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  #151  
Alt 08.12.2017, 14:45
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Habe ich auch schon gehört, dass das Seegebiet vor der Küste Österreichs sehr tückisch sein soll. Da braucht es natürlich eine Top-Sicherheitsaustattung!
Gute Seemannschaft ist im Golf von Österreich ein echtes Muss!
Da es ja ab 2025 die Vereinigten Staaten von Europa sind, haben dann aus die EX-Österreicher tolle Küstenlandschaften
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #152  
Alt 08.12.2017, 14:53
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Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
...bestimmt einen Doppelnamen, wie Smith & Wesson oder Heckler & Koch... ???

Du kannst mich auch Mauser oder Cz 98 nennen.


Gruß
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  #153  
Alt 08.12.2017, 16:26
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das ist nicht unbedingt dämlich, aber muß schon erkennen wann es sinnvoll ist und wann nicht
in dem Fall hier geht die Sache schon verloren weil er zuhause keinen zugelassenen Waffenschrank hat um seine Waffe sicher unterzubringen das ist ein wichtiger Bestandteil des Bedürfnisses,
das reicht schon um die Waffe und die WBK einzuziehen,
ob er die Waffe im Boot lassen darf ist dann noch eine ganz andere Sache
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #154  
Alt 08.12.2017, 16:49
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Japp Ralf. Genauso sehe ich es auch und genau da wird die Reise auch hingehen.
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #155  
Alt 08.12.2017, 17:19
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Du kannst mich auch Mauser oder Cz 98 nennen.


Gruß
CZ 98 ist aber ein tschechisches Motorrad, das von 1937 bis 1946 gebaut wurde ....



Grüße

Sandman
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  #156  
Alt 08.12.2017, 19:50
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
CZ 98 ist aber ein tschechisches Motorrad, das von 1937 bis 1946 gebaut wurde ....



Grüße

Sandman
Das weis ich, sowas hätte ich auch gerne, aber man kann im Leben halt nicht alles haben
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  #157  
Alt 08.12.2017, 20:32
wellcraft08 wellcraft08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Ich gehe mal bei dir davon aus dass du kaum Ahnung von Waffen ( Notwehr) hast bzw. keine Waffenrechtliche Erlaubnisse besitzt.
Trotzdem kann er doch auch die Meinung haben ohne Ahnung zu haben von Waffen und entsprechenden Gesetzen.

Er möchte halt nicht in die Situation geraten wo er vor die Entscheidung gestellt wird jemanden zu töten.
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  #158  
Alt 08.12.2017, 20:46
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Zitat:
Zitat von wellcraft08 Beitrag anzeigen
Trotzdem kann er doch auch die Meinung haben ohne Ahnung zu haben von Waffen und entsprechenden Gesetzen.

Er möchte halt nicht in die Situation geraten wo er vor die Entscheidung gestellt wird jemanden zu töten.


m.W. wollte Gerd nie jemanden töten ( nicht mal den Sachbearbeiter )

Haben nun alle John Wayne `s hier ihr Testosteron versprüht

Wenn ich alles richtig gelesen habe ist Gerd auf dem Weg nach GR.
Ich bin gespannt auf das Ergebnis
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #159  
Alt 08.12.2017, 20:51
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Zitat:
Zitat von wellcraft08 Beitrag anzeigen

Er möchte halt nicht in die Situation geraten wo er vor die Entscheidung gestellt wird jemanden zu töten.
Hast du deinen Satz mal durchgelesen?
Seit wann gerät hier jemand in die Entscheidung, jemand zu töten?
Deinen Worten nach gibt man ihm eine Schreckschusswaffe (um die geht es) und er kann zur Entscheidung gestellt werden, ein Mensch zu erschießen???

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Gruß, Klaus

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  #160  
Alt 08.12.2017, 20:55
wellcraft08 wellcraft08 ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
m.W. wollte Gerd nie jemanden töten ( nicht mal den Sachbearbeiter )

Haben nun alle John Wayne `s hier ihr Testosteron versprüht

Wenn ich alles richtig gelesen habe ist Gerd auf dem Weg nach GR.
Ich bin gespannt auf das Ergebnis
Wollte Gerd auch nicht auf die Füße treten....... Finde aber das der Amtsschimmel sich da mal wieder von der besten Seite zeigt.
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  #161  
Alt 08.12.2017, 21:05
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Zeit wird's...
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
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  #162  
Alt 08.12.2017, 21:08
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Zitat:
Zitat von GerdR-S
Dem örtlichen Sachbearbeiter ist das schon fast peinlich (so mein Eindruck). Er stimmte zu, als ich meinte, hier würde der berühmte "Sturm im Wasserglas" veranstaltet. Sagte aber auch, dass er nicht anders könne, weil er sonst Ärger von der übergeordneten Behörde, dem Landeskriminalamt befürchten muss.
Die typische deutsche Beamtenmentalität: Bloß selber keine Verantwortung übernehmen, immer nur "auf Befehl" von oben gehandelt.
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Gruß Volker
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Alt 08.12.2017, 21:27
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS
Insofern fahre ich nicht "unter deutscher Flagge" und das Schiff ist - sofern es sich im Ausland befindet - kein deutsches Rechtsgebiet.
Kleiner Hinweis: Auch ein im deutschen Schiffsregister eingetragens deutsches Schif unter deutscher Flagge ist im ausländischen Hafen KEIN "deutsches Rechtsgebiet". Es gilt immer das Recht des Gastlandes, auch an Bord.

