boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 15.07.2013, 18:57
Benutzerbild von Sowietasgot
Sowietasgot Sowietasgot ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.07.2003
Ort: Hard-Bodensee
Beiträge: 90
Boot: Romar Mirage 510
43 Danke in 12 Beiträgen
Standard Rechtsfrage bezüglich Hilfeleistung

Hallo Zusammen.

Mein ex.Boot = Romar 510 mit 40PS Mercury

Es ist noch nicht lange her da war ich mit meinem Bruder und einer Freundin Wakeboarden, Bodensse, tja und wie das so ist ging uns irgendwie irgendwann mal die Puste aus. Also ab nach Hause. Bei der Rheinmündung war ein Treibholzfeld und auch ein paar dickere Brocken dabei. Also Gas weg. Tja, da meint das Mädel an Bord: Hey da drüben Winkt einer auf seinem Boot.
Getreu dem Moto, - ma hilft am See, und ich war ja auch froh als mir mal einer geholfen hat - rübergefahren. (zudem war, ja auch sonst so gut wie niemand mehr am See.)

Sein ex.Boot Regal 2550.

Er hatte sich seinen Z-Antrieb dezent abgefahren (der war vollständig am Spiegel abgetrennt), wußte ich damals aber noch nicht.
Meinte nur ob ich Ihn nach Lindau schleppen könnte. Tja, mit 40 PS und meinem 4 Blättler drauf bring ich doch das eine oder andere PS ins Wasser, und somit dachte ich, dauert zwar aber was solls.

Also hab ich an meine Leine (die achtern back und steuerbord befestigt ist) seine Angehängt und los gings. ca 2,5km Richtung Lindau. Zu dem Zeitpunkt war dann auch die Starkwindwarnung eingeschalten.

Wir hatten leichten Gegenwind.. ca 2Bf.. vollkommen undramatisch.
Über Lindau schöner blauer Himmel.. im Rheintal dann schon etwas dunkler.
Mein Bruder hat dann die Wettermeldungen am Handy abgerufen. Da war zumindest mal nix in Richtung See unterwegs. (ich bereue nun das ich das nicht selber gemacht habe).
Der Geschleppte hatte schon die Seepolizei verständigt, und eben gesagt das er jetzt abgeschleppt wird. Hier auch ganz klar die Frage, warum haben die uns nicht deutlicher gewarnt.


Kurz vor Lindau hat es dann leicht geregnet... wir waren sicher um die 15-20min Unterwegs.
Eigentlich wollte ich dann nach Lindau in den Hafen, habe mich aber überreden lassen doch bis zum kleinen See zu schleppen. Er hat seinen Liegeplatz dort.
Zu diesem Zeitpunkt war der Seegang etwa bei 1/4m die Welle und der Wind bei 3-4 Bf?... kam aber zugegeben schon eher aus Richtung Lochau. Über dem Rheintal war es wohl schon echt schwarz, aber das hab ich zu dem Zeitpunkt nicht gesehen, war ja auch mit Schleppen beschäftigt. Es lief dann auch noch immer brav die Starkwind Warnung. (40-60km/h Wind)

Tja, bis in die Fahrrinne zur Autobrücke gings immer noch easy.
Aber dann. Der Wind drehte dann vollständig auf aus Bregenz und weiter, kam also genau von hinten, hat dann auch schön zugelegt.4-6Bf Denke wir waren mit 1-2m/sec unterwegs, falls überhaupt. Die Wellen haben auch zugelegt, und an der Stelle ist der See relativ flach.

Der Wind war dann auch immer noch am heftiger werden.
Auf alle Fälle war die seitliche Abdrift von Ihm auf einmal extrem, so stark das ich die Richtung auf keinen Fall beibehalten konnte, dank der Wellen war auch der Zug am Seil mal total weg und dann wieder echt heftig. Also einfach nur beschissen zum Schleppen, aber auf die Hafenmauer Mauer knallen wollte ich wirklich nicht.
Tja, ich hab mir dann beim "Wenden" das Schleppseil im Propeller eingefangen. Total beschissen, es konstant auf Zug zu halten war nicht möglich bzw. viel schwieriger als gedacht, und die Gefahr das es reißt leider auch relativ hoch. Tja, irgendwann zu dem Zeitpunkt hat uns dann auch die "Front" erreicht. Gibt dazu einen netten Bericht:

Wind 10-12Bf
http://www.sturmforum.ch/viewtopic.p...8797&start=170
(Webcam Bad Schachen relativ weit unten, sehr schön zu sehen) ca 8min über den See rüber. Na ja.

