 4800. Ansonsten sind die Dinger technisch alle gleich, nur der ADAC würde dort Unterschiede im Test herausfinden .
Aus der Nummer mit der BNA kommst du allerdings nicht raus, das ist Pflicht. Wenn du aber ein neues Gerät kaufst, musst du das zuerst tun. Alle Gerätetypen haben eine Zulassungsnummer, die will die BNA wissen.

Gruß
Jan
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Geändert von Emma (09.02.2014 um 16:33 Uhr) Grund: Das rote muss raus wegen Schnee von gestern :o)
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  #4  
Alt 09.02.2014, 15:56
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Zur Ergänzung: Alle Gerätetypen haben eine Zulassungsnummer, die will die BNA wissen.

Gruß
Jan
Moin,
ist ist auch schon wieder Schnee von gestern
Bei der BNA (Bundesnetzagentur) wird nicht mehr nach der Zulassungsnummer gefragt.

Jörg
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  #5  
Alt 09.02.2014, 16:38
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Bei der BNA (Bundesnetzagentur) wird nicht mehr nach der Zulassungsnummer gefragt.

Jörg
Es hat keinen Sinn, sich noch irgendwas zu merken.
Das heißt aber, dass keine Prüfung der Typzulassung mehr erfolgt und man den unwissenden Skipper mit einer alten Funkkiste ins offene Messer (bzw. ins offene Entenschutzboot) rennen lässt. Steigert das jetzt die Bußgeld-Einnahmen?

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Jan


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Christian Morgenstern
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  #6  
Alt 09.02.2014, 16:42
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,
ist ist auch schon wieder Schnee von gestern
Richtig, wird im aktuellen Anmeldeformular nicht mehr abgefragt.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #7  
Alt 09.02.2014, 19:17
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Danke Jungs,
werde jetzt erstmal den Antrage bei der BNA stellen.
Schönen Sonntag
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Gruitjes
Andreas
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  #8  
Alt 09.02.2014, 19:30
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Hallo Andreas, wir haben das gleiche vor wie du, unser Antrag geht morgen zur Post. Wie bereits geschildert wurde, wird die Gerätenummer nicht mehr benötigt. Nur noch Details zum Boot und zur anmeldenden Person.

Grüsse, Don
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  #9  
Alt 09.02.2014, 19:34
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Dann sollte ich wohl auch schleunigst meine Handfunke (Standart Horizon HX 260 S) anmelden. Bisher war unser "Floating Home" noch nie mit Funk ausgerüstet, soweit mir bekannt ist.

Für das geplante Verdrängertreffen auf der Maas, sollte auch mein "Winzling" mit intaktem Funk ausgerüstet sein - könnte sich als hilfreich erweisen.
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Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren.
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  #10  
Alt 09.02.2014, 19:42
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
Dann sollte ich wohl auch schleunigst meine Handfunke (Standart Horizon HX 260 S) anmelden. Bisher war unser "Floating Home" noch nie mit Funk ausgerüstet, soweit mir bekannt ist.

Für das geplante Verdrängertreffen auf der Maas, sollte auch mein "Winzling" mit intaktem Funk ausgerüstet sein - könnte sich als hilfreich erweisen.
Handfunke und anmelden? Die sind doch gar nicht zulässig, oder?
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Grüße Michael
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  #11  
Alt 09.02.2014, 19:46
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Zitat:
Zitat von rudergänger Beitrag anzeigen
Handfunke und anmelden? Die sind doch gar nicht zulässig, oder?

Richtig!!
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Gruitjes
Andreas
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  #12  
Alt 09.02.2014, 19:54
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Zitat:
Zitat von Andreas Karl Beitrag anzeigen
Richtig!!
Dann schaut mal bitte in das Antragsformular der BNA. Dort steht doch "tragbare Funkanlage - zur Abwicklung von Sprechfunkverkehr"

Also, mich hat´s irritiert ....und deshalb meine Bedenken.
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  #13  
Alt 09.02.2014, 20:20
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
Dann schaut mal bitte in das Antragsformular der BNA. Dort steht doch "tragbare Funkanlage - zur Abwicklung von Sprechfunkverkehr"
Richtig. Steht da auch. War aber nicht immer so.

