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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.06.2004, 20:15
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
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Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
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Boot: Hoffentlich das Letzte
2.994 Danke in 1.079 Beiträgen
Standard falscher Wimpel am Mast

in einem der wenigen völlig nüchternen Momente des GroBo Treffens meine ich aufgeschnappt zu haben, dass jemand für das Führen unseres Wimpels von der WaschPo eine Knolle kassiert hat, da er keine "Vereinszugehörigkeit" nachweisen konnte.

Daher die Frage:"Gibt es hier "gut unterrichtete Kreise" , die das bestätigen oder dementieren können?

Ich möchte nur wissen, wieviel ich in den Führerschein legen muss, da der Wimpel selbstverständlich weiter gehisst bleibt.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #2  
Alt 17.06.2004, 20:17
Benutzerbild von Seekreuzer
Seekreuzer Seekreuzer ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Beiträge: 1.657
48 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Locker bleiben...

nach diesem Vorkommnis wollte Bernd Mitgliedsausweise ausgeben...

(oder hätte ich das jetzt nicht sagen sollen )
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  #3  
Alt 17.06.2004, 20:26
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
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Ort: Lübeck - Krummesse / Holzwiek Tel. 04508/777 77 10
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Boot: Chaparral Signature 260 - CA$H FLOW
Rufzeichen oder MMSI: DJ6837 - 211387640
42.916 Danke in 15.623 Beiträgen
Standard

Das ist TomHH passiert!

Ich hoffe er schreibt die Story noch mal auf!
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #4  
Alt 17.06.2004, 20:33
Segelwilly
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Beiträge: n/a
Standard

ne Knolle für den Wimpel
da bin ich echt platt....hab hier in D den Boote und den Boote Forum Wimpel oben, ist so schön bunt....

Wo kann man das Dinge den anbauen ohne das die Knilche kassieren?

Oder machen wir einen Verein auf?

Willy
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  #5  
Alt 17.06.2004, 21:10
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
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Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Bedeutet dass für mich dass ich wenn ich die Rheinland-Pfalz-, Bayern- oder vielleicht die Piratenflagge gehisst habe eine entsprechenden Nachweis mit mir führen muss, dass ich Rheinland-Pfälzer, Bayer oder Pirat bin.
__________________
Beste Grüße Uwe





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  #6  
Alt 17.06.2004, 21:25
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Ort: Deutschland
Beiträge: 754
Boot: früher Bavaria 46
1.283 Danke in 365 Beiträgen
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So ein Blödsinn:

unter der Backbord-Saling kann ich Phantasie-Wimpel fahren, wie ich will. Vergleiche hierzu das amtliche Flaggengesetz, auch nachzulesen im "Yachpilot". Genaue Paragraphen liefere ich nach.
Vor zwei Jahren hatte ein Stegnachbar eine ähnlich Erfahrung: die Waschpo der Kieler Förde wollte bei einer über einstündigen (!!!) Überprüfung von Papieren und Mwst-Nachweisen, Sicherheitsmängeln und Alko-Test ohne Chance auf Beanstandung wenigstens seine Flaggenführung bemängeln.
Er hatte damals keinen Vereinswimpel, sondern nur die Kreuzer-Flagge (wie es sich gehört, unter Steuerbord-Saling) und die DP07-Flagge (unter Backbord-Saling). Die meinten "Spaß-Lappen" sind verboten. Da hat er sie ausgelacht und den entsprechenden Passus im "Yachtpiloten" vorgelesen. Danach hat er sich mit einem fröhlichen "ich sehe der Anzeige mit Vergnügen entgegen und berechne gern meinen Stundensatz wegen Belästigung und groben Unfugs" abgedreht.
Danach folgten sie ihm noch 20 Minuten und drehten dann selbst ab. Seit dem nichts mehr gehört. Der Mann und seine Geschichte ist glaubwürdig.

Die Jungs suchen nach jeder Einnahmequelle, nachdem die Grenzen fallen und sogar Ost-Flüchtlinge lieber einen Bogen um unsere BRD machen... Werden halt immer cleverer, die armen (Flüchtlinge) und immer unverschämter (Waschpo und Grenzschutz).

