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  #26  
Alt 11.07.2016, 12:35
Saarlandskipper Saarlandskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ja is klar. Aber wenn jetzt Mallorca in Belgien wäre
und dein Charterboot 8 m hat ...
Brauchst du dann ein UBI oder ein SRC ?
War nicht die Ausgangsfrage: In welchen Ländern ist Funkpflicht?
Dazu habe ich eine Teilantwort geliefert: Auf Malle beim Charterer nicht!
Nicht mehr und nicht weniger - schade, dass im Forum die meisten Beiträge durch Sarkasmus, billige Polemik, Erbsenzählerei und Besserwisserei kaputt gemacht werden

und nochwas; ich weiß aus Geo, dass Malle nicht "Belgien" ist
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  #27  
Alt 11.07.2016, 12:37
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martinm martinm ist offline
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

entschuldige meine folgende Frage; Aber wie willst du dich in anderen Ländern verständigen, wenn dort mal keiner der deutschen Sprache mächtig ist? Ich finde immer: Man kann alles lernen. Wenn du den SBF gemacht hat, und jetzt UBI und/oder SRC in Angriff nehmen möchtest, dann kannst du doch auch so ein paar blöde Brocken Englisch lernen, zumal du "das nötigste" kannst.

Gruß
Der Stefan
Hallo Stefan,

Verständigung für das Nötigste geht zur Not mit meinen drei Brocken Englisch. Verhungert bin ich damit jedenfalls noch nie, einen Liegeplatz bekam ich ebenfalls immer und durch alle Schleusen ging es bisher auch.
Aber eine halbwegs vernüftige Konversation auf Englisch ist mir leider nicht möglich. Das hätte man mir vor 40 Jahren evtl. beibringen können/sollen. Heute ist dieser Zug durch.

SBF habe ich beide, den Segler-A-Schein seit meiner Jugend und den UBI überlege ich mir, wenn man dafür nun doch kein Englisch braucht (da war ich offensichtlich fehlinformiert) und man das Funkgerät tatsächlich rechtlich wirksam auf See deaktivieren kann.
__________________
Gruß aus der Südpfalz

Martin
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  #28  
Alt 11.07.2016, 12:43
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von martinm Beitrag anzeigen
Hallo Stefan,

Verständigung für das Nötigste geht zur Not mit meinen drei Brocken Englisch. Verhungert bin ich damit jedenfalls noch nie, einen Liegeplatz bekam ich ebenfalls immer und durch alle Schleusen ging es bisher auch.
Aber eine halbwegs vernüftige Konversation auf Englisch ist mir leider nicht möglich. Das hätte man mir vor 40 Jahren evtl. beibringen können/sollen. Heute ist dieser Zug durch.

SBF habe ich beide, den Segler-A-Schein seit meiner Jugend und den UBI überlege ich mir, wenn man dafür nun doch kein Englisch braucht (da war ich offensichtlich fehlinformiert) und man das Funkgerät tatsächlich rechtlich wirksam auf See deaktivieren kann.
Das was du an Englisch kannst, reicht für das SRC fast aus. der Rest sind ein paar Fachbegriffe.

Ladt dir doch die kostenlosen unterlagen für den SRC runter und schau dir die Texte an. dann siehst du es selbst.
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  #29  
Alt 11.07.2016, 13:04
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von martinm Beitrag anzeigen
und den UBI überlege ich mir, wenn man dafür nun doch kein Englisch braucht (da war ich offensichtlich fehlinformiert) und man das Funkgerät tatsächlich rechtlich wirksam auf See deaktivieren kann.
Hier werden einige Begriffe durcheinandergebracht und verwechselt:

Funkausrüstungspflicht: (In D.) Sportboote allgemein nein.
Bei gewerblich genutzten (Sport)-Booten besteht Ausrüstungspflicht, ebenso für Boote ab 12 m. Im Binnenbereich gilt "RAINWAT". (Nachlesen, Anhang 1 Abs. 1.2 )

Wird ein Funkgerät an Bord eingebaut bekommt das Boot eine Frequenzzuteilungsurkunde die bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu beantragen und stets im Original mitzuführen ist.
Ist die ausgestellt, darf das Boot nur noch mit dem Funkgerät gefahren werden.