Firma, Zulassungsnummer und sowas gibt´s bei den neuen Anträgen ja nicht mehr.
Auf dem dann von der Netzagentur zugesendeten "Urkunde" steht dann - wenn BEIDE Felder (stationär/mobil) von dir beim Antrag angekreuzt werden - auf Seite 2 der Urkunde:
.........................................
Art der Funkanlagen

  • 1x VHF - DSC Portable
  • 1x VHF - DSC
  • 1x (... AIS)
.........................................
(geht auch ohne DSC, wenn nur binnen - sollte man aber ruhig alles mit ankreuzen beim Antrag - schadet ja nichts)

Auf meiner neuen Urkunde steht´s zumindest - und die liegt grad neben mir, hat drei Seiten, ist "genietet" und ist vom Januar diesen Jahres

Groetjes... Helmut
PS: Der angehängte Screenshot zeigt, WAS ich beim OriginalANTRAG angekreuzt habe
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Antrag BNA.jpg
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Geändert von Kabouter (09.02.2014 um 20:30 Uhr) Grund: Bild hinzugefügt
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  #14  
Alt 09.02.2014, 20:24
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Das Anmeldeformular ist ja nicht nur für die Freizeitschifffahrt sondern auch für die Beruffschifffahrt.
FRüher war es nicht drauf, da dies durch die Zulassungsnummer klar war ob es sich um ein Festeinbaugerät oder ein Handgerät handelt.

Die Berufsschifffahrt konnte und kann Handfunken zulassen.
Für Sportboote war und ist die Benutzung verboten.

Nur weil das Formular geändert wurde hat sich noch lange nicht die Gesetzgebung geändert.
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  #15  
Alt 09.02.2014, 20:29
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Moin,

für die Berufsschiffahrt gibt es ein eigenes Antragsformular.

Jörg
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  #16  
Alt 09.02.2014, 20:31
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Danke, Volker ....... dann werde ich nicht weiter "den Lauten" machen - und die Hand-(Not)-Funke .........."vergessen".

Wie heisst es doch so treffend "Not kennt kein Gebot" - deshalb auch .....NOT - Funke.

BTW: Den gesparten Hunderter investiere ich dann lieber in den notwendigen Dieselkraftstoff für den OM 636, der mein Boot antreibt.
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  #17  
Alt 09.02.2014, 20:37
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
und die Hand-(Not)-Funke .........."vergessen".
...und sich in den Revieren der Niederlanden dann aber ruhig wieder dran erinnern. Und aus der Schublade hervorholen


Groetjes... Helmut
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  #18  
Alt 09.02.2014, 21:30
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Das war auch der Sinn, welcher mich zum finalen Zuschlag bei einem bekannten Online-Auktionator trieb, Helmut.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt: Darf ich das Ding eigentlich legal in den NL benutzen ? - Einige der vorangegangenen Beiträge haben mich ein wenig irritiert.

BTW: Kanal 31 ist nicht aktiviert bei meinem Gerät.
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  #19  
Alt 09.02.2014, 21:57
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
Die Frage, die sich mir jetzt stellt: Darf ich das Ding eigentlich legal in den NL benutzen ? - Einige der vorangegangenen Beiträge haben mich ein wenig irritiert.
Moin,
In Holland ist die Benutzung eines Handfunkgerätes im Binnenbereich, im Gegensatz zu Deutschland, erlaubt. Die Handfunke muss allerdings mit Deiner ATIS-Nummer programmiert sein. ATIS können nicht alle Handfunkgeräte.
Die ATIS-Nummer bekommst Du entweder von der BNA, oder mit festem Liegeplatz in Holland, auch von den holländischen Behörden. Dort sogar kostenlos, in Deutschland kostet es 130,-€.
Bei der Beantragung in Deutschland mit angeben, dass Du auch ein Festeinbaugerät hast. Unter Umständen verwehren Sie dir sonst die ATIS-Nummer, wenn Du nur ein Handfunkgerät anmeldest.

Zitat:
BTW: Kanal 31 ist nicht aktiviert bei meinem Gerät.
Egal. Hat nichts mit der ATIS-Nummer und der Verwendung eines Handfunkgerätes zu tun.

Jörg
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  #20  
Alt 09.02.2014, 22:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Anmeldeformular ist ja nicht nur für die Freizeitschifffahrt sondern auch für die Beruffschifffahrt.
FRüher war es nicht drauf, da dies durch die Zulassungsnummer klar war ob es sich um ein Festeinbaugerät oder ein Handgerät handelt.

Die Berufsschifffahrt konnte und kann Handfunken zulassen.
Für Sportboote war und ist die Benutzung verboten.

Nur weil das Formular geändert wurde hat sich noch lange nicht die Gesetzgebung geändert.
Dann will ich euch mal mit einer brandaktuellen Stellugnahme der BNA so richtig verwirren. Handfunkgeräte sind auch in D zulassungfähig. Auch für Binnen. Nur, und jetzt kommt der Amtsschimmel: sie dürfen natürlich in D nicht benutzt werden. Habe die Stellungnahme leider nich hier vorliegen, werde sie aber gerne hier veröffentlichen, sobald ich wieder darüber verfüge
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  #21  
Alt 09.02.2014, 22:09
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,
Die ATIS-Nummer bekommst Du entweder von der BNA,
Genau - auf Blatt 2 des Antrages an die Netzagentur einfach rechts oben noch ein Kreuzchen bei "ATIS"...

