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  #1  
Alt 11.11.2015, 16:41
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oktave oktave ist offline
Cadet
 
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Standard Fehlender Fäkalientank auf Deutschlandfahrt

Hallo Schifferer

Ich bräuchte mal eine Auskunft: Wie ist das, wenn ich mit einem in Holland zugelassenen Boot ohne Fäkalientank Deutschland befahren möchte? Gibt es Schwierigkeiten?

Vielen Dank für Eure Antworten und allzeit gute Fahrt
__________________
Fröhliche Schiffergrüsse
Petra + Rolf
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  #2  
Alt 11.11.2015, 17:14
siljan siljan ist offline
Captain
 
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Standard

Hängt vom Baujahr ab und vom Revier. Auf Bundeswasserstrassen ist manches erlaubt, was auf Landesgewässer bereits verboten ist. Ab welchem Baujahr eine Ausrüstungspflicht gilt, wissen vielleicht Andere oder Tante Googggel.
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  #3  
Alt 11.11.2015, 17:25
billi billi ist offline
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Standard

In Deutschland bestht nur auf betimmten Gewässern Tankpflicht. z.B. dem Bodensee.

Auf den Bundeswassertrassen nicht.
Allerding meine ich zu wissen, dass in Holland eine Tankpflicht besteht.
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  #4  
Alt 11.11.2015, 18:14
pkrischer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Fäkalientank

In Holland gibt es keine Fäkalientankpflicht sondern ein "Einleiteverbot" für fäkalienhaltige Abwässer.
Es bleibt also jedem überlassen wie er das technisch löst.
-Tank
-Porta-Porti
-Windeln.....

In Deutschland darf jeder in die Gewässer sch....
(Ausnahme Bodensee, Bayr.Seen, Müritz??)
Hier ist Deutschland hintendran.

Gruß vom Rhein
Dieter
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  #5  
Alt 11.11.2015, 18:25
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Ostsee auch...





Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #6  
Alt 11.11.2015, 20:30
pkrischer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verständnisfrage:

ist eine Abwasserrückhalteanlage ein reiner Fäkalientank?
Was ist mit dem Wasser aus dem Waschbecken, Duschwasser oder Spüleabwasser?
Zählt das auch? Vom Wortlaut her ja.

Persönlich finde ich:
Fäkalientank : JA
Spül und Duschwasser: NEIN

Gruß vom Rhein

Dieter
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  #7  
Alt 11.11.2015, 21:13
Benutzerbild von bootmichl
bootmichl bootmichl ist offline
Commander
 
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Standard

Zitat:
Zitat von pkrischer Beitrag anzeigen
ist eine Abwasserrückhalteanlage ein reiner Fäkalientank?
Was ist mit dem Wasser aus dem Waschbecken, Duschwasser oder Spüleabwasser?
Zählt das auch? Vom Wortlaut her ja.
Hier gibt es eine Differenzierung:

Die Abwässer aus Spüle, Dusche und Handwaschbecken werden GRAUWASSER und
Abwässer aus der Toilette werden SCHWARZWASSER genannt...

Ein Sportboot, zugelassen in einem souveränen EU-Land, darf auf Bundeswasserstrassen genutzt werden.

Die innerdeutschen Befahrensregeln sind dabei zu beachten...
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LG Michael
Wassersport und NUR DER HSV !
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  #8  
Alt 12.11.2015, 09:28
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von oktave Beitrag anzeigen
Wie ist das, wenn ich mit einem in Holland zugelassenen Boot ohne Fäkalientank Deutschland befahren möchte? Gibt es Schwierigkeiten?
Wie schon gesagt, auf Bundeswasserstraßen nicht. Und schiffbare Landeswasserstrassen sind sehr, sehr selten. Google mal nach "Bundeswasserstraßen". Außerdem sind (zumindest in Brandenburg) Schiff mit einem Baujahr vor 1980 eh von der Tankpflicht befreit.
Ein Hafenmeister könnte darauf bestehen, aber die wenigsten Marinas sind richtige Häfen. Und die größten Aufreger in dieser Sache fahren nachher auf den See und verklappen ihren Tankinhalt dort .

Es gibt übrigens auf Bundeswasserstraßen auch keine Pflicht zur Abnahme und Kontrolle der Gasanlage. Das ist verwunderlich, aber wahr.
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Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #9  
Alt 12.11.2015, 11:26
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Allerding meine ich zu wissen, dass in Holland eine Tankpflicht besteht.
Nein, in NL gibt es kein gezetzliche Tankpflicht, nur ein generelles Auslaufverbot fuer Sportboote.
Kann sein, das CE es ja vorschreibt, weiss ich aber nicht.
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Rob

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Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #10  
Alt 12.11.2015, 12:37
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
nur ein generelles Auslaufverbot fuer Sportboote.
Das ist etwas missverständlich. Du meinst sicher "Einleitungsverbot". Unter "Auslaufen" versteht man bei Booten das Verlassen des Hafens
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Gruß Heinz-Dieter
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  #11  
Alt 12.11.2015, 12:40
billi billi ist offline
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Rob hat ja nur geschrieben was wir schon seit #4 wissen. also nichts neues Hauptsache einen Eintrag.
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  #12  
Alt 12.11.2015, 14:12
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von bootmichl Beitrag anzeigen
Hier gibt es eine Differenzierung:

Die Abwässer aus Spüle, Dusche und Handwaschbecken werden GRAUWASSER und
Abwässer aus der Toilette werden SCHWARZWASSER genannt...

Ein Sportboot, zugelassen in einem souveränen EU-Land, darf auf Bundeswasserstrassen genutzt werden.

Die innerdeutschen Befahrensregeln sind dabei zu beachten...
Der (europäische) Gesetzgeber trifft diese Unterscheidung NICHT, für ihn sind beides "häusliche Abwässer" Artikel 1 (e), deren Einleitung in das Gewässer nach Anhang C Artikel 9.01 (3) sogar erlaubt ist.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #13  
Alt 12.11.2015, 16:07
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von pkrischer Beitrag anzeigen
In Holland gibt es keine Fäkalientankpflicht sondern ein "Einleiteverbot" für fäkalienhaltige Abwässer.
Es bleibt also jedem überlassen wie er das technisch löst.
-Tank
-Porta-Porti
-Windeln.....

In Deutschland darf jeder in die Gewässer sch....
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Hier ist Deutschland hintendran.

Gruß vom Rhein
Dieter
.....in Deutschland..........-
was auch noch fleissig praktiziert wird.

Gruß Neck
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  #14  
Alt 12.11.2015, 16:08
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Rob hat ja nur geschrieben was wir schon seit #4 wissen. also nichts neues Hauptsache einen Eintrag.
Oeps

Und ja, meinte einleitungsverbot
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