Ist ein weit verbreiteter Irrtum.
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  #164  
Alt 08.12.2017, 21:44
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Zeit wird's...
Lies doch einfach nicht mehr mit, dann brauchst Du nicht um ein Schloss betteln

Gruß Lutz
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Alt 08.12.2017, 21:49
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Gerd melde Dich per PN solltest Du den Kugelschreiber mit nach D nehmen.
Hat eigentlich schon jemand 2 Sigpi eingetragen bekommen?

Gerd kann sich immer noch einen Stufe B Schrank zulegen da seine Erlaubnis vor der Aenderung gueltig war.
Erst wer nach der Aenderung eine Wbk beantragt, braucht neue Tresore.
Auch ein moeglicher Erbfall kann so keine Verschaerfung bedeuten wenn eibe alte Lizenz im Spiel ist.
Ne Sigpi bei einer Einreise in nordische Laender immer deklarieren.
Teils fachsimpeln die dann nur und wuenschen gute Reise.
Mit ner AK 47 brauchst Du schon nen guten Grund.
Mich aergert nur, dass es keine Leinenwurfgeraete mehr fuer zu kaufen gibt. Die Munition darf ja nur max. 130 bar aufbauen.
Trotzdem macht Blitzknall immer bei der jaehrlichen Einweisung im Jachtclub am 31.12.xx um 0 Uhr am meisten Spass (nur nicht beim anschliessendem Reinigen)
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
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  #166  
Alt 08.12.2017, 21:50
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Mal ohne Ironie: Was macht eine Kal.4 Signalpistole (Waffenbesitzkarte, aufwendiger Waffenschrank) so viel gefährlicher als eine Schreckschusspistole (in D "nur" kleiner Waffenschein)?
Das interessante an der Geschiche ist, daß bei Diskussionen zum für oder wieder von Signalpistolen nur zu gern als Argument angeführt wird, daß die normalen Signalraketen für die man lediglich einen Sachkundenachweis braucht ja bei erheblich weniger Aufwand bezüglich gesetzlichen Vorschriften genau so leistungsfähig sein, wie die Signalpistole ( tatsächlich sind sie z.T, sogar leistungsfähiger ).

Und da stellt sich dann eigentlich für jeden der des logischen denkens mächtig ist die Frage, warum zwei Sachen mit identischen Eigenschaften so völlig unterschiedlich behandelt werden müssen.
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  #167  
Alt 08.12.2017, 21:57
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Kleiner Hinweis: Auch ein im deutschen Schiffsregister eingetragens deutsches Schif unter deutscher Flagge ist im ausländischen Hafen KEIN "deutsches Rechtsgebiet". Es gilt immer das Recht des Gastlandes, auch an Bord.

Ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Hast Du da eine Quelle

Denn die deutsche Bundespolizei sieht das wohl anders

Gruß Lutz
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  #168  
Alt 08.12.2017, 21:58
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Die typische deutsche Beamtenmentalität: Bloß selber keine Verantwortung übernehmen, immer nur "auf Befehl" von oben gehandelt.
Kommt drauf an, wie der vom LKA drauf ist.
Ist er ein fachfremder Waffengegner, Problem!
Ist der Mann vernuenftig, kurze Unterhaltung und evtl. Freigabebescheinigung moeglich, ggf. mit Auflagen.

So what, das wird ja heute schon in der Schule gelehrt, keiner wars.
Frueher haben wir Baumhaeuser gebaut, Boeller gebastelt die richtige Sprengwirkung entwickelten wenn man nicht aufpasste.
Ebenso beim Schwarzfischen.
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  #169  
Alt 08.12.2017, 22:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Hast Du da eine Quelle
Habe ich so gelernt - auf der Seefahrtschule.
Kannst du aber auch bei wiki nachlesen:

Siehe unter "Schiffe und Luftfahrzeuge"
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  #170  
Alt 08.12.2017, 22:58
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Kleiner Hinweis: Auch ein im deutschen Schiffsregister eingetragens deutsches Schif unter deutscher Flagge ist im ausländischen Hafen KEIN "deutsches Rechtsgebiet". Es gilt immer das Recht des Gastlandes, auch an Bord.

Ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Richtig ist, das ein deutsches Seeschiff kein exterritoriales Gebiet ist.
Aber auf einem deutschen Seeschiff gilt deutsches Recht.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...heit_node.html
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  #171  
Alt 09.12.2017, 14:36
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Gerd melde Dich per PN solltest Du den Kugelschreiber mit nach D nehmen.
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Gerd kann sich immer noch einen Stufe B Schrank zulegen da seine Erlaubnis vor der Aenderung gueltig war.
Erst wer nach der Aenderung eine Wbk beantragt, braucht neue Tresore.
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Trotzdem macht Blitzknall immer bei der jaehrlichen Einweisung im Jachtclub am 31.12.xx um 0 Uhr am meisten Spass (nur nicht beim anschliessendem Reinigen)
das Waffengesetz wurde verschärft, ein B Schrank würde jetzt nicht mehr reichen, das ist auch bei Erbschaften so, der alte B-Schrank ist jetzt nicht mehr zulässig, wenn man nicht nachweisen kann, das man den Schrank vor der Gesetzes Änderung gekauft hat
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  #172  
Alt 09.12.2017, 14:40
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Das interessante an der Geschiche ist, daß bei Diskussionen zum für oder wieder von Signalpistolen nur zu gern als Argument angeführt wird, daß die normalen Signalraketen für die man lediglich einen Sachkundenachweis braucht ja bei erheblich weniger Aufwand bezüglich gesetzlichen Vorschriften genau so leistungsfähig sein, wie die Signalpistole ( tatsächlich sind sie z.T, sogar leistungsfähiger ).

Und da stellt sich dann eigentlich für jeden der des logischen denkens mächtig ist die Frage, warum zwei Sachen mit identischen Eigenschaften so völlig unterschiedlich behandelt werden müssen.
weil die Signalpistole eben aussieht wie eine Waffe und auch eine ist,
Stichwort: damit wird ein Geschoss durch einen Lauf getrieben, damit ist es eine Waffe
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  #173  
Alt 09.12.2017, 15:31
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
weil die Signalpistole eben aussieht wie eine Waffe und auch eine ist,
Stichwort: damit wird ein Geschoss durch einen Lauf getrieben, damit ist es eine Waffe
Diese Definition gilt aber ausschließlich für Deutschland!

In vielen Ländern der EU sieht man das komplett anders und der "Hauptfehler" des TE war, die Signalpistole in D zu erwerben. Hätte er sie im Land der Bestimmung erworben, oder zB in Ö, so hätte er niemals Probleme mit irgendwelchen Ämtern bekommen, weil der freie Erwerb und das Verbringen schlicht und einfach ohne besondere Auflagen erlaubt ist.

Und jetzt zum DRITTEN MAL:

Wie muss der Vernichtungsnachweis aussehen und kann er auch von einem Waffenhändler erstellt werden?


Grüße

Sandman
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  #174  
Alt 09.12.2017, 16:51
Benutzerbild von Puuh
Puuh Puuh ist offline
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Zitat:
Zitat von Schimi
Richtig ist, das ein deutsches Seeschiff kein exterritoriales Gebiet ist.
Aber auf einem deutschen Seeschiff gilt deutsches Recht.
Ja, schon. Aber nur solange es um, sagen wir mal, "innerdeutsche" Angelegenheiten geht. Das ist aber vorbei, wenn auf dem Schiff etwas passiert, was gegen das Recht des Gastlandes verstößt.
Sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Hier mal ein Beispiel:
Deutscher Kapitän im US-Hochsicherheitsgefängnis
Er hat noch insofern Glück gehabt, als dass eine verständnisvolle Richterin die Strafe später zur Bewährung aussetzte.
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  #175  
Alt 09.12.2017, 17:10
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Diese Definition gilt aber ausschließlich für Deutschland!

In vielen Ländern der EU sieht man das komplett anders und der "Hauptfehler" des TE war, die Signalpistole in D zu erwerben. Hätte er sie im Land der Bestimmung erworben, oder zB in Ö, so hätte er niemals Probleme mit irgendwelchen Ämtern bekommen, weil der freie Erwerb und das Verbringen schlicht und einfach ohne besondere Auflagen erlaubt ist.

Und jetzt zum DRITTEN MAL:

Wie muss der Vernichtungsnachweis aussehen und kann er auch von einem Waffenhändler erstellt werden?


Grüße

Sandman
Das Problem könnte sein dass man in Österreich als Ausländer ( Deutscher ohne Wohnsitz in Ö) vielleicht diese Sachen nicht kaufen darf, das müsste uns mal ein Österreicher erklären.
Das mit dem Vernichtungsnachweis, kann eigentlich nur der Sachbearbeiter erklären.
Deutschland mein man halt alles Verschärfen zu müssen was in anderen EU-Ländern einfach gehandhabt wird, damit Deutschland weiterhin sicherer wird und die Gutmenschen beruhigt schlafen können, jetzt entferne ich mich mal von dem Thema, da bei meinem Nachbar letzte Nacht eingebrochen wurde und er im Schlafzimmer schlief ohne etwas davon mitzubekommen.
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