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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 30.04.2023, 14:31
Vanino Vanino ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 1
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Standard Vor und Nachteile eines Betong Pontons

Hallo an alle da draußen,
es ist schön eine so interessierte und versierte Community endlich gefunden zu haben.
Mein Name ist Lino, ich und meine Frau setzen uns seit geraumer zeit mit unseren Wünschen bzgl eines Eigenheims ausseinander, da der Wunsch auf dem Wasser zu leben immer klarer wird, haben wir nun angefangen uns damit mal intensiever zu beschäftigen.
Also geht es mal wieder um eine weitere Person mit wilden Hausboot plänen!!!

Da ich als schreiner tätig bin, traue ich mir den bau eines Hauses, überwiegend alleine zu, hilfe benötigt man natürlich immer aber ein gewisses Grundverständnis bzgl materialen und statik ist vorhanden. Jedoch bezieht sich dieses auf bauten welche auf festen boden geplant sind. Nun möchte ich aber auf dem wasser bauen und gebe euch mal einen kurzen ersten einblick.
Ich möchte ein Hausboot bauen, habe einen festen liege platz und sehe auch nicht vor das (boot) in Zukunft zu bewegen. Dennoch möchte ich es als sportboot anmelden um die Baugenehmigungspflicht zu umgehen.
Entsprechend meiner bisherigen Recherchen, ist die wahl eines Beton pontons für mich am attraktivsten. Da zb. laut dieser Website folgende Vorteile genannt wurden. https://www.floatinghouse.de/technik/pontonsysteme.html

(Der Betonponton, der fast unsinkbar, sehr witterungsbeständig und praktisch wartungsfrei ist, besteht aus mit Bewehrung versehenen WU-Beton Wänden. Der Stahlbetonkörper wird fugenlos in einer Schalung in monolithischer Bauweise gefertigt. Es werden keine zusätzlichen Aussteifungselemente wie Spanten oder Schotte benötigt. Der Stahlbetonkörper trägt alleine. Sie haben eine große Belastbarkeit, die eine lange Lebensdauer ermöglicht. Außerdem sind sie fast wartungsfrei.

Da der Ponton ohne zusätzliche Wand- oder Aussteifungselemente auskommt, kann er deshalb als Keller oder zur Aufnahme von technischen Geräten genutzt werden. Ein wesentlicher Vorteil von Betonpontons ist ein tiefliegender Schwerpunkt des Hauses, was die Kippstabilität positiv beeinflusst.)

Da das geplante Hausboot gerade so groß wie es die sportboot Zulassung noch zu lässt und darüber hinaus zweistöckig werden soll. Halte ich beton aufgrund seines tiefen schwerpunkts und der tragfähigkeit für sehr geeignet.

Jedoch habe ich in diesem forum nun etliche Beiträge gefunden welche beton pontons für ungeeignet halten. (Zum teil auch mit bildern von gesunkenen hausbooten verlinkt)

Also was wisst ihr, was ich nicht weiß bzw was die oben geteilte website mir verschweigt?

Und was spricht gegen einen gebrauchten betongponton wie im folgendem Angebot?

https://www.marktplaats.nl/v/watersp...t-motorsteunen

Und wie schätz ihr die chancen einen diesen beton ponton als sportboot zu regestrieren?

Ich freue mich auf eure antworten
Beste grüße lino
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  #2  
Alt 30.04.2023, 15:08
DLK&OCK DLK&OCK ist offline
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Hallo Lino, mein Kerl ist gelernter Boots und Schiffsbauer (Stahl) und seid den 80. im Beruf auch aktiv gewesen.
Damals in diesen Jahren begleitete er einen Kompletten Beton Neubau und leider DER WURDE DANN NICHTS!

Dann wurden die Betonchaissons der Kehler Rheinbrücke bei ihm an der Werft neu gebaut und
ausgegossen und da lernte er dass Beton NUR als Fundamente taugt wenn sie Versenkt werden!

Zu Vorschriften was alles in Deutschland NICHT EU - NICHT NL als Schwimmkörper wie ein
Fundament dienen kann gibt es Vorschriiften der Behörden genug Nachzulesen oder Anzufragen!

Ein Tipp von uns, Bau oder lass dir ein Stahlfundament bauen!
Spätestens wenn es um Stabilität geht will eine Versicherung ein
Schwimmfähigkeits/Stabilitätsgutachten sehen, das auch in Folge!

Wenn du zu Stahl Tipps, Rat oder Hilfe brauchst helfen wir gerne!

