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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #176  
Alt 12.03.2015, 16:59
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Theoretisch könnte der Anwalt Dich jetzt sofort verklagen, ohne vorher einen Mahnbescheid erwirken zu müssen .
Um eine Klage bei Gericht einzureichen muss nicht vorher ein Mahnbescheid ergangen sein.
__________________
Gruß Fred
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  #177  
Alt 12.03.2015, 18:05
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Um eine Klage bei Gericht einzureichen muss nicht vorher ein Mahnbescheid ergangen sein.
Bei mir kommt nix von einen Anwalt , das sind andere Abzocker , daher auch mein Brief , wollte den nur zeigen was ich von den halte .
Da kommt noch zig Briefe und dann geben die auf .
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  #178  
Alt 13.03.2015, 10:40
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen

Soviel zur Einstellung eines kroatischen Polizisten zum Tourismus. Ich finde, irgendwie hat er nicht ganz Unrecht....
Doch, er hat vollkommen Unrecht. Ich kenne die Situation in Zadar nicht, aber für alle anderen Städte die ich gesehen habe, ist es genau umgekehrt. Die Touristen wollen i.d.R. keinen Ärger für 2 Mark 50, und holen deshalb die Tickets. Das einzige Problem ist vielleicht mal, das die nur in Kroatisch aufgestellte Beschriftung an, oder neben, den Parkautomaten nicht beachtet wird.

Gruß

Volker
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  #179  
Alt 13.03.2015, 11:55
syalena syalena ist offline
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Standard Rechtanwalt Kraft

Hallo zusammen, wie gewünscht Kopien des Schreiben vom RA /Notar aus Pula. Vielleicht kann mir jemand raten, wie ich mich zu verhalten habe.
Gruß - syalena
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  #180  
Alt 13.03.2015, 13:21
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Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
(..) Brief kam per Einschreiben (..)
Welche Art Einschreiben?
__________________
Beste Grüße

John
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  #181  
Alt 13.03.2015, 13:55
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kornatix kornatix ist offline
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Das ist in der Tat etwas völlig Neues. Da ich vom kroatischen Zivilrecht nicht die geringste Ahnung habe, vermute ich mal - ohne Gewähr! -, dass es sich bei diesem "Beschluss" (???) um etwas Ähnliches handelt wie um einen Mahnbescheid nach §§ 688 ZPO in Deutschland - wobei mir allerdings nicht klar ist, wieso dort ein Notar das machen kann, was in Deutschland nur ein beim Amtsgericht tätiger Rechtspfleger machen darf. Mag sein, dass das dort geht - keine Ahnung!

Ich phantasiere mal in's Blaue: Tatsache ist, dass Du ohne Ticket geparkt hast, dass der Parkplatzbetreiber deshalb eine zivilrechtliche Forderung gegen Dich hat, die er in Kroatien vor Gericht einklagen kann, und dort würde er vermutlich sogar Recht bekommen.
Tatsache ist aber auch, dass ein eventuelles kroatisches Gerichtsurteil, in dem Du zur Zahlung verdonnerst wirst, in Deutschland nicht vollstreckbar wäre, weil die kroatische "Rechtsfindung" in diesem Falle nicht mit den elementarsten Grundsätzen des deutschen Rechtssystems übereinstimmt und weil das EU- Rechtshilfeabkommen sich nur auf öffentlich-rechtliche Strafen und Bußen erstreckt, nicht aber auf Zivilrechtsangelegenheiten.

Nehmen wir also an, Du würdest tatsächlich in Pula verklagt und zur Zahlung verurteilt, dann hätte der Parkplatzbetreiber einen rechtskräftigen Titel gegen Dich in der Hand, den er aber nur vollstrecken lassen kann, wenn er Deiner habhaft wird. Wenn Du also mal wieder nach Pula kommst und dort erkannt wirst, dann kommt Dein Auto so lange an die Kette, bis Du gezahlt hast - denke ich, aber sicher bin ich mir da nicht! Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich nicht zahlen, mich aber auch nie wieder in Pula blicken lassen...