Den Kampf mit dem Seil am Propeller haben wir gefochten und verloren. Daweil gings Richtung Mauer, keinen blassen Schimmer wie hoch die Wellen (> 2m) waren, auf alle Fälle hatten wir viel zu wenig Zeit.
Im nachhinein fallen einem zig Dinge ein was man hätte versuchen können, aber das Spielt eh keine Rolle mehr.
Irgendwann zu dem Zeitpunkt hat dann auch die Sturmwarnung eingesetzt.

Seine Regal war schon an der Mauer da hatten wir noch etwas Zeit, ich hab noch rübergeschrien die sollen schauen das sie an Land kommen. Was dank des hohen Wasserstandes und des Wellengangs kurzzeitig sehr einfach und dann wieder unmöglich war. Ins Wasser springen war keine wirkliche Option.. wollten ja auch nicht zwischen Boot und Mauer kommen.
Wir konnten uns dann auch ans Ufer retten, wobei hier wirklich nur Glück dabei war.

Die beiden auf dem andern Boot (waren zu zweit) hatten auch teils weniger Glück. Einer kamm über die Badeplattform gut runter, der Eigner doch schon etwas älter war nicht so beweglich und hat sich dann dazu entschieden auf dem Boot zu bleiben.

Tja, der Höllenritt war dann, nicht Lustig. Mein Baby hat es dann auch an der Mauer "zerschlagen" wobei das teils übertrieben ist und teils einfach der Wahrheit entspricht. Ist übrigens echt deprimierend das anzuschauen, na ja. Irgendwann ist sie dann durchgekentert, hätte ich bis zum Zeitpunkt nicht gedacht das eine Welle mein Boot umdreht, und Kieloben abgetrieben. Untergegangen ist sie nicht, hatte ja 8 Schwimmwesten vorne drin.

Die Regal hat sich gut gehalten, zumindest bis der Sturm vorbei war,ein paar mutige Jungs haben dann auch den Eigner abgeborgen. Der hat auch einiges abbekommen, aber doch auch Glück im Unglück gehabt.
Sie ist dann aber bis zum Eintreffen der Feuerwehr auch vollständig abgesoffen, was aber sicher auch daran liegt das durch den Z-Wasser immer noch Wasser eingedrungen ist (wie ich erst viel später erfahren habe).

Die wär also so und so abgesoffen.........hätte man gleich sichern müssen.. und dann halt am Kran rausheben.
Also echt bescheuert nicht direkt auf Lindau reinzufahren, aber gut ich denke die beiden haben nicht gemerkt, das Sie voll läuft?

Die Eigentliche Frage ist aber, zahlt seine Hapftpflicht meinen Schaden.

Ich stelle diese Frage an alle Rechtsexperten unter euch. Versicherungsmakler haben hier die unterschiedlichsten Meinungen.
Falls jemand dazu noch Detailfragen hat, gerne per PM.
Es gibt auch ein Video auf Youtube, wo man zumindest die Regal kurz sieht.

https://www.youtube.com/watch?v=Iz2BhbJynbQ

Fakt ist es kann mir keiner wirklich sagen, und es wäre schon schön zu wissen ob ich zumindest einen Teil der 15000 Euro die ich da "weggeworfen" habe wieder zu bekommen.

Ich brauche kein Mitleid und auch keine Belehrungen, dass hatte ich die letzten 2 Wochen genug.
Fakt ist ich habe geholfen, habe die Situation falsch eingeschätzt und teuer dafür bezahlt.
Ich brauch jemanden der mir klar Sagen kann was Sache ist, und falls Hoffnung besteht einen Anwalt der kein Geld sehen möchte.

Danke im Vorraus, für jeden brauchbaren Beitrag.

PS: Ja die Story war in den Zeitungen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 16.07.2013, 06:29
thball thball ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Lindau
Beiträge: 1.318
Boot: ZAR 53, Honda BF 100
1.090 Danke in 622 Beiträgen
Standard

Hallo,

wenn Du Dich erinnerst - wir hatten uns am Steg von Daniel kennengelernt und über die Sache gesprochen.

