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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 23.01.2020, 19:57
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chris3333 chris3333 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Hmm, Pinosat hat die Info gesteuert und sie von der Site GOV.HR. Ein Foto von ihm zeigt den Gesetzestext aus dem zakon o turistikoj pristojbi nn52/19 na snazi od 30.05.2019.

Ich habe mal Google gequält. Übersetzt heißt das Kurtaxengesetz Nr. 52/19 vom 30.05.2019

Ja was denn nun? Kann es ein, dass sich das noch nicht bis zum LK von Tisno rumgesprochen hat? Sehr dubios das Ganze
Nein, es gibt einen Verweis auf Artikel 10 Absatz 3 Übersetzung hier:




Gesetze, die den Übernachtungsservice in der Unterkunftseinrichtung nutzen, in der die Catering-Aktivität durchgeführt wird (im Folgenden: Unterkunftseinrichtung), zahlen für jede Übernachtung eine Kurtaxe.

(2) Als Beherbergungseinrichtung im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Einrichtung, in der Beherbergungsleistungen von juristischen und natürlichen Personen erbracht werden, die Verpflegungstätigkeiten nach einer besonderen Regelung für die Verpflegungstätigkeit ausüben, Räumlichkeiten, in denen außerhalb der Lager nach dieser Regelung Camping veranstaltet wird. sportliche, kulturelle, künstlerische und ähnliche Veranstaltungen.

(3) Die in Absatz 1 genannten Personen zahlen die Kurtaxe an die juristische oder natürliche Person, mit der sie die Beherbergungsleistung erbracht haben.

Personen, die auf einem nautischen Tourismusschiff übernachten

Artikel 10

(1) Personen, die den Übernachtungsservice auf einem nautischen Tourismusschiff (Charterschiffe, Mehrtageskreuzfahrtschiffe) nutzen, zahlen für jede Übernachtung eine Kurtaxe.

(2) Ein nautisches Tourismusfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schiff (eine Yacht, ein Boot oder ein Schiff) für die wirtschaftliche Tätigkeit, das touristische Dienstleistungen im nautischen Tourismus im Einklang mit besonderen Vorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus erbringt.

(3) Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für Eigner ausländischer Yachten oder Boote aus Ländern außerhalb der Vertragsparteien des Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

(4) Die in Absatz 1 genannten Personen zahlen die Kurtaxe an die juristische oder natürliche Person, mit der sie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Schiff beauftragt haben.

Kreuzfahrtschiff im internationalen See- und Binnenschiffsverkehr

Artikel 11

(1) Ein Kreuzfahrtschiff im internationalen See- und Binnenschiffsverkehr, das in einem Hafen anlegt oder in einem Hafen ankert, kann eine Kurtaxe entrichten.

(2) Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes entspricht die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Kurtaxe den Einnahmen aus dem Haushalt der Gemeinden, Städte und Gebietskörperschaften (im Folgenden: Landkreis).

(3) Über die Erhebung der in Absatz 1 genannten Kurtaxe und deren Höhe entscheidet die Gemeinde oder die Stadt.

(4) Die Entscheidung nach Absatz 3 dieses Artikels trifft der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung bis zum 31. Januar des laufenden Jahres für das folgende Jahr.

Personen, die Verpflegungsleistungen im Haushalt oder auf dem Familienbetrieb erbringen

Artikel 12

Personen, die Verpflegungsleistungen im Haushalt oder auf dem Bauernhof der Familie erbringen, zahlen für jedes Bett (Haupt- und Nebenbett) und jede Unterkunftseinheit auf dem Campingplatz und auf dem Campingplatz oder entsprechend der Kapazität der Robinson-Unterkunftseinrichtung, die für die Erbringung von Beherbergungsleistungen genutzt wird, eine jährliche Kurtaxe gemäß einer besonderen Vorschrift für das Gaststättengewerbe.

Personen, die in einem Haus, einer Wohnung oder einer Ferienwohnung wohnen

Artikel 13

(1) Die Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder einer Ferienwohnung sowie alle Personen, die in diesem Haus, in dieser Wohnung oder in dieser Wohnung nachts eine Kurtaxe zahlen, werden für jede Übernachtung bezahlt.

(2) Der in Absatz 1 genannte Eigentümer und die Mitglieder seiner unmittelbaren Familie zahlen die um 70% reduzierte Kurtaxe.