Ich könnte mir vorstellen, dass die kroatischen Parkplatzbetreiber mittlerweile begriffen haben, dass die Aktivitäten der Herrschaften Kraft & Co. zwar denen, ihnen aber kaum nützen und dass sie es jetzt über die eigenen Rechtsinstanzen versuchen. Das Problem "Tausende Ausländer als Falschparker zahlen nicht" wurde in der kroatischen Presse mehrfach thematisiert, und die öffentliche Meinung ist ganz klar: "Höchste Zeit, dass es denen endlich an den Kragen geht". Auf ein Entgegenkommen der Kroaten kann man da nicht rechnen, anscheinend ziehen die ihr Ding jetzt tatsächlich durch. Ich bin mal gespannt, wie das weiter geht. Und natürlich werde ich weiterhin brav mein Ticket ziehen, so wie ich das immer gemacht habe. Bei allem Verständnis für die Aufregung über die horrenden Nebenkosten für ein 20-Kuna-Parkticket: selbst schuld.....
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Pozdrav,
Gerd

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  #182  
Alt 13.03.2015, 14:33
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Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
Das ganze bekommt jetzt eine neue Qualität. Heute bekomme ich von einem Notar aus Pula einen Antrag auf Vollstreckung und zugleich einen Vollstreckungsbeschluß.
Der Vollstreckungsbeschluss ist vom 20.01.2015 - gegen den hättest Du innerhalb von 8 Tagen Einspruch erheben können.
Am 11. März hast Du den Vollstreckungsbeschluss zugestellt bekommen, also keine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen !!
Seltsam .....
In Deutschland wäre das nicht rechtens.
__________________
Gruß Fred
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  #183  
Alt 13.03.2015, 17:17
hannesp hannesp ist offline
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Ganz ehrlich.. das ist meiner Meinung nach Beschiss-
Wieso sollte eine kroatische Behörde was deutsches ausstellen- in keinem Fall wird ein Gerichtsvollzieher in De deswegen einen Finger krumm machen.
Auf der Website steht auch nichts
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  #184  
Alt 13.03.2015, 17:33
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Es gibt durchaus EU-vollstreckbare, zivilrechtliche Titel, die im Ausland ausgestellt werden können. Anfang Januar trat hierzu, soweit ich weiß, eine Gesetzesänderung in Kraft. Die Vollstreckbarkeit ist an ein paar Bedingungen geknüpft; hierzu fehlen Infos (s.o.).
__________________
Beste Grüße

John
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  #185  
Alt 13.03.2015, 18:02
hannesp hannesp ist offline
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Den Wisch nimmt kein Gerichtsvollzieher. Wenn dann muss ein Eu vollstreckungsbescheid beantragt werden. Den winken die deutschen Gerichte aktuell leider gerne durch.
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  #186  
Alt 13.03.2015, 21:45
zytec zytec ist offline
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Hast du auch ein kroatisches "Original" bekommen mit Stempel und Unterschrift? Ist das nur eine Abschrift in deutscher Sprache?

Hast du vorher auch Post von RA Kraft bekommen?

Danke,
zytec
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  #187  
Alt 13.03.2015, 21:52
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, wie gewünscht Kopien des Schreiben vom RA /Notar aus Pula. Vielleicht kann mir jemand raten, wie ich mich zu verhalten habe.
Gruß - syalena
Ich kann da nur einen Antrag auf Vollstreckungsbeschluss erkennen. Ist auch kein Stempel drauf und keine Unterschrift.

Soll wahrscheinlich Angst machen. Bevor kein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht würde ich persönlich das ignorieren.
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  #188  
Alt 14.03.2015, 09:50
syalena syalena ist offline
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Zitat:
Zitat von zytec Beitrag anzeigen
Hast du auch ein kroatisches "Original" bekommen mit Stempel und Unterschrift? Ist das nur eine Abschrift in deutscher Sprache?

Hast du vorher auch Post von RA Kraft bekommen?

Danke,
zytec
Ja kroatisches Original mit Stempel, Unterschrift und Plombe.
Vorher kam 2014 zweimal Post.
Gruß syalena
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  #189  
Alt 14.03.2015, 10:03
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Zitat:
Zitat von hannesp Beitrag anzeigen
Den Wisch nimmt kein Gerichtsvollzieher. Wenn dann muss ein Eu vollstreckungsbescheid beantragt werden. Den winken die deutschen Gerichte aktuell leider gerne durch.

