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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.10.2003, 08:08
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Standard Hafentrailer mit kurzfristigem Kennzeichen zur Überführung?

Moin moin,

nehmen wir an, man kaufe sich ein Boot mit ca. 2to Gewicht.

Nehmen wir weiter an, der dazugehörige Hafentrailer (Eigenbau, ohne jemeils dem TÜV vorgestellt zu sein) wiegt ca. 1to und ist ungebremst.

Dürfte man den Trailer mit einer "Tageszulassung" hinter einen 7,49to-LKW hängen und im Straßenverkehr überführen.

(Bedenken und daraus resultierende Vorträge über die Waghalsigkeit dieses Unternehmens wurden bereits erteilt! )
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Gruß, Thomas
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  #2  
Alt 14.10.2003, 08:24
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Standard Trailerzulassung

Das Schlüsselwort bei Deiner Frage scheint mir das Wort "ungebremst" zu sein. Nachdem was ich weiß, liegt die Grenze im Gesamtgewicht eines Anhängers (Anhänger und Ladung) von "ungebremst" bei max. 750 kg Anhängelast. Demnach wirst Du das knicken können.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #3  
Alt 14.10.2003, 08:35
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Standard

Als maximalen Wert kenne ich die 750kg ungebremst im PKW-Bereich auch.

Ich bin mir aber nicht sicher ob ich deine Antwort richtig verstanden habe. Gehst Du davon aus, dass durch die STVO grundsätzlich, egal mit welchem Zugfahrzeug, nicht mehr als 750kg ungebremst gezogen werden darf?
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Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 14.10.2003, 08:42
VirginWood
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Wie sieht es denn aus, wenn man mit einer LKW-Abschleppstange schleppt ?
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  #5  
Alt 14.10.2003, 08:50
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Hallo Thomas,

ist es nicht besser sich einen Trailer für Fahrzeuge zu leihen und den Hafentrailer damit Huckepack zu transportieren? Wird kaum teurer werden als die notwendigen Genehmigungen und Zulassungen einzuholen (wenn es sie denn gibt).
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Charly
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  #6  
Alt 14.10.2003, 08:51
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Standard ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von boatman
Als maximalen Wert kenne ich die 750kg ungebremst im PKW-Bereich auch.
Ich bin mir aber nicht sicher ob ich deine Antwort richtig verstanden habe. Gehst Du davon aus, dass durch die STVO grundsätzlich, egal mit welchem Zugfahrzeug, nicht mehr als 750kg ungebremst gezogen werden darf?
Ja, davon gehe ich aus. Deshalb hatte ich Dir auch so geantwortet.

Du wirst darüber aber nichts in der STVO (Straßenverkehrsordnung) finden. Solche Sachen findet man in der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Ich würde da in Deiner Stelle mal danach googeln und dann in der STVZO nachlesen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #7  
Alt 14.10.2003, 08:58
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Standard ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von VirginWood
Wie sieht es denn aus, wenn man mit einer LKW-Abschleppstange schleppt ?
Wie willst Du denn den Anhänger mit einer Abschleppstange schleppen? Da ist doch mit Sicherheit schon eine Deichsel dran.

Selbst so eine Konstruktion mit zusätzlicher Abschleppstange scheint mir nicht gestattet zu sein, weil mir da immer noch das Gewicht von 750 kg im Kopf rumschwirrt.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #8  
Alt 14.10.2003, 09:11
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Also der Wert 750 kg bezieht sich nur auf Krafträder und PKW für 1 Achsige ungebremste Anhänger (§ 42.2 StVZO). Hab aber nichts gefunden was man z.B. hinter LKW ziehen darf
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Charly
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  #9  
Alt 14.10.2003, 09:12
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Damit ihr vielleicht nicht all zu böse auf mich wegen diesem Vorhaben seit:

Ich bin es nicht. Mit gut zureden habe ich es bei der Person schon versucht. Mir machen auch so Sachen wie die Tauglichkeit der Reifen und die Pflege der Radlager Bauschmerzen.

