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  #1  
Alt 22.03.2017, 14:13
lazyjack lazyjack ist offline
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Standard Trailer / Anhänger verleihen, Haftung?

Hallo,
ich habe gerade das Thema, dass ich einen Anhänger privat und kostenfrei verleihen möchte. Leider habe ich dann Google angeworfen und nach einer Vorlage für ein Verleih-Dokument gesucht.

An passenden Vorlagen habe ich nichts gefunden, dafür aber die Gewissheit bekommen, dass ich mit einem Bein schon im Knast stehe und Frau, Kinder, Haus und Hof gepfändet werden, wenn es zu einem Schaden kommen sollte.
Stichwort ist die Gefährderhaftung und einschlägige Berichte, wie unangenehm ein Schadensfall für den Halter des Anhängers werden kann.

Vermutlich ist es NICHT möglich sich durch einen entsprechend formulierten Leihvertrag und Haftungsfreistellung aus der rechtlichen Haftung zu entziehen, aber vielleicht hilft dies ja dann für den dann eventuell nachfolgenden privatrechtlichen Kram...

Ich habe mir jetzt einmal eine Vorlage mit ein paar laienhaften Formulierungen erstellt. Falls sich jemand findet der gerne juristisch versiert darüber schauen möchte und Tipps geben könnte, wäre das klasse und ich würde mich sehr darüber freuen.

Wie gesagt... juristisch versiert !! Halbgares Wissen habe ich selber und Hobbyjuristen möchte ich bitten die Finger still zu halten (auch wenn´s in den Fingern zuckt

Es soll ein Einseiter werden und kein mehrseitiges Vertragswerk. Ich möchte auch keine abstrusen Fälle konstruieren und daher sollen nur die paar wichtigsten Dinge behandelt werden. Falls ich mit eurer Hilfe eine halbwegs vernünftige Formulierung hinbekomme, stelle ich dies natürlich dann sehr gerne hier im Forum zur allgemeinen Verfügung. Das soll auch keine Rechtsberatung werden und es soll keiner dafür Haftung übernehmen! Einfach nur ein Vorschlag, wie man es machen könnte....

Ich vermute, dass der ein oder andere das auch mal brauchen kann?

Wer mir da helfen möchte.. gerne per PN und ich sende das Dokument zu. Wenn ich dann Feedback habe, dass es in die richtige Richtung geht und nicht gänzlich Quatsch ist, stelle ich es hier rein Dann könnt ihr immer noch darüber herfallen

Viele Grüße
Marian

Geändert von lazyjack (22.03.2017 um 14:49 Uhr) Grund: Schreibfelher
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  #2  
Alt 22.03.2017, 15:24
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von lazyjack Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe gerade das Thema, dass ich einen Anhänger privat und kostenfrei verleihen möchte. Leider habe ich dann Google angeworfen und nach einer Vorlage für ein Verleih-Dokument gesucht.

An passenden Vorlagen habe ich nichts gefunden, dafür aber die Gewissheit bekommen, dass ich mit einem Bein schon im Knast stehe und Frau, Kinder, Haus und Hof gepfändet werden, wenn es zu einem Schaden kommen sollte.
Stichwort ist die Gefährderhaftung und einschlägige Berichte, wie unangenehm ein Schadensfall für den Halter des Anhängers werden kann.

Vermutlich ist es NICHT möglich sich durch einen entsprechend formulierten Leihvertrag und Haftungsfreistellung aus der rechtlichen Haftung zu entziehen, aber vielleicht hilft dies ja dann für den dann eventuell nachfolgenden privatrechtlichen Kram...

Ich habe mir jetzt einmal eine Vorlage mit ein paar laienhaften Formulierungen erstellt. Falls sich jemand findet der gerne juristisch versiert darüber schauen möchte und Tipps geben könnte, wäre das klasse und ich würde mich sehr darüber freuen.

Wie gesagt... juristisch versiert !! Halbgares Wissen habe ich selber und Hobbyjuristen möchte ich bitten die Finger still zu halten (auch wenn´s in den Fingern zuckt

Es soll ein Einseiter werden und kein mehrseitiges Vertragswerk. Ich möchte auch keine abstrusen Fälle konstruieren und daher sollen nur die paar wichtigsten Dinge behandelt werden. Falls ich mit eurer Hilfe eine halbwegs vernünftige Formulierung hinbekomme, stelle ich dies natürlich dann sehr gerne hier im Forum zur allgemeinen Verfügung. Das soll auch keine Rechtsberatung werden und es soll keiner dafür Haftung übernehmen! Einfach nur ein Vorschlag, wie man es machen könnte....

Ich vermute, dass der ein oder andere das auch mal brauchen kann?

