boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 06.02.2010, 16:10
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 886
2.942 Danke in 1.217 Beiträgen
Standard Sprechfunkzeugnis Bundeswehr

Hallo Bootsfreunde , liebe Forumsteilnehmer

Hat jemand eine Ahnung , ob eine allgemeine Sprechfunkausbildung der Bundeswehr in irgendeiner Form für Schiffsfunk anerkannt wird und umgeschrieben werden kann ??
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 06.02.2010, 16:17
Teddy Teddy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 09.02.2002
Ort: Dithmarschen
Beiträge: 79
Boot: Flying Cruiser F
137 Danke in 53 Beiträgen
Standard

kurze Antwort: nein.

Bei meriner Prüfung war ein Funkausbilder der Bundeswehr. Der mußte die Prüfung genau wie alle anderen machen.

Gruß

Bodo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 06.02.2010, 16:21
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 886
2.942 Danke in 1.217 Beiträgen
Standard

Hab ich ja heute gemacht und bestanden...

Wir haben nur heute darüber diskutiert und ich dachte ich frag mal das Forum , irgendeiner weiß immer was..
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 06.02.2010, 17:12
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Unterfranken
Beiträge: 1.169
Boot: SeaCamper 810 / Stromberg 28"
Rufzeichen oder MMSI: ORCA
965 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Kann ich auch nur ein klares "NEIN" geben.
Hatte damals auch mehrere Funkscheine (Flugfunk, internationale Funkscheine) hat alles nicht gezählt.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 06.02.2010, 18:13
Benutzerbild von Wilfried2
Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Lastrup/Wilhelmshaven
Beiträge: 158
Boot: Meerencruiser
Rufzeichen oder MMSI: DH 6362
10.704 Danke in 979 Beiträgen
Standard

Dann Glückwunsch und willkommen im Kreis
der "Funker"
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 06.02.2010, 19:00
Juerg Juerg ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Nürnberg
Beiträge: 130
88 Danke in 47 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Hab ich ja heute gemacht und bestanden...

Wir haben nur heute darüber diskutiert und ich dachte ich frag mal das Forum , irgendeiner weiß immer was..

Sehr schön, war dann sicher nicht so schwer für dich
Hat bei der BW-Ausbildung dazugehört, eine andere Schiffsfunktstelle /Landfunkstelle zu rufen

Gruß
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 06.02.2010, 19:05
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.819
Boot: derzeit keines
32.463 Danke in 12.282 Beiträgen
Standard

Weder BW, noch Feuerwehr, noch Kat-Schutz, noch sonst was wird anerkannt
Die Post hat da die Pfoten drauf und damit die Lizenz zum Selbstdcrucken von Geld
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 07.02.2010, 08:46
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.05.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.672
Boot: Nimbus 310
909 Danke in 459 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Die Post hat da die Pfoten drauf und damit die Lizenz zum Selbstdcrucken von Geld
In welchem Jahrhundert lebst Du?
In diesem Jahrhundert sind es die Verbände DSV und DMYV
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 07.02.2010, 09:18
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Northern German Therritory / Südliches Ostfriesland
Beiträge: 543
Boot: Eigenbau-Motorboot (9,24m) u. Hellwig Triton TS
Rufzeichen oder MMSI: DA7970 MMSI:211205320
14.632 Danke in 2.140 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Juerg Beitrag anzeigen
Sehr schön, war dann sicher nicht so schwer für dich Hat bei der BW-Ausbildung dazugehört, eine andere Schiffsfunktstelle /Landfunkstelle zu rufenGruß
Ist das heute immer noch so?
Ich war damals (1974-1978) bei der MP und da gehörte die Funkausbildung zur ATN.
Aber in normalen Einheiten war das anders. Dort gab es spezielle Funker und nicht jeder wurde am Funk ausgebildet.