Einfach nicht einschalten funzt leider auch nicht. Das verbietet der Eintrag im „Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk“wo es heißt: „Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW – Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, haben Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff – Schiff.“
Ergo, wenn vorhanden, muß die Funke eingeschaltet werden.

Binnen muß nicht unbedingt der Bootsführer die Lizenz haben, es genügt, wenn „eine Person“ an Bord das Sprechfunkzeugnis hat.
Anders im Seefunkbereich. Da muß der Bootsführer das Funkbetriebszeugnis SRC bzw. LRC haben.

Noch was zu den Englischkentnissen: Nur die Prüfung zu schaffen sollte nicht das Ziel sein. Englisch ist nun mal "die Funksprache" und dessen Beherrschung wird vorausgesetzt, gerade auch von KüFuStellen. Wechseln sie auf deutsch, ist das sehr freundlich aber beileibe nicht Standart.
Englisch sollte man schon können (auch wenns nur rudimentär ist) denn sonst versteht man ja nicht mal die Aufforderung einer Gegenstelle, auf einen Arbeitskanal zu wechseln.

Geändert von Janus (11.07.2016 um 13:09 Uhr)
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  #30  
Alt 11.07.2016, 13:45
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Englisch ist nun mal "die Funksprache" und dessen Beherrschung wird vorausgesetzt, gerade auch von KüFuStellen. Wechseln sie auf deutsch, ist das sehr freundlich aber beileibe nicht Standart.
An den deutschen Küsten ist das schon Standard. Die kommunizieren nur mit der Berufsschifffahrt auf Englisch oder wenn sie auf Englisch angefunkt werden.
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  #31  
Alt 11.07.2016, 14:20
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
An den deutschen Küsten ist das schon Standard. Die kommunizieren nur mit der Berufsschifffahrt auf Englisch oder wenn sie auf Englisch angefunkt werden.
Kleine Korrektur: Auf der Ostsee ist Polnisch und Russisch Standard. Oder eben unverständliches Englisch. Offizielle Durchsagen von Bremen Rescue erfolgen auf Englisch und dann zur Wiederholung auf Deutsch.

Zum Thema Funkgerät eingebaut auf See:
Ich habe es erlebt, daß ich im Rahmen einer Kontrolle auf See durch die deutsche Küstenwache gefragt wurde: "Ist das Funkgerät eingeschaltet?"
Ich: "Selbstverständlich."
Küstenwache: "Dann wollen wir auch das Funkzeugnis und die Zulassungsurkunde sehen."
Daraus schließe ich: Hätte ich das Gerät nicht in Betrieb gehabt, hätte es die Küstenwache nicht interessiert. Richtig?
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  #32  
Alt 11.07.2016, 14:27
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Ich habe jetzt erfahren, dass bei einer Havarie die Nichtmitführung eines Funkgerätes von der Versicherung als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden kann und dann der Versicherungsschutz erlischt.

Jan
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  #33  
Alt 11.07.2016, 14:28
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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@Saarlandskipper

Salü ins Saarland! Mein Beitrag war als Gag gedacht und nicht gegen dich gerichtet. Sorry. Aber die Diskussion läuft hier schon wieder in verschiedene Richtungen und alles geht durcheinander. Das wollte ich mit meinem Text zuspitzen.

Keine Funkdisziplin hier.

Nochmal: Es gibt keine Funkpflicht in Europa für Sportboote, außer in Belgien > 7 m Bootslänge. Basta. Fertig. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen. Außer es hat jemand noch Infos über weitere Funkpflichten für Sportboote.