Gruß
Ray
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  #7  
Alt 18.06.2004, 06:49
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH
Jo, 20 ? wollten die haben, da ich meine Vereinszugehörigkeit nicht durch einen Ausweis, oder sonstiges belegen konnte.

Die Geschichte ist momentan schwebend, wie gesagt, wenn ich weiss ob ich jetzt bezahlen muss, oder nicht, dann schreibe ich das mal in Ruhe auf.
Unter http://bundesrecht.juris.de/bundesre...grg/gesamt.pdf findet
sich das komplette Flaggenrechtsgesetz incl. der Bestimmungen, in wel-
chen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Vielleicht sollte man das aus-
drucken und an Bord griffbereit haben, wenn sowas wie bei Dir öfter vor-
kommen sollte.

Haben die denn gesagt, gegen welche gesetzliche Bestimmung Du verstoßen
haben sollst? Schließlich wird die Polizei weder zu Lande noch zu Wasser
dafür bezahlt, möglichen Verstößen gegen irgendwelche Vereinssatzungen
nachzugehen. Das geht die schlichtweg nichts an und müsste eigentlich
Veranlassung zu einer Dienstaufsichtbeschwerde sein.

Belem
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  #8  
Alt 18.06.2004, 08:27
Benutzerbild von balimara
balimara balimara ist offline
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Hallo,
bei mir sieht es unter der Backbordsaling so aus:
TO,
Köln und

und so bleibt es auch!
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Gruß Manfred
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  #9  
Alt 18.06.2004, 08:46
Benutzerbild von Bomber
Bomber Bomber ist offline
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Ist ja ein Ding,

Daß man für einen Vereinsstander einen Standerschein braucht, sehe ich ja noch ein.

Aber ein Wimpelzeugnis ?

Na da haben die Herren Beamten wohl einen gewissen Mangel an Flexibilität. Ist ja klar, denn einen Forumswimpel wird man wohl auch in keiner Flaggenordnung finden.

Da ich zugegebenermaßen zur traditionellen (manchmal recht spiessigen) Seemannschaft neige, denke ich allerdings auch schon länger darüber nach, wo ich den Wimpel fahren würde, wenn ich einen hätte (soll ja seine Richtigkeit haben ).

Aber was Dir passiert ist, ist wirklich die Härte. Was machen die erst, wenn man eine Piratenflagge setzt (muß man sich dann aus Beweisgründen wahlweise ein Auge ausstechen, ein Bein oder eine Hand abhacken?)? Müssen die Leute mit den Europaflaggen 10+ Sprachen sprechen?

Also nix gegen ein bißchen Ordnung, aber ich glaube an Deiner Stelle wäre ich (ganz undiplomatisch) ausgeflippt .
__________________
Gruß,
Philip
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  #10  
Alt 18.06.2004, 08:58
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Bomber
Daß man für einen Vereinsstander einen Standerschein braucht, sehe ich ja noch ein.
Wo soll es denn dafür eine Rechtsgrundlage geben? Dass ein Verein nicht
möchte, dass jeder Hinz und Kunz die Vereinsflagge (-stander, -wimpel)
führt, sehe ich ja ein, aber die können doch dafür nicht die Ordnungs-
behörden einschalten. Meines Erachtens hat ein Verein bestenfalls einen
zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn ein Nichtmitglied die Vereins-
flagge führt, der notfalls per Privatklage durchzusetzen ist. Was geht das
die Wasserschutzpolizei an?

Belem - stets einen Ersatzmast mitführend
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  #11  
Alt 18.06.2004, 09:13
Frank
Gast
 
Beiträge: n/a
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Ich glaube, dass ich besser einen Ersatz Fendant mitführe, wenn ich in deutsche Gewässer einlaufe .
Geh gerad mal einkaufen fürs WE

Frank
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  #12  
Alt 18.06.2004, 09:21
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Beiträge: 1.672
Boot: Nimbus 310
909 Danke in 459 Beiträgen
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Dazu kann ich noch ausfuehren, das hin und wieder die Hamburger Waschpo nicht gerade mit Kenntnissen ueber Vorschriften fuer Spotboote auffaellt

Wahrscheinlich sind die mehr auf die Grossschiffahrt geeicht
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #13  
Alt 18.06.2004, 09:33
Benutzerbild von balimara
balimara balimara ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank
Ich glaube, dass ich besser einen Ersatz Fendant mitführe, wenn ich in deutsche Gewässer einlaufe .
Geh gerad mal einkaufen fürs WE

Frank
Fendant (oder Blauburgunder) ?