Aber nur, wenn die Forderung unbestritten ist. Das kann, wenn der Schuldner sie nicht anerkannte, nur dann der Fall sein, wenn u. a. bestimmte Zustellerfordernisse eingehalten wurden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #190  
Alt 14.03.2015, 13:45
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kornatix kornatix ist offline
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Diesen seltsamen kroatischen "Vollstreckungsbeschluss" kann ich rechtlich nicht einordnen - also nehmen wir einfach mal den ungünstigsten Fall an, dass es sich tatsächlich um einen rechtmäßigen Beschluss handelt. In Kroatien wäre der dann vollziehbar, und wenn man dort erwischt wird, muss man zahlen.

Fraglich ist, ob ein solcher Titel im Wege der EU-Rechtshilfe auch in Deutschland vollstreckbar ist. Bis jetzt konnten nur "behördliche" Strafen und Geldbußen im EU-Ausland vollstreckt werden, so sie denn den Grundsätzen des deutschen Rechtssystems entsprachen, aber - und da hat JohnB Recht - seit Januar 2015 geht das auch in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten (Beispiel: italienischer Vater drückt sich vor Unterhaltszahlung in Deutschland durch Umzug nach Italien - der kann jetzt auch in Italien zur Kasse gebeten werden). Auch dabei ist allerdings Voraussetzung, dass der ausländische Titel mit den Grundsätzen des deutschen Rechtssystems vereinbar ist. Und das sind diese ominösen kroatischen Parkschein-Nachzahlungsaufforderungen mit Sicherheit nicht (jahrelange Verspätung, Tatbeweis durch "Halterhaftung", maßlos überzogene Gebühren).

Fazit: mit diesem Beschluss in der Hand wird kein deutscher Gerichtsvollzieher auf die Straße gehen. Bangemachen gilt nicht, aber manchmal funktioniert es ja...
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Pozdrav,
Gerd

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  #191  
Alt 14.03.2015, 16:44
sabberlatz sabberlatz ist offline
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Ja, ihr redet Euch hier leicht.

Bei mir lief das so:

60.-€ Strafe wegen Falschparkens (20min über der Zeit) in Gronningen/NL.

Dann wurde (da die deutschen Behörden ein Strafverfahren erst ab 70.-€ vollstrecken - das weiß auch die Niederlande) ein niederländisches Inkassobüro eingeschaltet. Da das bei mir nicht fruchtete, ging der Fall dann an ein deutsches Inkassobüro, welches mit dem niederländischen Inkassobüro zusammenarbeitet. Dieses Büro zog dann alle Register: 3 Mahnungen mit immer höher wachsenden Gebühren, ger. Mahnbescheid, dem ich widersprach und schlussendlich gab´s nen Zivilprozess.

Ahaaaaa....Zivilprozess? Ja, das geht in eine ganz andere Richtung, gelle?

Jetzt geht es nicht um eine "Strafe", sondern um "Schulden an den niederländischen Staat" und da die Inkassofirma gerne Kohle verdient, zog die mich vors´Gericht, wegen Nichtbegleichung einer Zahlschuld.

Fazit: Ich hab vor Gericht verloren, trotzdem mich mein ADAC-Rechtsschutz vor einigem abhielt, waren es dann doch 248.-€, die ich zu zahlen hatte.

Also ruht Euch nicht auf die Lösung "die können das eh nicht beitreiben" aus - die holen sich ihr Geld halt dann im Zivilverfahren und die deutschen Behörden machen mit.
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have fun!

I<it
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  #192  
Alt 14.03.2015, 19:07
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von sabberlatz Beitrag anzeigen

....60.-€ Strafe wegen Falschparkens (20min über der Zeit) in Gronningen/NL.
Ich hab vor Gericht verloren....

Also ruht Euch nicht auf die Lösung "die können das eh nicht beitreiben" aus - die holen sich ihr Geld halt dann im Zivilverfahren und die deutschen Behörden machen mit.
Knöllchen aus Holland sind aber eine ganz andere Kathegorie. Erstens kommen die von einer Behörde und nicht von einer Privatfirma und zweitens nicht erst nach drei oder vier Jahren.