Meiner Meinung brauchst Du einen Anwalt, der Dich vertritt und Deine Ansprüche geltend macht. So teuer dürfte das nicht sein.

Wahrscheinlich treffe ich abends einen, der Dir eventuell weiterhelfen kann. Wenn er da ist, dann frage ich ihn.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!

Geändert von thball (16.07.2013 um 06:36 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 16.07.2013, 06:55
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich denke auch, du brauchst eher fachlichen Rat als den von hier ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 16.07.2013, 06:58
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.993 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Moin
Sieht nach etwas rechtlich kompliziert aus, die Frage wird sein ob es sich noch um Nothilfe oder um ne Gefälligkeit geht.
An eurer Stelle würde ich mich mit dem Regall Eigner sowie einem rechtssicheren Menschen zusammensetzen und gemeinsam den Bericht für die Versicherung erstellen, dabei kommt es in solchem Fall durchaus auf die formulierung des Sachverhaltes an.
Habt ihr den Unfallhergang schon an die Versicherung gemeldet, ab zum Anwalt, der kann dann noch versuchen, das Kind welches evt schon im Brunnen liegt, zu retten
Hans
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 16.07.2013, 08:53
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.829
2.529 Danke in 1.559 Beiträgen
Standard

Nothilfe ist etwas völlig anderes.

Du solltest dringend deine eigene Darstellung der Abläufe durchdenken. So unklar wie oben und darum bemüht, sich von jeder Verantwortung freizureden tust Du Dir keinen Gefallen.
Das eine Haftpflichtversicherung hier reguliert ist nicht ausgeschlossen. Es wird aber wesentlich darum gehen, wer wann in welcher Rolle welche Entscheidungen getroffen hat. Analog zum Strassenverkehr dürfte hier eine beträchtliche Verantwortung beim Skipper des abschleppenden Bootes liegen. Trotz aufkommendem Wind und ausdrücklicher Sturmwarnung an einem Hafen vorbei zu fahren ist dabei sehr problematisch. Vermutlich wird die Versicherung des abgeschleppten Bootes hier Ansprüche geltend machen. Auch eine Haftungsteilung ist da ein gängiges Modell.

Geändert von horstj (16.07.2013 um 10:08 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 16.07.2013, 10:53
Benutzerbild von Warmduscher
Warmduscher Warmduscher ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.998
Boot: Sevylor Caravelle BB open T56 Frontrunner
3.918 Danke in 2.059 Beiträgen
Standard

Möchte vorab anregen diesen Trööt in den schwarzen Kanal zu verschieben.

Das Sowietasgot in die Haftung genommen werden kann glaube ich nicht da hier von einem stillschweigenden Haftungsausschluß auszugehen ist.

W
__________________
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:

keine Sau
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 16.07.2013, 11:01
belauermischung belauermischung ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 01.11.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 56
Boot: 15 er Jollenkreuzer, Azure 275 CR
Rufzeichen oder MMSI: DB 7534 MMSI 211590180
79 Danke in 36 Beiträgen
Standard

Vielen Dank für Deinen Mut, Deine Entscheidung hier öffentlich zu machen, sie wird sicher ausgiebig diskutiert werden. (Auch wenn Du das eigentlich nicht wolltest).

Für mich ist Deine Erfahrung ein Anlass, darüber nachzudenken, welche Ressourcen ich habe, wenn ich Hilfe leisten will. In diesem Moment übernehme ich viel Verantwortung - sowohl für mein Boot als auch für das, dem ich helfen will.

Vielen Dank auf für Deine Bereitschaft, aus der eigenen Erfahrung, dass Dir geholfen wurde, anderen zu helfen. Ohne diesen Impuls retten mich dann nur noch "Professionelle".

Kritische Situationen haben einen Beginn und entwickeln sich weiter. Einiges konntest Du absehen, anderes nicht. Viele "erfolgreiche Rettungseinsätze" hätten auch anders ausgehen können. Frag mal einen Einsatzleiter bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz.

Viel Glück bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche und Rechte

Wolfram
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 16.07.2013, 11:11
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 6.000
7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard

Die Eigentliche Frage ist aber, zahlt seine Hapftpflicht meinen Schaden.

