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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #451  
Alt 14.04.2021, 07:36
jobe_grz jobe_grz ist offline
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Zitat:
Zitat von Marius_Octavius Beitrag anzeigen
Diese „Willkür“ hast du dir doch ausgedacht, selbstverständlich muss jeder, der nach Österreich einreist, ohne unter die Ausnahmeregelungen zu fallen, 5 Tage in Quarantäne.
Ich glaub er hat sich da gar nichts "ausgedacht". Der Besuch engster Familienangehöriger (1. Grades) ist eben genau so eine Ausnahmeregelung. Habe ich den Hauptwohnsitz in Österreich und meine Eltern in Slowenien/Kroatien/Bosnien/..... und ich besuche sie mindestens 1x im Monat, dann fällt das unter die Pendlerregelung.

Genauso wie Reisen aus beruflichen Gründen, oder zu Ausbildungszwecken, oder aus dringenden medizinischen Gründen, usw. Dazu gibt es dann auch noch Unterschiede bei der Gültigkeit der Tests. Bin ich Pendler und will nach AT einreisen, genügt ein Test nicht älter als 7 Tage und ich muss nicht in Quarantäne. Fahre ich privat zu meinem Boot / Haus um nach dem Rechten zu sehen, benötige ich einen Antigentest nicht älter als 48 Stunden oder einen PCR Test nicht älter als 72 oder ich muss den Test innerhalb 24 Stunden nachholen und zusätzlich für 10 Tage in Quarantäne.
Also ja, auch ich sehe da Willkür / Ungleichbehandlung
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  #452  
Alt 14.04.2021, 07:48
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Marius_Octavius Marius_Octavius ist offline
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Pendler ja, da gibt es Ausnahmeregelungen.

Der Rest ist falsch: Verwandtenbesuch alleine faellt nicht unter die Ausnahmeregelung, es bedarf schon einer schweren Erkrankung oder Pflegebedarf, die auch belegt / nachgewiesen werden muss.

Keinesfalls gibt es aber eine Besserstellung fuer Bosnienreisende, im Gegenteil, da wird sogar gebauer hingeschaut, zeitweise war eine Reise sogar praktisch gar nicht moeglich. Es gibt keinen Grund, Bosniaken in irgendeiner Weise zu beneiden.

Und das passt ja auch, oder will hier irgend jemand behaupten, der Besuch seines Bootes waere wichtiger als der Besuch seiner kranken Eltern? Wohl kaum.
__________________
Wo immer du hinfährst, dort bist du dann.
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  #453  
Alt 14.04.2021, 08:15
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Marius_Octavius Beitrag anzeigen
Was hat § 6.1 (1) mit der Impfung zu tun?
Ich beantworte die Frage gleich selbst: Gar nichts.

Leider. Ich würde mich ja freuen, wenn du recht hättest, weil ich ja gerade deshalb morgen nach Österreich reisen muss.

Der Absatz ist für dringende Operationen o.ä. gedacht.

Das Thema Impfungen generell wird derzeit erst noch abgestimmt.
Ich habe zur Impfung die passende Stelle aus der Verordnung zitiert, aus der klar hervorgeht, dass die Impfung KEINEN Ausnahmegrund darstellt.

Hast du irgendwie missverstanden.


Grüße

Sandman
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  #454  
Alt 14.04.2021, 11:44
thomasbaut thomasbaut ist offline
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Alles klar Sandman!


dann kommen wir den Tatsachen ja schon näher:

-Papiere/Formulare werden genau kontrolliert bei/für quarantänefreier Einreise

-Pässe werden nicht gescannt (macht für eine abzuhaltende Quarantäne wenig Sinn-woher sollen die Behörden dann wissen wer in Quarantäne ist/muss)

-Pässe werde mehr oder weniger kontrolliert (macht für Corona oder Quarantäne aber auch keinen Sinn bzw. hat keine Folgen)

-Durchwinken bedeutet für mich Pässe aus dem Auto halten und diese ohne einzuscannen oder durchzublättern weitergewunken zu werden.



Kannst du vielleicht nochmal kurz erklären warum eine geschäftliche/behördliche Tätigkeit in HR eine Quarantäne bei der RR nicht notwendig macht? Das habe ich noch nicht ganz verstanden und ist natürlich für viele interessant
Danke!
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  #455  
Alt 14.04.2021, 12:33
jobe_grz jobe_grz ist offline
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Zitat:
Zitat von Marius_Octavius Beitrag anzeigen
Pendler ja, da gibt es Ausnahmeregelungen.