(3) Die in Absatz 1 genannten Personen zahlen die Kurtaxe, wenn sie zwischen dem 15. Juni und dem 15. September in einem Haus, einer Wohnung oder einer Ferienwohnung in einer Gemeinde oder einer Stadt außerhalb des Wohnorts wohnen.

(4) Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels kann der Eigentümer des Hauses, der Wohnung oder der Ferienwohnung für sich und die unmittelbaren Familienangehörigen die Kurtaxe in einer jährlichen Pauschale entrichten.

(5) Ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienwohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Gebäude, jede Wohnung oder Wohnung, die gelegentlich oder saisonal genutzt wird und keine Unterkunftseinrichtung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 dieses Gesetzes ist.

(6) Die Bestimmungen der Absätze 2 und 4 mit Ausnahme der kroatischen Staatsangehörigen gelten für Staatsangehörige des anderen Vertragsstaats des Vertrags über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Personen, die an Bord bleiben

Artikel 14

(1) Der Eigner oder Nutzer eines Schiffes für sich selbst und alle Personen, die auf diesem Schiff übernachten (im Folgenden: Nautiker), können die Kurtaxe pro Nacht oder in einer Pauschale entrichten.

(2) Ein Schiff im Sinne dieses Gesetzes ist ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 7 Metern und einem Liegeplatz, der zur Erholung oder Kreuzfahrt genutzt wird und kein nautisches Tourismusfahrzeug im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 dieses Gesetzes ist.

(3) Die Bootsfahrer sind verpflichtet, die Kurtaxe vor Abfahrt des Schiffes auf ein Sonderkonto der Kroatischen Zentrale für Tourismus (im Folgenden: HTZ) zu überweisen.


DRITTER TEIL BESTIMMUNG DES BETRAGS DER TOURISTENGEBÜHR

Die Höhe der Kurtaxe

Artikel 15

(1) Entscheidung über die Höhe der Kurtaxe pro Person und Nacht, die Höhe des jährlichen Pauschalbetrags der Kurtaxe gemäß Artikel 12 dieses Gesetzes und die Höhe des jährlichen Pauschalbetrags des Touristenbetrags
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Geändert von chris3333 (23.01.2020 um 20:05 Uhr)
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  #52  
Alt 23.01.2020, 20:03
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Dennoch, kann sich jeder der ein Boot unter 7 Meter hat den Text ausdrucken und diesen dann vor Ort im Urlaub den offiziellen vorlegen.

Zur Info, der Hafenkapitän ist Vorgesetzte der Küstenwache, ich persönlich rate davon ab.

Ich kann ich mich auch nur persönlich erkundigen weiterhin erledigen wir auch keine Rechtsberatung weil wir das nicht dürfen.

Das sollte letztenendes jeder so umsetzen wie er möchte.

Sorry, wollte keinen Streit produzieren!
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Geändert von chris3333 (23.01.2020 um 20:27 Uhr)
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  #53  
Alt 24.01.2020, 06:13
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Zitat:
Zitat von chris3333 Beitrag anzeigen
Ich kann ich mich auch nur persönlich erkundigen weiterhin erledigen wir auch keine Rechtsberatung weil wir das nicht dürfen.

Das sollte letztenendes jeder so umsetzen wie er möchte.
Jetzt enttäuscht Du mich aber. Was willst Du stattdessen tun? Deine Kunden in Kenntnis der von dir selbst bestätigten Rechtslage einfach munter weiter abkassieren? Ich gehe mal davon aus, dass der größte Teil sich aus genau der Gruppe der Skipper bis 7 Metern zusammensetzt.

Das Gegenteil ist der Fall. Aus Deiner Garantenstellung als Unternehmer heraus musst Du Deine Kundschaften sogar beraten bzw. aufklären. Das Minimum wäre ein Hinweis auf die Rechtslage und der Geschäftsabschluss unter Vorbehalt. Ich glaube nicht, dass Du Dich im Zweifelsfall einer Klage mit dem Hinweis entziehen kannst, der Hafenkapitän des Dörfchens Tisno hätte Dir mündlich mitgeteilt, dass das von Dir zitierte Gesetz keine Gültigkeit hat, wenn er sich nachher überhaupt noch daran erinnern kann.