Aber die Sturrheit der älteren Generation auf Ratschläge der "Jüngeren" zu hören (ich hoffe mal ich verstärke -entgegen der allgemein üblichen Entwicklung- meine schlechten Charaktereigenschaften mit zunehmenden Alter nicht) ist hier scheinabr unendlich groß.

Nun versuche ich es noch mit Gesetzestexten, vielleicht hilft das.

@Charly: Gute Idee, habe ich auch schon angemerkt. Das Boot muss von der Ostsee in die Nähe von Mannheim. Da sollte der Anhänger schon aus Mannheim kommen, damit man nicht doppelt fahren muss. Kleine Bedenken habe ich gegen diesen Turm der "Bremer Stadtmusikanten": Anhänger, noch ein Anhänger und oben drauf ein Boot. Kriegt man das ordentlich gesichert? Wie würde man den Anhänger auf den Anhänger bekommen. Mit einer Winde? Mit zweitem Fahrzeug rückwärts draufschieben? Ratschen?

@KWO: Werde mal nach der STVZO Ausschau halten. In der STVO habe ich nämlich nichts gefunden. Mal schauen.

Danke schon einmal!
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Gruß, Thomas
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  #10  
Alt 14.10.2003, 09:13
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Moin,

mit 6 km/h und Sondergenehmigung müsste es möglich sein. Guck mal hier: www.hafentrailer.de

Gruß

JörgH
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  #11  
Alt 14.10.2003, 09:15
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@boatman
Wie weit willst den fahren? Seh das Problem eher ob der Hafentrailer das durchhält. Passt das Boot nicht in den 7,5t. Ansonsten würd ich auch zu Autoanhänger und Huckepack raten. Schon 2mal gemacht, funzt ganz gut und kostet nicht die Welt.
Bernd
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Bernd
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  #12  
Alt 14.10.2003, 09:22
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Standard ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Also der Wert 750 kg bezieht sich nur auf Krafträder und PKW für 1 Achsige ungebremste Anhänger (§ 42.2 StVZO). Hab aber nichts gefunden was man z.B. hinter LKW ziehen darf
Hi Charly,

ich hab in der Zwischenzeit auch mal nachgeschaut. So ganz richtig ist das auch nicht was Du schreibst. Die 750 kg beziehen sich in der Tat auf Einachsanhänger oder Angänger mit Doppelachse, wo es von Achsmittelpunkt bis Achsmittelpunkt weniger als ein Meter ist. Es ist aber unabhängig vom Zugfahrzeug, also auch von solchen Anhängern hinter LKW's und Bussen und nicht nur hinter Krafträder und PKW's.

Müssen wir also weitersuchen um ihm zu helfen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #13  
Alt 14.10.2003, 09:25
VirginWood
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@ KWO stimmt...hatte nicht dran gedacht an die Deichsel

ich habe mal mit geholfen, eine Gib'sea 116 (12mx3,8mx7,5t) auf einem Hafentrailer 10km über Land zu transportieren.
Wir haben damals einen Trecker genommen. Mit 2 PKW's alles abgesichert und im Schritttempo durch die Dörfer gefahren.
Glück gehabt weil uns die Polizei nicht erwischt hat und alle anderen wohl dachten, es wäre genehmigt

Wo will er denn fahren mit dem Gespann ?
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  #14  
Alt 14.10.2003, 09:32
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Zitat:
Zitat von Bernd
@boatman
Wie weit willst den fahren? Seh das Problem eher ob der Hafentrailer das durchhält. Passt das Boot nicht in den 7,5t. Ansonsten würd ich auch zu Autoanhänger und Huckepack raten. Schon 2mal gemacht, funzt ganz gut und kostet nicht die Welt.
Bernd
Das ist genau das Problem. Ostasee bis Mannheim. Ist schon Stück weit.

Ich werde mich mal erkundigen was das genau für ein LKW ist. Beim LKW sehe ich eher das Problem das Boot draufzubekommen.

Ich denke die Anhängervariante ist da die bessere.

Es handelt sich übrigens um ein 6-6,5m langes Holzboot. Aufbauten?

Ich habe deswegen so wenig Informationen, da es ich um den Schwiegervater in Spe eines Freundes handelt, der eher spärlich seine Information rausrückt.

