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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#176
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Um eine Klage bei Gericht einzureichen muss nicht vorher ein Mahnbescheid ergangen sein.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#177
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Da kommt noch zig Briefe und dann geben die auf . ![]() ![]() |
#178
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Gruß Volker
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#179
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Hallo zusammen, wie gewünscht Kopien des Schreiben vom RA /Notar aus Pula. Vielleicht kann mir jemand raten, wie ich mich zu verhalten habe.
Gruß - syalena
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SAILING - THE WAY FOR A BETTER LIVE |
#180
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Beste Grüße John |
#181
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Das ist in der Tat etwas völlig Neues. Da ich vom kroatischen Zivilrecht nicht die geringste Ahnung habe, vermute ich mal - ohne Gewähr! -, dass es sich bei diesem "Beschluss" (???) um etwas Ähnliches handelt wie um einen Mahnbescheid nach §§ 688 ZPO in Deutschland - wobei mir allerdings nicht klar ist, wieso dort ein Notar das machen kann, was in Deutschland nur ein beim Amtsgericht tätiger Rechtspfleger machen darf. Mag sein, dass das dort geht - keine Ahnung!
Ich phantasiere mal in's Blaue: Tatsache ist, dass Du ohne Ticket geparkt hast, dass der Parkplatzbetreiber deshalb eine zivilrechtliche Forderung gegen Dich hat, die er in Kroatien vor Gericht einklagen kann, und dort würde er vermutlich sogar Recht bekommen. Tatsache ist aber auch, dass ein eventuelles kroatisches Gerichtsurteil, in dem Du zur Zahlung verdonnerst wirst, in Deutschland nicht vollstreckbar wäre, weil die kroatische "Rechtsfindung" in diesem Falle nicht mit den elementarsten Grundsätzen des deutschen Rechtssystems übereinstimmt und weil das EU- Rechtshilfeabkommen sich nur auf öffentlich-rechtliche Strafen und Bußen erstreckt, nicht aber auf Zivilrechtsangelegenheiten. Nehmen wir also an, Du würdest tatsächlich in Pula verklagt und zur Zahlung verurteilt, dann hätte der Parkplatzbetreiber einen rechtskräftigen Titel gegen Dich in der Hand, den er aber nur vollstrecken lassen kann, wenn er Deiner habhaft wird. Wenn Du also mal wieder nach Pula kommst und dort erkannt wirst, dann kommt Dein Auto so lange an die Kette, bis Du gezahlt hast - denke ich, aber sicher bin ich mir da nicht! Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich nicht zahlen, mich aber auch nie wieder in Pula blicken lassen... Ich könnte mir vorstellen, dass die kroatischen Parkplatzbetreiber mittlerweile begriffen haben, dass die Aktivitäten der Herrschaften Kraft & Co. zwar denen, ihnen aber kaum nützen und dass sie es jetzt über die eigenen Rechtsinstanzen versuchen. Das Problem "Tausende Ausländer als Falschparker zahlen nicht" wurde in der kroatischen Presse mehrfach thematisiert, und die öffentliche Meinung ist ganz klar: "Höchste Zeit, dass es denen endlich an den Kragen geht". Auf ein Entgegenkommen der Kroaten kann man da nicht rechnen, anscheinend ziehen die ihr Ding jetzt tatsächlich durch. Ich bin mal gespannt, wie das weiter geht. Und natürlich werde ich weiterhin brav mein Ticket ziehen, so wie ich das immer gemacht habe. Bei allem Verständnis für die Aufregung über die horrenden Nebenkosten für ein 20-Kuna-Parkticket: selbst schuld.....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#182
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Am 11. März hast Du den Vollstreckungsbeschluss zugestellt bekommen, also keine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen !! Seltsam ..... ![]() ![]() In Deutschland wäre das nicht rechtens.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#183
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Ganz ehrlich.. das ist meiner Meinung nach Beschiss-
Wieso sollte eine kroatische Behörde was deutsches ausstellen- in keinem Fall wird ein Gerichtsvollzieher in De deswegen einen Finger krumm machen. Auf der Website steht auch nichts
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#184
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Es gibt durchaus EU-vollstreckbare, zivilrechtliche Titel, die im Ausland ausgestellt werden können. Anfang Januar trat hierzu, soweit ich weiß, eine Gesetzesänderung in Kraft. Die Vollstreckbarkeit ist an ein paar Bedingungen geknüpft; hierzu fehlen Infos (s.o.).