Verstehe die Frage nicht, bevor du hier die Pferde scheu machst und am Ende 100 Antworten mit 100 Meinungen bekommst mach folgendes:

Beziffer deinen Schaden, setz einen netten Brief an die gegnerische Haftpflicht auf und fordere die auf zu zahlen (Frist setzen, nett bleiben).

Wenn die dann zahlt - alles gut.

Wenn nicht dann kannst du anfangen die Rechtslage zu erforschen oder dich auch direkt an den anderen Bootsfahrer wenden und vielleicht einen Kompromiss suchen.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 16.07.2013, 11:27
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Der Schaden eines Nothelfers ist vom Hilfeempfänger zu tragen. Auf den Erfolg der Hilfeleistung kommt es nicht an.

Ausnahmen gibt es, wenn der Schaden nichts mit der Hilfeleistung zu tun hat. Das wäre z.B. der Fall, wenn Dir auf der Heimfahrt nach der (erfolgreichen oder erfolglosen) Hilfe das Handy ins Wasser gefallen wäre.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 16.07.2013, 11:31
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.440 Danke in 11.445 Beiträgen
Standard

Hast du keine Kasko? Bei 15000 selbst Schuld!

Ansonsten der Kasko melden, die holt es sich dann von der anderen Seite wieder! Aber darum musst du dich dann nicht mehr kümmern!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 16.07.2013, 12:04
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Erde
Beiträge: 6.492
Boot: z. Z. kein Boot
Rufzeichen oder MMSI: DF....
3.249 Danke in 2.263 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Schaden eines Nothelfers ist vom Hilfeempfänger zu tragen. Auf den Erfolg der Hilfeleistung kommt es nicht an.

Ausnahmen gibt es, wenn der Schaden nichts mit der Hilfeleistung zu tun hat. Das wäre z.B. der Fall, wenn Dir auf der Heimfahrt nach der (erfolgreichen oder erfolglosen) Hilfe das Handy ins Wasser gefallen wäre.
Mir ist auch mal bei ner Bergung ne Brille ins Wasser gefallen, ein anderer unerfahrener Kollege mußte am Ruder einspringen worauf prompt der Anhang bei uns ins Heck knallte.
Lief alles über die Versicherung.

Wenn hier der begründete Verdacht aufkommt, daß eine Vs versucht zu mauern, zum Schlichter und anschließend wenn nötig vor Gericht.
Meist ist es aber so, daß die Fälle die relativ eindeutig sein werden, auch vor Gericht Bestand haben.

Euer Fehler war, das havarierte Boot nicht schnellstens auf Grund zu setzen (gebe aus Erfahrung zu, die Entscheidung fällt nicht leicht. Hatten so nen Fall in der Wasserrettung, da mußten wir die Segler fast mit Gewalt vom Boot holen welches dann auf einen Sandstrand trieb und nach dem Orkan ohne Probleme abgeborgen werden konnte).

Wenn man sich entschließt, sich in Legerwall zu begeben, muß das Ankergeschirr jederzeit klar zum Fallen sein und im Voraus entspr. belegt werden (volle mögliche Länge auslegen und vorbereiten!!!), Anker evtl. auch verkatten oder Reitgewicht klar machen.
Das Ganze ist auch nützlich, wenn Du einen Havaristen mit Langleine bei Sturm in die Box legen möchtest.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 16.07.2013, 12:23
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.081 Danke in 898 Beiträgen
Standard

Nachfolgend mal die Gesetzeslage in D bei Bergung. Interessant ist Punkt 6. Danach müsste die HV des Geborgenen für den Schaden des Bergers einstehen:

In Deutschland sind die Bestimmungen zur Bergung in den §§ 574 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB)[1][2] und in § 93 des Binnenschifffahrtsgesetzes (BinSchG), der Bergelohn im Speziellen in §§ 576, 577 HGB n.F.[3], geregelt:
§ 577 HGB n.F. - Höhe des Bergelohns[4] (1) Der Bergelohn ist, wenn die Parteien seine Höhe nicht vereinbart haben, so festzusetzen, dass er einen Anreiz für Bergungsmaßnahmen schafft. Bei der Festsetzung sind zugleich die folgenden Kriterien ohne Rücksicht auf die nachstehend aufgeführte Reihenfolge zu berücksichtigen:
1. der Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände;
2. die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden (§ 575 Abs.2);
3. das Ausmaß des vom Berger erzielten Erfolgs;
4. Art und Erheblichkeit der Gefahr;
5. die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Bergung des Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Rettung von Menschenleben;
6. die vom Berger aufgewendete Zeit sowie die ihm entstandenen Kosten und Verluste;
7. die Haftungs- oder sonstige Gefahr, welche der Berger oder seine Ausrüstung ausgesetzt war;
8. die Unverzüglichkeit, mit der die Leistungen erbracht wurden;
9. die Verfügbarkeit und der Einsatz von Schiffen oder anderen Ausrüstungsgegenständen, die für Bergungsmaßnahmen bestimmt waren;
10. die Einsatzbereitschaft und Tauglichkeit der Ausrüstung des Bergers sowie deren Wert.

(2) Der Bergelohn ohne Zinsen, Bergungskosten und erstattungsfähige Verfahrenskosten darf den Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände nicht übersteigen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 16.07.2013, 12:36
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.081 Danke in 898 Beiträgen
Standard

Aus der Interpretation der nachfolgenden Zeilen handelt es sich bei dem Vorfall um eine Hilfeleistung:

Bergung, Bergelohn

Bergung heißt, dass ein in Not befindliches Schiff oder seine Ladung in Sicherheit gebracht wird, nachdem die Besatzung die Verfügungsgewalt darüber verloren oder das Schiff aufgegeben hat. Bergelohn ist die Vergütung für die Bergung; er kann – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand – bis zu einem Drittel des Wertes von Schiff oder Ladung betragen. Den Bergelohn erhält zu zwei Dritteln der Reeder des Bergers und zu je einem Sechstel dessen Kapitän und die Besatzung.


Hilfeleistung

Hat die Besatzung ihr Schiff nicht aufgegeben und hat sie auch nicht die Verfügungsgewalt darüber verloren, so kann sie Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Deren Kosten bemessen sich nach dem Aufwand und liegen im üblichen Rahmen.


Fazit. Das Thema ist dermassen komplex das dringend die Annahme externer Rechtsberatung angeraten ist.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 16.07.2013, 12:47
Benutzerbild von AlexH
AlexH AlexH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.06.2003
Ort: Rhein Kilometer 282 / Altenheim - Freistett
Beiträge: 1.377
Boot: Ski Nautique 2001 5,8l V8
1.072 Danke in 642 Beiträgen
Standard

Was bedeutet genau Verfügungsgewalt? Der Antrieb war ja ab, die Besatzung hätte also alleine nicht mehr viel ausrichten können.
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 16.07.2013, 12:53
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 1.496
2.081 Danke in 898 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Was bedeutet genau Verfügungsgewalt? Der Antrieb war ja ab, die Besatzung hätte also alleine nicht mehr viel ausrichten können.
Hat die Besatzung ihr Schiff nicht aufgegeben und hat sie auch nicht die Verfügungsgewalt darüber verloren, so kann sie Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Deren Kosten bemessen sich nach dem Aufwand und liegen im üblichen Rahmen.

Ich interpretiere das so, obwohl der Skipper Hilfe brauchte, hatte er ja das Boot nicht aufgegeben. Er war deshalb noch in der Lage mit dem Schleppenden Vereinbarungen zu treffen.

Z.B. hat er ja auch darum gebeten in seinen Heimathafen geschleppt zu werden. Darauf könnte sich auch die Versicherung berufen, da offensichtlich bei anlaufen des nächsten "Nothafens" zumindestens die Havarie unseres Forumsmitgliedes hätte vermieden werden können.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 16.07.2013, 13:01
Wellpaper Wellpaper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.09.2011
Ort: Regensburg
Beiträge: 723
442 Danke in 278 Beiträgen
Standard

Ich versteh das so:

Verfügungsgewalt aufgeben heisst hier z.B. das Boot an einen anderen Skipper übergeben der an Bord kommt oder einer Rettungscrew oder dem Eigner übergeben wenn man das selbst nicht ist oder geschleppt wird, wie bei dir.

Gewalt verlieren würde heissen das der Antrieb weg ist und er eben keine Gewalt mehr über das Boot hat und somit manövrierunfähig ist.

Wie das im Amtsdeutsch heisst müsste man nachlesen.