So und jetzt können wir noch alle anderen Themen, Ausnahmen, Vorteile des Funkens etc diskutieren ...
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  #34  
Alt 11.07.2016, 14:30
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Jan, sag mal, wann , wo , gegen wen?
Wenn ich als Sportbootfahrer nicht verpflichtet bin eine Funke zu haben, erscheint mir die ziemlich unglaubwürdig
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #35  
Alt 11.07.2016, 14:52
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Daraus schließe ich: Hätte ich das Gerät nicht in Betrieb gehabt, hätte es die Küstenwache nicht interessiert. Richtig?
Falsch!
Ich zitiere:

Zitat:
Die an Bord vorhandene Seefunk-Anlage muss ständig eingeschaltet sein, die deutsche Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, §3 (1) sagt aus: „…Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, … die von einer Verkehrszentrale aus … gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen.“
http://www.vdhssb.de/pdf/Info_Funkan...0an%20Bord.pdf
http://www.hs-hannover.de/fileadmin/...07_seefunk.pdf
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  #36  
Alt 11.07.2016, 15:09
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Kleine Korrektur: Auf der Ostsee ist Polnisch und Russisch Standard. Oder eben unverständliches Englisch. Offizielle Durchsagen von Bremen Rescue erfolgen auf Englisch und dann zur Wiederholung auf Deutsch.

Zum Thema Funkgerät eingebaut auf See:
Ich habe es erlebt, daß ich im Rahmen einer Kontrolle auf See durch die deutsche Küstenwache gefragt wurde: "Ist das Funkgerät eingeschaltet?"
Ich: "Selbstverständlich."
Küstenwache: "Dann wollen wir auch das Funkzeugnis und die Zulassungsurkunde sehen."
Daraus schließe ich: Hätte ich das Gerät nicht in Betrieb gehabt, hätte es die Küstenwache nicht interessiert. Richtig?
Ne ich vermute hättest du gesagt: Nein das ist aus

Wären schon mal ein paar Euro fällig geworden da du gegen die abhörpflicht verstoßen hast
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  #37  
Alt 11.07.2016, 19:17
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Eben, kurz gesagt: Hörwache ist dann Pflicht, so hatte ich das von früher auch in Erinnerung.

btw, wg. Kroatien: Ich glaube mich zu erinnern ("afair") , dass die Charterboote wohl einer Funkausrüstungsverordnung (mit entsprechendem Scheinzwang für den Skipper) unterliegen.

Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #38  
Alt 11.07.2016, 20:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du nur UBI machst und dein Funkgerät nur Binnen zulässt (also bei der Anmeldung keine MMSI beantragst), kannst du auch nicht am Seefunk teilnehmen und dein Funkgerät bleibt halt aus wenn du die Küste entlang fährst. Das ist dann so als hättest du keins.
Das ist falsch, natürlich kannst du auch ohne zugeteilte MMSI am Seefunk teilnehmen, für Funkgeräte, die noch nicht die DSC-Einrichtung haben besteht teilweise noch Bestandsschutz, wenn sie noch im selben Boot eingebaut sind. Für diese Funkgeräte würde dann auch noch das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis (UKW-Zeugnis) ausreichen.
Also ohne Seefunkzeugnis keine Funke an Bord im Seebereich,
Siggi
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  #39  
Alt 11.07.2016, 20:25
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Das ist richtig.
Ich hab es auf die Situation vom to bezogen. Da er kein funke hat , stimmt dann wieder meine aussage
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  #40  
Alt 12.07.2016, 08:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich hab es auf die Situation vom to bezogen. Da er kein funke hat , stimmt dann wieder meine aussage
Nö, die ist in einem entscheidendem Punkt falsch.
Baut er eine Funke ein und hat nur UBI, darf er nicht mehr aufs Meer!
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  #41  
Alt 12.07.2016, 09:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Nö, die ist in einem entscheidendem Punkt falsch.
Baut er eine Funke ein und hat nur UBI, darf er nicht mehr aufs Meer!
Nee, auch nicht ganz....."Keine Regel ohne Ausnahme" :
Wenn er in Zone 1 oder insbesondere hier Zone 2-See (also z.B. Greifswalder Bodden, Rügen/innen bis Hiddensee u.a.) fährt, reicht lt. Funk-Papst Rolf Dreyer der UBI mit entsprechender Funke.