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Beste Grüße John
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#185
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Den Wisch nimmt kein Gerichtsvollzieher. Wenn dann muss ein Eu vollstreckungsbescheid beantragt werden. Den winken die deutschen Gerichte aktuell leider gerne durch.
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#186
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Hast du auch ein kroatisches "Original" bekommen mit Stempel und Unterschrift? Ist das nur eine Abschrift in deutscher Sprache?
Hast du vorher auch Post von RA Kraft bekommen? Danke, zytec
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#187
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![]() Zitat:
Soll wahrscheinlich Angst machen. Bevor kein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht würde ich persönlich das ignorieren.
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#188
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Vorher kam 2014 zweimal Post. Gruß syalena
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SAILING - THE WAY FOR A BETTER LIVE |
#189
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![]() Zitat:
Aber nur, wenn die Forderung unbestritten ist. Das kann, wenn der Schuldner sie nicht anerkannte, nur dann der Fall sein, wenn u. a. bestimmte Zustellerfordernisse eingehalten wurden.
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Beste Grüße John
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#190
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Diesen seltsamen kroatischen "Vollstreckungsbeschluss" kann ich rechtlich nicht einordnen - also nehmen wir einfach mal den ungünstigsten Fall an, dass es sich tatsächlich um einen rechtmäßigen Beschluss handelt. In Kroatien wäre der dann vollziehbar, und wenn man dort erwischt wird, muss man zahlen.
Fraglich ist, ob ein solcher Titel im Wege der EU-Rechtshilfe auch in Deutschland vollstreckbar ist. Bis jetzt konnten nur "behördliche" Strafen und Geldbußen im EU-Ausland vollstreckt werden, so sie denn den Grundsätzen des deutschen Rechtssystems entsprachen, aber - und da hat JohnB Recht - seit Januar 2015 geht das auch in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten (Beispiel: italienischer Vater drückt sich vor Unterhaltszahlung in Deutschland durch Umzug nach Italien - der kann jetzt auch in Italien zur Kasse gebeten werden). Auch dabei ist allerdings Voraussetzung, dass der ausländische Titel mit den Grundsätzen des deutschen Rechtssystems vereinbar ist. Und das sind diese ominösen kroatischen Parkschein-Nachzahlungsaufforderungen mit Sicherheit nicht (jahrelange Verspätung, Tatbeweis durch "Halterhaftung", maßlos überzogene Gebühren). Fazit: mit diesem Beschluss in der Hand wird kein deutscher Gerichtsvollzieher auf die Straße gehen. Bangemachen gilt nicht, aber manchmal funktioniert es ja...
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#191
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Ja, ihr redet Euch hier leicht.
Bei mir lief das so: 60.-€ Strafe wegen Falschparkens (20min über der Zeit) in Gronningen/NL. Dann wurde (da die deutschen Behörden ein Strafverfahren erst ab 70.-€ vollstrecken - das weiß auch die Niederlande) ein niederländisches Inkassobüro eingeschaltet. Da das bei mir nicht fruchtete, ging der Fall dann an ein deutsches Inkassobüro, welches mit dem niederländischen Inkassobüro zusammenarbeitet. Dieses Büro zog dann alle Register: 3 Mahnungen mit immer höher wachsenden Gebühren, ger. Mahnbescheid, dem ich widersprach und schlussendlich gab´s nen Zivilprozess. Ahaaaaa....Zivilprozess? Ja, das geht in eine ganz andere Richtung, gelle? Jetzt geht es nicht um eine "Strafe", sondern um "Schulden an den niederländischen Staat" und da die Inkassofirma gerne Kohle verdient, zog die mich vors´Gericht, wegen Nichtbegleichung einer Zahlschuld. Fazit: Ich hab vor Gericht verloren, trotzdem mich mein ADAC-Rechtsschutz vor einigem abhielt, waren es dann doch 248.-€, die ich zu zahlen hatte. Also ruht Euch nicht auf die Lösung "die können das eh nicht beitreiben" aus - die holen sich ihr Geld halt dann im Zivilverfahren und die deutschen Behörden machen mit.