Wer mir da helfen möchte.. gerne per PN und ich sende das Dokument zu. Wenn ich dann Feedback habe, dass es in die richtige Richtung geht und nicht gänzlich Quatsch ist, stelle ich es hier rein Dann könnt ihr immer noch darüber herfallen

Viele Grüße
Marian

Für eine Rechtsauskunft wirst du dich schon an einen Rechtsanwalt wenden müssen.
Jaaa, ich weiss, die wollen nur dein Bestes. Dein Geld. Nach BRAGO. Verständlich.
Eine rechtssichere Auskunft schüttelt sich ja auch nicht mal eben aus dem Ärmel.
Leien ist es aus gutem Grund untersagt öffentlich eine Rechtsberatung zu geben.

Ein Tip, vielleicht hilft dir das ja schonmal weiter.
http://segelreporter.com/panorama/ve...-bootstrailer/

Gruß Robin
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  #3  
Alt 22.03.2017, 15:28
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Wer Geld spart (der Anhänger hat keine eigene Versicherung) ist eben bös dran. Warum auch nicht?
In Österr. muss jeder Anhänger auch einzeln versichert werden, kann ich herborgen so oft und an wen ich will.

Und nur mit eigener Hängerversicherung würde ich diesen auch verleihen.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #4  
Alt 22.03.2017, 17:04
lazyjack lazyjack ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Für eine Rechtsauskunft wirst du dich schon an einen Rechtsanwalt wenden müssen.
Jaaa, ich weiss, die wollen nur dein Bestes. Dein Geld. Nach BRAGO. Verständlich.
Eine rechtssichere Auskunft schüttelt sich ja auch nicht mal eben aus dem Ärmel.
Leien ist es aus gutem Grund untersagt öffentlich eine Rechtsberatung zu geben.
Hallo Robin,
mein Ansinnen war nicht hier eine Rechtsberatung oder rechtssichere Auskunft zu bekommen. Es gibt doch auch Vorlagen/Vorschläge für KFZ Kaufverträge und alles mögliche. Das haben doch auch nicht immer Juristen entworfen und wurden, wenn was unklar formuliert ist, gleich vor Gericht gezogen. Meine Idee war, eine Vorlage zu erstellen, die nicht den maximalen Blödsinn enthält, aber ein paar relevante Dinge beschreibt. Das alles ohne Haftung, Gewährleistung oder Rechtssicherheit. Kann man nehmen, muss man nicht..

Wenn so eine Vorlage/Vorschlag schon unter Rechtsberatung durch einen Laien fallen sollte, wäre ich sehr verwundert... aber man wundert sich ja heutzutage immer mehr, für was man angezählt wird.

Viele Grüße
Marian
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  #5  
Alt 22.03.2017, 17:18
D4-300 D4-300 ist offline
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Standard Trailer / Anhänger verleihen, Haftung?

Ich kann Dir sagen, ich werde nix mehr verleihen, nach dem Unfall wurde natürlich von dem Leiher gesagt, ich komme für alle Kosten auf, ich bin auch versichert, kannst Du Dir alles Knicken. 1,5 Jahre, Gerichtsverhandlung, nachdem ich einen Titel hatte, war das Geld natürlich noch immer nicht bei mir.

UND

Der tatsächliche mir entstandene Schaden durch Höherstufung, ist nur in der Zukunft abzugleichen.(Dafür habe ich auch einen Titel). Nur der Höherstufungsschaden beträgt über 5800 EUR!!!

Ich verleih nix mehr!!!!

Grüße und Warnung - Carsten


gesendet von meinem Siemens ME45
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  #6  
Alt 22.03.2017, 17:29
lazyjack lazyjack ist offline
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Zitat:
Zitat von D4-300 Beitrag anzeigen

Ich verleih nix mehr!!!!

Grüße und Warnung - Carsten
Hallo Carsten,
hört sich nicht gut an... Hoffe dass du irgendwann deinen Schaden bezahlt bekommst.

Ich weiß jetzt nicht, ob du irgendwas schriftlich mit dem Ausleiher vereinbart hast? Falls nicht, hätte dir aus deiner Sicht eine schriftliche Vereinbarung irgendeine Erleichterung in der Argumentation vor Gericht gebracht?

Viele Grüße
Marian
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  #7  
Alt 22.03.2017, 17:33
D4-300 D4-300 ist offline
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Ich hatte einen einfachen Überlassungsvertrag aufgesetzt, Schäden übernimmt der Leiher.

Die Sachlage war eindeutig. Nur das Verhalten des Leihers war nicht OK.

Wenn es um das liebe Geld geht.... Das mein letzter Post zu diesem Thema, ich rege mich schon wieder auf.