Grüssle DLK&OCK
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  #3  
Alt 30.04.2023, 16:26
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ZK14 ZK14 ist offline
Commander
 
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Bei unseren westlichen Nachbarn sieht man viele Hausboote mit Betonkörper. Wird also so schlecht nicht sein. Nach einem schnittiges Sportboot sehen die allerdings in der Regel nicht aus…
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  #4  
Alt 30.04.2023, 16:31
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Das Petermännchen fährt mit Beton. Wenns git gemacht ist, nahezu unkaputtbar.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #5  
Alt 30.04.2023, 18:23
Benutzerbild von JoKei
JoKei JoKei ist offline
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kurze Info :

https://ferrocement-ships.com/
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  #6  
Alt 01.05.2023, 12:07
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hein mk hein mk ist offline
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Moin
Zur Registrierung als Sportboot ist es, glaube ich notwendig, dass das Fahrzeug einen Antrieb hat und dann auch steuerbar sein sollte, sonst ist es doch eher eine schwimmende Anlage.
Bei der Planung eines Betonschwimmkörpers muss man möglichst ALLE Anschlusspunkte für Auf-und Einbauten sehr gut vorplanen. Bei Stahl und Aluminium kann man auch später noch, unter anderem wegen der Schweißbarkeit, vieles nachbessern. Die Verwendung von Schwerlastdübeln und Zweikomponentenzeugs für Ankerschrauben ist mir bekannt.
Sonst fällt mir da zu ein, dass Beton tatsächlich für viele viele Bauten im und auf dem Wasser verwendet wurde und wird, größere Segelboote aus Ferrozement sind da nur ein Beispiel.
Gruß Hein
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  #7  
Alt 01.05.2023, 14:11
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blondini blondini ist gerade online
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Hi!

Nur mal so am Rande: eine Baubehörde, die aktiv geworden und der Meinung ist, dass eine bauliche Anlage vorliegt, die lässt sich von einer Registrierung als Sportboot überhaupt nicht abschrecken. Im Gegenteil, der Sachbearbeiter in der Baubehörde, der sich aus seinem Standby Modus verabschiedet hat, der kapiert gar nicht, was eine Sportbootzulassung ist.
So einfach lässt sich da das Baurecht nicht überlisten. Das haben schon andere erfolglos versucht.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #8  
Alt 01.05.2023, 14:37
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hein mk hein mk ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Nur mal so am Rande: eine Baubehörde, die aktiv geworden und der Meinung ist, dass eine bauliche Anlage vorliegt, die lässt sich von einer Registrierung als Sportboot überhaupt nicht abschrecken. Im Gegenteil, der Sachbearbeiter in der Baubehörde, der sich aus seinem Standby Modus verabschiedet hat, der kapiert gar nicht, was eine Sportbootzulassung ist.
So einfach lässt sich da das Baurecht nicht überlisten. Das haben schon andere erfolglos versucht.
Moin
Na ja, in den meisten Landesbauordnungen wird gesagt, dass ein Bauwerk vorliegt wenn das Objekt fest im Erdboden verankert ist, deshalb sind auch für unter anderem Werbeschilder, Verkaufsautomaten und was weiß ich noch für Zeugs Bauämter zuständig. Ein Hausboot schwimmt ja und ist mit hin nicht ohne weiteres als Bauwerk zu betrachten, eher als schwimmende Anlage und da sind dann WSAs, Hafenbehörden, Schiffsuntersuchungskomissionen und die Waschpo zuständig.
Gruß Hein
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  #9  
Alt 01.05.2023, 16:11
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Das Petermännchen fährt mit Beton. Wenns git gemacht ist, nahezu unkaputtbar.
Wobei man sich wundert- wurde doch hier erst kürzlich vehement bestritten das sein möglich, da Beton nicht wasserdicht sei.....
Obwohl die Technik seit langem bekannt und bewährt (bewehrt?? ) ist
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #10  
Alt 01.05.2023, 17:25
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
Na ja, in den meisten Landesbauordnungen wird gesagt, dass ein Bauwerk vorliegt wenn das Objekt fest im Erdboden verankert ist, deshalb sind auch für unter anderem Werbeschilder, Verkaufsautomaten und was weiß ich noch für Zeugs Bauämter zuständig. Ein Hausboot schwimmt ja und ist mit hin nicht ohne weiteres als Bauwerk zu betrachten, eher als schwimmende Anlage und da sind dann WSAs, Hafenbehörden, Schiffsuntersuchungskomissionen und die Waschpo zuständig.
Gruß Hein

Hi!