Aber so schwarz will ich gar nicht sehen. Eigentlich kann man das ja ganz schnell rechtsverbindlich klären. Wenn ich Du wäre, würde ich die wunderbare Einrichtung des Tourismusministeriums, das HR genau dafür eingerichtet hat, in Anspruch nehmen und mir da eine schriftliche Auskunft einholen, bevor ich nachher eine ganze Reihe vergraulter Kunden hätte.

Ich schau mir das mal ganz entspannt aus der Ferne an. Ich muss sowieso zahlen
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  #54  
Alt 24.01.2020, 06:31
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen

Ich schau mir das mal ganz entspannt aus der Ferne an. Ich muss sowieso zahlen
Stimmt, aber da mich das zu Ostern bereits das erste mal betrifft werde ich an Fasching dem LK in Makarska einen Besuch abstatten und schauen was der zu dem Ganzen sagt.

Außer es bringt vorher jemand Licht ins Dunkel
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Beste Grüße Andy
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Alt 24.01.2020, 08:29
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Danke für die Mühe Chris! Wenn Gesetzestexte immer eindeutig wären würden ja ganze Berufsgruppen ihre Berechtigung verlieren, und die recht individuelle Auslegung in Kroatien macht es auch nicht leichter.

LG Michael
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Alt 24.01.2020, 09:16
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Zitat von mihu Beitrag anzeigen
Danke für die Mühe Chris! Wenn Gesetzestexte immer eindeutig wären würden ja ganze Berufsgruppen ihre Berechtigung verlieren, und die recht individuelle Auslegung in Kroatien macht es auch nicht leichter.

LG Michael
Naja, der Text ist schon recht eindeutig. Die neue 7-Meter-Grenze lässt sich nicht wegdiskutieren. Problem ist nur, dass offensichtlich niemand davon weiß:

Artikel 14

(1) Die Eigner oder Nutzer eines Schiffes können für sich selbst und alle Personen, die auf diesem Schiff übernachten (im Folgenden: Nautiker), die Kurtaxe pro Nacht oder in einer Pauschale entrichten.

(2) Ein Schiff im Sinne dieses Gesetzes ist ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 7 Metern und einem Schlafplatz, das zur Erholung oder Kreuzfahrt genutzt wird und kein nautisches Tourismusfahrzeug im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 dieses Gesetzes ist.

(3) Die Bootsfahrer sind verpflichtet, die Kurtaxe vor Abfahrt des Schiffes auf ein Sonderkonto der Kroatischen Zentrale für Tourismus (im Folgenden: HTZ) zu überweisen.

Beim Hafenkapitän könnte das daran liegen, dass er gem. Abs.3 gar nicht mehr zuständig ist. Aber warum die einschlägigen Gazetten und Verbände sich noch nicht gemuckst haben, wundert mich schon sehr. Immerhin ist das Gesetz ja wohl schon seit Mai 2019 in Kraft.

Aber ich vertraue da auf das Forum. Es würde mich wundern, wenn nicht schon jemand die HTZ angeschrieben hat.

Geändert von Mercurius (24.01.2020 um 12:04 Uhr)
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Alt 24.01.2020, 11:01
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Der Punkt 1 sollte klar sein,
betrifft Charterer (Nautiker)die zahlen pro Tag beim Vercharterer voraus.
die anderen Nautiker zahlen bein LK je nach Zeitraum voraus.

Punkt 2 hätte der Gesetzgeber weglassen sollen oder
auch den Begriff Boot, Schiff, Yacht mit seinen Längen erklären sollen.

Punkt 3 wird im Punkt 1 erledigt.

Die gültige Preisliste ist eh überall zu sehen (5 - 9 Meter)
also alles beim alten.

Gerhard
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Alt 24.01.2020, 11:28
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Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Die gültige Preisliste ist eh überall zu sehen (5 - 9 Meter)
also alles beim alten.

Gerhard


Manchmal fragt man sich wirklich, warum wir seitenlang diskutieren. Schade um die Zeit.
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Alt 24.01.2020, 11:41
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Naja, der Text ist schon recht eindeutig.

Die im ganzen Lande geltenden Preislisten sind absolut eindeutig und juristisch verbindlich. Die muss ich nicht nochmals beim Ministerium einholen, denn für uns ist der Sachverhalt klar. Abgesehen davon zahlen wir die Gelder an den Staat, wenn da ein Fehler passieren sollte wird dieser die Gelder erstatten müssen. Da bin ich absolut entspannt.

Wenn Du jedoch das Ministerium nochmals anschreiben möchtest besorge ich Dir gern die Adresse.
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