Der Rest ist falsch: Verwandtenbesuch alleine faellt nicht unter die Ausnahmeregelung, es bedarf schon einer schweren Erkrankung oder Pflegebedarf, die auch belegt / nachgewiesen werden muss.
Hast Du die Einreise VO auch schon mal gelesen?
Zitat:
Pendler
§ 6a. (1) Abweichend von § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 und 4 ist die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs

1. zu beruflichen Zwecken,
2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,
...
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  #456  
Alt 14.04.2021, 13:04
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von thomasbaut Beitrag anzeigen
Kannst du vielleicht nochmal kurz erklären warum eine geschäftliche/behördliche Tätigkeit in HR eine Quarantäne bei der RR nicht notwendig macht? Das habe ich noch nicht ganz verstanden und ist natürlich für viele interessant
Danke!
Das gilt halt nur für Österreicher!
Eine geschäftliche Tätigkeit in Kroatien stellt nach Aussage des Bundesministeriums (telefonisch, persönlich von mir) einen Ausnahmegrund der Quarantänepflicht nach Covid-19 Einreiseverordnung § 4 Absatz 3*bzw § 6a Absatz 1 dar. Diese muss man aber bei der Einreise glaubhaft machen (deswegen der Geschäftsbrief mit Bestätigung des Termins).

Ein zwei wöchiger Aufenthalt wegen eines Servicetermins/Bootskauf etc, wird aber explizit ausgeschlossen, da die Aufenthaltsdauer mit dem geschäftlichen Termin passen muss (vielleicht eine bis zwei Übernachtungen mehr).

Bitte lest meine Posts genau, da mir hier in diesem Thread Sachen zugeschrieben wurden, die ich so nie geschrieben habe.



Grüße

Sandman
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  #457  
Alt 14.04.2021, 13:19
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Das gilt halt nur für Österreicher!
Eine geschäftliche Tätigkeit in Kroatien stellt nach Aussage des Bundesministeriums (telefonisch, persönlich von mir) einen Ausnahmegrund der Quarantänepflicht nach Covid-19 Einreiseverordnung § 4 Absatz 3*bzw § 6a Absatz 1 dar. Diese muss man aber bei der Einreise glaubhaft machen (deswegen der Geschäftsbrief mit Bestätigung des Termins).

Ein zwei wöchiger Aufenthalt wegen eines Servicetermins/Bootskauf etc, wird aber explizit ausgeschlossen, da die Aufenthaltsdauer mit dem geschäftlichen Termin passen muss (vielleicht eine bis zwei Übernachtungen mehr).

Bitte lest meine Posts genau, da mir hier in diesem Thread Sachen zugeschrieben wurden, die ich so nie geschrieben habe.



Grüße

Sandman

Das Gleiche gilt meines Wissens auch für Deutsche bzw. für fast die meisten Länder in Europa....Geschäftsreisen sind meist ohne Quarantäne möglich......das müssen Sie machen, ansonsten wäre die Wirtschaft schon komplett zusammengebrochen....
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  #458  
Alt 14.04.2021, 13:39
Benutzerbild von christoph
christoph christoph ist offline
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Auszug der Bayerishen Verordnung
https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ookieSupport=1

....die im Freistaat Bayern ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler),.....
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
https://ineuropaunterwegs.travel.blog/
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  #459  
Alt 14.04.2021, 23:37
razer6 razer6 ist offline
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Ich muss am Wochenende kurzfristig nach Kroatien. Die Einreise ist ja mittlerweile mit einem nicht älter als 48h alten Antigentest erlaubt. Jetzt steht unter https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213#AST bzw im verlinkten PDF https://ec.europa.eu/health/sites/he...on-list_en.pdf welche Antigentests anerkannt werden.

Jetzt habe ich einmal mit meiner Apotheke gesprochen bzw. den letzen Testnachweis angesehen. Meine Apotheke verwendet Tests die nicht dort in der Liste sind bzw. ist der verwendete Test auch nicht am Testnachweis ausgeführt.

Wie sehen eure Testnachweise aus? Bzw ist das ein ernsthaftes Problem?

LG Robert
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  #460  
Alt 15.04.2021, 07:08
jobe_grz jobe_grz ist offline
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Also ich bin letzte Woche mit dem Protokoll von "Österreich testet" nach Kroatien gefahren. Das Protokoll ist nur auf Deutsch verfügbar und welcher Test verwendet wurde, steht da auch nicht drauf (nur "Antigen"). War so weit kein Problem, hängt aber wie immer wahrscheinlich auch ein wenig vom Grenzbeamten ab.
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  #461  
Alt 15.04.2021, 20:24
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Zitat:
Zitat von razer6 Beitrag anzeigen
Ich muss am Wochenende kurzfristig nach Kroatien. Die Einreise ist ja mittlerweile mit einem nicht älter als 48h alten Antigentest erlaubt. Jetzt steht unter https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213#AST bzw im verlinkten PDF https://ec.europa.eu/health/sites/he...on-list_en.pdf welche Antigentests anerkannt werden.