Die Bundeswehr ist ja auch nicht als für die Funkausbildung beauftragter Verband im Sinne der Funkausbildung für die See- / Binnenfunkerei
benannt worden, daher kann die Anerkennung auch nicht erfolgen. Ist in anderen Bereichen leider auch so. Als mein Bruder 1980 nach seiner
W15er-Zeit seinen BW-Busführerschein (er hatte fast 1 Jahr BW-Angehörige und Soldaten mit dem Schein befördert) umschreiben lassen
wollte, wurde dies mit der Begründung abgelehnt, die Bundeswehr sei damals bei der Gesetzgebung zum Führerscheinrecht
(hinsichtlich der Personenbeförderung) noch nicht gegründet gewesen und später (1957 nach der Gründung) wäre vergessen worden,
sie nachträglich mit in die Vorschriften aufzunehmen (Post und Bahn sind genannt als Ausbildungsberechtigte). Selbst eine Eingabe bei den
zuständigen Ministerien konnte nichts bewirken. Ich weis nicht, ob die Gesetzeslage sich dahingehend schon geändert hat oder ob die
Anerkennung immer noch nicht möglich ist?
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (07.02.2010 um 10:27 Uhr) Grund: Zusatz wg. Personenbeförderung hinzu gesetzt, weil sonst u.U. mißverständlich!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 07.02.2010, 09:56
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
Als mein Bruder 1980 nach seiner
W15er-Zeit seinen BW-Busführerschein (er hatte fast 1 Jahr BW-Angehörige und Soldaten mit dem Schein befördert) umschreiben lassen
wollte, wurde dies mit der Begründung abgelehnt, die Bundeswehr sei damals bei der Gesetzgebung zum Führerscheinrecht noch nicht
gegründet gewesen und später (1957 nach der Gründung) wäre vergessen worden, sie nachträglich mit in die Vorschriften aufzunehmen
(Post und Bahn sind genannt als Ausbildungsberechtigte). Selbst eine Eingabe bei den zuständigen Ministerien konnte nichts bewirken.
Ich weis nicht, ob die Gesetzeslage sich dahingehend schon geändert hat oder ob die Anerkennung immer noch nicht möglich ist?
Ich war von 66-68 bei der BW. Alle meine Kollegen haben danach ihre BW-Führerscheine umgeschrieben bekommen - ohne Ausnahme ! Auch danach wurden bei allen Bekannten von mir speziell die C Führerscheine umgeschrieben.

Entweder hat man Dir was vom Pferd erzählt oder das betrifft speziell den Personenbeförderungsschein. Aber selbst dieser hätte nach einer "Umschulung" umgeschrieben werden müssen !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 07.02.2010, 10:08
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 886
2.942 Danke in 1.217 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Weder BW, noch Feuerwehr, noch Kat-Schutz, noch sonst was wird anerkannt
Die Post hat da die Pfoten drauf und damit die Lizenz zum Selbstdcrucken von Geld
Das mit der Lizenz zum Gelddrucken kann ich nur bestätigen......
Wir leben in Deutschland:
Alles ist geregelt mit Vorschriften !
Für alles braucht man Genehmigungen und Scheine !
Jede Behörde und jeder Verband ist wichtig !
Gemeinsam haben alle nur eins: DIE GEBÜHRENORDNUNG !!!
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 07.02.2010, 10:11
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 886
2.942 Danke in 1.217 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich war von 66-68 bei der BW. Alle meine Kollegen haben danach ihre BW-Führerscheine umgeschrieben bekommen - ohne Ausnahme ! Auch danach wurden bei allen Bekannten von mir speziell die C Führerscheine umgeschrieben.

Entweder hat man Dir was vom Pferd erzählt oder das betrifft speziell den Personenbeförderungsschein. Aber selbst dieser hätte nach einer "Umschulung" umgeschrieben werden müssen !
Ich war 73/74 bei der Bundeswehr und alle Führerscheine habe ich nach meiner Dienstzeit umschreiben lasse, ohne Probleme.
Dehalb hatte ich auch nach dem allgemeinen Funkzeugnis gefragt was ich bei der BW erworben habe.
Hätte ja klappen können.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 07.02.2010, 10:14
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Unterfranken
Beiträge: 1.169
Boot: SeaCamper 810 / Stromberg 28"
Rufzeichen oder MMSI: ORCA
965 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Hallo Barney,