Zitat:
Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie kein Englisch können! Inhaber des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) dürfen Sie auf bestimmten Wasserstraßen – in den Zonen 1 bis 2 – am Seefunk teilnehmen. Und zum Erwerb des UBI wird kein Englisch verlangt.
https://www.rolfdreyer.de/aktuell/en..._anhoeren.html

Gruß Fun_Sailor (noch ohne Funkscheine)
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #42  
Alt 12.07.2016, 09:17
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Nö, die ist in einem entscheidendem Punkt falsch.
Baut er eine Funke ein und hat nur UBI, darf er nicht mehr aufs Meer!
Ne wenn er nur ATIS beantragt darf hat er ein reines Binnefunkgerät somit ist er auf See sozusagen ohne Funkgerät und darf fahren.
Er darf es nur nicht die MMSI beantragen und darf das Funkgerät nicht einschalten.
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  #43  
Alt 12.07.2016, 09:23
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Baut er eine Funke ein und hat nur UBI, darf er nicht mehr aufs Meer!
Genau darum geht es mir ja!
Was nützt mir der UBI wenn ich anschließend mit meiner Funke (aber ohne SRC) nicht mehr aufs Meer darf?
Die ostdeutschen Gewässer mal außen vor. Mir geht es hauptsächlich um die westliche Ostsee, dänische Inseln und schwedische Westküste (möchte auch mal durch den Götakanal).
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Gruß aus der Südpfalz

Martin
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  #44  
Alt 12.07.2016, 09:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ne wenn er nur ATIS beantragt darf hat er ein reines Binnefunkgerät somit ist er auf See sozusagen ohne Funkgerät und darf fahren.
Er darf es nur nicht die MMSI beantragen und darf das Funkgerät nicht einschalten.
Danke Volker,
ich war eben zu schnell ...
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Gruß aus der Südpfalz

Martin
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  #45  
Alt 13.07.2016, 14:38
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Soweit ich wisse:
Belgien Funkpflicht ab 7m

Meiner Meinung:
Ohne Funk hat mann zwischen den grossen Jungs (NL: Rijjn, Waal) oder auf grosses Wasser (NL: IJsselmeer, Waddenzee, Zeeland) nichts zu suchen.
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #46  
Alt 13.07.2016, 16:03
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Soweit ich wisse:
Belgien Funkpflicht ab 7m

Meiner Meinung:
Ohne Funk hat mann zwischen den grossen Jungs (NL: Rijjn, Waal) oder auf grosses Wasser (NL: IJsselmeer, Waddenzee, Zeeland) nichts zu suchen.
Danke, das mit Belgien ist ja bereits geklärt.

Zu deiner Meinung: Bis zu welcher Schiffsgröße hat man denn dort ohne Funk etwas zu suchen?

...

Eigentlich ging es ja nicht darum ob Funk nun sinnvoll ist oder nicht. Darüber lässt sich trefflich streiten, was ich nicht vor habe.
Es ging vielmehr um die Frage, ob es eine Art Übersicht für europäische Gewässer gibt, in der die FunkPFLICHT für Sportboote ab einer gewissen Größe aufgelistet ist.
Gibt es anscheinend nicht, da fast nirgends vorgeschrieben.
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Gruß aus der Südpfalz

Martin
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  #47  
Alt 13.07.2016, 17:23
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Zitat:
Zitat von martinm Beitrag anzeigen
Es ging vielmehr um die Frage, ob es eine Art Übersicht für europäische Gewässer gibt, in der die FunkPFLICHT für Sportboote ab einer gewissen Größe aufgelistet ist.
Gibt es anscheinend nicht, da fast nirgends vorgeschrieben.
Was genau hast du in meinen Links nicht verstanden, daß du zu der Schlußfolgerung kommst? Bin raus ...
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  #48  
Alt 14.07.2016, 07:04
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
... Bin raus ...
Damit erübrigt sich jegliche Gegenfrage.

Trotzdem nochmal Danke für deine Links.
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Martin
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  #49  
Alt 18.07.2016, 17:46
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nur mal so zum nachdenken.

stellt euch vor der schein ist vorhanden und niemand versteht einen im notfall.

damit ist eigendlich jede diskussion klar.
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  #50  
Alt 18.07.2016, 18:12
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Zitat:
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nur mal so zum nachdenken.
der schein ist vorhanden und niemand versteht einen im notfall.
Welcher Schein und wo ist der Notfall ...
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