Hier brauchst du wirklich Rechtsbeispruch, ist nicht ganz so einfach zu verstehen
__________________
Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 16.07.2013, 13:35
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.829
2.529 Danke in 1.559 Beiträgen
Standard

Schade ist, dass man bei so interessanten Fällen leider meist nicht erfährt, was dann noch passiert ist bzw. wie der Fall abgewickelt wurde.

Viel Glück jedenfalls an alle Beteiligten!
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 16.07.2013, 15:18
thball thball ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Lindau
Beiträge: 1.318
Boot: ZAR 53, Honda BF 100
1.090 Danke in 622 Beiträgen
Standard

Hallo,

habe zwischenzeitlich mit dem Anwalt gesprochen. Man weiß zwar nie was das Ergebnis sein wird, aber so schlecht sieht es nicht aus.

Alles weitere besser per PN. Das Ergebnis kann man dann immer noch veröffentlichen.

Viel Erfolg!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 16.07.2013, 15:27
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sowietasgot Beitrag anzeigen
(..) Die Eigentliche Frage ist aber, zahlt seine Hapftpflicht meinen Schaden.(..)
Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo,

habe zwischenzeitlich mit dem Anwalt gesprochen. Man weiß zwar nie was das Ergebnis sein wird, aber so schlecht sieht es nicht aus. (..)
"Sowietasgot" + "thball": Multiple Persönlichkeiten?
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 16.07.2013, 15:34
thball thball ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Lindau
Beiträge: 1.318
Boot: ZAR 53, Honda BF 100
1.090 Danke in 622 Beiträgen
Standard

???

Vielleicht schaust Du Dir mal Post 2 an?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 16.07.2013, 18:21
Benutzerbild von Sowietasgot
Sowietasgot Sowietasgot ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.07.2003
Ort: Hard-Bodensee
Beiträge: 90
Boot: Romar Mirage 510
43 Danke in 12 Beiträgen
Standard

Hallo die Herrschaften.

Ich meld mich verlässlich wie die Sache ausgegangen ist. Hab hier ja doch schon einiges an Information bekommen.

Gruß Chris
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 21.11.2019, 10:40
Benutzerbild von Sowietasgot
Sowietasgot Sowietasgot ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.07.2003
Ort: Hard-Bodensee
Beiträge: 90
Boot: Romar Mirage 510
43 Danke in 12 Beiträgen
Standard

Hallo Zusammen,

vielleicht ließt es ja doch noch jemand, andererseits ist die Sache jetzt auch schon ein paar Jahre her.
Gut möglich das der folgende Text noch immer etwas wirr ist, und er lässt sicher auch noch einiges an Fragen offen. Aber ich versuche mal was dann noch passiert ist zusammen zu fassen und es auch etwas reflektierter zu schreiben. Und sorry wegen der Rechtschreibung.

Folgende Punkte sind als Antworten auf diverse Fragen gedacht:

1. Ich hätte vom Eigner eine schriftliche Bestätigung über die gewünschte Hilfeleistung einfordern sollen, dann hätte die Versicherung oder er selbst mit größerer Sicherheit für meinen gesamten Schaden aufkommen müssen.
Warum fragt sich sicher der eine oder andere. Fakt ist das kurz nach dem "Unfall" der Eigner der Meinung war das ohne meine Hilfe das ganze nie passiert wäre.
Das stimmt auch sicher, was dann mit Ihm und seinem Begleiter passiert wäre sei dahingestellt.
Ab Windstärke 10 läuft das ganze dann auch unter "höherer Gewalt".
D.h. eine Schuldzuweisung ist damit wohl hinfällig bzw. nicht möglich. Auf alle Fälle war das das finale Argument der gegnerischen Versicherung
D.h. meine gestellten Schadensansprüche, und die von meinen Begleitern zudem gestellten Schadensansprüche wurden von der Versicherung alle abgelehnt.
Hier ist anzumerken das der andere Eigner mich bei diesem ansuchen sogar unterstützt hat. D.h. ein Umdenken war schon im gange.
3. Ja Vollkasko hätte finanziell geholfen. Der abgeschleppte Eigner hatte sein neues Boot 6 Wochen später.
Es ist wohl seit 2018 nun Pflicht sein Boot in Österreich überhaupt zu versichern.
Ich möchte nicht wissen wie viele bis dahin überhaupt keine Versicherung abgeschlossen hatten.
4. Aufgrund der Komplexität, Anzahl der Zeugen, hat es 2,5 Jahre gedauert bis der Akt. abgeschlossen war.
5. Ich bin dabei nicht mal vor Gericht, zwei Anwählte haben mir davon abgeraten, und ich denke das war auch gut so.
6. Der abgeschleppte Eigner hat mir nach ca. 1.5 Jahren einen Teil meines Schadens bezahlt.