Viel Glück - Carsten


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  #8  
Alt 22.03.2017, 17:46
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von lazyjack Beitrag anzeigen
Hallo Robin,
mein Ansinnen war nicht hier eine Rechtsberatung oder rechtssichere Auskunft zu bekommen. Es gibt doch auch Vorlagen/Vorschläge für KFZ Kaufverträge und alles mögliche. Das haben doch auch nicht immer Juristen entworfen und wurden, wenn was unklar formuliert ist, gleich vor Gericht gezogen. Meine Idee war, eine Vorlage zu erstellen, die nicht den maximalen Blödsinn enthält, aber ein paar relevante Dinge beschreibt. Das alles ohne Haftung, Gewährleistung oder Rechtssicherheit. Kann man nehmen, muss man nicht..

Wenn so eine Vorlage/Vorschlag schon unter Rechtsberatung durch einen Laien fallen sollte, wäre ich sehr verwundert... aber man wundert sich ja heutzutage immer mehr, für was man angezählt wird.

Viele Grüße
Marian
Wie denn nun?
Zu deinen o.G. Bedingungen würde
per Handschlag doch reichen.

Gruß Robin
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  #9  
Alt 22.03.2017, 17:47
lazyjack lazyjack ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Wer Geld spart (der Anhänger hat keine eigene Versicherung) ist eben bös dran. Warum auch nicht?
In Österr. muss jeder Anhänger auch einzeln versichert werden, kann ich herborgen so oft und an wen ich will.

Und nur mit eigener Hängerversicherung würde ich diesen auch verleihen.
Hallo Peter,
auch mit einer eigenen Versicherung bist du vermutlich nicht immer auf der sicheren Seite.

So könnte ein Haftungsverzicht bzw. Kostenübernahme eventuell privatrechtlich helfen, wenn durch den Schaden eine Hochstufung in der Versicherungsprämie erfolgt, oder wenn aus irgendwelchen Gründen die Versicherung nicht zahlen will, weil der Kollege mit 1 Promille fahrlässig irgendwo gegen gebrummt ist, oder wenn z.B. die Versicherungssummen überschritten werden:

.... Anders als bei der Verschuldenshaftung sieht das Gesetz bei der Gefährdungshaftung eine Obergrenze vor. Für Personenschäden ist die Haftung auf einen Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder eine jährliche Rente von 36.000 Euro begrenzt, wenn ein Mensch zu Schaden kommt. Bei mehreren Menschen beträgt die Obergrenze 3 Mio. Euro bzw. 180.000 Euro jährlich. Für Sach- und Sachfolgeschäden gilt eine Gesamtobergrenze von 300.000 Euro.....
Quelle: http://www.kfz-versicherungen.com/ha...rdungshaftung/

Es gibt sicherlich Fälle die das hergeben würden. Wenn du da vorher mit dem Ausleiher eine Vereinbarung hast, dass er für solche Kosten aufkommt die nicht von der Versicherung übernommen werden, wäre das doch zumindest einen Versuch wert. Ob und wieviel das vor Gericht zählt und hilft, siehst du eh erst wenn es zum äußersten kommt. So eine Vereinbarung wird eh nur im Innenverhältnis (Fahrer <> Halter) relevant und wird dich vermutlich als Halter nicht vor den direkten rechtlichen Folgen schützen.

Dass man sich mit der Ausleihe eines unversicherten Anhängers in ein Risiko begibt, sollte einem schon bewusst werden. Aber auch hierfür könnten ein paar Formulierungen eventuell hilfreich sein, wenn es hart auf hart kommt.

Aber nochmal.. ich habe nicht vor alle möglichen Fälle zu formulieren. Drei bis fünf Punkte die sinnvoll sind um erwähnt zu werden z.B.

- Der Halter haftet nicht für Schäden, die der Ausleiher während der Nutzung und in dem Zeitraum der Ausleihe mit dem Anhänger verursacht und der Ausleiher stellt den Halter von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen und Forderungen frei.
- Falls der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Anhängers abgewickelt wird und über die Versicherungsleistungen hinausgehende Kosten entstehen bzw. nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, sichert der Ausleiher die Übernahme der Kosten zu. Dazu gehören auch Aufwendungen bei eventuellen Hochstufungen der Versicherung.
- Für Beschädigungen am Anhänger, die im Zeitraum der Ausleihe entstehen, übernimmt der Ausleiher die Kosten der fachgerechten Reparatur.
- etc.

Viele Grüße
Marian

PS: mein Anhänger hat eine Haftpflichtversicherung.
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  #10  
Alt 22.03.2017, 17:48
lazyjack lazyjack ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Wie denn nun?
Zu deinen o.G. Bedingungen würde
per Handschlag doch reichen.