ich war 1978/79 bei der Bundeswehr und habe meinen Führerschein Klasse 2 ohne Probleme umgeschrieben bekommen.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 07.02.2010, 10:18
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Northern German Therritory / Südliches Ostfriesland
Beiträge: 543
Boot: Eigenbau-Motorboot (9,24m) u. Hellwig Triton TS
Rufzeichen oder MMSI: DA7970 MMSI:211205320
14.632 Danke in 2.140 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Entweder hat man Dir was vom Pferd erzählt oder das betrifft speziell den Personenbeförderungsschein. Aber selbst dieser hätte nach einer "Umschulung" umgeschrieben werden müssen !
Es ging speziell um den Busführerschein, nicht um den Lkw-Führerschein. Der Lkw-Führerschein wurde ja auch so umgeschrieben, ebenso wollte die Führerschein-Behörde einen "normalen" Personenbeförderungsschein (Taxischein) ausstellen, den jeder Führerscheininhaber der Klasse 3 (für die Beförderung von bis zu 12 Personen) damals bekommen konnte, wenn er 21 Jahre war. Der Bus-Schein wäre niemals "umgeschrieben" worden, er hätte eine komplette Ausbildung als Busfahrer machen müssen, nach Durchlaufen der Wartezeit von 2 Jahren als Lkw-Fahrer? -weis die Frist leider nicht mehr.

Die Praxis von einem Jahr als KOM-Fahrer bei der Bundeswehr interessierte überhaupt nicht. Und die Beamten im Bundesverkehrsministerium und der Minister selber, den ich damals persönlich angeschrieben hatte, werden bestimmt nichts vom Pferd erzählen. Und im Umgang mit Behörden (egal ob Gemeinde, Finanzamt, Waffenrechtsbehörde oder sonst was) lasse ich mir bestimmt keinen vom Pferd erzählen. Ich reiche selbst Klagen beim Finanzgericht komplett mit Begründung usw. ein, da ich schon seit mehr als 30 Jahren im wirtschafts- und steuerberatenden Beruf tätig bin.

Es ging damals darum, das mein Bruder nach Ende seiner BW-Zeit eine Arbeitstelle sofort hätte bekommen können. War aber nicht. Heute allerdings ist er ganz froh darüber, da er durch Weiterbildung im Rohrnetzbau seinen Meisterbrief hat und in jeder Hinsicht besser da steht, als wenn er Busfahrer geworden wäre. Wer weiß, wofür es gut war, das es damals nicht geklappt hat.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (07.02.2010 um 10:34 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 07.02.2010, 10:26
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 886
2.942 Danke in 1.217 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Juerg Beitrag anzeigen
Sehr schön, war dann sicher nicht so schwer für dich
Hat bei der BW-Ausbildung dazugehört, eine andere Schiffsfunktstelle /Landfunkstelle zu rufen

Gruß
Ne, war auch nicht schwer.....
Außerdem war ich bei den Amphibienpionieren , da war Funk von und zu den Amphibien ( Land/Wasser - Wasser/Land ) durchaus üblich und nichts besonderes.
Auch das Nato Alphabet ist was geläufiges.
Nur mit der Anerkennung der dort erworbenen Scheine hapert`s in Deutschland , da jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 07.02.2010, 14:36
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 764
1.129 Danke in 415 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
beim Führerschein verstehe ich die Aufregung über mangelnde Umschreibungsmöglichkeiten, sofern sie noch vorhanden sind. Hier werden Kenntnisse für dieselben Verkehrsmittel im selben Verkehrsraum erworben.

Aber Funk bei BW, FW, KAT-Schutz etc. hat mit dem UBI nur das Übertragungsmedium gemein.
Ich habe die Ausbildung für den BOS-Funk und UBI+Festfunkstellen Binnen, kann da aber, außer das sich beides dem Übertragungsmedium Funk bedient, keine wirklichen Parallelen erkennen.

Ich hab auch in der Grundschule den Fahrradpass im Bereich der StVO gemacht, konnte den aber auch nicht auf den Führerschein B umschreiben lassen, komisch.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 07.02.2010, 20:27
Benutzerbild von c.kennedy
c.kennedy c.kennedy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Rangsdorf
Beiträge: 484
Boot: Fjord 18 Daycruiser
226 Danke in 199 Beiträgen
Standard

du darfst nicht mal als Funkamateur einen Seefunksender auf den vorbestimmten Kanälen betreiben. Scannen ( also hören ) ja.

mit deinem BW Dingsbums ist selbst das scannen schon ein Verstoß.
noch schlimmer sogar - das hast du dann auf Grund der Ausbildung auch zu Wissen.
__________________
Gruß Mike


lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.