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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wellen zu hoch.........
........und dann Geld zurück fordern
Sollen sie doch Urlaub auf dem Bauernhof machen. http://www.focus.de/reisen/reisefueh...id_422275.html
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#2
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Was sich mansche so vorstellen ...
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ____ Life is better at the beach |
#3
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Den Artikel habe ich heute morgen auch gelesen
Wie bescheuert muß man eigentlich sein Gruß Hansel |
#4
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Kann ich die Außenweser für vergangenen Samstag auch auf Entschädigung verklagen?
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Gruß Birgit
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#5
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Nein Birgit,
Du hattest eine Adventure-Tour mit Adrenalinkick gebucht. Reklamation nur bei Wellenhöhe unter 2m LG Stefan
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#6
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Wenn die das Ding gewinnen, kann sich das Land MV schon mal warmlaufen. Mit den meisten Sonnenstunden werben und dann im Urlaub ewig Dauerregen.
mit braungebranntem Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#7
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Zitat:
Ging ja gar nicht!!!! |
#8
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In Bonn wollte mal eine Ehepaar ne Entschädigung, weil in einem Indianerreservoir äääh reservat zu viele Indianer waren.
Normalerweise sind Richter ja auch nicht weltfremd und/oder blöd und wissen genau, dass solche Klagen nur der Refinanzierung bzw nachträglichen Rabattierung der Reise dienen Wenns keine Rechtsschutzversicherungen gäbe, gäbs auch solche Klagen nicht
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#9
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Machen die keine Prüfung der Erfolgsaussichten?
Wenn Nein, sollte man die verbieten. Das kostet unser aller Geld und wenn du eine berechtigte Klage hast, wartest du ewig. |
#10
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Zitat:
Ich geh mal davon aus, dass das hier auch so war. Jemand, der für 3 Personen für nen Urlaub mal eben 27.000 Euronen ausgeben kann, gehört nicht direkt zur allerärmsten Bevölkerungsschicht und hat vermutlich bei der gleichen Versicherung seine Firma, sein Leben und was weiß ich noch alles versichert. Da beißt ne Versicherung dann auch schon mal in den sauren Apfel und finanziert so nen Blödsinn. Immer und ständig wird sie das vermutlich auch nicht machen I.ü. halte ich Rechtsschutzversicherungen schon für ganz praktisch. Im Zweifel mußt du dir nicht alles gefallen lassen. Gerade im Bereich Verkehrsrechtsschutz würde ich immer dazu raten. Nicht um gegen das 30 € Knöllchen anzugehen, sondern um für den Fall, dass man in einem Verkehrsunfall Beteiligter und Opfer (und das ist man ja auch als Radfahrer und Fußgänger) ist, seine Rechte durchsetzen kann, ohne sich für Prozeßkosten und Gutachten bis auf die Knochen verschulden zu müssen.
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#11
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Also jetzt wollen wir doch mal langsam wieder sachlich werden.
Für 27000€ kann man doch wohl super Wetter und wenig Wellen verlangen , und der arme Kerl will doch auch bloß 25% seiner Reisekosten wiederhaben.Ich denke er wird Erfolg haben.Ist doch auch ein Unding , dass der Reiseveranstalter Ihm nix von Wind und Wettervorkomnissen am Meer erzählt hat. Stellt Euch mal vor der wäre zum Schnorcheln gekommen. Er hätte bestimmt festgestellt das Wasser naß ist und man beim rauskommen Sand an den Füßen hat. Nicht auszudenken was das für ne Klage gewesen wäre. Es gib so viele verrückte Gerichtsurteile , auf dieses bin ich sehr gespannt. Schade das ich keinen Reiseveranstalter zum verklagen habe...bei mir war an jedem Abend , nach dem Boot fahren der Tank leer...so ein Ärgernis..hätte man mir auch mal vorher sagen können. Gruß Frank
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#12
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Das mit dem verbieten war eher nicht so ernst gemeint.
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#13
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Zitat:
Im Prinzip sicher, aber in der Realität kann das ganz anders laufen. Habe ich hier schon einmal geschrieben : http://www.boote-forum.de/showthread...llakte&page=11 Beitrag 215 - (Leider weiß ich nicht wie man einene einzelnen Beitrag aus einem anderen Thema zitiert) Alles was den direkten Bezug zum Unfall hat, können sie damit nur schwer ablehnen. Aber meine Tochter ist durch diesenm Unfall nun behindert. Und aufgrund einer cleveren Klausel in den AVB sind die Auseinandersetzungen mit Sozialverbänden nicht versichert. Denn die Streitigkeiten sind ja erst eingetreten, nachdem die Versicherung dann abgelaufen war. Und da zählt dann der Tag an dem der Streit entsteht und nicht mehr das Verursacherprinzip. Die erste Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt haben wir nunmehr bereits selbst bezahlen müssen. Obwohl wir zum Unfallzeitpunkt bereits fast 30 Jahre bei der CORAG versichert waren.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#14
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Zitat:
(vorher die Beitragszahl neben dem Meldebuton drücken, oben rechts) ...von einem, der seit einem nichtverschuldeten Unfall vor 8 Jahren von keiner privaten Krankenversicherung mehr genommen wird ! Aber mal wieder zurück zum Thema: Wen verklage ich denn hier wegen letzter Woche 30° bei 80% und dann soll ich noch arbeiten
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Gruss Konny Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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