Gruß Robin
Robin bist du Jurist? Ich verstehe dich nicht

Viele Grüße
Marian
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  #11  
Alt 22.03.2017, 18:26
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von lazyjack Beitrag anzeigen
Robin bist du Jurist? Ich verstehe dich nicht

Viele Grüße
Marian
Dann erkläre ich es dir.
Wenn du einen Vertrag aufsetzen willst, der ein paar relevante Dinge beschreibt, aber "das alles ohne Haftung, Gewährleistung oder Rechtssicherheit" ist, dann ist der Vertrag das Papier nicht wert auf dem er steht.

Mein Tip:
geh zu einem gewerblichen Anhängerverleiher der sein Gewerbe nicht erst seit gestern betreibt.
Nimm das billigste Leihangebot wahr, schreib das dir ausgehändigte Duplikat des Leihvertrags ab und du hast alles was du brauchst.
Sollte dir das nicht reichen konsultiere einen Rechtsanwalt.

Gruß Robin
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  #12  
Alt 22.03.2017, 18:57
lazyjack lazyjack ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Dann erkläre ich es dir.
Wenn du einen Vertrag aufsetzen willst, der ein paar relevante Dinge beschreibt, aber "das alles ohne Haftung, Gewährleistung oder Rechtssicherheit" ist, dann ist der Vertrag das Papier nicht wert auf dem er steht.
Hallo Robin,
ich weiß es ist schwierig und holprig sich in diesem Format zu unterhalten... aber versuche bitte mal etwas Verständnis aufzubringen.

Ich will kein Formulierungsvorschlag, der die Leihe ohne Haftung, Gewährleistung und Rechtssicherheit anbietet.

Meine Aussage "ohne Haftung, Gewährleistung oder Rechtssicherheit" bezog sich ausschließlich auf die Vorlage. Das heißt, wenn du die Vorlage benutzt, kannst du keinen dafür zur Rechenschaft ziehen, falls eine Formulierung darin nicht einwandfrei sein sollte.

Na ja war ein Versuch wert, aber gut gemeint ist ja schließlich das absolute Gegenteil von gut gemacht. Vermutlich hätte ich die Frage anders stellen sollen.

Viele Grüße
Marian
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  #13  
Alt 22.03.2017, 19:53
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ghaffy ghaffy ist offline
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Der Punkt ist nicht der Vertrag. Der Punkt ist, dass du mit keinem Vertrag deine Verpflichtungen gegenüber Dritten loswirst.
Du musst - Vertrag hin oder her - gegebenenfalls erst die geschädigten Dritten befriedigen und danach kannst du versuchen, dich an demjenigen schadlos halten, dem du den Trailer geborgt hast.

Das kann mit oder ohne Vertrag zur Tortur werden. Wenn man damit vor die Gerichte muss oder will, dann bereust du, den Trailer jemals hergeborgt zu haben.

Oder du hast Vertrauen. Dann brauchst du auch keine Papier. Ein Handschlag ist auch ein Vertrag.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #14  
Alt 23.03.2017, 12:37
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von lazyjack Beitrag anzeigen
Hallo Robin,
ich weiß es ist schwierig und holprig sich in diesem Format zu unterhalten... aber versuche bitte mal etwas Verständnis aufzubringen.

Ich will kein Formulierungsvorschlag, der die Leihe ohne Haftung, Gewährleistung und Rechtssicherheit anbietet.

Meine Aussage "ohne Haftung, Gewährleistung oder Rechtssicherheit" bezog sich ausschließlich auf die Vorlage. Das heißt, wenn du die Vorlage benutzt, kannst du keinen dafür zur Rechenschaft ziehen, falls eine Formulierung darin nicht einwandfrei sein sollte.

Na ja war ein Versuch wert, aber gut gemeint ist ja schließlich das absolute Gegenteil von gut gemacht. Vermutlich hätte ich die Frage anders stellen sollen.

Viele Grüße
Marian
Wie schön, dass der Punkt geklärt ist.

Eine oberflächliche Suche im I-Net förderte folgendes zutage:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Leihvertrag_33257.pdf

https://www.wittelsbuerger.de/downlo...eihvertrag.pdf

http://www.trailer-direct.de/pdf/Tra...lprotokoll.pdf

http://moetefindt.de/files/moetefind...rtrag_2015.pdf

http://www.kram.de/wp-content/upload...g_ww-vk-14.pdf

http://www.et-anhaengervermietung.de...kaufpdf_27.pdf

http://image.img-erento.com/165961/5272935.pdf

http://www.rp-anhaenger.de/Sites/RP-...VERMIETUNG.pdf

http://www.mietservice-egger.de/pdf/mietvertrag.pdf

https://www.ace.de/fileadmin/user_up...eihvertrag.pdf

http://www.cartrailers-rheingau.de/pdf/AGB.pdf

http://www.iww.de/ue/kfz-versicherun...aengern-f18514

https://www.adac.de/infotestrat/fahr...hrzeug-privat/

Gruß Robin
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