Es gab schon Leute, die haben im Außenbereich einen Teich gebuddelt und dann ein Hausboot draufgemacht. Fand die Baubehörde nicht lustig (nur mal so aus der Rechtsprechung wahllos rausgegriffen: Bundesverwaltungsgericht von 31.8.1973 Az: IV C 33.71,


"Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist das Wohnboot ungeachtet der Tatsache, daß es selbst in dem Weiher schwimmt, mit dem Erdboden verbunden. Es ist nämlich am Ufer in der Weise befestigt, daß es durch drei dort verschraubte Eisenrohre gehalten wird und sich infolgedessen innerhalb des Weihers nur in den durch diese Befestigung gesetzten Grenzen bewegen kann."
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (01.05.2023 um 17:32 Uhr)
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  #11  
Alt 01.05.2023, 19:54
haass haass ist offline
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das gesamte Thema Baurecht oder Sportboot ist doch ganz klar geregelt.
seht in die DIN SPEC 80003 - schwimmende Gebäude!
dann wisst ihr was schwimmende Gebäude sind.
abgegrenzt davon sind Sportboot nach der EU-Sportbootrichtlinie.
damit ist Klarheit gegeben.
wenn das die Verwaltungen wüssten, wäre es gut. aber die verweigern sich beharrlich vor gültigen DIN-Normen , in diesem Punkt.
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  #12  
Alt 01.05.2023, 20:25
fignon83 fignon83 ist offline
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Din Normen haben aber keine Rechtskraft, im Zweifel bestenfalls Empfehlungscharakter.
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  #13  
Alt 02.05.2023, 06:38
Benutzerbild von Heimfried
Heimfried Heimfried ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Din Normen haben aber keine Rechtskraft, im Zweifel bestenfalls Empfehlungscharakter.
Das ist etwas genauer zu betrachten: die Geltung einer DIN-Norm kann zwischen Vertragsparteien vereinbart werden, dann "hat sie Rechtskraft".
Auf DIN-Normen wird auch oft von Gesetzen oder Verordnungen verwiesen, dann haben sie insoweit ebenfalls rechtlich bindende Wirkung.
Die VOB (früher Verdingungsordnung für das Bauwesen) z. B. spielt im Baurecht eine tragende Rolle und besteht aus vielen vielen DIN-Normen.
Auch Gerichte ziehen in ihren Entscheidungen nicht selten DIN-Normen heran, um zu ermitteln, was in einem speziellen technischen Bereich als anerkannter Standard gilt, und begründen durchaus ihr Urteil auch damit.
__________________
Gruß, Günter
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  #14  
Alt 02.05.2023, 19:22
haass haass ist offline
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es ist ja so, dass es keine alternative zur Norm gibt. eben nur die EN DIN Normen.
und in allen techn. Bereichen, wo es keine rechtlichen Vorgaben gibt, haben aber Normen quasi Rechtsstatus, was Gerichte als anerkannte regeln der Technik definieren.
zurück zu den schwimmenden gebäuden: da es hierfür in D keine rechtlichen Vorgaben gibt und auch das Planungsrecht- wie auch die baurechte diesen Gebäudetypus nicht kennen, haben wir mit dem DIN -Institut gemeinsam die DIN SPEC 80003 erarbeitet und seit Juni 21 herausgegeben.
D.h. seit Juni 21 existiert eine Norm für schwimmende Gebäude, die dann in o.g. Gebrauch anzuwenden ist.
Hausboote fallen da nicht drunter, da sie gem. EU_Sportbootrichtlinie 2013 Fahrzeuge sind.
Das eine sind also Fahrzeuge mit allen rechtlichen Konsequenzen, das andere sind Gebäude, die unter die baurechte der Lände fallen. Damit ist Klarheit geschaffen, die nun auch endlich die Verwaltungen begreifen müssen.
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  #15  
Alt 03.05.2023, 06:44
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blondini blondini ist gerade online
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Hi!

Die Sportbootzulassung kann das Baurecht nicht überlisten, DIN Regeln überlisten das Baurecht nicht, das ist alles ausgelutscht. Vgl. etwa VG Berlin von 2021:

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220035722
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viele Grüße
Blondini