Jetzt habe ich einmal mit meiner Apotheke gesprochen bzw. den letzen Testnachweis angesehen. Meine Apotheke verwendet Tests die nicht dort in der Liste sind bzw. ist der verwendete Test auch nicht am Testnachweis ausgeführt.

Wie sehen eure Testnachweise aus? Bzw ist das ein ernsthaftes Problem?

LG Robert
Hallo Robert,
Rate Dir zu einem pcr test, damit hatten wir bei den Einreisen keinerlei. Probleme. Das erste Mal wurde alles peinlichst genau überprüft, die anderen 2x mal war es ziemlich egal.
Gruß Thomas
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  #462  
Alt 16.04.2021, 15:28
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HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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Zitat:
Zitat von razer6 Beitrag anzeigen
Ich muss am Wochenende kurzfristig nach Kroatien. Die Einreise ist ja mittlerweile mit einem nicht älter als 48h alten Antigentest erlaubt. Jetzt steht unter https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213#AST bzw im verlinkten PDF https://ec.europa.eu/health/sites/he...on-list_en.pdf welche Antigentests anerkannt werden.

Jetzt habe ich einmal mit meiner Apotheke gesprochen bzw. den letzen Testnachweis angesehen. Meine Apotheke verwendet Tests die nicht dort in der Liste sind bzw. ist der verwendete Test auch nicht am Testnachweis ausgeführt.

Wie sehen eure Testnachweise aus? Bzw ist das ein ernsthaftes Problem?

LG Robert
Die Test´s aus der Apotheke berechtigen nicht zum Grenzübertritt.
__________________
LG HighlineCasy

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  #463  
Alt 16.04.2021, 15:35
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volk(er) volk(er) ist offline
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Für Reisende aus der EU/EWR und dem Schengenraum, darunter fällt auch Österreich, wird bei Einreise nach Kroatien ein negativer PCR-Test oder Antigentest (aus der gemeinsamen EU-Liste von COVID-19 Antigentests) verlangt. Diese dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Ebenso ist eine Einreise mit einer Bestätigung über eine vor mehr als 14 Tagen durchgeführte COVID19-Schutzimpfung oder mit einer Bestätigung über eine bereits durchgemachte COVID19-Erkrankung möglich, wobei das Datum des positiven Tests nicht länger als 180 und nicht weniger als 11 Tage zurückliegen darf. Die Einreise ohne negativen PCR oder Antigentest oder die vorher erwähnten Bestätigungen ist möglich, jedoch müssen Reisende den Test in Kroatien nachholen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Heimquarantäne verbleiben. Sollte es keine Möglichkeit für eine Testung geben, so muss eine 10-tägige Heimquarantäne absolviert werden.

Wenn man mit einem Antigentest einreist und sich länger als 10 Tage in Kroatien aufhält, muss man sich bis zum 10. Tag (gezählt vom Ausstellungsdatum des bei der Einreise vorgewiesenen Antigentests) neuerlich auf COVID-19 testen lassen.

Für folgende Personengruppen gelten Ausnahmen von der Verpflichtung auf Vorlage eines negativen COVID19-Tests bei der Einreise nach Kroatien:

Beschäftigte im Gesundheitssektor, GrenzgängerInnen, SaisonarbeiterInnen (TagespendlerInnen)
SchülerInnen, StudentInnen, PraktikantInnen (TagespendlerInnen)
Seeleute, Transportbeschäftigte
Personen, die aus dringenden familiären oder geschäftlichen Gründen reisen müssen. Journalisten in Ausübung ihrer Tätigkeit
Transitreisende (Maximaldauer Transit 12 Stunden; Bei Überschreiten dieser Frist ist eine verpflichtende Selbstisolation anzutreten)
PatientInnen, die aus zwingenden gesundheitlichen Gründen reisen
DiplomatInnen, MitarbeiterInnen internationalen Organisationen und des Zivilschutzes, Militärpersonal, Polizeibeamte, Angehörige humanitärer Organisationen in Ausübung ihres Dienstes
Personen, die im Rahmen von humanitären Hilfsaktionen in die vom Erdbeben betroffenen Gebiete kommen unter vorheriger Zustimmung des kroatischen Zivilschutzstabes
Kinder jünger als 7 Jahre, wenn sie in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen und die Erziehungsberechtigten die Einreisevoraussetzungen erfüllten (negativer PCR- oder Antigentest, Impfbescheinigung oder Nachweis über durchgemachte COVID-19-Erkrankung)

Der Text der Verordnung zu den verschärften Einreisebestimmungen kann unter folgendem Link abgerufen werden.
Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-agram/
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  #464  
Alt 16.04.2021, 15:48
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................Ebenso ist eine Einreise mit einer Bestätigung über eine vor mehr als 14 Tagen durchgeführte COVID19-Schutzimpfung .....................

etwas verwaschen genau muß die 2. Impfung mindestens 14 Tage zurück liegen, nur die erste bringt nix
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  #465  
Alt 16.04.2021, 21:08
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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update zum Informationsthread Kroatien:

Ergänzt habe ich den Link der kroatischen Regierung zu den aktuellen Einreisebestimmungen

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=299687
__________________

Gruß Heinz,


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  #466  
Alt 16.04.2021, 21:59
razer6 razer6 ist offline
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Also, ich bin gerade eingereist. Antigentest Bestätigung habe ich nicht hergezeigt, meinen Personalausweis wollte der Grenzbeamte auch nicht sehen. Durchgewunden.