Fazit:
Ich würde es wieder tun, aber mich anders vorbereiten.
Ich hatte damals gut 12 Jahre Erfahrung am Bodensee, das ist einerseits wenig aber davon 3 Jahre bei der Berufsschiffahrt.
Meine Meinung das ein offenes selbstlenzendes Konsolenboot mit Antrieb nicht so einfach kentert ist geblieben.
Ich hatte bis dahin einige Stürme am See erlebt, und auch diveres Stürme mit Wind über 80Km/h mit den größeren Schiffe abgewettert.
Ich bin noch immer im Schnitt über 100 Betriebsstunden pro Saison auf dem Wasser.
Was Ich später aus den Wetteraufzeichnungen, Bildern diverser Webcams und soweiter recherchiert habe, war das ein Ereignis das so vielleicht alle hundert Jahre passiert. In Lindau gingen bei der Feuerwehr in 2min immerhin 89 Notrufe ein.

Windfronten wie diese gibt es am See immer wieder. Das wissen sicher die meisten von euch. Ich selbst hab das davor auch schon erlebt.
Aber so plötzlich, und auch örtlich beschränkt war das schon sehr speziell.

Ich habe mich, meine Begleiter und auch den Eigner des anderen Schiffes in eine "lebensgegefährliche" Situation gebracht. Weil Ich nicht in der Lage war die Gefahr korrekt abzuschätzen und direkt in den Hafen Lindau gefahren bin.
Das habe ich auf Wunsch des anderen Eigners gemacht der seinen Liegeplatz hinten im kleinen See hat. - Das war sicher die schlechteste Entscheidung bei allem was passiert ist.

Was Ich mir zu gute halte, ist zu dem Zeitpunkt wo es wirklich lebensgefährlich (gerissenes Schleppseil) für die ander Besatzung wurde, haben wir uns dazu entschieden weiterhin zu helfen. Das war eine ganz bewußte Entscheidung und die war auch mit den anderen abgesprochen.

Wir wurden auch beobachtet und ein Bootsbesitzer war dabei uns zu Hilfe zu kommen. Nur wurde der am Steg dann von der Front dazu gezwungen erst mal für andere zu sorgen.

Fakt ist wir hätten an diesem Tag mit schwersten Verletzungen davon kommen, oder sogar mit unserem Leben bezahlen können.

Der andere Bootseigner war bis zum abflauen des Strums auf seinem Boot und konnte dann erst von ein paar mutigen Jungs geborgen werden.
Ich bin auch sehr dankbar dafür das wir alle nur ein paar kleinen Kratzern hatten.

Ich konnte dann mein Boot dann auch mit Hilfe von Freunden reparieren, es schwamm Kieloben und wurde von dem Lindauer Bootsverleiher und Fahrlehrer geborgen.
4 Monate später bin damit von Fußach nach Hause gefahren.

Handbreit,
Christoph
__________________
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 21.11.2019, 11:20
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.440 Danke in 11.445 Beiträgen
Standard

Hallo Christoph,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Und ich muss mich entschuldigen für mein etwas hartes "selbst Schuld" damals, du hast jemanden gerettet und nicht gesagt ich hab keine Kasko also lasse ich es lieber

Und leider hast du sehr schmerzhaft erfahren müssen, das die ca. 190 Euro/Jahr für die Kasko gut angelegtes Geld gewesen wären.

Und ja in Deutschland gibt es bis heute keine Versicherungspflicht für Boote, also werden auch heute noch reichlich Boote ohne Haftpflichtschutz rumfahren.

Und wärst du Lindau angelaufen (ja hätte, wäre, wenn) und dabei wäre etwas passiert, hättest du sogar gute Chancen auf Erstattung gehabt, da direkte Rettung aus einer Notsituation.

Für mich wichtig, der Aufruf an alle, holt euch eine Kasko, die schützt euch bzw. euer Boot!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.