Zwischen Deutschland und NL - ich habe in Grenznähe gewohnt! - gibt es schon seit Jahrzehnten spezielle Rechtshilfeabkommen über die vereinfachte Vollzugshilfe bei Verkehrsdelikten. Derartige Ersuchen laufen auch nicht über das Bundesamt für Justiz, sondern gehen direkt von der niederländischen Stelle an die hier zuständige Staatsanwaltschaft.

Ich habe selbst so einen Fall erlebt. Mein Sohn (damals 17) wird auf seinem Roller beim Einkaufen in Venlo ohne Helm erwischt: 50 Gulden, und weil er die nicht hatte, bekam er eine Zahlkarte.

Natürlich hat Sohnemann nichts gezahlt und Papa auch nichts erzählt, und zu meiner Verwunderung stand dann wenige Wochen später ein Polizist bei mir vor der Tür, unter'm Arm eine Akte der Staatsanwaltschaft Kleve und eine Zahlkarte über jetzt 89 Gulden gleich 80 DM (ungefähr). Und weil uns der Polizist dringend riet zu zahlen, andernfalls ginge das dann über den Justizvollzug und würde noch teurer, haben wir gezahlt. So geschehen anno 1988.

Ich glaube auch nicht, dass Du in einem Zivilprozess verloren hast. Bei Dir ging es um Forderungen des Staates NL (= nicht Strafe, sondern Verwaltungsaufwand) , nicht um Forderungen einer Privatfirma. Mit der "Halterhaftung" beim Falschparken in Deutschland oder der "Lenkerauskunftspflicht" in Ösiland ist das ja genau so: da zahlt der Fahrzeughalter nicht etwa eine Strafe für's Falschparken, sondern den Verwaltungsaufwand ( = eine regelmäßig höhere Gebühr als nur für das Falschparken) dafür, dass der wahre Missetäter nicht zu ermitteln war.

Flasche leer, Ende offen....
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Pozdrav,
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Geändert von kornatix (15.03.2015 um 14:40 Uhr)
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  #193  
Alt 31.03.2015, 11:44
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dieter dieter ist offline
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  #194  
Alt 31.03.2015, 16:22
zytec zytec ist offline
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Danke für den 2. Link www.salzburger-fenster.at ...

Den ersten Link hatten wir hier schon mal.

Besonders das Thema europaweiter Mahnbescheid / vollstreckbarer Titel ist interessant, obwohl auch dort nicht abschließend beantwortet.

Für mich heißt es - die Argumente aus Link1 dem Kollegen Kraft entgegenzuhalten, um evtl. den Sachverhalt im deutschen Rechtsraum zu halten. Ansonsten geht es so weiter wie bei syalena und schlupps flattert der kroatische Mahnbescheid ins Haus ...

mal schaun ...
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  #195  
Alt 02.04.2015, 06:32
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Meine Auffassung zu dem Thema: Wenn ich eine Strafe bekomme, prüfe ich, ob ich das Vergehen auch tatsächlich begangen habe. Ist es so, zahle ich. Ist es nicht so, beeinspruche ich. Kommt mir so vor, als sei oft die gekränkte Eitelkeit "Ich bin erwischt worden und habe eine Strafe erhalten" Ursache für Trotzverhalten.
Fehlverhalten = Strafe = zahlen
Das ist nun mal so in einem Rechtsstaat.
LG
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  #196  
Alt 02.04.2015, 06:56
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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PK1: Es geht hier wohl eher nicht darum, ein Bußgeld ("Strafe") zu bezahlen für ein Fehlverhalten, sondern überhöhte "Gebühren" ominöser Anwaltskanzleien zu bedienen.

Ich vertrete wie Du die Auffassung: Wenn ich durch ein Fehlverhalten mit einer definierten Zahlungshöhe zur Kasse gebeten werde (von Amts wegen), dann werde ich mich dagegen nicht stemmen.
Sehr wohl aber in den mehrfach aufgeführten Beispielen, die nicht haltbar sind.
__________________

Gruß Heinz,


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  #197  
Alt 02.04.2015, 07:22
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
PK1: Es geht hier wohl eher nicht darum, ein Bußgeld ("Strafe") zu bezahlen für ein Fehlverhalten, sondern überhöhte "Gebühren" ominöser Anwaltskanzleien zu bedienen.