Trotzdem mein ich, man darf ihn nicht in irgend eine Dummheit rein laufen lassen, obwohl alt genug ist er ja schon.
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Gruß, Thomas
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  #15  
Alt 14.10.2003, 09:33
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Standard ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von skegjay
mit 6 km/h und Sondergenehmigung müsste es möglich sein.
Da die Strecke von der Ostsee bis Mannheim ist, ist er dann aber ganz schön lange unterwegs. Als Beispiel von Heiligenhafen bis Mannheim sind es 690 km. Das bedeutet dann 115 Std. reine Fahrtzeit, wobei er dann aber noch nicht mal den Fuß vom Gas nehmen noch anhalten darf. Dann verlängert sich die Fahrtzeit noch mehr.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #16  
Alt 14.10.2003, 09:40
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Standard Re: ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Also der Wert 750 kg bezieht sich nur auf Krafträder und PKW für 1 Achsige ungebremste Anhänger (§ 42.2 StVZO). Hab aber nichts gefunden was man z.B. hinter LKW ziehen darf
Hi Charly,

ich hab in der Zwischenzeit auch mal nachgeschaut. So ganz richtig ist das auch nicht was Du schreibst. Die 750 kg beziehen sich in der Tat auf Einachsanhänger oder Angänger mit Doppelachse, wo es von Achsmittelpunkt bis Achsmittelpunkt weniger als ein Meter ist. Es ist aber unabhängig vom Zugfahrzeug, also auch von solchen Anhängern hinter LKW's und Bussen und nicht nur hinter Krafträder und PKW's.

Müssen wir also weitersuchen um ihm zu helfen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Hi KWO,

bitte hör auf mit solchen Behauptungen.

Im § 42 Abs. 2 heißt es wörtlich: " Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; ..... Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene remse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeug, aber nicht mehr als 750 kg betragen."
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Charly
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  #17  
Alt 14.10.2003, 09:44
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Zitat:
Zitat von Bernd
@boatman
Wie weit willst den fahren? Seh das Problem eher ob der Hafentrailer das durchhält. Passt das Boot nicht in den 7,5t. Ansonsten würd ich auch zu Autoanhänger und Huckepack raten. Schon 2mal gemacht, funzt ganz gut und kostet nicht die Welt.
Bernd
hm,
da oben stand:
ein Boot mit ca. 2to Gewicht...Hafentrailer wiegt ca. 1to
das sind schonmal 3to, dazu das gewicht des autoanhängers.

sogar für nen pajero (oder ähnliches) mit 3,5to anhängelast wird das sehr knapp.

sofern der hafentrailer 2-achsig ist würde, unabhängig von allerlei sondergenehmigungen und sicherheitsbedenken, ein führerschein der klasse 2 erforderlich.

vielleicht könnte man sich mit einem pannen-, bergungs-, autorückholdienst arrangieren? die fahren in einer richtung meist ohne ladung...

le loup
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  #18  
Alt 14.10.2003, 09:54
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Zitat:
Zitat von le loup
...ein Boot mit ca. 2to Gewicht...Hafentrailer wiegt ca. 1to das sind schonmal 3to, dazu das gewicht des autoanhängers.

sogar für nen pajero (oder ähnliches) mit 3,5to anhängelast wird das sehr knapp.
Genau so ist es. Leider ist das genaue Gewicht mir nicht bekannt und "sicherheitshalber" wird der LKW mitgenommen.

Zitat:
Zitat von le loup
... sofern der hafentrailer 2-achsig ist würde, unabhängig von allerlei sondergenehmigungen und sicherheitsbedenken, ein führerschein der klasse 2 erforderlich. ...
Das ist natürlich auch noch ein Argument. Werde mich da einfach noch mal schlau machen müssen.



Aber mal eine weitere Frage: Würdet ihr bei diesem Transport unter den geannten Bedingungen mitmachen?

Meiner Meinung nach ist das Vorhaben zum Untergang verdammt. Mit so wenig Sorge um die einzellnen Komponenten, sei es Technik oder Gesetz, habe ich da schon echte Muffe. Würde dann bei diesem Tranport der einzige halbwegs "normal" und subjektiv-Denkende sein. Aber hilft das bei so einem Sturrkopf?