LG aus Medulin
Robert
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  #467  
Alt 18.04.2021, 07:54
ICU ICU ist offline
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Zitat:
Zitat von volk(er) Beitrag anzeigen
[COLOR="Red"][B]Für Reisende aus der EU/EWR und dem Schengenraum, darunter fällt auch Österreich, wird bei Einreise nach Kroatien ein negativer PCR-Test oder Antigentest (aus der gemeinsamen EU-Liste von COVID-19 Antigentests) uss eine 10-tägige Heimquarantäne absolviert werden..........
Quelle: https://www.bmeia.gv.at/oeb-agram/
Habe am Freitag einen Antigen Schnelltest bei unserem ansässigen Corona Test-und Impfzentrum machen lassen.

Auf der Bestätigung steht:
Verwendeter Test:
Antigen Schnelltest
(PoC-Antigen-Test)


Diese Bezeichnung finde ich aber nucht auf der Liste der zulässigen Tests die hier gepostet wurde.
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, das unsere Stadtin den Test-Zentren nur "irgend einen" Test verwendet, oder habe ich den PoC Antigentest auf der Liste nur übersehen.

Ich möchte diesen nämlich gerne für die Einreise nach HR benützen.
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  #468  
Alt 18.04.2021, 07:58
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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update vom 18.4.2020 zum Informationsthread Kroatien:

Ergänzt habe ich den Link zur Entrichtung der See-Touristensteuer


https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=299687
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Gruß Heinz,


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  #469  
Alt 18.04.2021, 08:01
skibo skibo ist offline
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Hier: https://www.safestayincroatia.hr/de/ findet man Informationen.

Das PDF muß man herunterladen.
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  #470  
Alt 18.04.2021, 09:27
ICU ICU ist offline
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Wird diese Testbestätigung and der HR Grenze anerkannt?
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  #471  
Alt 18.04.2021, 09:58
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madmax5210 madmax5210 ist offline
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Sollte kein problem geben mit dem test
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  #472  
Alt 18.04.2021, 10:58
Justforfun Justforfun ist offline
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Vermutlich wird mit spätestens Mitte Mai die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer fallen, da ja auch die Hotels öffnen, da wären Quarantänebestimungen bei Einreise ein Schuss ins eigene Knie.....wie gesagt....vermutlich��
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  #473  
Alt 18.04.2021, 12:02
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von ICU Beitrag anzeigen
Wird diese Testbestätigung and der HR Grenze anerkannt?
Kommt drauf an, was in den geschwärzten Abschnitten steht; Zitat:

"Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert."
__________________
Pozdrav,
Gerd

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  #474  
Alt 18.04.2021, 12:52
ICU ICU ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Kommt drauf an, was in den geschwärzten Abschnitten steht; Zitat:

"Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden. Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert."

Oben Rechts steht die Adresse des zuständigen Gesundheitsamtes und der Teststation.
In der Mitte meine persönlichen Daten und unten eben nur Ort & Datum.

Schaut der Grenzer wirklich auf den Hersteller und Handelsname des Tests?
Vergleicht er wirklich die Daten mit der Liste der zulässigen Tests?
Sind lt. Liste immerhin 28 Tests und Handelsnamen oder hat er diese alle im Kopf?

Geändert von ICU (18.04.2021 um 12:58 Uhr)
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  #475  
Alt 18.04.2021, 16:31
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von ICU Beitrag anzeigen
Schaut der Grenzer wirklich auf den Hersteller und Handelsname des Tests? Vergleicht er wirklich die Daten mit der Liste der zulässigen Tests? Sind lt. Liste immerhin 28 Tests und Handelsnamen oder hat er diese alle im Kopf?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Es kommt darauf an, an wen Du gerätst. Aber bevor ich das Risiko eingehe, von einem besonders pflichteifrigen Grenzer abgewiesen zu werden, würde ich mir lieber einen den dortigen Vorschriften entsprechenden Test besorgen.

Der sieht z.B. so aus wie auf dem Bild: oben die Teststation, unten das Testmittel und ganz unten der Stempel vom Onkel Doktor. Soweit ich das auf dem von Dir verlinkten Bild erkennen kann, ist da doch auch alles drauf, richtig?
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Pozdrav,
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