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have fun! I<it
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#192
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![]() Zitat:
Zwischen Deutschland und NL - ich habe in Grenznähe gewohnt! - gibt es schon seit Jahrzehnten spezielle Rechtshilfeabkommen über die vereinfachte Vollzugshilfe bei Verkehrsdelikten. Derartige Ersuchen laufen auch nicht über das Bundesamt für Justiz, sondern gehen direkt von der niederländischen Stelle an die hier zuständige Staatsanwaltschaft. Ich habe selbst so einen Fall erlebt. Mein Sohn (damals 17) wird auf seinem Roller beim Einkaufen in Venlo ohne Helm erwischt: 50 Gulden, und weil er die nicht hatte, bekam er eine Zahlkarte. Natürlich hat Sohnemann nichts gezahlt und Papa auch nichts erzählt, und zu meiner Verwunderung stand dann wenige Wochen später ein Polizist bei mir vor der Tür, unter'm Arm eine Akte der Staatsanwaltschaft Kleve und eine Zahlkarte über jetzt 89 Gulden gleich 80 DM (ungefähr). Und weil uns der Polizist dringend riet zu zahlen, andernfalls ginge das dann über den Justizvollzug und würde noch teurer, haben wir gezahlt. So geschehen anno 1988. Ich glaube auch nicht, dass Du in einem Zivilprozess verloren hast. Bei Dir ging es um Forderungen des Staates NL (= nicht Strafe, sondern Verwaltungsaufwand) , nicht um Forderungen einer Privatfirma. Mit der "Halterhaftung" beim Falschparken in Deutschland oder der "Lenkerauskunftspflicht" in Ösiland ist das ja genau so: da zahlt der Fahrzeughalter nicht etwa eine Strafe für's Falschparken, sondern den Verwaltungsaufwand ( = eine regelmäßig höhere Gebühr als nur für das Falschparken) dafür, dass der wahre Missetäter nicht zu ermitteln war. Flasche leer, Ende offen....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (15.03.2015 um 14:40 Uhr)
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#193
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Skippertipps April:
http://www.anwalt24.de/beitraege-new...-pula-kroatien http://www.salzburger-fenster.at/red..._euro_art8664/
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#194
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Danke für den 2. Link www.salzburger-fenster.at ...
Den ersten Link hatten wir hier schon mal. Besonders das Thema europaweiter Mahnbescheid / vollstreckbarer Titel ist interessant, obwohl auch dort nicht abschließend beantwortet. Für mich heißt es - die Argumente aus Link1 dem Kollegen Kraft entgegenzuhalten, um evtl. den Sachverhalt im deutschen Rechtsraum zu halten. Ansonsten geht es so weiter wie bei syalena und schlupps flattert der kroatische Mahnbescheid ins Haus ... mal schaun ... |
#195
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Meine Auffassung zu dem Thema: Wenn ich eine Strafe bekomme, prüfe ich, ob ich das Vergehen auch tatsächlich begangen habe. Ist es so, zahle ich. Ist es nicht so, beeinspruche ich. Kommt mir so vor, als sei oft die gekränkte Eitelkeit "Ich bin erwischt worden und habe eine Strafe erhalten" Ursache für Trotzverhalten.
Fehlverhalten = Strafe = zahlen Das ist nun mal so in einem Rechtsstaat. LG
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#196
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PK1: Es geht hier wohl eher nicht darum, ein Bußgeld ("Strafe") zu bezahlen für ein Fehlverhalten, sondern überhöhte "Gebühren" ominöser Anwaltskanzleien zu bedienen.