Ich kann natürlich aber auch NICHT versprechen, das was schief läuft. Also vielleicht übertreibe ich ja ein wenig mit meinen Bedenken.
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Gruß, Thomas
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  #19  
Alt 14.10.2003, 10:04
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Hallo Thomas,

ich teile Deine Bedenken und würde bei so einem Transport nicht mitmachen. Wenn was passiert riskierst Du eventuel sogar Deinen Führerschein oder Du haftest mit (kein Versicherungsschutz) wenn was passiert.

Mein Vorschlag:

preiswert:

zugelassenen Bootstrailer leihen und Boot transportieren.
zugelassenen PKW-Trailer leihen und Hafentrailer transportieren.

teurer:

Transportunternehmer beauftragen für beides auf einmal.
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Charly
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  #20  
Alt 14.10.2003, 10:13
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Hallo Thomas,
frag doch mal hier,
der Speziallist für schwierige Fälle
http://www.boote-forum.de/phpBB2/pro...ewprofile&u=18
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #21  
Alt 14.10.2003, 10:22
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Seestern Seestern ist offline
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Ich kenne jetzt natürlich Wert und Budget etc. nicht, aber wir haben damals einen Straßentransport unseres Seesterns (2achsiger, gebremster DDR-LKW-Anhänger, Auflaufbremse, daher nicht mehr zulassungsfähig) gekippt und das Boot von einem Bootsspediteur von MeckPomm nach Dortmund auf dem Tieflader transportieren lassen - ca. 2.000 DM.

Aber: der Fahrer war auf dem Weg nach Frankreich, eine Segelyacht holen - Ostsee-Mannheim wäre also durchaus eine Tour, wo ein Spediteur andernfalls vielleicht leer fahren würde. Wirkt sich meist positiv auf den Preis aus.

Muss der Hafentrailer zwingend mit? Wir haben unseren damals mitgekauft und mittransportieren lassen, aber in allen Häfen hier gehört zum Winterliegeplatz ein passender Bock. Und ein 2to-Boot einzeln ist sicherlich leichter zu transportieren ....

Oder die Option, das Boot auf einem geliehenen, straßenzugelassenen Bootstrailer hinter LKW oder Geländewagen transportieren, den Hafentrailer einzeln leer oder auf einem Autoanhänger hinter einem weiteren Zugfahrzeug holen. Erscheint mir in Summe deutlich sicherer ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #22  
Alt 14.10.2003, 10:29
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Zitat:
Zitat von Seestern
... Oder die Option, das Boot auf einem geliehenen, straßenzugelassenen Bootstrailer hinter LKW oder Geländewagen transportieren, den Hafentrailer einzeln leer oder auf einem Autoanhänger hinter einem weiteren Zugfahrzeug holen. Erscheint mir in Summe deutlich sicherer ...
Das ist in meinem Sinne. Das werde ich noch einmal vorschlagen. Wenn das auch nicht hilft, dann hoffe ich, das nichts passieren wird.
__________________
Gruß, Thomas
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  #23  
Alt 14.10.2003, 10:32
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
... ich teile Deine Bedenken und würde bei so einem Transport nicht mitmachen. Wenn was passiert riskierst Du eventuel sogar Deinen Führerschein oder Du haftest mit (kein Versicherungsschutz) wenn was passiert. ...
Werde mich ich daran halten und nicht an der Aktion teilnehmen!

Ich kann nur Kopfschütteln und mich fragen wie man nur so sturr sein kann.
__________________
Gruß, Thomas
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  #24  
Alt 14.10.2003, 10:35
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Hi Thomas,

Do könntest auch noch drauf hinweisen, dass zur Zeit wegen Busunfälle usw. tüchtig kontrolliert wird. Und für solche Gefährte hat die Polizei ein Auge
__________________
Charly
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  #25  
Alt 14.10.2003, 10:48
Fidi
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... frag doch mal bei einer Spedition nach. (Art, Kosten)

Fidi
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