Ich vertrete wie Du die Auffassung: Wenn ich durch ein Fehlverhalten mit einer definierten Zahlungshöhe zur Kasse gebeten werde (von Amts wegen), dann werde ich mich dagegen nicht stemmen.
Sehr wohl aber in den mehrfach aufgeführten Beispielen, die nicht haltbar sind.
und es geht darum, dass die Möglichkeit besteht, dass überhaupt kein Fehlverhalten vorliegt, oder gelegen hat. Was deutlich zu erkennen ist, wenn man die Berichte liest.


Wenn dies jemand egal ist, dann soll er es mir sagen,
ich habe Ostern Zeit und schreibe ein paar
Zahlungsaufforderungen mit meinem Kostenaufschlag!
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  #198  
Alt 29.04.2015, 09:06
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Auch der ADAC hat inzwischen Stellung zur neuen Entwicklung (notarieller Vollstreckungsbescheid) in dieser Sache genommen:

https://www.adac.de/sp/rechtsservice...gen_234626.pdf

Laut ADAC Rechtsabteilung hat man folgende Möglichkeiten sofern man nicht nachweisen kann ordnungsgemäß die Parknutzung bezahlt zu haben):
1) Einspruch aufgrund Halter war nicht Führer des Fahrzeuges
2) Einspruch wegen fehlender Voraussetzungen für das notarielle Verfahren (Wohnsitz und oder Eigentum auf kroatischem Staatsgebiet)

Zu 1) bin ich mir relativ sicher, wird keinen Erfolg haben, da soweit ich mich informiert habe in dieser Zivilsache eine Halterhaftung durchaus herleitbar ist - zumindest nach kroatischem Recht. Daher wird das kroatische Gericht den Vollstreckungsbescheid bestätigen - der dann wieder gemäß EU Recht relativ einfach auch in D vollstreckt werden kann - eine nochmalige Überprüfung des Vollstreckungsbescheides in D erfolgt nicht!

Zu 2) Bereits im Artikel hat der ADAC bereits dargelegt wie es eigentlich laufen müßte (Handelsgericht in Zagreb) - dieser Weg steht den Kollegen aus Kraotien immer noch offen. Evtl. haben sie jetzt erstmal diesen Weg genommen, da er für sie verfahrenstechnisch einfacher abzuwickeln ist.

Gegen den Vollstreckunsbescheid aus Kroatien sind noch Rechtsmittel in D möglich - aber ob hier Erfolg zu erwarten ist ...
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  #199  
Alt 29.04.2015, 12:28
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Fazit, wie schon am Anfang dieses trööts gesagt: Anwaltsschreiben in die Tonne kloppen, gegen einen per Einschreiben zugestellten kroatischen Vollstreckungsbeschluss fristgerecht und ebenfalls per Einschreiben Einspruch einlegen. Für die Fristen zählen nicht das Absende-, sondern das Eingangsdatum des kroatischen Vollstreckungsbeschluss-Einschreibens und das Absendedatum des Antwort-Eischreibens. Einspruchsbegründung: "Ich weiß nicht, wer damals meinen PKW benutzt hat, ich selbst war das aber definitiv nicht." Und dann: schaun mer mal....
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  #200  
Alt 29.04.2015, 12:55
zytec zytec ist offline
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Nochmal - diese Einspruchsbegründung bringt dir nichts - nach kroatischem Recht gibt es die Halterhaftung. Auch in Deutschland haben schon div. Gericht im Sinne einer Halterhaftung geurteilt - Stichwort "Contipark" (Verwaltungsgesellschaft für Parkraum der DB). Einzig zielführend ist das Thema nicht Zuständigkeit "notarielles Verfahren" wegen fehlendem Wohnsitz und/oder Eigentum in Kroatien. Hier können sie aber auch auf den Weg über das Handelsgericht in Zagreb einschwenken und sich von diesem Gericht den Vollstreckungsbeschluss bestätigen lassen - damit wird es leider nur zur Formsache dies bei einem deutschen Amtsgericht in einen europäischen Vollstreckungsbescheid umzuwandeln. Und diesen wird jeder Gerichtsvollzieher eintreiben.
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