Das ist wie das Flenz für Süddeutsche
nicht so leicht für Norddeutsche zu verstehen.
__________________
Gruß Manfred
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  #14  
Alt 18.06.2004, 09:35
Benutzerbild von Bomber
Bomber Bomber ist offline
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1.812 Danke in 909 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Belem
Dass ein Verein nicht
möchte, dass jeder Hinz und Kunz die Vereinsflagge (-stander, -wimpel)
führt, sehe ich ja ein,
genau so war das gemeint.
__________________
Gruß,
Philip
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  #15  
Alt 18.06.2004, 09:38
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
Captain
 
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Beiträge: 604
241 Danke in 118 Beiträgen
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Hallo,

sagt mal Leute. Ist das wirklich wahr mit den Schwimmwesten, Ersatzanker, Feuerlöscher... Das ist doch nur eine Empfehlung und keine Vorschrift. Wie soll denn jemand sowas auf einem 3m Schlauchi mitführen?
Gut, daß manches sinnvoll ist - keine Frage. Daß es evtl. im Fall der Fälle mit der Versicherung Ärger gibt - auch möglich, aber Vorschrift?
Noch nicht einmal im Certivicato wird ein Ersatzanker erwähnt.


Gruß Markus
__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen,
wird am Ende beides verlieren.
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  #16  
Alt 18.06.2004, 09:50
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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2.149 Danke in 1.051 Beiträgen
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Langsam hege ich Zweifel, ob das verlegen nach Flensburg wirklich so eine tolle Idee ist

Sind die Jungs in D alle so verkrampft


Weder in NL, noch in B oder in F oder GB hab ich so einen Mist jemals gehört, geschweige denn erlebt.

__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #17  
Alt 18.06.2004, 10:31
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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1.832 Danke in 726 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von TomM
Langsam hege ich Zweifel, ob das verlegen nach Flensburg wirklich so eine tolle Idee ist

Sind die Jungs in D alle so verkrampft


Weder in NL, noch in B oder in F oder GB hab ich so einen Mist jemals gehört, geschweige denn erlebt.

bei schnellen Motorbooten kontrollieren sie in B + NL in letzter Zeit häufig das Vorhandensein von Schwimmwesten und Feuerlöscher so z.B. Careen beim Belgientreffen
__________________
Charly
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  #18  
Alt 18.06.2004, 10:59
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gerrit gerrit ist offline
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Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit der WaschPo in Bremen.

1) Es gibt keine Pflicht Rettungswesten mitzuführen! Ausrüstungspflicht besteht auf Seeschiffahrtsstraßen (nicht Binnen) für Licht- und Schallsignale. Ab 12 Meter Länge zusätzlich zugelassene (vom BSH) Glocke, 3 schwarze Bälle (2 für manövrierunfähig plus 1 für den Ankerlieger) , BSH zugelassene Pfeife (falls nicht zugelassen: bis zu 300 € Verwarnung plus Vorführung des Schiffes innerhalb von 4 Wochen ) und 2 rote Lichter (manövrierunfähig bei Nacht) . Diese beiden Lichter müssen nicht fest geführt werden sondern können auch fliegend (mit 12V Steckdose) gespeist werden.

Bei Seegerichtsverhandlungen sieht dies natürlich ganz anders aus (Regeln guter Seemannschaft etc.).

2) Seemännisch gibt es keine Wimpel sondern nur Stander und Flaggen.

Auf den meisten Gewässern müssen Boote gekennzeichnet werden. Amtlich, ADAC, DSV, Seeschiffahrtsregister etc. sind die verschiedenen Möglichkeiten. Auf wenigen Gewässern (in der Nähe von Bremen auf der Hamme) reicht es aus, wenn das Schiff an der Steuerbordsaling den Vereinsstander und an der Backbordseite den Verbandsstander führt. Damit der Kennzeichnungspflicht genüge getan ist, muß dann der Standerschein mitgeführt werden (wie sonst bei den anderen Booten auch die entsprechenden Unterlagen) um die Zugehörigkeit zu dem Verein nachzuweisen. Weitere Vorschriften gibt es zu den Standern nicht.