...und auf Seite 1 der Urkunde wird sie dann ein, zwei Wochen später erscheinen Völlig unkompliziert.

Groetjes... Helmut
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MS Kabouter
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  #22  
Alt 09.02.2014, 22:26
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Handfunkgeräte sind auch in D zulassungfähig. Auch für Binnen. Nur, und jetzt kommt der Amtsschimmel: sie dürfen natürlich in D nicht benutzt werden
Korrrekt. Schublade

Und seit Juni 2013 müssen - trotz der nicht mehr nötigen Angaben der Geräte/Nummern - solche Handquetschen dann auch nur noch "prinzipiell zulassungsfähig sein" (Zitat BNetzA).

Es dürfen - meiner bescheidenen Meinung nach - also demnach dann auch genau nur die (alten) Geräte betrieben werden, für die vor dem Juni 2013 auch eine Frequenzzuteilung möglich gewesen wäre. Die bekanntesten Geräte werden ja da wohl dabei sein... ICOM & Co. lassen grüßen.

Versteh einer die Bürokratie...


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  #23  
Alt 09.02.2014, 22:26
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Dann will ich euch mal mit einer brandaktuellen Stellugnahme der BNA so richtig verwirren. Handfunkgeräte sind auch in D zulassungfähig. Auch für Binnen. Nur, und jetzt kommt der Amtsschimmel: sie dürfen natürlich in D nicht benutzt werden. Habe die Stellungnahme leider nich hier vorliegen, werde sie aber gerne hier veröffentlichen, sobald ich wieder darüber verfüge

Das Verwirrt mich nicht das sollte eigentlich bekannt sein.

ich hab ja nicht geschrieben "nicht zulassungsfähig" sondern die benutzung ist Binnen nicht erlaubt.
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  #24  
Alt 09.02.2014, 23:16
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
An älteren Funkgeräten kann man die wichtigen Nummern von der BNA (MMSI und ATIS-Kennung) nur einmal bei der Inbetriebnahme eingeben. Das steht auch so in deiner Bedienungsanleitung :
.........
and can only be reprogrammed by an authorized dealer."
Jein
Das ist nicht nur bei älteren Geräten so sondern auch bei den neuen.
Der "Autorisierte" kennt nur die Tastenkombination wie er später dieses Menü wieder aufrufen kann um die neue Nummer einzugeben.
Dafür allerdings 100€ aufzurufen finde ich schon sehr grenzwertig.

Für eine paar Euro mehr bekommt man schon ein neues Gerät mit Garantie, bei dem man die Nummer selbst eingeben kann. Dauert max. 5 Minuten.
http://www.awn.de/Technik/Navigation/Funk/Einbau+UKW/
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte

Geändert von Flieger (09.02.2014 um 23:52 Uhr)
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  #25  
Alt 09.02.2014, 23:36
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,
In Holland ist die Benutzung eines Handfunkgerätes im Binnenbereich, im Gegensatz zu Deutschland, erlaubt. Die Handfunke muss allerdings mit Deiner ATIS-Nummer programmiert sein. ATIS können nicht alle Handfunkgeräte.
Die ATIS-Nummer bekommst Du entweder von der BNA, oder mit festem Liegeplatz in Holland, auch von den holländischen Behörden. Dort sogar kostenlos, in Deutschland kostet es 130,-€.
Bei der Beantragung in Deutschland mit angeben, dass Du auch ein Festeinbaugerät hast. Unter Umständen verwehren Sie dir sonst die ATIS-Nummer, wenn Du nur ein Handfunkgerät anmeldest.

Egal. Hat nichts mit der ATIS-Nummer und der Verwendung eines Handfunkgerätes zu tun.

Jörg
Moin, Namensvetter ......
Hmmmm, ......... dann muss ich zuerst mal eroieren, ob meine Handfunke ATIS kann.
Wenn Ja, wende ich mich mal an die Behörden in NL, da mein "Floating Home" seinen festen Liegeplatz dort hat.
Wenn NEIN ....... bleibt´s ´ne NOT - Funke und ich muss mich mit dem Gedanken an den Fest-Einbau eines neuen mindestens ATIS-fähigen Gerätes vertraut machen. Den Kanal 31 nehme ich dann als "nice to have" gleich mit.

BTW: Hat jemand ne Idee, wie ich das herausfinden kann, ob meine Handfunke ATIS kann ?
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