Ich vertrete wie Du die Auffassung: Wenn ich durch ein Fehlverhalten mit einer definierten Zahlungshöhe zur Kasse gebeten werde (von Amts wegen), dann werde ich mich dagegen nicht stemmen. Sehr wohl aber in den mehrfach aufgeführten Beispielen, die nicht haltbar sind.
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Gruß Heinz, ![]() |
#197
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![]() Zitat:
Wenn dies jemand egal ist, dann soll er es mir sagen, ich habe Ostern Zeit und schreibe ein paar Zahlungsaufforderungen mit meinem Kostenaufschlag! ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#198
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Auch der ADAC hat inzwischen Stellung zur neuen Entwicklung (notarieller Vollstreckungsbescheid) in dieser Sache genommen:
https://www.adac.de/sp/rechtsservice...gen_234626.pdf Laut ADAC Rechtsabteilung hat man folgende Möglichkeiten sofern man nicht nachweisen kann ordnungsgemäß die Parknutzung bezahlt zu haben): 1) Einspruch aufgrund Halter war nicht Führer des Fahrzeuges 2) Einspruch wegen fehlender Voraussetzungen für das notarielle Verfahren (Wohnsitz und oder Eigentum auf kroatischem Staatsgebiet) Zu 1) bin ich mir relativ sicher, wird keinen Erfolg haben, da soweit ich mich informiert habe in dieser Zivilsache eine Halterhaftung durchaus herleitbar ist - zumindest nach kroatischem Recht. Daher wird das kroatische Gericht den Vollstreckungsbescheid bestätigen - der dann wieder gemäß EU Recht relativ einfach auch in D vollstreckt werden kann - eine nochmalige Überprüfung des Vollstreckungsbescheides in D erfolgt nicht! Zu 2) Bereits im Artikel hat der ADAC bereits dargelegt wie es eigentlich laufen müßte (Handelsgericht in Zagreb) - dieser Weg steht den Kollegen aus Kraotien immer noch offen. Evtl. haben sie jetzt erstmal diesen Weg genommen, da er für sie verfahrenstechnisch einfacher abzuwickeln ist. Gegen den Vollstreckunsbescheid aus Kroatien sind noch Rechtsmittel in D möglich - aber ob hier Erfolg zu erwarten ist ... |
#199
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Fazit, wie schon am Anfang dieses trööts gesagt: Anwaltsschreiben in die Tonne kloppen, gegen einen per Einschreiben zugestellten kroatischen Vollstreckungsbeschluss fristgerecht und ebenfalls per Einschreiben Einspruch einlegen. Für die Fristen zählen nicht das Absende-, sondern das Eingangsdatum des kroatischen Vollstreckungsbeschluss-Einschreibens und das Absendedatum des Antwort-Eischreibens. Einspruchsbegründung: "Ich weiß nicht, wer damals meinen PKW benutzt hat, ich selbst war das aber definitiv nicht." Und dann: schaun mer mal....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#200
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Nochmal - diese Einspruchsbegründung bringt dir nichts - nach kroatischem Recht gibt es die Halterhaftung. Auch in Deutschland haben schon div. Gericht im Sinne einer Halterhaftung geurteilt - Stichwort "Contipark" (Verwaltungsgesellschaft für Parkraum der DB). Einzig zielführend ist das Thema nicht Zuständigkeit "notarielles Verfahren" wegen fehlendem Wohnsitz und/oder Eigentum in Kroatien. Hier können sie aber auch auf den Weg über das Handelsgericht in Zagreb einschwenken und sich von diesem Gericht den Vollstreckungsbeschluss bestätigen lassen - damit wird es leider nur zur Formsache dies bei einem deutschen Amtsgericht in einen europäischen Vollstreckungsbescheid umzuwandeln. Und diesen wird jeder Gerichtsvollzieher eintreiben.
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