Tipp des Beamten: Die Verwarnung immer schriftlich zustellen lassen, weil:

Bei BAT (Bar auf Tatze) steht auf dem Wisch "Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht: 20 €" Dagegen kann man nichts mehr machen. Bei schriftlicher Zustellung muß der Paragraph nach dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde aufgeführt werden. Dann merken die Beamten dann spätestens im Amt, dass da irgend etwas nicht stimmt.
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  #19  
Alt 18.06.2004, 11:24
kore1 kore1 ist offline
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Also haben wir in Zukunft u.a. folgende Dukumente mit:

Für
a) Nationale = Reisepass
b) Stadtstander = Personalausweis
c) Vereinsstander = Standerschein
d) DP07 = letzte Rechnung
e) Kreuzerabteilung = Mitgliedskarte
f) = Ausdruck Mitgliederliste
g) Gastlandflagge = Einladung von XXX

Hab ich alle?

Gruß, Uwe
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  #20  
Alt 18.06.2004, 11:25
Benutzerbild von gerrit
gerrit gerrit ist offline
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Mehrwertsteuernachweis!
Funkschein!
Funklizenz!
Amateurfunklizenz (falls vorhanden)!
Knallschein!
Waffenbesitzkarte!

Prüfung über abgenommene Gasanlage

Gruß Gerrit
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  #21  
Alt 18.06.2004, 11:54
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
Admiral
 
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Uuuuaaaah, ich machs wie Markus, ich bleib inner Halle - oder muß ich da den Einlagerungsschein und den Standernichtverwendungsschein und ein Nichbenutzen des Flaggenzewrtifikates nachweisen

Mann -o- Mann was eine Bürokratie, bis auf die Lichterführung und alles was dazu dient auch andere vor einem zu Schützen ist der Rest doch - Sorry - Humbug.

Ich wursste gar nicht dass es einen Standerschein gibt (gibt's den wirklich?)

Da geh'n sie hin, die sauer verdienten Steuergelder :kopfschüttel:
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #22  
Alt 18.06.2004, 12:39
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Boot: z. Z. kein Boot
Rufzeichen oder MMSI: DF....
3.246 Danke in 2.260 Beiträgen
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Und die Flieger führen auch ein halbes Büro an Bord mit.
Bin mal gespannt, ob die sich noch melden.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #23  
Alt 18.06.2004, 14:00
Benutzerbild von ventum
ventum ventum ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Wesel /Ndrrh., - ANITA - (12mR),
Beiträge: 975
17 Danke in 15 Beiträgen
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Das ist doch wohl eine absolute Lachnummer!

Selbst bei eingehender Betrachtung der Materie:

-Sockenschuss oder Sonnenstich!
__________________
Gruss,
Helmut

DGzRS - Fördermitglied werden!
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  #24  
Alt 18.06.2004, 14:24
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.871
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.702 Danke in 2.048 Beiträgen
Standard

Bevor ich ertappt werde - muss ich den Aufkleber jetzt auch beim TÜV eintragen lassen? Aber eins muss man ihm lassen - Phantasie hat er.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #25  
Alt 18.06.2004, 15:16
Benutzerbild von Sonnensegler
Sonnensegler Sonnensegler ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: MZ/MA/Mittelmeer
Beiträge: 1.111
35 Danke in 28 Beiträgen
Standard Re: Der Wimpel!

Zitat:
Zitat von TomHH
[...]
Vor mir stand jetzt ein Beamter, bei dem mir im ersten Moment auffiel das er ein paar Zähne zu wenig hatte, okay, kann ja mal passieren, [...]
Na, da haben die vor Dir Kontrollierten sich wohl auf keine verbalen Duelle eingelassen, sondern dem "Herrn" mal gleich gezeigt, wo der Hammer hängt ....
Dumm für ihn, aber manchen sei's gegönnt ...

Wimpelzeugnis für ein Wimpel
... und Du darfst auch die XXX Flagge führen, wenn das Boot dort registriert ist ... auch wenn Du Deutscher bist und dass dummerweisee [0:0] auch noch im Personalausweis steht ... würde da eher ein Eigentor gegen den Beamten pfeifen
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