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  #16  
Alt 03.05.2023, 07:06
haass haass ist offline
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der thread hat inzwischen nichts mehr mit betonpontons zu tun, aber dennoch interessant.
selbst die Gerichte haben, wie das Beispiel aus Berlin zeigt, keine richtige Vorstellung von Hausboot und schwimm. Gebäude. da werden Kriterien vermischt oder vertauscht, sodass es für ein gewolltes urteil passend gemacht wird.
es ist leider immer noch so, dass zu dem gesamten Thema kaum Klarheit besteht und jeder, jedes so definiert, wie es gerade passt.
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  #17  
Alt 03.05.2023, 07:15
fignon83 fignon83 ist offline
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Das ist etwas genauer zu betrachten: die Geltung einer DIN-Norm kann zwischen Vertragsparteien vereinbart werden, dann "hat sie Rechtskraft".
Auf DIN-Normen wird auch oft von Gesetzen oder Verordnungen verwiesen, dann haben sie insoweit ebenfalls rechtlich bindende Wirkung.
Die VOB (früher Verdingungsordnung für das Bauwesen) z. B. spielt im Baurecht eine tragende Rolle und besteht aus vielen vielen DIN-Normen.
Auch Gerichte ziehen in ihren Entscheidungen nicht selten DIN-Normen heran, um zu ermitteln, was in einem speziellen technischen Bereich als anerkannter Standard gilt, und begründen durchaus ihr Urteil auch damit.
Das ist doch klar. Ich bezog mich direkt hier drauf:
Zitat:
das gesamte Thema Baurecht oder Sportboot ist doch ganz klar geregelt.
seht in die DIN SPEC 80003 - schwimmende Gebäude!
So einfach ist das nicht und der Verweis auf die DIN-Norm hilft hier gar nicht, im Gegenteil, ein Beharren darauf führt beim Sachbearbeiter im Bauamt gerne zur Antihaltung.
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  #18  
Alt 08.07.2023, 15:16
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Abgesehen davon, das man während des 2. Wk versucht hat, eilig frachtschiffe zu betonieren und es sich nicht durchgesetzt hat trotz voller Funktion und hier schon der Hinweis auf unsere holländische Nachbarn kam, fehlt aus meiner Sicht hier der Hinweis, sich dem Problem mal über die Ziele zu nähern.
Also was will der themenstartet?
Ein beton-schwimmkörper um ein Haus zu tragen
Oder ein floating-home - ein schwimmfähiges und fahrfähiges wasserfahrzeug?
Ersteres sind die Holländer absolut führend! Da baut man nach Größe was du willst mit allem was man genehmigungstechnidch braucht.
Das zweite braucht keinen beton-schwimmkörper. Viel zu teuer und gibt's in Alu oder Kunststoff/gfk und das kann man mit etwas pfiff hier auch nachlesen.
Ergo, wie immer, erstmal überlegen was und wie groß man möchte und dann ergibt sich die vorschriftenlage und Genehmigungssituation von selbst...

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  #19  
Alt 09.07.2023, 15:36
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Ich denke, dass da nix mehr vom TE kommt - hat wohl eingesehen dass das Umgehen direkt zurück auf Los führt ….
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  #20  
Alt 10.07.2023, 07:42
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Hi!

Ich habe nix gegen Träumer. Wenn die Träumer hier aufschlagen und nach einer Meinung fragen, dann bekommen die auch eine Meinung. Wenn es dann ausgeträumt ist, dann ist es so. Was mich allerdings nervt, sind die ganzen Müllboote und sonstwas, die in der Landschaft rumgammeln, weil wieder einer schlecht geträumt hat.
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  #21  
Alt 10.07.2023, 08:14
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Im II. WK wurden doch Boote aus Beton gebaut, weil Stahl damals Mangelware war.
Ein Unikat lag doch beim Schiffahrtsmuseum in Bremerhaven.

Gruß Manfred
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  #22  
Alt 10.07.2023, 10:40
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Zitat:
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Lag das am Werkstoff?

Oder daran, dass jemand ohne Ahnung (wie man mit DIESEM Werkstoff Boote baut) Schei*** gebaut hat?
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  #23  
Alt 10.07.2023, 12:36
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Ich meine, das sich das mit Kriegsende überlebt hat.
Die letzten Reste der Idee liegen als Wellenbrecher an der kanadische Küste um einen Holzverladehafen zuerrichten.
Mehr oder weniger unksputtbar

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  #24  
Alt 10.07.2023, 12:38
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  #25  
Alt 10.07.2023, 14:31
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Ich meine, das sich das mit Kriegsende überlebt hat.
Die letzten Reste der Idee liegen als Wellenbrecher an der kanadische Küste um einen Holzverladehafen zuerrichten.
Mehr oder weniger unksputtbar

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Das stimmt doch nicht.
In den 70ern, ok, das ist auch nach dem Krieg, wurden viele ferrozement Boote gebaut. Die, die handwerklich richtig gebaut wurden, schwimmen noch heute der Rest ist nicht mehr vorhanden.
Das waren fast alles Eigenbauten, weil billig. Für Werften als echtes Schiffskasko aber viel zu aufwendig. Das muss man von industriellen Auftriebskörpern für Bauwerke auf dem Wasser trennen. Die sind aber eher "viereckig" in Serie gebaut, aber zum Fahren ungeeignet. Natürlich können diese Bauwetke mit Schlepperhilfe verlegt werden.
__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (10.07.2023 um 14:39 Uhr)
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